Start     Weiter 

3.2 - Der Dritte Weg

Flechtheim-1987

 

193-221

In Europa, besonders aber auch in Deutschland, setzten viele unmittelbar nach 1945 ihre Hoffnung auf den "Dritten Weg". Dabei reichten ihre Vorstell­ungen von einem leicht modifizierten Wirtschafts­liberalismus mit starker Betonung des kleinen und mittleren Eigentums bis zu einem demokratischen Sozialismus oder sogar auch einem angeblichen "bürokratischen Verwaltungssozialismus". 

Im Rückblick auf das bekannte Ahlener Programm der CDU von 1947 bekannte sich Norbert Blüm auch später noch zu "einer Neuordnung, die zwischen Kapitalismus und Kommunismus einen Dritten Weg sucht". Richard von Weizsäcker erklärte, das Ziel der CDU sei die politische Gestaltung eines Dritten Weges zwischen Liberalismus und Kommunismus, zwischen dem ungehemmten Recht des Stärkeren und dem sozial­istischen Kollektiv. Anläßlich der Verleihung eines Friedenspreises an Egon Bahr führte Günter Grass aus, <Wandel durch Annäherung> könnte...

"in der Tat einen Dritten Weg offenlegen: Hier würden Banken und Produktionsstätten unter gesell­schaft­liche Kontrolle gestellt werden; dort würden die Grundrechte den Bürgern nicht mehr verweigert bleiben. Ein noch unbestimmter, als Hoffnung dämmernder Sozialismus, der den Menschen als mündig begreift und sich nicht totaler Selbstzweck ist, könnte nach langwieriger Annäherung Wandel bedeuten".

Auch in der Dritten Welt suchte man nach neuen Lösungen jenseits der in der Ersten und Zweiten Welt etablierten Systeme. Eine Zeitlang schienen Mexiko, Tansania, Chile oder Peru (wie heute Nicaragua und Bhutan) einen neuen Dritten Weg gehen zu wollen. In Guayana steuerte Präsident Burnham eine "kooperative Republik" und einen "kooperativen Sozialismus" als dritten Entwicklungsweg an. Das letzte Buch Vinoba Bhaves, eines Mitstreiters von Gandhi, trägt den Titel <Dritte Macht>. Diese stehe der Macht der Gewalt entgegen und sei selbständig gegenüber der Macht des Staates: "Diese dritte Macht gehört zum Menschen als Menschen, und wir suchen sie in weitestem Umfang zu verwirklichen." 

Ebenso wie bei uns sind freilich die Bemühungen in der Dritten Welt um einen Dritten Weg meist stecken­geblieben.

Wir denken bei dem Begriff eines Dritten Weges an eine Synthese von sozialistischen und demokratischen Elementen, wie sie im Osten und im Westen zu finden sind. Insofern bieten gewisse demokratisch-sozialistische Programmpunkte einen möglichen Ausgangspunkt. Dennoch ist es wohl alles andere als ein Zufall, daß so mancher heute zögert, sich einfach zum Sozialismus, welcher Prägung auch immer, zu bekennen. 

Es gibt wenige Begriffe, die so vieldeutig sind wie dieser und so oft mißbraucht wurden und werden — man denke an den "realen Sozialismus" oder gar an den National­sozialismus. Trotz aller Enttäuschungen wollen wir auf den Terminus Sozialismus dennoch nicht verzichten. Warum sollte nicht auch den Sozialisten recht sein, was den Christen oder Demokraten billig ist, die trotz des doch uralten Mißbrauchs der Begriffe Christentum und Demokratie an ihnen festhalten? Zudem sind Menschen im Namen des Sozialismus immer wieder für eine bessere Zukunft eingetreten und haben in ihrem eigenen Leben ein Stück Sozialismus vorweggenommen oder sogar ihr Leben für ihr Ideal geopfert.

Freilich wird man den Begriff Sozialismus qualifizieren müssen — als Globalsozialismus, Humansozialismus und Öko-Sozialismus. Der Global­sozialismus will jedwede Identifikation mit dem Staat in Frage stellen — auch mit einem noch so demokratischen Staat. Ein wirklich funktionierender Sozialismus ist heute und morgen wohl nur innerhalb von Großräumen wie etwa Europa oder gar nur im Weltmaßstab möglich. Der Globalsozialismus ist daher pazifistisch und universalistisch. Er fordert eine neue Form des Föderalismus, der bis hin zu einer Weltföderation reichen muß.

Der Begriff Humansozialismus soll den Gegensatz zu jeder Art von autoritärem Kollektivismus unter­streichen. Ein humaner Sozialismus nimmt die Traditionen des Liberalismus, Radikalismus (im englischen Sinn des Wortes) und Anarchismus wieder auf. Vom opportunistischen Reformismus unterscheidet er sich durch das Bekenntnis zu radikalen Strukturreformen, vom Revolutionarismus durch den Glauben an die Möglichkeit der gewaltfreien Revolution. Dabei bleiben das Dilemma und die Dialektik von Weg und Ziel, Reform und Revolution, Gewalt und Gewaltfreiheit nicht ausgespart.

194


Während der Global- und Humansozialismus an alte und starke Traditionen im Sozialismus anknüpft, ist der Begriff Ökosozialismus durchaus neu. Mit diesem Terminus tritt die Umweltproblematik, die bisher von fast allen Sozialisten und Kommunisten (mit Ausnahme etwa von Karl Liebknecht) sträflich vernachlässigt worden ist, in den Mittelpunkt unserer Betrachtung. Unter Ökosozialismus verstehen wir hier eine Konzeption, die die Grenzen des Wachstums ernst nimmt und immaterielle Werte und eine neue Frugalität der Konsumsucht entgegensetzt. Trotzdem würden Ökosozialisten für die Minimal­forderungen der Lohnabhängigen nach menschenwürdigen Löhnen und Arbeits­bedingungen eintreten, was nicht heißt, daß sie jedwede Gewerkschaftsforderung nach mehr Lohn und kürzerer Arbeitszeit etwa für Regierungsräte oder Universitäts­professoren in den reichsten Industrieländern bedingungslos unterstützen müßten.

Gegen einen solchen Sozialismus des Dritten Weges wird oft eingewandt, es habe noch nirgends eine sozialistisch-freiheitliche Ordnung gegeben — und das, was es nie gab, kann es auch morgen nicht geben. Hiergegen können wir einige beachtliche Versuche anführen, eine relativ freiheitliche, humane und sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Wegweisend waren und sind die Experimente in der Tschechoslowakei von 1945 und 1968, aber auch die tragischen Versuche in Spanien (1936 bis 1939) und in Chile (1970 bis 1973). Das die Reformer in Prag 1968 einen Sozialismus mit menschlichem Antlitz aufzubauen versuchten, ist noch in Erinnerung. Auch die chilenische Tragödie ist uns noch hautnah.

Weitgehend vergessen ist aber heute, daß in der Tschechoslowakei schon 1945 bis 1948 ein ähnliches Modell in Angriff genommen und sogar verwirklicht wurde. Die demokratischen Traditionen und Kräfte waren dort ja erheblich älter und tiefer verwurzelt als in Chile. Auch die politische und geographische Lage zwischen den Machtblöcken bot eine günstige Voraussetzung für ein System, das eine Synthese der Konzeptionen von Marx und Masaryk erstrebte.

195


Die Partei von Masaryk und Benes hatte ein Programm, das Demokratie, Nationalbewußtsein und Sozialismus zu kombinieren suchte. In der Wirtschaft entwickelte sich infolge der Verstaatlichung im Jahre 1945 ein beträchtlicher nationalisierter Sektor. In ihm arbeiteten zwar nur 35,4 Prozent der Beschäftigten gegenüber 23,8 Prozent im kapitalistischen Sektor (40,8 Prozent waren Kleinproduzenten). Auf die nationalisierte Industrie entfielen aber 70 Prozent der gesamten Industrieproduktion. Unter Beibehaltung des Parlamentarismus und des Mehrparteiensystems sollte eine demokratische Planung erfolgen.

Die Prinzipien der Rentabilität wurden respektiert und bürgerliche Fachleute herangezogen. Aber auch die Produzenten wurden an den Entscheid­ungen beteiligt. Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der staatlichen Unternehmen wurde von den Beschäftigten gewählt, ein Vizedirektor von den Gewerkschafts­organen bestellt. Die Gewerkschaften bildeten neben der Regierung die stärkste und wichtigste gesellschaftliche Organisation in der Republik. Leider war auch diesem Modell als Folge der kommunistischen Machtergreifung nur eine Lebensdauer von drei Jahren beschieden.

