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 Literarischer Brief aus dem Arbeitslager 

von Boris Penson und Wjatscheslaw Tschornowil

 

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Lieber Freund!

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Es ist bald ein Jahr her, daß ich Dir von unserem Leben nach strengem Regime berichtet habe. In der Zwischenzeit hat es hier Ereignisse gegeben, wie sie in der Eintönigkeit unseres Daseins eben nur möglich sind: Demütigungen, Strafen, Proteste, Hungerstreiks, schmerzliche Freude über die Begegnung mit »neuen Kräften« und freudiger Schmerz des Abschieds von Freunden, die in die Freiheit zurückgekehrt sind, und als Lebensbalsam Nachrichten aus der freien Welt, die uns mit Hoffnung erfüllen. 

Doch die ganze Zeit verfolgt mich der Gedanke: wird es mir bei meiner Beschreibung des Lagerlebens gelingen, dieses spezifische Mikroklima der Unfreiheit zu vermitteln, das auf dem Gefangenen lastet, täglich, stündlich, selbst in verhältnismäßig ruhigen Perioden, vielleicht gerade dann am meisten? Deshalb habe ich mich entschlossen, diesen Brief zusammen mit meinem neuen Mitgefangenen Wjatscheslaw Tschornowil zu schreiben, einem politischen Gefangenen aus der Ukraine. Vielleicht wird seine Erfahrung als Journalist und Gefangener ein wenig helfen, das wiederzugeben, was sich eigentlich nicht wiedergeben läßt. Sein Schicksal ist das typische Schicksal eines »aufrührerischen« ukrainischen Intelligenzlers, doch ich bitte Wjatscheslaw, sich selbst vorzustellen.

*

Tschornowil: Ich bin 37 Jahre. 1960 habe ich mein Studium an der Kiewer Universität abgeschlossen. Dann habe ich sechs Jahre in Kiew und Lwiw gearbeitet, bei der Presse, beim Radio und beim Fernsehen, einige Zeit beim Komsomol. Ich habe auch Literaturkritiken geschrieben und eine Dissertation auf dem Gebiet der ukrainischen Literaturgeschichte abgeschlossen.

Doch 1965 bin ich für die KGB-Organe »interessant« geworden. Und zwar im Zusammenhang mit der Wiederbelebung des ukrainischen literarischen und gesellschaftspolitischen Lebens Anfang der sechziger Jahre, mit meiner Teilnahme an mehreren oppositionellen Aktionen, vor allem aber an der Kampagne zur ersten Verhaftungswelle in der Ukraine 1965. 

Das Material dieser Verhaftungen und Gerichtsprozesse habe ich in zwei Dokumentensammlungen zusammengefaßt: Rechtsprechung oder Rückfall des Terrors (1966) und Verstand schafft Leiden (1967). 1966 habe ich meine Arbeit als Journalist endgültig verloren und konnte überhaupt nichts mehr veröffentlichen. Auf Zeiten ohne Beschäftigung folgten Zufallsarbeiten bei einer meteorologischen Expedition, in der Buchwerbung, bei der Gesellschaft für Naturschutz, als Landarbeiter und bei der Bahnabfertigung.

1967 wurde ich zum ersten Mal verhaftet und wegen der Zusammenstellung der beiden Dokumenten­sammlungen zu eineinhalb Jahren verurteilt. Im Januar 1972 wurde ich ein Opfer der zweiten KGB-Jagd auf die ukrainische Intelligenz. Ich wurde beschuldigt, eine kritische Antwort auf die vom KGB initiierte Schrift Wofür und wie setzt sich Iwan Dzjuba ein? verfaßt zu haben, eine Broschüre, die die ukrainische Intelligenz von der idealen Lösung der nationalen Frage in der UdSSR überzeugen und diejenigen diskreditieren sollte, die gegen den Chauvinismus kämpften. In die Anklageschrift wurde auch aufgenommen, daß ich mich für die Repressionsopfer (W. Moros, N. Strokata und andere) eingesetzt sowie verschiedene Texte, vor allem Gedichte, mehrerer Autoren aufbewahrt hatte.

Außerdem versuchten die KGB-Leute allein auf der Grundlage subjektiver Vermutungen, mir die Teilnahme an der Redaktion der illegalen Zeitschrift Ukrajinskyj Wisnyk (Ukrainischer Bote) zuzuschreiben, die 1970-72 erschien. Die vielgerühmten »Tschekisten« sind beim Versuch, irgend etwas über diese Zeitschrift in Erfahrung zu bringen, haushoch durchgefallen. Im Verlauf der vierzehnmonatigen Untersuchung setzten sie mehrfach Provokateure ein, sie arbeiteten mit Methoden der Fälschung, der Erpressung und des unmittelbaren psychischen Terrors und spekulierten, um mich weichzumachen, teilweise mit dem Schicksal meiner Angehörigen.

Wer in einem demokratischen Land lebt, kann sich kaum vorstellen, was sich am 12. April 1973 in Lwiw abgespielt hat.

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Ein leerer Gerichtssaal, ich werde heimlich, über einen Sondereingang, unter verstärkter Bewachung, hineingeführt; kein Anwalt, ein gelangweilter Richter, der mechanisch jeden Antrag ablehnt, den ich stelle (auf Öffentlichkeit und Zulassung von Pressevertretern zum Prozeß, auf die Vorladung notwendiger Zeugen, auf die Einbeziehung notwendiger Dokumente usw.); der Staatsanwalt, ein gewisser vertrockneter Rudenko, der nach dem Mottenpulver der Stalinzeit riecht (übrigens ein Bruder des Generalstaatsanwalts Rudenko) und ohne Rücksicht auf die Prozeßmaterialien und auf die Aussagen der wenigen Zeugen die Ungereimtheiten der KGB-Anklage wiederholt und das nach dem Strafgesetzbuch höchstmögliche Strafmaß fordert, schließlich das Urteil, das neun Jahre aus dem Leben streicht.

Erst neunzehn Monate nach der Verhaftung komme ich ins Lager, in die Kolonie Oserny (SchCh 17 A). Die Lager für die politischen Gefangenen sind formal dem MWD unterstellt, in Wirklichkeit verfügt jedoch auch hier das KGB mit Hilfe seiner dem Lager angeschlossenen Bevollmächtigten über unser Schicksal.

Um also die interessanten Umstände meiner »Gerichtsuntersuchung« und meines »Prozesses« geheimzuhalten, gab das KGB im Herbst 1973 den Befehl, meine Frau und zwei Wochen später meine Schwester vom Lagertor wegzujagen. Sie hatten dreitausend Kilometer zurückgelegt, um mich zu besuchen. Erst durch einen fast einmonatigen Hungerstreik (Dezember 1973 bis Januar 1974) konnte ich ein Wiedersehen mit meiner Mutter und meiner Schwester erzwingen, meine Frau bekam auch da keine Besuchserlaubnis. 

Auf Befehl des KGB wurde ich ständig weiterschikaniert: abgesehen von kleineren Bestrafungen wurde ich in dem knappen Jahr meines Aufenthaltes in der Zone 17 mit 43 Tagen Strafisolator und schließlich mit einem halben Jahr Strafzelle ausgezeichnet. Einzelheiten werde ich erläutern, wenn wir darüber sprechen, wie man im Lager mit unbeliebten Personen umgeht.

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Penson: Ich glaube, wir werden auch erwähnen müssen, was sie mit Wjatscheslaw im Februar 1975 machten, bevor er zu uns verlegt wurde. Doch berichten wir der Reihe nach. Mein letzter Brief endete mit den Ereignissen Anfang 1974 in der Zone 19 (»Lesnaja«). Es folgten trübe »ereignislose« Wochen. Deshalb beginne ich gleich mit dem für mich und alle jüdischen Gefangenen frohen Ereignis: am 15. Juni verließ in Potma Anatoli Goldfeld das Lager in Richtung Heimat und Freiheit. Man sollte wohl kurz schildern, wie die Entlassung der politischen Gefangenen aussieht. Um zu verhindern, daß neue Informationen, vor allem schriftliche Erklärungen, aus dem Lager dringen, hat das KGB ein kompliziertes Entlassungssystem eingeführt. Viele werden einige Wochen vor ihrer Entlassung plötzlich einem Gefangenentransport zugeteilt. Sie werden entweder in Gefängnisse ihrer Heimatstädte gebracht und von dort aus entlassen, oder sie werden in andere Zonen verlegt, manchmal ins Krankenhaus.