 

Ein Jahrzehnt vor dem kommunistischen Staatsstreich in Prag, der die stalinistische "Volksdemokratie" begründete, war ein anderes wichtiges Experiment eines Dritten Weges von außen liquidiert worden — gemeint ist die libertär-soziale Revolution vornehmlich katalanischer Arbeiter und Bauern im Verlaufe des Spanischen Bürgerkriegs. Die sozial-revolutionäre Umwälzung hatte ihren Schwerpunkt in Katalonien, dem östlichen Aragonien, der Levante und dem republikanischen Teil Andalusiens. Dort übernahmen besitzlose Landarbeiter und Kleinbauern die Betriebe der Großgrundbesitzer oder schlossen ihre eigenen Kleinbetriebe zusammen. Diese Kollektivierung brachte eine neue Lebensqualität mit sich; Schulen wurden gebaut, Gesundheits­dienste eingerichtet, und die Produktion wurde rationalisiert.

In Barcelona waren etwa 70 Prozent der Fabriken, in Valencia 50 Prozent enteignet und von betrieblichen Gewerkschafts­komitees übernommen worden. Die anarchosyndikalistische Gewerkschafts­organisation CNT suchte betriebliche Selbstverwaltung mit gesamtwirtschaftlicher Planung und Kooperation zu kombinieren.

196


In Chile, Spanien und der Tschechoslowakei ging es immer um eine Synthese von Demokratie und Sozialismus, von Selbstbestimmung des einfachen Menschen wie um Planung seiner grundlegenden Bedürfnisse. Ansätze zu einer solchen Synthese finden sich auch heute einerseits in Ungarn, Polen und Jugoslawien mit dessen freilich nur sehr unzureichendem Selbstverwaltungs­sozialismus, andererseits in den skandinavischen Staaten mit ihren sozialen, liberalen und demokratischen Institutionen und Verhaltens­weisen.

*

Am weitesten fortgeschritten auf dem Dritten Weg ist wohl das kleine Land Island. Diese älteste Demokratie der Welt hat die ursprünglichen demokrat­ischen Ideale nicht preisgegeben, obwohl sie ihre Wirtschaft und Gesellschaft modernisiert hat. Das Bildungsniveau ihrer Einwohner ist das höchste der Welt. Die Wirtschaft ist zwar in privaten Händen, doch kennt man kaum Klassenunterschiede. Ein Arzt oder Ministerpräsident verdient etwa dreimal soviel wie ein Fischer oder Arbeiter. Weit über 90 Prozent der Haushalte verfügen über ein Monatseinkommen zwischen umgerechnet 5000 und 6000 DM. Während in den USA ein Mellon oder ein Du Pont unangefochten drei bis fünf Milliarden besitzt, beunruhigt es die Isländer heute, daß 105 Bürger ein Durchschnitts­vermögen von 600.000 DM und fünf sogar drei Millionen und mehr besitzen. Ein sozialdemokratischer Gesetzentwurf will diesem Übel durch die Einführung einer Vermögenssteuer entgegenwirken, die den Besitz von über 100.000 DM bis zu 100 Prozent wegsteuern soll. 

Kapitalzusammenballungen gibt es in Island nicht. Die vielen kleinen Unternehmen sind zum großen Teil in Genossenschaften zusammengeschlossen. Island ist total abgerüstet, und das einzige Gefängnis des Landes steht, wie sonst nur in Liechtenstein und Sansibar, meist leer. Trotz Alkoholismus sind Gewalt­verbrechen ganz selten. Die Haustüren werden normalerweise nicht zugesperrt. Das größte Verbrechen des Inselstaates fand im Jahr 1985 statt, als eine Bank beraubt wurde. Der Fall war bald aufgeklärt — es war der erste Bankraub und der erste bewaffnete Überfall überhaupt in der Geschichte Islands. An der Spitze des Staates steht eine Frau. Es erübrigt sich hinzuzufügen, daß die kleine Republik sozialistischen Idealen näherkommt als so manches "real-sozialistische" Land.

197


Beachtenswert sind auch die Leistungen einiger Städte. Bologna, das seit Jahrzehnten von einer kommunistisch-sozialistischen Koalition verwaltet wurde, ist als "bestregierte Stadt Europas" gerühmt worden. Ein anderes Beispiel für einen "realisierten demokratischen Sozialismus" (Olaf Schwencke) ist Wiesbaden, das lange Zeit unter einer von Jungsozialisten gestellten Gemeindeverwaltung städtebaulich Vorbildliches geleistet hat. Bologna oder Wiesbaden unterscheiden sich vorteilhaft nicht nur von zerfallenden kapitalistischen Metropolen wie New York, sondern auch von etatistisch verwalteten Großstädten wie Moskau, die immer noch nicht ihr Wohnproblem haben lösen können.

Trotz der fatalen Fehlschläge in Spanien, der Tschechoslowakei und Chile halten auch heute noch manche politische Gruppierungen an dem Konzept eines Dritten Weges fest. Zum Teil sind sie aus der alten Arbeiterbewegung hervorgegangen, deren zwei Hauptströme in das Flußbett des Sozialkapitalismus im Westen und des oligarchischen Etatismus im Osten gemündet sind. Zu diesen Anhängern eines Dritten Weges könnte man etwa Rätekommunisten und Trotzkisten, libertäre Anarchisten und Syndikalisten, sozialistische Pazifisten, humanistische und christliche Sozialisten zählen. Dazu kommen die linken Flügel in zahlreichen sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien und die Eurokommunisten in verschiedenen Ländern, vor allem aber auch Teile der Gewerkschaftsbewegung. Darunter befinden sich viele, die noch immer ihre größte Hoffnung auf eine stets klassenbewußter werdende Arbeiterklasse setzen. 

Diese Erwartungen sind insofern illusorisch, als das Proletariat weitgehend in die sozial- und rüstungs­kapitalistische Konsum­gesellschaft integriert ist, vor allem aber auch relativ und absolut zahlenmäßig ständig zurückgeht. So sind die älteren, um ihren Arbeitsplatz besorgten Industriearbeiter nicht zufällig oft eher konservativ geworden. Ein dreißigjähriger "Arbeiter der Stirn" mag radikaler sein als ein sechzigjähriger "Arbeiter der Faust".

198


Erstmals sind nun Angehörige bestimmter intellektueller Zwischenschichten, wie etwa Lehrer, Ärzte, Sozialarbeiter, Wissen­schaftler oder Künstler, ansprechbar. Recht aufgeschlossen sind auch die junge Generation und die mit der stecken­gebliebenen Emanzipation unzufriedenen Frauen. Besonders auf die Frauen setzt der Zukunftsforscher Robert Jungk. Sie seien oft die Begründer und wichtigsten Triebkräfte in allen neuen sozialen Bewegungen:

"Nicht nur in der Friedensbewegung, auch in pädagogischen Reformgruppen, im Bemühen um Umweltschutz, Gesundheitsläden, Wohngemeinschaften, Lebensmittelkooperativen, Projekten für sanfte Energie und alternative Technik spielen sie eine ungleich größere Rolle als in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Ihre viel engere Beziehung zum Lebendigen in allen Stadien seiner Entfaltung und seiner Gefährdung bewahrt sie davor, es zu vergessen oder zu mißachten und der Hybris männlich abstrakter, gefühlloser, letztlich wirklichkeitsfremder Denkweise zu verfallen."

Die Friedensbewegung, die Frauenbewegung oder die Umweltschutzbewegung sind große soziale Einpunktbewegungen, die sich nicht mehr mit spezifischen Klassen der Gesellschaft decken. Trotzdem ist der Unterschied zwischen "rechts" und "links" nicht, wie manche uns glauben machen wollen, total überholt, da solche Bewegungen doch immer noch eher der linken als der rechten Tradition verpflichtet sind.

Aus den Reihen der unzufriedenen Angehörigen der Zwischenschichten gingen vor allem die vielen Bürgerinitiativen hervor, deren Zahl auf etwa 3000 bis 5000 geschätzt wird. Sie sollen mehr Anhänger haben als die Parteien Mitglieder, da es den Partei-Establishments so schwerfällt, sich mit den neuen Problemen auseinander­zusetzen. Die Folge ist eine wachsende Partei­verdrossenheit bei vielen Wählern. Laut "Frankfurter Rundschau" ergab schon 1977 eine Umfrage, daß jeder vierte Bürger am liebsten eine Protestpartei wählen würde. Nach einer Umfrage des Wickert-Instituts meinten Mitte Januar 1986 55 Prozent der Befragten, die Meinung des Volkes kümmere die Volksvertreter nicht, 81 Prozent glaubten sogar, die Politiker sagten nicht die Wahrheit.

199


Die aktive Minderheit, die das ganze Ausmaß der Bedrohung der Menschheit spürt, gab sich aber in der Bundesrepublik mit dem Kampf der Bürger­initiativen gegen Atomkraftwerke und für Umweltschutz allein nicht zufrieden, forderte vielmehr Beteiligung an Wahlkämpfen und Mitsprache in den Parlamenten. So entstanden zahlreiche grüne, bunte und alternative Listen, die sich dann 1980 in einer neuen Partei, die sich "Die Grünen" nannte, zusammenschlossen.

Diese neue Partei hatte beachtliche Wahlerfolge aufzuweisen. Sie konnte ins Europaparlament einziehen und bei den Bundestags­wahlen 1983 die Fünf-Prozent-Hürde nehmen. Sie hat die Strategie des Dritten Weges, wie wir sie angedeutet haben, weitgehend zum Parteiprogramm erhoben. Damit erhöht sich die Chance, daß eine Lösung der langfristigen Probleme noch rechtzeitig gefunden wird. Die Grünen selber erklären: "Unsere Politik wird von langfristigen Zukunftsaspekten geleitet und orientiert sich an vier Grundsätzen: Sie ist ökologisch, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei."

Eine basisdemokratische Politik deckt sich mit unserer Forderung nach mehr Demokratie als einer Voraussetzung für einen erfolgreichen Dritten Weg. Problematischer ist die Forderung nach einer sozialen Politik, da auch die antiquiertesten Parteien sozial sein wollen. Im Zeitalter der sozialen Marktwirtschaft wird wohl keiner wagen zu erklären, er sei unsozial. Daher könnten sich die Grünen ruhig sozialistisch nennen, selbst wenn der Begriff Sozialismus immer wieder zu allen möglichen und unmöglichen Zwecken mißbraucht worden ist. 

Ökosozialistische Forderungen werden ja zusehends in den Reihen der Grünen anerkannt, finden nun aber auch bei ökosozialistisch orientierten Sozialdemokraten wie Erhard Eppler und Oskar Lafontaine Gehör.

Auch in anderen Ländern findet ökosozialistisches Gedankengut Eingang in die politische Kultur. Erwähnt sei nur die Radikale Partei in Italien, die sich 1955 von den Liberalen abgespalten hat. Ihrem Selbstverständnis nach ist sie keine Partei im traditionellen Sinne, da sie vor allem aus Interessengruppen und dezentralisierten Freundeskreisen besteht. Sie ist ein Sammel­becken verschiedener Bürgerrechts- und Minderheitsbewegungen, unter denen sich auch Ökologen und Wehrdienstverweigerer, Pazifisten und Feministinnen befinden.

200


Auch in Österreich sind die Grünen inzwischen ins Parlament eingezogen. Im Europaparlament haben sich die Grünen mit anderen kleineren Gruppen zu einer Fraktion zusammen­geschlossen. Es ist zu hoffen, daß Ökosozialisten unterschiedlicher Provenienz sich zu einer Europa- oder gar Weltpartei vereinigen, da nationale Parteien alten Stils ebenso wie die Staaten, in deren Rahmen sie wirken, immer weniger in der Lage sind, mit den Weltproblemen fertig zu werden. Das scheinen sogar Konservative und Liberale einzusehen — haben sie doch nach dem Vorbild der Sozialisten Internationalen gegründet.

Ein erfolgreicher Dritter Weg setzt eine weitgehende Demokratisierung der Wirtschaft wie auch anderer Lebensbereiche voraus.

Der Industriekurier vom 7. Oktober 1965 hat zwar behauptet: "Die Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen und der Zuchthäuser." Mit dieser tiefsinnigen Feststellung ist aber das überaus schwierige Problem noch nicht gelöst. Impliziert nicht im Gegenteil Demokratie im Staatswesen auch Demokratisierung der Betriebe und Büros, der Produktions- und Distributionsstätten? Kann auf die Dauer eine Demokratie ohne Demokraten überleben, und kann ein Staatsbürger eine demokratische Charakterstruktur entwickeln, wenn er einen erheblichen Teil seines Lebens in einem fremdbestimmten Unternehmen gleichsam als Untertan lebt und wirkt? Kann andererseits ein Unternehmer, der Herr in seinem Hause ist und bleibt, in der Politik auf seine Macht verzichten? Liegt es nicht in der Natur der Sache, daß er sich dann auch dort kaum anders verhalten kann denn als Herr oder Herrscher?

In der Vergangenheit haben Sozialisten als Abhilfe gegen eine undemokratische Machtkonzentration in der Wirtschaft immer wieder die Verstaat­lichung von Großunternehmen vorgeschlagen. Trotz mancher negativer Erfahrungen in Ost und West ist auch heute eine Verstaatlichung der wichtigeren Produktions­mittel, soweit sie gefährliche Machtzusammenballungen darstellen oder ein auf Grund- oder Kapitalbesitz beruhendes arbeitsloses Einkommen ermöglichen, als Übergangsmaßnahme nicht unbedingt auszuschließen.

201


Freilich setzt sie stets demokratische Selbstverwaltung voraus, so daß man eher von Vergesellschaftung oder Sozialisierung als von Nationalisierung sprechen sollte. Vergesellschaftung würde in diesem Zusammenhang den Übergang des Eigentums auf den Staat, die Gemeinde, aber auch auf andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Institutionen bedeuten, vor allem aber auf Produktiv­genossenschaften und Gilden, Gewerkschaften und Stiftungen.

 

Was die Rechtsform der in das gemeinwirtschaftliche System eingegliederten Unternehmen anlangt, so findet sich im Programm der Sozialistischen Partei Österreichs von 1958 ein auch heute noch aktueller Vorschlag: 

"Die Gemeinwirtschaft weist vor allem den Genossenschaften neue Aufgaben zu. Sie werden sich besonders auf dem Gebiet der Produktion und des Absatzes von Konsumgütern zu entfalten haben. Handelt es sich um öffentliche Versorgungsbetriebe von lokaler Bedeutung, so wird vor allem die Gemeinde oder das Land als Unternehmer auftreten. Die verstaatlichten Betriebe dürfen nicht reprivatisiert werden, sondern sind in der Regel in gemein­wirtschaftliche Unternehmungen umzuwandeln. 

Drei Faktoren haben an deren Führung mitzuwirken: erstens die öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, vertreten durch Bund, Länder und Gemeinden, zweitens die Konsumenten, und zwar sowohl die Letztverbraucher wie auch die Weiterverarbeiter, schließlich drittens die in den Betrieben beschäftigten Arbeiter und Angestellten. Die Aufgabe dieser drei Faktoren besteht in der Festlegung des Arbeitsprogramms des Unternehmens, der Entscheidung über wichtige Investitionen und die Entwicklung des Betriebes, die Aufsicht über die Betriebsleitung, die Gestaltung der sozialen und menschlichen Beziehungen zwischen der Betriebsleitung und den Arbeitern und Angestellten. 

Bei ihren Beschlüssen haben sie ebenso die wirtschaftlichen Interessen der Gesamtheit wie die Rentabilität des Unternehmens im Auge zu behalten. Im Rahmen dieser allgemeinen Beschlüsse haben die angestellten Leiter der Betriebe in größtmöglicher Freiheit und Verantwortung zu wirken. Von ihnen wird erwartet, daß sie die Interessen der Allgemeinheit mit denen ihres Betriebes und der darin beschäftigten Arbeiter und Angestellten vereinbaren."

202


In Anknüpfung an gewisse Vorstellungen der Dreigliederungslehre des Anthroposophen Rudolf Steiner fordert Joseph Huber eine vollständige Trennung und Begrenzung der funktionalen und der personalen Verfügungsrechte der Kapitaleigner. Unter den heutigen gesetzlichen Bedingungen sei dies am leichtesten realisierbar in Gestalt einer Stiftung. Wird das Kapital in eine Stiftung eingebracht, so gehört es praktisch niemanden mehr, oder anders gesagt, das Unternehmen gehört "sich selbst". Solche Stiftungen sind heute in der Bundesrepublik bereits in einer gewissen Anzahl vorhanden. Mit Recht unterstreicht Huber, daß zur Neutralisierung die Demokratisierung der Unternehmen hinzutreten müsse: "Man kann so die alte Parole Vergesellschaftung der Produktionsmittel erneut propagieren als: Kapitalneutralisierung plus Demokratisierung der Verfügung. Eine Kapital­neutralisierung in dieser Verbindung entspricht offensichtlich dem Ziel einer demokratischen Selbstverwaltung der Unternehmen."

 

Die Demokratisierung der Wirtschaft kann sich also auf dem Wege der Sozialisierung oder Neutralisierung größerer Kapitaleinheiten vollziehen. Es ist aber noch ein langer Weg bis zur Verwirklichung dieses Ziels. Die alternative Bewegung möchte heute und hier demokratischere Lebensformen schaffen. Indem sie kleinere Wirtschaftseinheiten begründet, will sie aus der kapitalistischen Geld- und Warenwirtschaft "aussteigen", noch bevor deren Zentren demokratisiert sind. Ohne es vielleicht zu wissen, knüpft sie dabei an gewisse Traditionen in der Arbeiterbewegung an. Da gab es ja nicht nur die Produktiv- und Konsum­genossenschaften, die Baugenossenschaften und Versicherungsgesellschaften, sondern auch Buchverlage und Buchgemeinschaften, Reiseunternehmen und Banken, ja sogar Fahrradfabriken.