Der Gefangene muß jedes Kleidungsstück, das er in der Zone getragen hat, abgeben und bekommt dafür eine neue Gefangenenuniform. Seine persönlichen Gegenstände werden sorgfältig durchsucht. Alle selbstgemachten und verdächtigen Gegenstände, darunter auch Koffer, werden in Stücke zerbrochen (es könnten Aufzeichnungen darin versteckt sein, die das KGB nicht weniger fürchtet als Bomben). Ist der Gefangene nicht schon vorher einem Transport zugeteilt worden, wird er einige Tage vor seiner Entlassung (durchsucht und umgekleidet) zum Durchgangspunkt gebracht, der auf der Station Potma in der kriminellen Zone SchCh 385-18 liegt und den alle politischen Gefangenen passieren müssen, die nach Mordowien kommen oder von hier wegfahren.

Am 17. Juni, zwei Tage nach der Entlassung Goldfelds, begann in der Zone 19 ein Hungerstreik. Als erster streikte Kronid Ljubarski, und damit sein »dummes Beispiel« nicht Schule machte, wurde er sofort in eine Zelle des Strafisolators verlegt (normalerweise geschieht dies aufgrund irgendeiner heimlichen Instruktion erst am vierten Tag des Hungerstreiks; bis zu seiner Isolierung muß der Streikende drei Tage arbeiten und seine Norm erfüllen, sonst wird er bestraft).

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Die Ursache des Hungerstreiks waren die Schwierigkeiten des Briefwechsels mit Angehörigen und Freunden — für uns eine sehr brennende Frage. In diesem Zusammenhang hatten wir schon mehrfach Beschwerden und Erklärungen an die Behörden gerichtet. Kurz vor dem Hungerstreik hatte ich zum Beispiel folgende Erklärung abgeschickt:

 

An Herrn Smagin
Leiter der operativen Ordnungsabteilung der Einrichtung SchCh 385

In der letzten Zeit sind immer häufiger postalische und telegrafische Sendungen verlorengegangen, Sendungen, die ich selbst abgeschickt habe, und Sendungen, die für mich bestimmt waren. Allein in den letzten drei Monaten habe ich mehrere Briefe und Telegramme von meiner Mutter sowie mehrere Briefe und Telegramme von Verwandten und Freunden aus der UdSSR und aus dem Ausland nicht erhalten.

Ich möchte hier nicht alle Sendungen aufzählen, die für mich bestimmt waren und die spurlos verschwunden sind. Im Laufe der Jahre, die ich im Lager SchCh 385 verbracht habe, sind es so viele geworden, daß ihre Aufzählung mehrere Seiten dieser Erklärung füllen würde. Sollte das notwendig werden, sind meine Korrespondenten und ich imstande, erschöpfende Auskunft zu geben. Ich glaube, daß Sie auch so die Möglichkeit haben, über alle Postsendungen, die ich nicht bekomme, informiert zu sein. Es ist völlig klar, daß solch eine Sachlage dem Gesetz widerspricht. Ich weiß, daß die Nicht-Zustellung der Sendungen in den meisten Fällen nicht an der Post liegt. Die Verantwortung für diese Gesetzlosigkeit liegt allein bei der Verwaltung von SchCh 385. Ich nehme an, daß Sie ausreichende Vollmachten haben, um die Zustellung der Postsendungen in Einklang mit den Gesetzesvorschriften zu bringen. Ich verlange insbesondere die Aushändigung aller bisher zurückgehaltenen Postsendungen. Geschieht dies nicht in kürzester Frist, werde ich selbstverständlich gezwungen sein, zu den äußersten Mitteln zu greifen, die einem Gefangenen zur Verfügung stehen.

30. Mai 1975 
B. Penson

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Doch unsere Beschwerden und Rücksprachen mit der Leitung hatten nichts bewirkt. Von Zeit zu Zeit informierten sie uns über die Konfiszierung des einen oder anderen Briefes, wobei sie weder den Absender, noch den Grund der Konfiszierung nannten. »Aufgrund der Verordnung 20 MWD, 629»« — damit sollten wir uns begnügen. In den meisten Fällen werden unsere Briefe (unsere eigenen und die für uns bestimmten) heimlich beschlagnahmt, ohne irgendwelche Erklärungen, das heißt, sie werden einfach gestohlen. 
Und dann war unsere Geduld erschöpft. 

 

Tschornowil: Nachdem Ljubarski während seines Hungerstreiks in den Strafisolator verlegt worden war, geschah hier und in den Strafzellen einiges. Wir waren schon zu viert in dieser Todeszelle, als Kronid zu uns kam. Ich saß meine vierzehn fälligen Tage im Strafisolator ab, in einer der Strafzellen beendete der ukrainische Dichter Wassyl Stus, verhaftet im Januar 1972, seine sechsmonatige Strafunterbringung, in der nächsten Zelle saß Sorjan Popadjuk aus Lwiw, 1973 wegen ukrainischem Samisdat und antichauvinistischer Flugblätter zu sieben Jahren Lager und fünf Jahren Verbannung verurteilt, und Pjotr Sartakow, ein älterer Arbeiter aus Wolgograd, zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er 1972 auf der amerikanischen Industrieausstellung in Wolgograd versucht hatte, den Amerikanern eine Erklärung mit einem Aufruf zu überreichen (über das Fehlen von Demokratie in der UdSSR und die entsprechende Notwendigkeit einer Einmischung der USA und anderer nichttotalitärer Staaten usw.). 

Als wir von Ljubarski erfuhren, warum er in den Hungerstreik getreten war, schlossen wir uns ihm alle an. Stus und Popadjuk stellten außer dem Briefwechsel zusätzlich die Forderung auf, mit den grausamen Schikanen mir gegenüber aufzuhören. Ljubarski forderte in einer Zusatzerklärung das gleiche. Es ging darum, daß ich nach nur sechstägiger Unterbrechung zum zweiten Mal für vierzehn Tage in den Strafisolator verlegt wurde, ohne Arbeitspflicht, das heißt auf Hungerration. Solche Fälle kommen nur äußerst selten vor. Gewöhnlich liegt ein größerer Zeitraum zwischen zwei Isolatortouren, damit der politische Gefangene eine entsprechende Norm erreichen kann. 

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In meiner Erklärung zum Hungerstreik wies ich darauf hin, daß im ersten Halbjahr 1974 von zwölf Einschreibbriefen an meine Verwandten sechs verlorengegangen waren, obwohl alle Briefe die Lagerzensur passiert hatten und ihre Absendung durch Postquittungen beglaubigt war. Solche Beispiele führten auch Stus und Popadjuk an.

 

Penson: Die Ereignisse nahmen also einen für die Verwaltung und das KGB unerwünschten Lauf, vor allem als der Hungerstreik auch außerhalb des Lagers bekannt wurde. Am 20. Juni kamen Mitarbeiter des KGB in die Zone, der Hungerstreik ging trotzdem weiter. Am Morgen des gleichen Tages gab ich eine Erklärung ab, in der ich mitteilte, daß meine voraufgegangene Beschwerde über den Briefwechsel keinerlei Maßnahmen bewirkt habe und ich mich deshalb gezwungen sähe, in den Hungerstreik zu treten. Mittags wurde ich in den Stab gerufen, ins »Dienstzimmer« des Leiters. Es stellte sich heraus, daß der Oberstleutnant (heute bereits Leutnant) Drotenko, Leiter der KGB-Abteilung in Jawas (er hatte diesen Posten kurz vor den beschriebenen Ereignissen bekommen), mich kennenlernen wollte.

»Na. Boris Solomowitsch, wie geht es Ihnen? Wie fühlen Sie sich? Wie werden Sie verpflegt? Im übrigen ist dies hier kein Kurort. Sie haben also beschlossen, zusammen mit Ljubarski zu fasten? Das hat keinen Sinn. Mit den Briefen übertreiben Sie. Es gibt Leute, die sich damit befassen, die Entscheidungen treffen und die Verantwortung dafür tragen. Ich brauche Ihre Briefe nicht. Warum sind Sie ausgerechnet jetzt in den Hungerstreik getreten? Die Briefe sind doch nur ein Vorwand! Mäuselärm zum Nixonbesuch, er wird Ihnen nicht helfen, und Sie werden es noch bereuen!«

 

Tschornowil: Dann erschien eine größere Gruppe von Vertretern der Leitung im Strafisolator und begann auf uns einzureden. Sie versprachen mir, meine Ansprüche gegenüber der Lagerverwaltung zu prüfen und erklärten, meine Strafe würde verkürzt (ich sollte noch sieben Tage im Strafisolator bleiben), und am nächsten Morgen würden sie mich zurück nach Oserny schicken. Auch in den anderen Zellen machten sie großzügige Versprechungen, bemüht, um jeden Preis die Lage zu entschärfen.