Erich Fromm zählte 1960 an die hundert derartige Werksgemeinschaften in Europa, vor allem in Frankreich. Einige waren Industrie­unternehmungen, andere landwirtschaftliche Gemeinschaften. Nicht zu übersehen sind auch die Kommunen, vor allem in den Vereinigten Staaten, und die frühen Kibbuzim in Israel.

203


Heute soll es im alternativen Bereich in der Bundesrepublik rund 500.000 Menschen geben, die sich in etwa 40.000 Selbsthilfe­gruppen zusammengeschlossen haben. Diese neuen Arbeits- und Lebensformen der Selbsthilfe befinden sich im Bereich der Landwirtschaft und Industrie, aber auch des Handwerks und im Dienstleistungsbereich. Die "alternative Ökonomie", die noch in ihren Anfängen steckt, mag in Anbetracht der Macht des Kapitals noch keine entscheidende Veränderung des Wirtschaftssystems als solchem bewirken: Sie ist und bleibt jedoch als Vorreiter einer neuen Form von sozialistischer Bedarfs­deckungs­wirtschaft beachtenswert.

 

Im Hinblick auf das Demokratiedefizit im politischen Bereich sind auch hier gewisse Strukturreformen überfällig. Müßte nicht die Kompetenz der Parlamente und ihrer einzelnen Abgeordneten erweitert werden? Das Kabinett würde dann nicht mehr mit der Parteiführung identisch sein, sich vielmehr aus zwar parteipolitisch eingebundenen, aber doch auch relativ unabhängigen Fachleuten zusammensetzen. So würde die Legislative wieder das werden, was sie ursprünglich sein sollte: eine die Richtlinien der Politik bestimmende Körperschaft, der die Exekutive zu dienen hätte.

Noch wichtiger wäre die Stärkung der sogenannten direkten Demokratie. Volksbegehren und Volksentscheid müßten bei wichtigen Fragen möglich sein. Rotation, imperatives Mandat, Wahl von Beamten und Richtern statt Ernennung auf Lebenszeit wären zu erwägen. Wenn bei politischen Entscheidungen ebenso viele Argumente für wie gegen eine Maßnahme sprechen, ließe sich denken, daß eine Entscheidung durch das Los getroffen würde, wie das in der Antike üblich war. Dadurch würden unproduktive Rivalitäten ausgeschaltet. Anwärter auf wichtige Posten sollten unter Umständen einen Befähigungsnachweis erbringen und sich einer Art Psychoanalyse unterziehen, damit irrationale Reaktionen so weit wie möglich eliminiert werden. Nach den Erfahrungen in unserem Jahrhundert fällt es schwer, an die Weisheit des einfachen Mannes (oder auch der einfachen Frau) zu glauben, die demokratische Aufklärer lange vorausgesetzt haben.

204


Gewisse Grundrechte wie etwa das Recht auf Leben und Unversehrtheit dürften daher nicht mehr zur Disposition selbst der größten Mehrheit stehen. An die Stelle der Entscheidungsgewalt einer Mehrheit gegenüber einer Minderheit (von der der Minderheit gegenüber der Mehrheit schon ganz zu schweigen) müßten Verfahren entwickelt werden, die den Dialog, den Kompromiß und in extremen Fällen sogar Einstimmigkeit bevorzugen.

Die traditionellen drei Staatsgewalten, Legislative, Exekutive und Judikatur, sollten durch eine neue vierte Gewalt ergänzt werden. Wir denken dabei an die Institution des Ombudsmanns, der in Schweden schon seit 1809 existiert und inzwischen auch in anderen Ländern eingeführt wurde. Dessen bisher begrenzte Kompetenzen sollten so erweitert werden, daß er als echter Volks- und Bürgeranwalt sowohl den einzelnen vor der Verfolgung durch jedwedes Staatsorgan zu schützen wie aber auch Staatsorgane anzuklagen befugt wäre. In eine ähnliche Richtung weisen Gedanken von Bertrand Russell, der schon vor Jahr und Tag nicht nur gefordert hat, daß ein Schuldbekenntnis unter keinen Umständen als Beweis betrachtet werden dürfe, sondern darüber hinaus die Errichtung eines Amtes vorgeschlagen hat, das sowohl den einzelnen vor der Verfolgung durch Staatsorgane zu schützen als auch diese selber anzuklagen hätte. Ein solcher Volks- oder Bürgeranwalt könnte also selbst gegen die Polizei, Staatsanwaltschaft usw. ermitteln und auch Anklage erheben.

Die Schaffung eines derartigen Organs stellt natürlich in gewisser Weise ein Paradoxon dar: Es erfordert eine neue Bürokratie, die gegen die alte Bürokratie auftreten soll. Daß der Staat sich aber auch einmal gegen sich selber wendet, ist nicht so neu: Die Schaffung selbständiger Gerichte war bereits ein Schritt in diese Richtung. Der Vorteil einer ganz neuen und unabhängigen Behörde besteht aber vor allem darin, daß sie eigene Interessen und ein eigenes neues Ethos entwickeln würde. So wie es heute trotz aller entgegenstehenden Theorie für die Staatsanwaltschaft Ehrensache ist, den Staat gegen den einzelnen zu schützen und nicht umgekehrt, so würde der Volks- oder Bürgeranwalt den Bürger vor dem Staat schützen.

205


Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, sollten solche neuen Institutionen weder vom Staat noch von sogenannten staatstragenden Parteien abhängig werden. Es wäre sinnvoller, wenn überstaatliche Verbände und Organisationen gemeinsam mit innerstaatlichen privaten Stellen diese neuen Behörden finanzierten. Jeder Ombudsmann oder Volks- und Bürgeranwalt müßte Immunität gegenüber dem eigenen Staat genießen. Aber auch eine direkte Abhängigkeit von Organen der Vereinten Nationen wie der Vollversammlung oder dem Sicherheitsrat wäre zu vermeiden, da diese zu stark unter dem Einfluß der Mitgliedsstaaten stehen. Man denke nur an die Schwierigkeiten, die die Weltkonferenz von Amnesty International gegen die Folter hatte, als die UNESCO ihr unter dem Druck der Mitgliedstaaten Räume verweigerte. 

Hingegen wäre es denkbar, daß die Ombudsmänner oder Volksanwälte im Einvernehmen mit nichtstaatlichen internationalen Verbänden wie dem Weltkirchenrat, dem PEN-Club, den Gewerkschafts­internationalen, internationalen Berufsorganisationen der Juristen und Ärzte, aber auch mit Hilfe des Roten Kreuzes bestallt würden. Eine Mitwirkung des Weltgerichtshofs oder des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wäre zu erwägen. Es wäre ferner zu überlegen, ob nicht der Volksanwalt anstatt aus allgemeinen Steuermitteln aus von der Steuer absetzbaren Spenden der Bürger zu finanzieren wäre. Nur so könnte er wohl seinen schwierigen Aufgaben einigermaßen gerecht werden. Erst die ständige Verbindung mit den Bürgern der einzelnen Länder und deren Vereinigungen kann dem Volksanwalt das Gefühl vermitteln, daß er nicht isoliert und verfemt einer übermächtigen Staatsmaschinerie gegenübersteht.

Seit der Oktoberrevolution in Rußland hat man auf Seiten der Linken lange Zeit auf eine neue Rätedemokratie gehofft. Wie sich inzwischen gezeigt hat, sind Räte kein Allheilmittel. Trotzdem wäre eine Ergänzung der parlamentarischen Demokratie durch Räte aus der arbeitenden Bevölkerung oder auch Zukunftsräte erwägenswert. 

Schon im Dezember 1918 meinte der damalige bayrische Ministerpräsident Kurt Eisner, der Arbeiterrat könnte Anregungen geben und die Massen politisieren,

"so daß die heute so fehlenden Persönlichkeiten durch politische Erziehung sich allmählich heranbilden".

206


Anhänger der vieldiskutierten partizipatorischen und antizipatorischen Demokratie treten heute für eine sogenannte Computerdemokratie ein, bei der die wichtigsten Fragen nach gründlicher Vordiskussion über Funk und Fernsehen durch direkte Abstimmung entschieden werden sollen. Die vielen Einzelprobleme, mit denen sich Regierung und Parlament heute kaum noch beschäftigen können, würden arbeitsteilig von repräsentativ ausgewählten Bürgergruppen, die Sachverständige hinzuziehen könnten, sorgfältig bearbeitet und entschieden werden. Die weit entwickelte Informations- und Nachrichtentechnik mit ihren Computern hätte dann endlich eine wirklich nützliche Funktion. 

Wie Robert Jungk allerdings mit Recht einwendet, könnten auch die effizientesten elektronischen Hilfsmittel nicht den unmittelbaren Kontakt von Bürger zu Bürger ersetzen: "Wenn es mehr Demokratie geben soll, werden viele neue Gelegenheiten für Begegnungen zu schaffen sein." Beispiele wären Diskussionsecken und Informationszentren, in denen unabhängige Beobachter aktuelle Vorschläge darstellen könnten.

 

Ein Dritter Weg in eine wünschenswerte Zukunft der Menschheit läßt sich nur erfolgreich gehen, wenn die Souveränität des Einzelstaates nach zwei Seiten hin eingeschränkt wird. Die Staaten, die Arnold Toynbee nicht ganz zu Unrecht "antediluvianische Monster" genannt hat, müßten einige ihrer Funktionen an kleinere lokale, provinzielle und sonstige Selbstverwaltungskörper delegieren, andere hingegen an kontinentale und globale Autoritäten abtreten. 

So entstünde ein neuartiger Föderalismus. Er würde von den kleinsten Dorf- und Stadtgemeinden bis zu einer Weltföderation reichen, wäre also vier-, fünf- oder noch mehrstufiger. Eine solche Weltföderation wäre mit weniger Machtbefugnissen ausgestattet als ein Weltbundesstaat, hätte aber doch mehr Kompetenzen als heute die Vereinten Nationen oder ein ähnlich lose organisierter Staatenbund. Aus der Einschränkung einzelstaatlicher Macht und der Erweiterung der Kompetenzen der Weltföderation ergibt sich allerdings ein Dilemma bei der Neuorganisation der Wirtschaft. Gegenüber den innerstaatlichen Machtzusammenballungen brauchen wir die Stärkung der Planungskompetenzen der Einzelstaaten. 

207


Andererseits dürfen diese aber nicht so weit gehen, daß sie die Möglichkeit der Weltföderation mindern. Rahmenplanungen durchzuführen, die die Macht der Multis einschränken oder eine gerechte Verteilung der Rohstoffe unter den Völkern garantieren.

 

Als die Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs noch unter dem Eindruck des gemeinsamen Sieges relativ einig waren und der Kalte Krieg zwar schon in einigen Köpfen spukte, aber noch nicht politische Wirklichkeit geworden war, gründeten sie auf der Konferenz in San Francisco im Sommer 1945 die Weltorganisation der Vereinten Nationen. Damals hatte die UNO 52 Mitgliedstaaten. Diese Zahl hat sich inzwischen verdreifacht, was man von dem Erfolg der UNO bei der Friedenssicherung nicht gerade behaupten kann. Immerhin konnte sie in Indonesien und Griechenland vermittelnd eingreifen und später mit Billigung der Beteiligten eine internationale Polizeitruppe in den Nahen Osten entsenden. Seit dem Beginn des Kalten Krieges hat die UNO in ihren Friedensbemühungen besonders beeinträchtigt, daß die Großmächte (USA, UdSSR, England, Frankreich und China) im Sicherheitsrat immer wieder von ihrem Vetorecht Gebrauch machen. 

Eine weitgehende Reform der Vereinten Nationen ist daher dringend geboten. Bisher verfügen sie zwar über einen beachtlichen administrativen Apparat, aber kaum über Durchsetzungs­vermögen; sie mögen auch einen gewissen moralischen Einfluß auf die Weltöffentlichkeit ausüben. Letztlich sind sie aber infolge des Vetorechts der großen fünf, die in drei Machtblöcke aufgespalten sind, paralysiert.

Das uralte Bedürfnis nach militärischer Sicherheit würde, auch wenn, wie hier gefordert, weltweit abgerüstet würde, nicht über Nacht verschwinden. Eine Instanz müßte daher geschaffen werden, die mit Hilfe einer bescheidenen Polizeitruppe den Weltfrieden sichern und so die Schutzfunktionen, die die Staaten angeblich oder wirklich einst ausgeübt haben, übernehmen würde. Als eine solche Instanz bieten sich naturgemäß die Vereinten Nationen an, wobei sie sich von einem einflußlosen Staatenbund Schritt für Schritt in einen funktionierenden Weltbundesstaat verwandeln müßten.

208


Eine solche Entwicklung setzt voraus, daß das Vetorecht der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats abgeschafft wird. Der Sicherheitsrat selber würde dabei zusammen mit dem Generalsekretär und dessen Stellvertreter weiterhin als Exekutive der Weltföderation fungieren. Nötig wäre aber noch eine Legislative, die aus der bisherigen Vollversammlung, d. h. aus eine Plenum von ernannten Diplomaten, bestehen könnte. Dieses Plenum sollte aber durch eine zweite Kammer ergänzt werden, die von den Parlamenten der Mitgliedstaaten oder von noch zu schaffenden Regional­parlamenten gewählt würde.

Es ließe sich denken, daß die Regionen mit den fünf Kontinenten identisch wären. Viel spricht aber auch dafür, daß einander ähnelnde Wirtschafts- und Kulturbereiche in Regionen zusammengefaßt würden. In einer Veröffentlichung des Club of Rome werden zehn Regionen vorgeschlagen: Nordamerika; Westeuropa; Japan; Australien; Südafrika und die übrige kapitalistisch entwickelte Welt; Osteuropa einschließlich der Sowjetunion; Lateinamerika; Nordafrika und der mittlere Osten; Tropisch-Afrika; Südasien; China und Nordkorea. So oder ähnlich könnte man sich eine Neuaufteilung der Welt in Regionen vorstellen.

Die Mitglieder der Regionalparlamente wie auch die Mitglieder der zweiten Kammer der Weltföderation sollten sich nach programmatischen oder parteipolitischen Prinzipien zusammenschließen. Es gäbe so neben der Sozialistischen, Konservativen oder Liberalen Internationale globale sozialistische, liberale oder konservative Weltfraktionen, die helfen könnten, die national­staatlichen Gegensätze zu überwinden.

Wesentlich für jede Demokratie ist der Schutz der Menschenrechte. Deshalb ist es nur natürlich, daß die Vereinten Nationen schon 1945 die Achtung der Menschenrechte für jedermann ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion als eines ihrer Ziele in ihrer Satzung festgelegt haben. Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung dann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dabei setzten die westlichen Staaten durch, daß die klassischen Grundrechte einschließlich des Rechts auf freie Wahlen und auf Eigentum darin aufgenommen wurden, während unter dem Einfluß der Sowjetunion das Recht auf soziale

209


Sicherheit, Arbeit, Bildung und Erholung miteinbezogen wurde. Da jedoch diese Absichtserklärungen nicht rechtsverbindlich waren, wurden 1966 ein Internationaler Pakt für staatsbürgerliche und politische Rechte und ein zweiter Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beschlossen, die 1976 in Kraft traten. Im selben Jahr nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe an.

Für die Durchsetzung dieser Forderungen wurde eine UN-Menschenrechtskommission gegründet, die bisher jedoch auch aus Rücksicht auf gewisse mächtige Mitgliedstaaten ihre Verurteilungen auf Länder wie Südafrika, Rhodesien, Chile und Israel beschränkt hat. Neben dieser Menschenrechtskommission besteht noch ein achtzehnköpfiger Menschenrechtsausschuß, der die Rechenschaftsberichte der Vertragsstaaten daraufhin prüft, inwieweit sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Auch dieser Ausschuß hat bisher nicht allzuviel erreicht, da nur wenige Vertragsstaaten zulassen, daß gegen sie im Ausschuß verhandelt wird. 1984 verabschiedete die UNO eine Konvention gegen Folter. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, Folter in jeder Form zu unterbinden und unter Strafe zu stellen. Während Griechenland schon im November 1986 ein Gesetz gegen Folter verabschiedete, das bis zu lebenslangen Haftstrafen vorsieht, lehnte die Regierung der Bundesrepublik es bis 1986 ab, der bereits 1981 vom Europarat einstimmig beschlossenen Europäischen Konvention gegen die Folter beizutreten. Es ist daher nicht verwunderlich, daß trotz organisatorischen Aufwands die Arbeit der Vereinten Nationen bei der Durchsetzung der Menschen­rechte noch sehr verbesserungsbedürftig ist.

Etwas erfolgreicher als die UN ist der Europarat, der eine Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedet hat, die bereits 1953 in Kraft trat. Ende 1984 verabschiedete der Europarat eine Erweiterung der Konvention um das Recht auf Berufung gegen ein Urteil, auf Entschädigung bei einem Justizirrtum und um die Garantie fest vorgeschriebener Auslieferungsverfahren für Ausländer.