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Doch niemand brach den Hungerstreik ab, nicht einmal Popadjuk mit seiner Hypertonie, der während des Hungerstreiks einen schweren Anfall gehabt hatte. Am nächsten Tag wurde ich tatsächlich aus dem Strafisolator entlassen und in die Zone überführt. Dort dachte natürlich keiner daran, auf meine Forderungen einzugehen (ich hatte die Aufhebung meiner gesetzwidrigen Bestrafung gefordert sowie die Einstellung des Terrors einiger »Aktivisten« aus den Reihen ehemaliger Hilfspolizisten und faschistischer Strafkommandohelfer gegenüber den politischen Gefangenen), und ich weigerte mich erneut, zur Arbeit zu gehen. 

Ich wartete auf die Bestrafung für diese »Widerspenstigkeit« — eine Überführung in die Strafzellen oder ins Wladimirgefängnis —, doch ein Tag nach dem anderen verging, und sie ließen mich in Ruhe. Erst nach zwei Wochen rief mich Deschurow, der Hauptmann der Abteilung, zu sich und erklärte, der Präsident der USA sei wieder nach Hause gefahren, mein »Urlaub« sei damit zu Ende und ich werde für sechs Monate in die Strafzelle geschickt.

 

Penson: Inzwischen kamen die Ereignisse in der Zone 19 in Gang. Am 21. Juni traten auch Asernikow und Paschnin in den Hungerstreik. Am 22. Juni trat zum Zeichen der Unterstützung unserer Forderungen Komarow für einen Tag in den Hungerstreik (ein ehemaliger Armeeoffizier, der ins Ausland geflüchtet und freiwillig zurückgekehrt war und dafür zehn Jahre Lagerhaft erhalten hatte). Wir beendeten den Hungerstreik am 23. Juni und genossen die relative Ruhe bis Mitte Juli. Doch wir wußten: die Strafe für den Hungerstreik würde noch kommen.

 

Tschornowil: Die Lager für politische Häftlinge unterscheiden sich dadurch von den Zonen für Kriminelle, daß hier nicht einmal die den Kriminellen gegenüber gewahrte relative Objektivität beachtet wird. Ich kann das aus eigener Erfahrung beurteilen, da ich meine erste .Haftzeit trotz der politischen Anklage in einer kriminellen Zone verbracht habe. In den politischen Lagern kann man die Ordnungsvorschriften mustergültig befolgen und trotzdem nie aus dem Strafisolator herauskommen.

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Hier gilt die Regel: für jede Protestaktion, vor allem für eine Kollektivaktion, müssen die Teilnehmer bestraft werden, ganz gleich welcher Anlaß dafür ausgedacht wird. Die tatsächlichen Gründe der Bestrafung werden in den Beschlüssen nicht genannt. Doch im mündlichen »Gespräch« sind die Vertreter der Verwaltung offen bis zum Zynismus.

Im November 1973 belehrte mich ein gewisser Hauptmann Tartaschow von der politischen Abteilung der Lagerleitung des SchCh 385: 

»Tschornowil, glauben Sie mir, alle Ihre Beschwerden über die Verwaltung bleiben erfolglos und schaden Ihnen nur. Sie berufen sich gerne auf die Gesetze. Aber Sie sind ein Staatsverbrecher, Sie haben sich gegen den Sowjetstaat geäußert, und deshalb gelten für Sie überhaupt keine Gesetze. Wenn zum Beispiel ein Krieg ausbricht, kann man Sie und Ihresgleichen irgendwohin in den Wald fahren und erschießen.

Sie sollten endlich begreifen, daß Sie sich in einer besonderen Lage befinden und daß bei allen Aktionen, die sich auf Sie beziehen, hinter dem Rücken der Verwaltung das KGB steht. Auch Ihre Besuchserlaubnis ist aufgrund eines KGB-Befehls gestrichen worden. Wenn eine andere Verordnung kommt, bekommen Sie schon morgen eine Besuchserlaubnis, trotz der vorherigen Streichung. Übrigens sage ich Ihnen das alles inoffiziell, damit Sie endlich Ihre wirkliche Lage begreifen, und denken Sie nicht daran, sich irgendwo auf meine Worte zu berufen.«

Auch die, deren Unterschriften unter den Strafanordnungen stehen, sind manchmal ziemlich offen. Am 14. Dezember wurde ich wegen des am 10. Dezember 1973 angekündigten Hungerstreiks zu einer Rücksprache mit der gesamten Lagerleitung gerufen. Den Vorsitz führte der Leiter der Kolonie 17, Hauptmann Akmajew. Sie drohten mir mit der Verlegung in den Strafisolator. »Aus welchem Grund denn?« fragte ich, »ich verstoße nicht gegen die Lagerordnung, der Hungerstreik ist mein gutes Recht.« — »Wenn wir einen Grund finden wollen, finden wir einen!« hieß es. Der Leiter der Operativabteilung, Oberleutnant Pawlow, präzisierte: »In drei Tagen kann ich auf Wunsch zehn Meldungen gegen Sie schreiben!«

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Er schrieb sie wirklich. Und genau nach drei Tagen war ich für fünfzehn Tage in den Strafisolator verlegt, wo ich meinen Geburtstag und das Neue Jahr 1974 feierte. In der Strafanordnung stand, ich hätte Pawlow nicht gegrüßt und auf meiner Kleidung hätte das Namensschild gefehlt.

Noch ein Beispiel. Am 9. Mai 1974 richtete eine Gruppe politischer Gefangener aus der Zone 17 (Graur, Gleser, Kaminski, Korenblit, Petrow, Kusjukin, Bolonkin, Rode, Paschilis, Wiltschauskas, Mykytko, ich und andere) ein Gesuch an das Präsidium des Obersten Sowjet, in dem wir forderten, uns getrennt von den Kriegsverbrechern — ehemaligen Hilfspolizisten und Helfern der Strafkommandos — unterzubringen (dabei wiesen wir darauf hin, daß wir nicht die Teilnehmer der nationalen Widerstandsbewegungen in den Kriegs- und Nachkriegs-Jahren meinten, da wir sie für politische Gefangene hielten).

Anlaß dieses Gesuchs waren die Sonderrechte, die die Verwaltung der Zone 17 den Hilfspolizisten eingeräumt hatte. Während solche »Aktivisten« in anderen Zonen auf der Basis geheimer Zuträgerdienste mit der Verwaltung zusammenarbeiten und sich äußerlich verhältnismäßig anständig benehmen, so waren sie hier zu offenem Terror gegen die politischen Gefangenen übergegangen.

Nekto Prikmeta, ehemaliger Kapo in einem deutschen, heute Brigadier in einem sowjetischen KZ, erstattete Meldungen, die ohne formale Überprüfung Grundlage von Bestrafungen wurden. Der ehemalige faschistische Polizist Lynkin, heute Mitglied des »Lagerkollektivrates«, bespitzelte die politischen Gefangenen und notierte das Gehörte offen auf seinem Notizblock. Ein bezeichnendes Detail: während des israelisch-arabischen Oktoberkrieges freute er sich über die Siegesberichte im Radio und kommentierte sie: »Wofür sitze ich eigentlich? Ich habe doch auch Juden getötet!« Ende April 1974 begann dieser »Aktivist« mit dem Ausruf: »Hier haben wir das Kommando, nicht ihr!« eine Schlägerei mit dem politischen Gefangenen Litschutin. Ergebnis: Litschutin mußte für vierzehn Tage in den Strafisolator. Lynkin wurde im Tagesbefehl zum 1. Mai gelobt.

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Genauso empörend war der zynische Befehl des Kolonieleiters Akmajew am 9. Mai. Am Tage des Sieges über den Faschismus wurden nur die ehemaligen faschistischen Kollaborateure gelobt, sie erhielten die Erlaubnis, im Lagerladen einzukaufen sowie Pakete und Besuch zu empfangen. Einer von uns scherzte: die Verwaltung hat den einzig richtigen Entschluß gefaßt. Ohne Feinde keinen Sieg!

In einem meiner Gesuche an die Staatsanwaltschaft habe ich aus ähnlichem Anlaß geschrieben: 

»Eine Untersuchung der Gründe solch rührenden Einverständnisses zwischen der Verwaltung der MWD-Einrichtungen und den ehemaligen Schutzleuten sowie den Aktivisten der Sonderkommandos würde nicht schaden. Liegt das nur an der Anpassungsfähigkeit der letzteren und an ihrer eifrigen Bereitschaft, bei den Schikanen der politischen Gefangenen zu helfen, oder gibt es vielleicht irgendwelche gemeinsamen sozialpsychologischen Wurzeln für dieses Verhalten?«

Unsere Eingaben an den Obersten Sowjet vom 9. Mai wurden einbehalten, die Verfasser einzeln ins Dienstzimmer des Leiters gerufen, wo auch ein KGB-Mann zugegen war. Man drohte ihnen mit Bestrafung. Es hagelte Verbote, im Laden einzukaufen, Pakete zu empfangen, Besuch zu bekommen, danach kamen Petrow und Rode für jeweils vierzehn Tage in den Strafisolator.