210


Auch darf niemand wegen einer Straftat mehrmals vor Gericht gestellt werden, und Ehegatten sollen gleiche Rechte und Pflichten haben. Die Konvention sah zum Schutz der Menschenrechte die Errichtung einer Europäischen Kommission für Menschenrechte vor. Diese prüft nach Ausschöpfung des nationalen Rechtsmittelwegs auf Antrag angebliche Menschrechtsverletzungen und entscheidet darüber, ob eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zulässig ist. Sie konnte in der Tat in einzelnen Fällen gewisse Grundrechte von Bürgern auch gegen deren eigene Staaten durchsetzen. So erklärte die Europäische Menschenrechts­kommission 1986 705 Menschenrechtsbeschwerden gegen Mitgliedstaaten — die Bundesrepublik Deutschland stand an zweiter Stelle — für zulässig. Hierzu war sie eher als die entsprechende Kommission der Vereinten Nationen in der Lage, da die Sicherung der Menschenrechte in Westeuropa trotz aller Unzulänglichkeiten schon relativ lange zur politischen Kultur gehört und insbesondere auch eine Antwort auf den faschistischen Versuch ist, diese Kultur zu zerstören.

Daß es den globalen, europäischen und sonstigen kontinentalen Zusammenschlüssen so schwerfällt, die Menschrechte durch­zusetzen, ergibt sich, wie wir wissen, aus der immer noch ungebrochenen Machtposition des souveränen Einzelstaates innerhalb dieser Gemeinschaften. Er kann seine Unterschrift unter einen Vertrag verweigern, ein Veto einlegen oder gar die von ihm selbst eingegangenen Verpflichtungen aufs gröbste mißachten. Das bedeutet jedoch nicht, daß die öffentliche Meinung im In- und Ausland darauf verzichten sollte, die noch so mangelhaften nationalen und internationalen Institutionen und Organisationen unter Druck zu setzen. Erforderlich ist die Mobilisierung von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Bürgerinitiativen und Menschenrechtsorganisationen.

Erfreulicherweise führt z.B. Amnesty International eine internationale Kampagne gegen die Folter durch, in deren Verlauf im Oktober 1983 ein Zwölf-Punkte-Programm verabschiedet wurde. Im Geiste dieses Programms könnte man eine universelle Erklärung aller Staaten gegen die Folter vorschlagen, die diese zu einem Weltverbrechen stempeln würde, gegen das jeder einzelne ein unverzichtbares Widerstandsrecht hat.

211


Überall in der Welt müßten dann alle, die die Folter anordnen oder ausüben, verfolgt werden, und ein solches Verbrechen dürfte unter keinen Umständen verjähren. Zugleich würde jeder Staat verpflichtet, den Vereinten Nationen regelmäßig zu berichten, was er selber gegen die Folter unternommen hat. Jede neue Regierung wäre gehalten, alle Verstöße ihrer Vorgängerin offenzulegen und zu verfolgen. Vor allem müßten aber auch nichtstaatliche internationale Organisationen wie etwa das Internationale Rote Kreuz das Recht und die Pflicht haben, Verstöße gegen die Menschenrechte innerhalb der Staaten aufzuklären und zur Anklage zu bringen, selbst wenn die vielbeschworene Souveränität der Staaten dadurch in Frage gestellt würde. Gegenüber dem Vorwurf der Verletzung von Menschenrechten, der Verfolgung und Folterung von einzelnen oder Gruppen müßte der Einwand, daß sich niemand in die inneren Angelegenheiten eines Staates einmischen darf, für unmoralisch und völkerrechtswidrig erklärt werden.

 

Mit der Demokratisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sollte die Pazifizierung der Weltpolitik parallel gehen. Das Fernziel der totalen Entmilitarisierung, das der Weltpolitik eine neue Qualität verleihen würde und den Frieden in Europa und in der Welt auf absehbare Zeit sichern könnte, ist nur schrittweise zu erreichen. Dabei kann man drei Kategorien von Maßnahmen unterscheiden:

  1. Schritte, die das eigene Land - in unserem Fall die Bundesrepublik - in eigener Verantwortung und ohne Rücksicht auf andere Staaten unternehmen kann;

  2. Initiativen, die die Bundesrepublik gemeinsam mit anderen Ländern, sei es mit Bündnispartnern, sei es mit Nichtbündnispartnern, ergreifen kann;

  3. Bemühungen um umfassendere Veränderungen auf globaler Ebene, durch die der Planet "ent-rüstet" und alle Kontinente befriedet werden.

212


Beginnen wir ganz bescheiden: 

Könnte man nicht die Raubtiere aus den Wappen unserer Staaten entfernen und bei offiziellen Anlässen auf Militärwachen und Ehrenkompanien verzichten (wobei Zivildienstleistende die Ehrenbezeugungen, falls man ohne sie nicht leben kann, übernehmen könnten)? In der Erziehung und in den Medien müßte das Feindbild radikal abgebaut und gleichzeitig der Friedensgedanke überall gefördert werden. In Schulen, Hochschulen und Volksbildungsanstalten wären Fächer wie Geschichte des Pazifismus und Probleme des Friedens und der Sicherheit einzurühren, wie das in norwegischen Schulen von der neunten Klasse an bereits heute geschieht. Darunter würde auch eine intensive Beschäftigung mit Island und Costa Rica fallen, die sehr gut ohne Armeen auskommen.

Der Ausbau der Friedensforschungsinstitute, die Errichtung eines Ministeriums für Abrüstung und Friedenssicherung nach schwedischem Vorbild sind längst überfällig. Eine der Aufgaben eines solchen Ministeriums wäre es, qualifizierte Friedens­forscher heranzubilden und für den Frieden zu "mobilisieren". Möglichst rasch könnten dann solche Friedenspolitiker und Beamte des Friedens die militärischen Sachverständigen etwa bei Abrüstungs­verhandlungen ersetzen. Es ist ja paradox, wenn nicht absurd, daß heute Berufskrieger als Friedensexperten dienen.

Naturgemäß würde sich das Aufgabengebiet des sogenannten Verteidigungsministeriums auf die reine Organisation der noch bewaffneten Streitkräfte beschränken. Es hätte auch vorerst genug damit zu tun, die Bundeswehr auf eine rein konventionelle Verteidigungs- und Defensivstrategie umzustellen, wozu auch die Abschaffung der Panzer gehören dürfte. Panzer gelten ja als Angriffswaffen in konventionellen Kriegen. Andererseits kann, wer alles tut, um den nuklearen Krieg zu vermeiden — möglicherweise widerwillig —, doch dazu beitragen, daß ein konventioneller Krieg wieder denkbarer wird.

Um eine solche Entwicklung von vornherein auszuschließen, müßte darauf gedrungen werden, daß der Rüstungsetat sofort eingefroren und dann Jahr für Jahr vermindert würde. Zugleich wäre jede Form des Waffenexports zu verbieten. Es wäre auch zu überfegen, wie rasch die bewaffneten Streitkräfte, die heute so unendlich viel Geld, Ressourcen und Intelligenz verschlingen, in unbewaffnete Friedenskräfte umgewandelt werden könnten. 

213


Das Können und Wissen der Generalstäbe und Militärapparate, die jetzt in "edlem" Wettstreit miteinander den Untergang der Menschheit planen, könnten dann zur Katastrophen­bekämpfung, Konservierung der Ressourcen und Umweltsanierung eingesetzt werden. Auf diese Weise würde Militärs die Angst vor der Arbeitslosigkeit genommen, und sie könnten sogar für den Friedenskampf gewonnen werden. 

Die Furcht vor der Massenarbeitslosigkeit wird immer wieder ausgenutzt, um Rüstung und Aufrüstung zu rechtfertigen. Sachverständige haben jedoch wiederholt nachgewiesen, daß die Rüstungsindustrie relativ wenig Arbeitsplätze schafft. Ihre Umstellung auf Befriedigung ziviler Bedürfnisse, etwa auf Umweltsanierung oder soziale Dienste für die Bürger, würde eine Unzahl neuer Arbeits­möglichkeiten eröffnen. Eine "Umrüstung" vom Krieg auf Frieden sichert nicht nur das Überleben des Menschen, sondern schafft ihm auch vielseitige sinnvolle Wirkungsmöglichkeiten.

Vielen nachdenklichen Bürgern sind solche Einsichten nicht mehr ganz fremd. Langsam wächst die Erkenntnis, daß das "Vaterland", wenn überhaupt, so nicht mehr militärisch, sondern nur noch zivil verteidigt werden kann. Im Zusammenhang mit der angeblichen oder wirklichen Bedrohung der Bundesrepublik durch die Sowjetunion wurde schon auf die Bedeutung der Widerstands­kraft und Widerstandswilligkeit der Zivilbevölkerung hingewiesen. Ziviler Widerstand kann gelernt und organisiert werden. In den letzten Jahren haben wir in der Bundesrepublik erlebt, daß durch gewaltfreien Widerstand im Bereich der Innenpolitik manche als negativ empfundene Maßnahmen verhindert oder überfällige Reformen erzwungen werden konnten.

Diese Strategie und Taktik ist aber nur die eine Seite der gewaltfreien Politik. Auf der anderen Seite gibt es die zivile und soziale Verteidigung einer demokratischen Gesellschaft gegen äußere Bedrohungen und mögliche oder wirkliche Annexionen. Im Mittelpunkt dieser Verteidigungsform steht die totale und radikale Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Gegner oder auch nur der Anpassung an ihn.

214


Diese entschiedene Verweigerung hat aber nicht die Vernichtung des Feindes zum Ziel, sondern die Überzeugung des Gegners, der stets als Mitmensch geachtet bleibt. Boykott und Streik wären Beispiele für eine Verweigerungshaltung, die sich z.B. in Norwegen gegenüber der nationalsozialistischen Besatzung als erstaunlich erfolgreich erwiesen hat. Auch in der Tschechoslowakei war 1968 der gewaltfreie Widerstand gegen die Okkupanten zunächst durchaus erfolgversprechend. Die Entwicklung dort hat jedoch gezeigt, daß spontaner Widerstand allein nicht ausreichen dürfte. Es gilt, weite Bevölkerungs­kreise rechtzeitig mit diesen Methoden vertraut zu machen oder gar die Ausbildung in ziviler und sozialer Verteidigung an die Stelle der militärischen Dienstpflicht treten zu lassen.

 

Seit eh und je herrschte in der Politik der meisten Staaten das Machtdenken vor. In enger Zusammenarbeit mit den Militärs betrachten es Politiker und Diplomaten als ihre nobelste Aufgabe, die Position des eigenen Landes auf Kosten anderer zu stärken. Si vis pacem, para bellum (wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor) war und ist leider noch Richtschnur ihres Handelns, selbst wenn heute, wie bereits angedeutet, das Wort Krieg nicht mehr so oft in den Mund genommen wird. Es wäre an der Zeit, daß die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger eines Deutschen Reiches, von dem zwei Weltkriege ausgingen, nicht nur den Krieg verbal ablehnt, sondern auch jeder Art von Gewaltmentalität in ihren eigenen Reihen abschwört. Dazu gehört, daß ein anderer Typus von Politikern und Diplomaten herangebildet wird, der sich der neuen Qualität des Krieges in unserer Zeit voll bewußt ist und auf die unheilige Allianz von militärischer und ziviler Führung verzichtet.

Statt einer Militarisierung der bürgerlichen Gesellschaft, bei der sich die Innenpolitik an den sogenannten Sachzwängen der überlieferten Verteidigungs- bzw. Außenpolitik orientiert, wäre eine Entmilitarisierung der Außenpolitik anzustreben, die eine Emanzipation der bisher gegängelten Innenpolitik ermöglichen würde. Diese müßte letztlich in eine Weltinnenpolitik im Sinne von Carl Friedrich von Weizsäcker münden.

215


Wenn auch die Bundesrepublik keine Insel im Meer der über 160 Staaten bildet, so könnte sie doch die hier skizzierte Politik einseitig im Rahmen der ihr zugebilligten begrenzten Souveränität in Angriff nehmen. Darüber hinaus besteht für sie die Möglichkeit, sich an Initiativen zu beteiligen, die nur gemeinsam mit anderen Staaten in Gang kommen oder die nur andere Staaten, ob Bündnispartner oder nicht, verwirklichen könnten. Wie wäre es, wenn Helmut Kohl und Honecker oder Reagan und Gorbatschow regelmäßig unter vier Augen miteinander sprächen? Selbst eine engere Zusammenarbeit der Oberkommandos und Generalstäbe der NATO und des Warschauer Paktes wäre als Übergangsmaßnahme (bis zu ihrer "Zivilisierung") denkbar. Manöverbeobachter haben wir ja schon - könnte man nicht auch gemeinsame Manöver planen und durchführen? Die Militärs würden vielleicht leichteren Herzens auf den sogenannten Ernstfall verzichten, wenn er als eine Art sportliches "Kriegsspiel" stattfände.

Diskutiert werden bereits das vollständige Verbot aller Atomwaffentests, das Einfrieren und der Abbau der Rüstungsetats sowie die weltweite Abschaffung der ABC-Waffen. Die Bundesrepublik sollte innerhalb der NATO ihr ganzes Gewicht in die Waagschale werfen, auf daß den endlosen Diskussionen Taten folgen. Jedenfalls sollte sie darauf hinwirken, daß die A-, B- und C-Waffen aus der Bundesrepublik abgezogen werden. Denkbar wäre auch eine engere Zusammenarbeit und Fühlungnahme der europäischen NATO-Partner, damit unter Berücksichtigung der geographischen Lage Europas sowohl gegenüber den USA als auch gegenüber der Sowjetunion eine selbständigere Politik verfolgt werden kann.

 

Sollte es etwa der EG gelingen, zu einem handlungs­fähigen Bundesstaat zu werden, so würde notgedrungen auch die NATO ihren Charakter ändern. Westeuropa einschließlich der Bundesrepublik hat sowohl zu den halbeuropäischen USA als auch zu der halbeuropäischen Sowjetunion ein komplizierteres und differenzierteres Verhältnis als die Supermächte zueinander, die durch zwei Ozeane voneinander getrennt sind. Die heute gültige NATO-Doktrin unterstellt, daß Westeuropa einschließlich der Bundesrepublik durch die geographische Nähe zur Sowjetunion besonders bedroht ist und deshalb eines besonderen militärischen Schutzes durch die USA bedürfe.

216


Umgekehrt empfindet die Sowjetunion diesen militärischen Schutz vor ihrer Haustür als Provokation. In der NATO selber ist man sich uneinig über Wesen und Ausmaß dieser Bedrohung. Die meisten westeuropäischen Regierungen teilen den amerikanischen Standpunkt, wonach die russische Gefahr nur durch militärische Stärke in Grenzen gehalten werden kann. Sie nehmen dabei in Kauf, daß, sollte es gegen ihre Erwartungen doch zu einem Krieg kommen, dieser als konventioneller Krieg in Deutschland beginnen würde und äußerstenfalls auch in einen Atomkrieg umschlagen könnte. Wie schon erwähnt, spukt in manchen amerikanischen Köpfen heute mehr denn je die Vorstellung, ein Krieg ließe sich auf West- und Osteuropa und möglicherweise auf den Westen der Sowjetunion beschränken, wobei die Vereinigten Staaten gestärkt und die Sowjetunion geschwächt aus ihm hervorgehen würden.

Die beste Antwort auf eine solche obsolete, äußerst gefährliche Illusion wäre eine verstärkte Zusammenarbeit einer geeinten europäischen Gemeinschaft mit dem Ostblock, ohne daß deren Mitglieder sofort die NATO verlassen müßten. Die militärische Liaison mit den Vereinigten Staaten könnte trotz zielgerechter Abrüstungsmaßnahmen zunächst andauern, während sich die wirtschaftliche und kulturelle Kooperation mit dem Ostblock intensivieren sollte. So könnte das Wirtschafts­potential Westeuropas nicht nur den Völkern des Ostens zugute kommen, sondern auch zum Abbau der Arbeitslosigkeit in den eigenen Ländern führen und somit zur moralischen und politischen Stärkung des Westens beitragen. Gleichzeitig würde eine solche dem Osten zugewandte Politik zum Abbau des Mißtrauens auf östlicher Seite führen und die dortigen "Tauben" auf Kosten der "Falken" stärken. Die mit dieser Politik verbundenen notwendigen Abrüstungsschritte mögen eine militärische Machtverschiebung im Verhältnis von West und Ost nach sich ziehen. Dieses begrenzte Risiko ließe sich jedoch in Kauf nehmen, zumal es durch die erwähnte ökonomische und soziale Stärkung des Westen kompensiert würde.

217


Im Rahmen der "Europäisierung" Westeuropas ließen sich die atomwaffenfreien Zonen, von denen bisher immer nur geredet wird, tatsächlich errichten. Schon der Rapacki-Plan von 1957 sah ein Verbot der Herstellung und Stationierung von Atomwaffen in den beiden Deutschland, in Polen und in der CSSR vor. Heute fordert die Bertrand-Russell-Peace-Foundation ein atomwaffenfreies Europa von Portugal bis Polen bzw. bis zum Ural. Territorial bescheidener und inhaltlich anspruchsvoller ist der Vorschlag von Otto Schily, noch innerhalb der bestehenden Militärpaktsysteme eine mitteleuropäische Friedensunion zu errichten. Sein Plan sieht vor:

"Die mitteleuropäischen Staaten, ich meine damit Österreich, die Bundesrepublik, die DDR, die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen, die Niederlande, Belgien und Dänemark, sollten sich unter vorläufiger Beibehaltung ihrer Mitgliedschaft in den beiden Militärpaktsystemen und unter voller Respektierung ihrer staatlichen Souveränität, das gilt vor allem im Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten, zu einer mitteleuropäischen Friedensunion zusammenschließen, die sich auf folgende vertragliche Vereinbarungen verständigt:

Von dem Gebiet der Staaten der mitteleuropäischen Friedensunion werden sämtliche ABC-Waffen abgezogen, die mitteleuropäische Friedensunion erklärt sich zur ABC-Waffen-freien Zone.