Am 24. Mai war ich an der Reihe. Es stellte sich heraus, daß Prikmeta neue Meldungen gegen mich erstattet hatte. Als mir Akmajew, der Leiter der Kolonie, auf der Wachstube den Beschluß über meine Überführung in den Strafisolator für vierzehn Tage vorgelesen hatte, versuchte ich zu protestieren, worauf Akmajew belustigt sagte: »Das ist doch alles Unsinn, was da im Beschluß steht. Ich bestrafe Sie nicht dafür, sondern dafür, daß Sie verschiedene Aktionen organisieren und daß Sie versucht haben, deswegen mit der Zone 19 in Verbindung zu treten.«

 

Penson: Auf analoge Weise werden in der Zone 19 die Bestrafungen fabriziert. Du hast es jedesmal im Gefühl, wenn sie etwas gegen Dich vorbereiten. Es beginnt mit Schikanen der Aufseher, mit häufigen Durchsuchungen, mit verstärktem Spitzeleinsatz. Das erste Opfer ihrer Vergeltung für den Hungerstreik im Juni war dein unglücklicher Briefpartner.

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Innerhalb von drei Tagen verfaßten sie drei Meldungen wegen »Mißachtung der Kleidervorschrift« — ich hatte mich zweimal in Hausschuhen auf dem Gelände gezeigt, und einmal fehlte das Namensschild auf meiner Arbeitsjacke (übrigens sind diese Namensschilder eine verhältnismäßig neue Einrichtung, bald wird es wahrscheinlich KZ-Nummern geben wie in den »guten «alten Zeiten«).

Für jede dieser drei Meldungen gab es eine Strafe: Streichung der Einkaufserlaubnis von Lebensmitteln für einen Monat, Streichung der folgenden Besuchserlaubnis und schließlich vierzehn Tage Strafisolator. Was ein Strafisolator ist, kann ein Uneingeweihter sich nur schwer vorstellen. Hier sind zunächst die offiziellen Dokumente, der Punkt 5 des Auszugs aus den Vorschriften für die innere Ordnung der Besserungsarbeitsanstalten. Diese Vorschriften wurden im Erlaß Nr. 20 MWD SSSR vom 14. Januar 1972 veröffentlicht. Ihre Aufgabe ist die »Erläuterung«, in Wirklichkeit aber die Verschärfung der sowieso schon strengen Vorschriften des Kodex der Besserungsarbeit. Die Verfasser dieser Vorschriften hatten keinen Anspruch auf allgemeine Berühmtheit, da sie ihr Werk mit dem Vermerk unterzeichneten: Nicht außerhalb der Anstalt verbreiten.

Ich zitiere den Punkt der Vorschrift, der die Überführung in den Strafisolator betrifft (im Gefängnis heißt er Karzer und für die Minderjährigen - Disziplinarisolator, was im übrigen das Wesen dieser Institution nicht ändert):

 

Der Verurteilte darf in den Straf- oder Disziplinarisolator bzw. Karzer weder in seinem Besitz befindliche Nahrungsmittel noch persönliche Sachen mitnehmen, mit Ausnahme eines Handtuchs, Seife, Zahnputzmittels und Zahnbürste. Während seines Aufenthalts im Straf- oder Disziplinarisolator, bzw. im Karzer, werden Handtuch, Seife, Zahnpulver und Zahnbürste in einem dafür bestimmten Raum aufbewahrt und dem Verurteilten nur zur Wäsche ausgeliefert ... Der Verurteilte wird einer genauen Durchsuchung unterworfen, es wird die Kleidung getragen, die vom Strafisolator zugeteilt wird ...

Die Verurteilten sitzen im Straf- oder Disziplinarisolator bzw. im Karzer in geschlossenen Zellen. Das Recht auf Besuch, auf den Empfang von Paketen und Sendungen, auf Einkauf von Nahrungsmitteln und Dingen des Grundbedarfs, auf Absendung von Briefen wird ihnen entzogen. Sie dürfen nicht

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rauchen. Der garantierte Arbeitsmindestlohn wird solchen Verurteilten nicht angerechnet, das Recht auf Verfügung über die aus Übererfüllung der Arbeitsnorm oder aus musterhafter Ausführung gestellter Aufgaben erworbenen Zusatzsumme wird ihnen nicht eingeräumt. Sie erhalten keine Zusatzrationen.

Personen, die das Regime im Straf- oder Disziplinarisolator bzw. im Karzer mißachten, werden allen Disziplinarstrafen unterworfen, die von der Gesetzgebung des Systems der Besserungsarbeit vorgesehen sind. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Straf- oder Disziplinarisolator bzw. dem Karzer ist mit Ausnahme einer vorliegenden medizinischen Notwendigkeit nicht zulässig.

Die im Strafisolator befindlichen Verurteilten erhalten Oberbekleidung (Mantel, Jacke, Halbpelz) nur bei Arbeitsantritt. . . Bettzeug erhalten sie nicht. Bewegungsgänge sind nicht vorgesehen.

Die Einweisung Verurteilter in Strafisolatoren wird nur aufgrund ärztlicher Gutachten über die medizinische Unbedenklichkeit ihrer Unterbringung in diesen Isolatoren vorgenommen.

Personen, die in Karzer eingewiesen werden, wird keine warme Oberbekleidung ausgeliefert. Mit Bettzeug werden sie nicht versehen. Bewegungsgänge sind gestrichen.

 

Einige Besonderheiten des Strafisolators sind in diesem Text nicht enthalten. Es gibt zum Beispiel eine Einweisung in den Strafisolator mit Gang zur Arbeit oder auch ohne. Im ersten Fall erhält der Verurteilte täglich warme Verpflegung, wenn auch eine verminderte Ration. Im zweiten Fall erhält er alle zwei Tage mittags eine halbe Schüssel gesondert zubereitete fettlose Suppe, den Rest der Zeit hungert er bei 400 Gramm Brot und Wasser pro Tag. Das dauert einen halben Monat, manchmal auch einen ganzen und mehr, hat dauernde gesundheitliche Schäden zur Folge und kann deshalb als eine Art gesetzlich festgelegter Mord gelten. Unbedingt erwähnenswert sind auch die in den offiziellen Dokumenten nicht wiedergegebenen Herrlichkeiten des Aufenthalts im Strafisolator wie Kälte, Schmutz, Fehlen einer Toilette. Toilettengang ist einmal in 24 Stunden für einige kurze Minuten, ansonsten muß man die ältere Erfindung der russischen Gefängniswärter benutzen, den »Kübel«. In der Zone 19 ist dies ein verrostetes, verbogenes, schlecht verschließbares, manchmal undichtes Gefäß.

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Die Luke kann man nicht öffnen, man ist auch so klamm in den kalten Lumpen, die sie hier statt der eigenen Kleidung zuteilen. Nach einer irgendwo festgelegten Bestimmung des Strafisolators (in den zitierten Vorschriften steht sie nicht) darf die Zellentemperatur nicht niedriger als 16 Grad sein. Diese Bestimmung wird hier ausgelegt: sie darf nicht höher sein als 17 Grad. Die Unterbringung ist feucht und kalt, im Winter wird einmal alle zwei bis drei Tage geheizt, an kalten Herbst- und Frühjahrstagen wird überhaupt nicht geheizt. Die nackten Pritschen — sie dürfen nur nachts benutzt werden — sind aus ungleichen groben Brettern mit Ritzen. In den Vorschriften ist vor der Einweisung in den Isolator nur für Minderjährige eine medizinische Untersuchung vorgesehen, den Gesundheitszustand von Erwachsenen beachtet hier überhaupt niemand. In den Strafisolator werden auch Personen mit schweren chronischen Leiden eingewiesen: zum Beispiel Stus und Ljubarski mit akuten Magengeschwüren, Tschornowil mit einer akuten Schleimbeutelentzündung des Armes.

Wie aber die »ärztliche Hilfe« im Strafisolator aussieht, zeige ich am Beispiel von Israel Salmanson, der im August 1974 wegen »Verstoß gegen die Kleiderordnung« vierzehn Tage erhielt (er trug ein weißes Polohemd unter der Lagerjacke). Zur Genauigkeit gebe ich Israels Beschwerde vom 30.8.74 an den Staatsanwalt von Mordowien wieder. Israel schreibt, daß es zwischen dem 16. und 30. August, als er im Isolator saß, merklich kalt geworden sei. Es sei unmöglich gewesen, ohne Oberbekleidung und Bettzeug in der Zelle zu schlafen. Die Temperatur sei unzweifelhaft niedriger als 16 Grad gewesen, doch die Aufseher (Frolkin, Kutscherow) weigerten sich, sie zu messen, und der Aufseher Terechin schaltete absichtlich, ohne Notwendigkeit in der Arbeitszelle den Ventilator ein. Von der Kälte und dem Durchzug wurde Salmanson krank, er bekam Fieber. Doch er wurde nicht aus dem Strafisolator entlassen, er erhielt kein Bettzeug und mußte am ersten Krankheitstag mit 37,3 Grad arbeiten. Die ganze medizinische »Behandlung« beschränkte sich darauf, daß er für die Nacht eine Jacke bekam. Am dritten Tag »behandelte« die Krankenschwester den Patienten auf originelle Weise. Sie legte ihm das Thermometer auf die Schulter und befahl ihm, es mit dem Kopf festzuhalten. Nach fünf Minuten zeigte es 35,9 Grad, und die Krankenschwester erklärte, Salmanson sei gesund. Sofort wurde ihm die Jacke weggenommen. 

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Zum Glück war seine Frist im Strafisolator am nächsten Tag zu Ende, sonst hätten die Resultate der medizinischen Hilfe bedauerlich sein können. Auf seine Beschwerde hin erhielt Israel vom Staatsanwalt Feofanow, der für die Strafvollzugsanstalten in der Mordowischen ASSR zuständig ist, folgende Antwort: »Die Untersuchung hat ergeben, daß es während Salmansons Unterbringung im Strafisolator keinerlei Verstöße gegeben hat.«

 

Tschornowil:  99 % unserer Beschwerden an die Staatsanwaltschaft und an die Verwaltungsorgane haben den gleichen Effekt. Keiner überprüft sie, und die Antworten sind stets nach einem Schema abgefaßt. Dabei kommen merkwürdige Dinge zustande: die gelangweilten Beamten sind manchmal sogar zu faul, die Beschwerde aufmerksam durchzulesen und schicken unsinnige Antworten.

Im November 1973 erhielt ich auf meine Beschwerde über die Streichung der Besuchserlaubnis für meine Schwester eine Antwort, in der es hieß, das Wiedersehen sei zu Recht verweigert worden, da wir nicht getraut seien und sie also gar nicht meine Frau sei. (Der Staatsanwalt Nowikow aus Jawas hatte sich daran erinnert, daß ich mich einmal über die Streichung der Besuchserlaubnis für meine Frau beschwerte, und ohne meine Beschwerde zu lesen beschlossen, daß ich wieder über das gleiche schrieb.)

Nachdem ich im Sommer 1974 eine noch kuriosere Antwort vom Staatsanwalt Feofanow erhalten hatte, schickte ich ihm und der Staatsanwaltschaft der RSFSR eine Erklärung mit dem Schlußabsatz: »Ihre merkwürdige Antwort, die sich überhaupt nicht auf den Inhalt meines Briefes bezieht, zeugt von Ihrer Unfähigkeit zur Aufsicht über die Tätigkeit der Besserungsarbeitsanstalten, da Sie nicht imstande sind, den Sinn der bei Ihnen eingehenden Beschwerden zu erfassen und Antworten abzufassen, die wenigstens den Gesetzen der formalen Logik entsprechen. Deshalb reiche ich bei der Staatsanwaltschaft der RSFSR eine Anfrage über die Ihnen nicht entsprechende Anstellung und die Zweckmäßigkeit ein, Ihnen eine andere Arbeit zu übertragen, bei der die Gesellschaft mehr Nutzen von Ihnen haben wird, zum Beispiel im Bereich der materiellen Produktion.«

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Diese Erklärung verfehlte ihren Eindruck auf den Vertreter der sonst so dickfelligen Staatsanwaltschaft nicht. Er erschien sogleich in den Strafzellen der Zone 19 und stellte nach einem fünfminütigen Gespräch die Diagnose: »Sie reden etwas zu scharf und zu erregt. Man wird Sie wohl zum Psychiater zur Untersuchung schicken müssen.« Denkt man an die bekannte Tatsache der Einweisung gesunder Menschen in psychiatrische Anstalten, so war die »Andeutung« mehr als deutlich und sollte mir die Lust zu weiteren Beschwerden über den Unsinn der Staatsanwaltschaft nehmen.

 

Penson: Ende Juli 1974 begann in Mordowien eine aktive Umlegung aller politischen Gefangenen. Ich saß noch im Strafisolator, als Asernikow in die Zone 3 verlegt wurde, die als Zone ohne Informationsverkehr gilt. Boris' Haftzeit war bald zu Ende und ich hatte keine Hoffnung mehr, ihn wiederzusehen. Doch als mich der diensttuende Offizier aus dem Isolator entließ, teilte er mir mit, ich hätte am nächsten Morgen mit meinen Sachen auf der Wachstube zu erscheinen, ich wurde einem Transport zugeteilt.

Ist der Abschied von Freunden immer schwer, so wiegt er im Lager doppelt. Am Morgen des 9. August der traditionelle Abschied: Tee, Begleitung bis zur Wachstube. Der Abschied von Kronid Ljubarski war besonders schwer; ich hatte das Glück gehabt, diesen außergewöhnlichen Menschen hier kennenzulernen und mich mit ihm anzufreunden. Als wir Abschied nahmen, ahnten wir nicht, daß auch Kronid nichts Leichtes bevorstand. Einen Monat später wurde er in die Zone 17, nach Oserny, verlegt, wo er wieder mit einem zehntägigen Hungerstreik dagegen protestieren mußte, daß sie ihm nicht erlaubt hatten, seine Bücher mitzunehmen. Seinen Hungerstreik unterstützten Ilja Gleser (Kandidat der Biologie, ehemaliger Dozent des MGU, wegen zionistischer Propaganda zu drei Jahren Lager und drei Jahren Exil verurteilt) und Jaromyr Mykytko (ehemaliger Student des Forsttechnischen Instituts in Lwiw, zusammen mit Popadjuk zu fünf Jahren verurteilt).

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 Der KGB-Oberst Drotenko erschien im Lager 17 und versprach, Ljubarski in eine andere Zone einzuweisen, wo er ärztlich versorgt werden könne. In Wirklichkeit wurde Kronid in der zweiten Oktoberhälfte aufgrund eines Gerichtsurteils bis zum Ende seiner Haftzeit in das Wladimirgefängnis überführt.

 

Tscbornowil: Man sollte kurz etwas über das sogenannte »Gerichtsverfahren« sagen, auf dessen Grundlage die politischen Gefangenen aus dem Lager ins Gefängnis überführt werden. Hierbei wird nicht einmal der formale Schein von Gesetzlichkeit gewahrt wie beim Erstverfahren. Statt dessen sieht es so aus: Sie befehlen dem Gefangenen, sich für einen Transport fertigzumachen, ohne ihm das Ziel mitzuteilen. Er wird aus dem Lager geführt und in ein beliebiges Verwaltungsgebäude neben dem Lager gebracht, wo ein Richter dem ahnungslosen Gefangenen das Urteil verkündet. Er hat keine Gelegenheit, zu der Beschuldigung, die Lagerordnung verletzt zu haben, auch nur ein Wort zu sagen. Von Verteidigung, einem Anwalt usw. kann schon gar keine Rede sein. Nach diesem Muster wurde auch Ljubarskij »verurteilt«.

Im Herbst 1974 verlegte der KGB noch mehr Gefangene; die politischen Gefangenen Kammski und Korenblit aus der Zone 17 in die Zone 19, Babitsch aus der Zone 19 in die Zone 3. Im Oktober wurde eine Gruppe Ukrainer zur »operativen Arbeit« in den KGB-Gefängnissen in die Ukraine überführt -J. Hei, M. Ossadtschyj aus der Zone mit besonderem Regime, N. Strokata aus der Frauenzone, ich aus der Strafzelle der Zone 19. Die großangelegte Verschiebung war nicht zufällig. Aus meinem Gespräch mit Drotenko im September war hervorgegangen, daß das KGB unseren Plan kannte, am 30. Oktober zum ersten Mal den Tag des politischen Gefangenen in der UdSSR zu begehen, und alles tat, um diese Aktion zu schwächen oder sie zu verhindern.

 

Penson: Infolge dieser KGB-Strategie wurde ich am 9. August im Gefängniswagen über die »russischen Hügel« in Richtung Jawas geschüttelt. Es ist kein einfaches Vergnügen, in einem Eisenkasten über einen holprigen Waldweg zu fahren, doch für unsereinen leider ein ziemlich häufiges. So wird man aus Oserny und Lesnoj ins Krankenhaus gebracht, so bringen sie die Gefangenen zum Strafantritt nach Lesnoj, da die Mikrozonen 3 und 17 keine eigenen Strafisolatoren haben.