Die Staaten der mitteleuropäischen Friedensunion verringern ihre konventionellen Streitkräfte sowie ihre Militärausgaben um mindestens zehn Prozent und nehmen Verhandlungen über den weiteren Abbau von Streitkräften und militärischer Ausrüstung sowie über die kontinuierliche Reduzierung der Rüstungshaushalte bis zur Entmilitarisierung auf.

Die Staaten der mitteleuropäischen Friedensunion verzichten auf jeglichen Waffenexport, insbesondere in Länder der Dritten Welt.

Die Staaten der mitteleuropäischen Friedensunion richten einen gemeinsamen Fonds ein, in den die durch die Verringerung der Militärausgaben freigewordenen Gelder eingezahlt werden. Der Fonds dient gemeinsamen Hilfsprojekten für die Dritte Welt.

Die Staaten der mitteleuropäischen Friedensunion schaffen Reiseerleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr bis hin zur Herstellung der vollen Freizügigkeit."

218


Schilys Vorschläge beweisen, daß es Möglichkeiten gibt, sogar auch innerhalb der bestehenden Militärpakt­systeme aus dem Circulus vitiosus der Hochrüstung auszubrechen und, wie es die Bertrand-Russell-Peace-Foundation formuliert, "Europa aus der Konfrontation zu lösen, Entspannung zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion durchzusetzen und schließlich die großen Machtblöcke aufzulösen".

Sollte sich Schilys "mitteleuropäische Friedensunion" nicht so bald verwirklichen lassen, so käme man einer Auflösung dieser Machtblöcke erheblich näher, wenn sich Westeuropa "österreichisieren" würde. Österreich ist es ja dank seiner unablässigen, mit großer Ausdauer durchgehaltenen Bemühungen 1955 gelungen, aus den Machtbereichen der Supermächte entlassen zu werden. Es erhielt den Status einer immerwährenden Neutralität, die es allerdings im Notfall mit konventionellen militärischen Mitteln verteidigen soll. Ein bescheidenes Bundesheer wurde daher aufrechterhalten; dennoch sparte Österreich im Gegensatz zur Bundesrepublik erhebliche Summen, die es produktiv einsetzen konnte. Das erklärt zumindest zum Teil die relativ günstige wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieses kleinen Landes.

Im Falle einer Neutralisierung Westeuropas sollten jedoch militärische Einrichtungen rascher und radikaler abgebaut und durch gewaltfreie zivile und soziale Verteidigungsmaßnahmen ersetzt werden. Sonst bestünde die Gefahr, daß im Gegensatz zum kleinen Österreich ein neutrales konventionell oder gar im Stile Frankreichs atomar gerüstetes Westeuropa sich zu einer neuen, den Frieden bedrohenden militärischen Supermacht entwickeln könnte. Dieses neue, geeinigte Westeuropa sollte im Gegenteil zu einer der führenden Friedensmächte der Welt werden, die dann auch der Zweiten und Dritten Welt in ganz anderem Ausmaß als bisher "Entwicklungshilfe" leisten könnte. Das mit einseitiger totaler Abrüstung verbundene Risiko einer "Russifizierung" oder auch nur einer "Amerikanisierung" Westeuropas erscheint uns, wie schon früher ausgeführt, gering, jedenfalls geringer als das Risiko, daß die Rüstungsspirale weitergeht und irgendwann zum Dritten Weltkrieg führt.

219/220

Voraussichtlich würde die Entmilitarisierung und Neutralisierung Westeuropas der Friedensbewegung in den mit der Sowjetunion verbündeten osteuropäischen Staaten einen starken Auftrieb geben. Gleichzeitig würde es eine solche westeuropäische Friedens­macht, von der keinerlei Bedrohung mehr ausgeht, den osteuropäischen Regierungen und sogar der Sowjetunion schwerer machen, ihr Feindbild aufrechtzuerhalten und immer stärker aufzurüsten. Das mag schließlich dazu führen, daß sich auch die mit der Sowjetunion verbündeten Länder Osteuropas entmilitarisieren und vielleicht sogar neutralisieren.

 

Sollte eine solche Entwicklung, die jedoch nicht zur Vorbedingung für eine Entmilitarisierung und Neutralisierung Westeuropas gemacht werden darf, tatsächlich stattfinden, so würde sich das Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander entscheidend entspannen. Die Bundesrepublik und die DDR würden sich dann ähnlich zueinander verhalten wie etwa die Bundesrepublik zu Österreich oder der Schweiz. Die Grenzen zwischen diesen angeblich immer noch "souveränen" Staaten sind ja kaum mehr spürbar. Ob es dann noch zu einer Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten käme oder nicht, wäre für alle Beteiligten nicht mehr so wichtig.

 

Nebenbei bemerkt hat es ein einheitliches Deutsches Reich nur in den wenigen Jahrzehnten zwischen 1871 und 1945 gegeben, und weder das Kaiserreich noch das Dritte Reich ermuntern zur Nachahmung. In einer möglicherweise eines Tages geeinten gesamteuropäischen Föderation könnten die, provozierend gesagt, sieben deutschen Staaten — BRD, DDR, Berlin, Österreich, Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein — ohne weiteres fortbestehen. Denkbar wäre auch, daß in einem längerfristigen Entwicklungsprozeß, in welchem sich die Gesellschaftssysteme einander angleichen mögen, diese Staaten nur noch als traditionsbewußte kulturelle Gemeinschaften fortlebten. Dann wäre auch eine Wiedervereinigung der beiden Deutschland problemlos, obwohl ein Mecklenburger und ein Württemberger vielleicht weniger gemein haben als ein Bayer und ein Österreicher.

In einer besonders schwierigen Lage befindet sich West-Berlin, das politisch und aufgrund seines Gesellschaftssystems mit der Bundesrepublik eng verbunden ist, aber nicht nur inmitten der DDR liegt, sondern auch Truppen der Schutzmächte beherbergt. In naher Zukunft dürfte sich an diesem Zustand nichts Grundsätzliches ändern. Es wäre freilich zu erwägen, ob die Anwesenheit kleiner symbolischer Truppenkontingente nicht ausreichen würde, die Sicherheit West-Berlins zu garantieren und zugleich seinen Frontstadtcharakter abzuschwächen. Ganz zurücktreten würde dieser wohl, wenn eine Militäreinheit der Vereinten Nationen die bisherigen Schutzmächte ablöste. Jedenfalls spricht viel dafür, West-Berlin sofort zu einer atomwaffenfreien Zone und Welt­friedens­stadt zu erklären. Als solche könnte es Zentrum der Weltfriedensforschung und Sitz wichtiger Abteilungen der UNO, UNESCO, und ILO werden. Wie sich sein Status innerhalb einer möglichen gesamteuropäischen Föderation entwickeln würde, ist heute nicht vorauszusehen.

Vorstellen kann man sich hingegen, daß eine gesamteuropäische Föderation auf den Rest der Welt, besonders aber auf die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten, einen ähnlichen materiell und psychologisch entwaffnenden Einfluß ausüben könnte wie eine abgerüstete Bundesrepublik auf Westeuropa oder ein neutrales Westeuropa auf Osteuropa.

Wenn Russen und Amerikaner sich am Brandenburger Tor nicht mehr gegenüberstehen, wenn ein neutrales und befriedetes Europa aus dem Macht­kampf der Supermächte ausgeschieden ist, sollte es den beiden Giganten leichter fallen, ihre Konflikte friedlich zu regeln und echte Abrüstungs­schritte zu wagen.

220-221

 # 

 

detopia bemerkt am rande am 31.8.2018

 heise.de/tp/features/Russland-und-China-demonstrieren-Kooperation-mit-massiver-Militaeruebung-4151816.html  

Es handle sich um die größten Manöver seit 37 Jahren. 1981 waren aber "nur" 150.000 sowjetische Soldaten an der Zapad-81-Übung beteiligt. 

Jetzt wird also ein Drittel der russischen Streitkräfte mit etwa einer Million Soldaten für die Großübungen aufgeboten.

 

 www.detopia.de     ^^^^

Ossip K. Flechtheim  1987