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Tschornowil: Manchmal wird der Transport zur Todesfahrt. 1972 starb auf den Waldschlaglöchern der Este Kalju, er wurde nach einer Operation zurück nach Oserny gebracht. 1974 wurde Erschow nach einem Infarkt zwanzig Kilometer über holprige Waldwege geschüttelt. Er starb im Krankenhaus, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Früher lagen die politischen Zonen in Mordowien an der Eisenbahnlinie. Daß sie tief in die Wälder verlegt wurden, dient nicht nur der größeren Isolation vor der Außenwelt, sondern ist ein zusätzliches Mittel zur grausamen Schikane der politischen Gefangenen und ihrer Angehörigen, die zu Besuch kommen.

 

Penson: Der Weg in die Zone 3 kostete mich nur einige Stöße, und nachdem sie mich auf der Wachstube gründlich abgetastet hatten (eine auf dem Transport unvermeidliche, oft wiederholte Prozedur), entließen sie mich schon bald in die Zone 3, wo mich Asernikow und Salmanson lächelnd erwarteten ...

Im übrigen ist die Bezeichnung »Zone 3« ungenau, da die Zone 3 aus verschiedenen abgegrenzten Teilen besteht: der kriminellen Zone (Abteilung 1), dem Zentralkrankenhaus »Dubrowlag« (mit getrennten Abteilungen für Kriminelle und politische Gefangene), der Zone für weibliche politische Gefangene (Abteilung 4) und schließlich unserer Zone (Abteilung 5). Im Ganzen leben in der Zone 3 (mit den Kranken) etwa tausend Gefangene; allein das Wachpersonal - Aufseher und Soldaten - zählt 205 Mann.

Der bemerkenswerteste Ort der Zone 3 ist das Zentralkrankenhaus, das man unbedingt genauer beschreiben sollte. 

Ich bitte Wassyl Stus, etwas darüber zu erzählen, wegen seiner schweren Krankheit war er schon mehrfach Patient des Lagerkrankenhauses.

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Stus: Das Lagerkrankenhaus ist eine ziemlich merkwürdige Einrichtung. Sie hat den Sinn, die Grausamkeit des KGB mit der Berufspflicht der Ärzte zu vereinen. Es ist natürlich nicht so einfach, diese Begriffe zu vereinen. So mancher Arzt wiederholt: »In erster Linie bin ich Tschekist, dann erst Arzt.« Doch kein einziger KGB-Mann würde sagen: »In erster Linie bin ich Arzt und dann . . .« »Man sollte euch erschießen und nicht behandeln«, schreit die Frau des stellvertretenden Politoffiziers Samsonow die Gefangenen an. Sie gehört zum medizinischen Personal. Sie hätte für diesen Satz natürlich einen Rüffel bekommen können, es gilt schließlich als ungehörig, Geheimnisse zu verraten.

Das Zentralkrankenhaus von Dubrowlag hat eine chirurgische, eine therapeutische, eine zahnprothetische Abteilung, einen gesonderten Trakt für psychisch Kranke, für TB-Kranke und für Hepatitispatienten. Es hat auch einen physiotherapeutischen Röntgenraum. Doch all das ist nur eine Attrappe, absichtlich so weiträumig angelegt, um die lakonische Wahrheit zu verbergen: Der Haupttrakt des Krankenhauses ist die Leichenhalle.

Jede Woche schieben sie einen, manchmal zwei, drei Tote hinein. 1974 waren es 68 im ganzen Jahr. Kein Wunder, daß das ganze Interesse der Kranken und auch des medizinischen Personals gerade der Leichenhalle gilt. Einmal in der Woche geht ein ganzes Ärztekonsilium dorthin - die einzige Gelegenheit festzustellen, daß es im Krankenhaus ein ganzes Dutzend Ärzte gibt. Und die Lebenden beneiden die Toten: ihnen wird nicht so viel Aufmerksamkeit geschenkt. Ein Gefangener wird vom Arzt im Krankenhaus nur bei der Einlieferung untersucht. Dem Kranken wird ein Minimum an Medikamenten verschrieben, oder auch gar nichts. Der Kranke liegt hier drei bis vier Wochen - innerhalb dieses Zeitraums ist er verpflichtet, gesund zu werden. Tritt keine Besserung ein, um so schlimmer für ihn ...

Der Kranke P. Jakowlew lag vier Wochen im Krankenhaus. Er hatte Herz- und Magenbeschwerden und eine verschleppte Venenentzündung. Er wurde überhaupt nicht behandelt und nicht einmal vom Chirurgen untersucht. Sie entließen ihn als geheilt, obwohl er sich nicht mehr selbständig bewegen konnte: Sie brachten ihn mit einem Wagen zum Zug. Nach zwei Monaten wurde er zur Amputation beider Beine wieder ins Krankenhaus eingeliefert. Er starb auf dem Operationstisch. Und so werden viele behandelt.

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Die wohl meistverbreitete Krankheit im Lager ist die Hypertonie. Schlaganfall, Infarkt, Lähmung — wie oft bekommen die meisten Gefangenen sie in der Zone und werden erst danach zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Die verspätete Einweisung ins Krankenhaus hat so manchen Todesfall zur Folge. So starben M. Schewzow, I. Koslowski, der Mönch M. W. Erschow, der mehr als vierzig Jahre in sozialistischen Ladern verbracht hatte.

Das Krankenhaus hat auch seine Dauerbewohner. Taube, blinde, amputierte, gelähmte Greise in der Agonie, Erscheinungen aus Dantes Kreisen der Hölle. Der beinamputierte N. Juchnowez, ein Opfer der verbrecherischen Fahrlässigkeit der Arzte — er wurde erst behandelt, als eine Amputation unvermeidlich war —; der geistig umnachtete P. Gugalo; der altersschwache 85jährige I. Sachartschenko, der noch sechs bis acht Jahre abzusitzen hat; sie alle werden hinter Schloß und Riegel gehalten wie Geisteskranke oder Tiere, sie sind noch am Leben, doch längst tot und immer noch »besonders gefährliche Staatsverbrecher«, Opfer der automatischen Grausamkeit der sogenannten Rechtspflege.

Wer zum ersten Mal in die therapeutische Abteilung gerät, wird das Gefühl des Entsetzens nicht los. Ewiger Schmutz, der Gestank von der Toilette, von den Kübeln und den Stationen, wo die halbtoten Greise liegen. Das Waschbecken sieht aus wie ein Klosett. Auf jeder Station unbedingt ein Patient, der für die Operativabteilung und das KGB arbeitet. Die Sanitäter — es sind auch Gefangene — haben jegliche Menschlichkeit verloren, sie schikanieren und bestehlen die Kranken auf Schritt und Tritt. Besonders widerlich sind die Polizisten Daugawietis und Tschmara, hauptamtliche Spitzel, Parasiten des fremden Unglücks. Von Zeit zu Zeit erscheinen KGB-Leute im Trakt, sie bestimmen, wer gesund geschrieben wird und wer noch bleiben soll. Ihre Meinung hat die höchste Autorität, sie sind die besseren Gefängnisärzte, sie behandeln die Kranken. Ihre Therapie ist tödlich.

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Auch die Lagerapotheke darf nicht unerwähnt bleiben. Gewöhnlich sind die notwendigsten Präparate nicht einmal im Krankenhaus vorhanden. Oft werden die Kranken mit Tabletten gefüttert, deren Verfallsdatum längst überschritten ist.

In zweieinhalb Jahren habe ich kein einziges Mal gehört, daß es im Krankenhaus Vakalin gegeben hätte. Statt dessen bekommen die Patienten mit Magengeschwüren »wirksamere Mittel« - Novokain, Anästhesin, Belalgin. Da diese Präparate nicht helfen, habe ich mehrfach versucht, die fehlenden Medikamente von meinen Angehörigen zu bekommen oder sie auf eigene Kosten zu kaufen. Doch das eine wie das andere verbietet das geheime »Gesetz«, das als Rundschreiben kursiert. Mein diesbezügliches Schreiben an das Gesundheitsministerium blieb unbeantwortet. Das sowjetische Rote Kreuz teilt mit, daß die Betreuung der politischen Gefangenen in der Sowjetunion außerhalb seiner Kompetenz liege. Sie interessieren sich dort, bitte schön, nur für chilenische Verhältnisse und pakistanische Erdbeben. Einen besonderen Rang im System des Zentralkrankenhauses hat der Trakt 12, die psychiatrische Sonderklinik für Kriminelle, in die gelegentlich auch politische Gefangene eingewiesen werden. Überwiegend Gesunde natürlich. Dorthin brachten sie Ende 1973 Ogursow, als er seine Haftzeit im Wladimirgefängnis abgesessen hatte, dort hielten sie den Litauer Algirdas Sipre fest, Ende 1974 den Moskauer Wladimir Balachanow und den politischen Gefangenen Kalynytschenko aus dem Permer Lager. In diesem Trakt war auch A. Romanow, nachdem er sich beim Versuch, seinen Leiden ein endgültiges Ende zu setzen, in den Todesstreifen gestürzt hatte.

Man muß sagen, der Tod hat in den Lagerverhältnissen jegliche Tragik verloren, er ist alltäglich geworden. Die Toten behandeln sie wohlwollend: in der letzten Zeit sind sie sogar dazu übergegangen, ihnen kostenlos eine neue Uniform, Strümpfe und Pantoffeln zuzuteilen (früher wurden sie nackt bestattet) - die letzte Möglichkeit, die unaufhörliche Fürsorge sogar für die Toten zu bekunden.

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Natürlich ist nicht jeder dazu in der Lage, sich in diesem Raum zwischen Leben und Tod zu bewegen. Manche (meist die Polizisten) gleiten schnell auf der unendlichen Ebene des seelischen Falls hinab und verlieren dabei die letzten menschlichen Charakterzüge; andere wieder, leider sogar einzelne »70er«, bereuen und beginnen, mit dem KGB zusammenzuarbeiten (ich erinnere nur an die »Marxisten« O. Senin und W. Belochow); wieder andere verlieren den Verstand, weil sie die Qualen nicht aushalten. Anfang 1973 jagte sich der lettische Partisan Swiklans einen spitzen Gegenstand ins Herz; Koslowski aus der Zone 19 hielt die schweren Bedingungen im Karzer nicht aus und erhängte sich im Strafisolator. In der jüngsten Zeit häufen sich die Selbstmordfälle, und die Behörden ergreifen Maßnahmen, um dem Gefangenen diese letzte Möglichkeit, seinem Leiden ein Ende zu setzen, und damit die letzte Illusion seiner persönlichen Freiheit zu nehmen. Man muß sagen, daß diese Maßnahme bei weitem nicht die letzte in einer ganzen Reihe anderer ist. Schließlich bleibt der Mensch bekanntlich Mensch, solange er diese letzte Möglichkeit hat. Eine der Aufgaben des Krankenhauses besteht allem Anschein nach darin, einen stillen Tod des Gefangenen zu sichern, möglichst weit von der Zone, von seinen Freunden. Hier im Krankenhaus stirbt jeder still und fast immer für sich allein. Ein Tod ohne Zeugen ist der beste Tod für einen Gefangenen, er ist seine letzte Pflicht.

 

Penson: In der Abteilung 5, in die sie mich gebracht hatten, leben im ganzen 50-60 Gefangene, die traurigen Überreste des früher großen Kontingents der Abteilung 1. 1972 wurden die großen politischen Zonen 3 und 17 in Mordowien aufgrund des Erlasses Nr. 014 der Hauptverwaltung der Besserungsarbeitsanstalten aufgelöst. Der überwiegende Teil der politischen Gefangenen wurde in den Nordural gebracht (ins Gebiet von Perm), und die, die in Mordowien geblieben sind, wurden in drei kleine Zonen eingeteilt — in die Abteilung 5 der Zone 3, in die Zone 17 A und in die etwas größere Zone 19. In Mordowien blieb auch das Lager für die weiblichen politischen Gefangenen und ein Lager mit besonderem Regime.

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Tschornowil: Auch darin läßt sich eine »Strategie« des KGB erkennen: die erwünschte Verteilung des aktiveren Potentials der politischen Gefangenen in Miniaturzonen, zur Verhinderung von Massenaktionen, und die maximale Beschränkung der Verbindung zur Freiheit.

 

Penson: Die Abteilung 5 machte auf mich einen deprimierenden Eindruck. Der größte Teil der Belegschaft sind alte Männer aus dem Baltikum (die aktiveren unter den älteren Gefangenen, die Teilnehmer der nationalen Widerstandsbewegung in der Ukraine, sind meistens ins Uralgebiet gebracht worden), die Haftzeiten von fünfzehn bis zwanzig und mehr Jahren absitzen. Die einen »für den Krieg«, die anderen »für den Wald«. Graue, verwelkte Menschen, die den Verstand verloren haben, überwiegend Krüppel, viele haben Ekzeme. Sie bewegen sich kaum und murmeln ständig vor sich hin. Von Zeit zu Zeit werden Tote oder Sterbende ins Krankenhaus gebracht. Ein unheimlicher und trostloser Anblick - ein reales absurdes Theater. Solche Menschen gab es auch in der Zone 19, ihre Anhäufung an einer Stelle ist jedoch besonders sinnlos und barbarisch. Es gibt hier nur sehr wenige »junge Leute« (ein relativer Begriff, hier gehören auch ziemlich Alte dazu). Ich werde versuchen, sie kurz vorzustellen.

Wir bildeten anfangs eine Gemeinschaft zu dritt. Doch schon im September wurde Asernikow bis zum Ende seiner Haftzeit in die Strafzelle gebracht, Israel und ich blieben zu zweit zurück. Asernikow wurde dafür bestraft, daß er einmal nicht zur Arbeit erschienen war. Boris war krank gewesen, er hatte Fieber gehabt, doch er war nicht von der Arbeit befreit worden.

Zunächst waren auch noch drei Ukrainer aus Kiew da: der Dichter Wassyl Stus, Wassyl Lissowyj, Kandidat der Philosophie, und der Jurastudent Wolodymyr Rokezkyj. Dann wurde Rokezkyj plötzlich in den Ural gebracht, Lissowyj kam in die Strafzelle, und am 19. Februar des gleichen Jahres wurde Wjatscheslaw zu uns gebracht. Sie alle waren 1972 während der Repressions­kampagne in der Ukraine verhaftet worden. Und zwar alle aufgrund der stereotypen Anschuldigung: literarisches Schaffen, Aufbewahrung von unzensiertem Material, Proteste gegen Repressionen. Denkt man an den Artikel des Strafgesetz­buches und den Charakter der Anschuldigungen, haben die Ukrainer das höchste Strafmaß: fünf bis sieben Jahre plus Verbannung.

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Tschornowil:  Ja wirklich, bei der Unterdrückung Andersdenkender wird der Ukraine nach alter Tradition besondere Beachtung geschenkt. Ich möchte das ergänzen, was Boris über Lissowyj gesagt hat. Wir wurden im Januar verhaftet, er erst ein halbes Jahr später, und das unter eigenartigen Umständen. Am 1. Juli hatte Lissowyj als Mitglied der KPdSU eine Anfrage zu unseren Verhaftungen an das ZK der KP der Ukraine geschickt, und schon am 6. Juli hatte er das Vergnügen, hinter den Gittern des republikanischen KGB zu sitzen. Zur Zeit ist Wassyl in einer äußerst schwierigen Lage. Da die Kolonieverwaltung ihm eine effektive ärztliche Behandlung verweigert hatte, weigerte sich Wassyl zur Arbeit anzutreten. Nach mehreren Aufenthalten im Strafisolator wurde er im Januar 1975 für fünf Monate in eine Strafzelle eingewiesen. Auch dort sah er sich zur Arbeits­verweigerung gezwungen, weil sie ihm seine mitgebrachten Bücher nicht ausliefern wollten (eine weitere Erscheinungs­form des Hasses auf die »Schreiberei« und »Leserei«, den wir ständig beobachten). Die Essensration, die Lissowyj bekommt, liegt noch unter der Strafzellennorm, er war schon zweimal im Strafisolator, jedesmal für fünfzehn Tage. Lissowyjs Gesundheitszustand ist bedrohlich (er hat ein Leber- und Darmleiden). Als Protest gegen den physischen Mord an Lissowyj trat eine Gruppe der politischen Gefangenen der Zone 19 im Februar in einen Solidaritätshungerstreik. Eine Folge dieses Hungerstreiks sind natürlich neue Verschiebungen der politischen Gefangenen, insbesondere die Überführung von Popadjuk und anderen Teilnehmern des Hungerstreiks aus der Zone 19 in die Zone 17.

 

Penson:  Die Litauer des jüngsten »Kontingents« repräsentiert hier der sehr junge Rimas Tschekjalis, von dem ich im letzten Brief geschrieben habe, da er früher in der Zone 19 war, und der 60jährige Arzt Isidor Rudaitis, verhaftet im März 1973 und für die Verbreitung von Dokumenten über die Umstände der Besetzung Litauens 1940 zu drei Jahren verurteilt. 

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Für das gleiche Vergehen hat zusammen mit ihm Widas Pawilionis, ein junger Chemie-Ingenieur, zwei Jahre bekommen, er wurde im Dezember 1974 von hier in die Zone 19 überführt. Von den Letten, die in den letzten Jahren verurteilt wurden, sind hier in der Zone 3 Felix Nikmantis, Student der Rigaer Universität, er hat 1972 für Flugblätter mit antichauvinistischem Inhalt drei Jahre bekommen, und der alte Schriftsteller Pjetr Osolinsch, der für das gleiche Vergehen ebenfalls drei Jahre bekommen hat.

Waldemar Kusiks wurde 1973 noch minderjährig verhaftet, für das Verteilen von Flugblättern und das Hissen der nationalen Flagge auf der Fabrik WEF wurde er zu drei Jahren verurteilt und war schon mehrfach im Strafisolator und sechs Monate in der Straf zelle.

Noch zwei, drei Mann — das ist dann schon die ganze »Jugend«, oder wie man auch sagt, die »Siebziger« (nach dem Artikel 70 des Strafkodex der RSFSR »antisowjetische Propaganda und Agitation«), die ich hier vorgefunden habe, als ich in die Zone 3 gekommen bin.

 

Tschoraowil:  Ich glaube, wir sollten auch etwas über die vor kurzem angekommenen Armenier sagen - Parujr Ajrikjan und Asat Arschakjan. Beide verurteilt als Mitglieder der »Vereinigten Nationalen Partei« (NOP), einer Untergrundpartei, die seit 1966 in Armenien existiert und einen selbständigen armenischen Staat in seinen natürlichen Grenzen anstrebt (in der letzten Zeit wird in Armenien die Forderung nach einem Referendum zu dieser Frage propagiert). Ajrikjan ist 26, er hat schon vier Jahre hier in Mordowien verbracht, war nur einige Monate frei und wurde 1974 wieder zu sieben Jahren Lager und drei Jahren Verbannung verurteilt. Anlaß der Anklage waren Briefe, die Ajrikjan während seiner ersten Haft über die Zensur nach Hause geschickt hatte, Erklärungen an Amtspersonen, die er im Verlauf der Gerichtsuntersuchungen eingereicht hatte, seine Forderung, Lenins Porträt aus dem Gerichtssaal zu entfernen und schließlich die Tatsache, daß er »zum Zweck der Verbreitung verleumderischer Informationen über die Sowjetunion 1967 eine Kopie seines Urteils abgeschickt hatte, mit der Bitte, sie ins Ausland zu bringen«.

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Ein vielsagendes Eingeständnis — eine konstruierte Anschuldigung und ein Gerichtsurteil sind allein für sich schon kompromittierendes Material!

Ungefähr einen Monat nach Parujr, im Januar, kam der 25jährige Asat Arschakjan aus Armenien in die Zone 3. Seine Haftzeit - sieben Jahre Lager und drei Jahre Verbannung. Verurteilt für seine Mitgliedschaft in der NOP (seit 1967) und für seine Funktion als einer der Zellenleiter dieser Organisation. Die Aktivitäten der Gruppe: antichauvinistische Parolen auf Straßen und Gebäuden, Druck und Verbreitung von mehr als 10000 Flugblättern und anderen Ausgaben der NOP, Brandstiftung am Leninporträt im Zentrum Jeriwans als Protest gegen die politischen Verhaftungen und Prozesse.

In der geschlossenen Gesellschaft, deren selbstgewählte Führer sich bemühen, der Welt die Vorstellung einer »moralisch-politischen Einheit des Sowjetvolkes« aufzubinden, werden oppositionelle Aktivitäten innerhalb der UdSSR sehr sorgfältig vor der eigenen und der ausländischen Öffentlichkeit verborgen. Deshalb ist das Ausmaß der Repressionen der einzige reale Hinweis auf den Stand der oppositionellen Bewegungen in der einen oder anderen Republik. Von einer realen Bewegung sprechen kann man heute in der Ukraine (1972-73 etwa 40 politische Prozesse und mehrere Einweisungen gesunder Personen in psychiatrische Kliniken), in Armenien (11 politische Prozesse allein 1973-74), in Litauen (mindestens 10 Prozesse in den letzten Jahren), in Lettland weniger. In der letzten Zeit haben wir auch von Verhaftungen in Estland gehört. Die Mitglieder der »Estnischen Nationalen Front«, Kijre-nez Mati Alfred, Mjatik Kaljo Janowitsch, Warato Arwo Gunnar und andere sind in Untersuchungshaft. Für individuelle Aktionen und die Mitgliedschaft in verschiedenen Gruppen (vorwiegend allgemeindemokratischer Richtung) wurden in den letzten Jahren einige Dutzend Russen verurteilt.

Infolge einer gewissen Liberalisierung der Ausreise der Juden aus der UdSSR kommen kaum noch Juden in die mordowischen Lager (als letzter kam der Moskauer Ilja Gleser). Wie man sieht, haben wir sogar in unserer »Mikrozone« zur Zeit Vertreter vieler nationaler Bewegungen, die in der UdSSR existieren.

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Penson: Und die Probleme sind die gleichen wie in den großen Zonen. Davon konnte ich mich im Sommer 1974 überzeugen, als ich gleich in den ersten Tagen meines Aufenthalts in der Zone 3 am Konflikt zwischen den Gefangenen und der Verwaltung wegen der hier unzumutbaren Lebensbedingungen teilgenommen habe. Die Lage sieht, kurz gesagt, so aus: Das Essen ist äußerst schlecht; der Lagerladen ist völlig leer und wird willkürlich geöffnet, ohne Berücksichtigung der angegebenen Zeiten, die Ärzte zeigen sich nie, die Krankenschwester nur sehr selten, die Bettwäsche ist schmutzig, die Laken alt und zerrissen, keine einzige Beschwerde und Erklärung wurde weitergeleitet.

Hier einige Einzelheiten zur Lagerverpflegung überhaupt.

Norm Nr. l für die Tagesration eines Verurteilten, der sich im ITK MWD UdSSR befindet (für eine Person)
1.) Brot aus Roggen- und Weizengrießmehl - 650 Gramm
2.) Weizenmehl 2. Sorte - 10 Gramm
3.) Grütze - 110 Gramm
4.) Teigwaren - 20 Gramm
5.) Fleisch - 50 Gramm
6.) Fisch - 85 Gramm
7.) Speck, Mischfett - 10 Gramm
8.) Pflanzenöl - 15 Gramm
9.) Zucker - 20 Gramm
10.) Schwarzer Tee oder Ersatzkaffee - 1,5 Gramm
11.) Salz-25 Gramm
13.) Gemüse - 200 Gramm
14.) Tomatenpüree - 5 Gramm
15.) Lorbeerblatt - 0,1 Gramm
16.) Haushaltsseife - 200 Gramm (pro Monat für die tägliche Reinigung)

 

Als langjähriger Empfänger dieser kargen Kost kann ich sie erläutern: das Brot ist nur selten zufriedenstellend, gewöhnlich ist es ein Stück glitschige Masse; der Gefrierfisch wird drei bis vier Mal in der Woche in der Suppe mitgekocht, Fleisch gibt es gar nicht, dafür gibt es in der Regel mittags etwa 20 Gramm gekochten Speck, Kartoffeln gibt es nicht, im besten Falle

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schwimmen einige Würfel in der sogenannten Suppe — einer Graupenbrühe ohne Geschmack. Als Gemüse gibt es das ganze Jahr über Sauerkraut, entweder als Suppe oder gedämpft. Grütze gibt es in Form von Perlgraupen, Weizengraupen, manchmal Hirse, doch am häufigsten ist es ungeworfelter Hafer mit Spelzen. 

Das Muster eines Tagesmenüs:
Frühstück - Weizensuppe
Mittagessen - Sauerkrautsuppe, Hafergrütze, etwa 20 Gramm gekochter Speck
Abendessen - Fischsuppe
oder:
Frühstück - Haferbrei
Mittagessen - Rassolnik (aus Graupen, sauren Gurken, manchmal mit einer Spur Kartoffeln), Weizengrütze, etwa 20 Gramm gekochter Speck
Abendessen - Perigraupensuppe, etwa 40 Gramm Fisch

 

Vom Geschmack dieses Essens brauche ich gar nicht zu reden — was können verdorbene Nahrungsmittel schlechtester Qualität schon für einen Geschmack haben?

Mit der zweiten Quelle unserer Versorgung, dem Lagerladen, sieht es nicht besser aus. Dieselbe Anordnung Nr. 20 MWD UdSSR vom 14.1.72 gibt eine Liste der Lebensmittel an, die der Verurteilte im Lagerladen kaufen kann: Brot und Backwaren, Hering, Konserven (Fischkonserven, Fleischgemüsekonserven, Hülsenfrüchte mit Speck, Gemüse- und Obstkonserven), Fette (öl, Butter, Margarine, Fett, Markfett), Käse, Bonbons, Pflaumenmus, Marmelade, Schwarzer Tee, Zwiebeln, Knoblauch, Tabakwaren (Papirossy, Zigaretten, Machorka).

Doch in Wirklichkeit gibt es im Laden normalerweise ein, zwei Sorten Karamelbonbons, ein, zwei Sorten Fischkonserven, Erbsen, Margarine (oft verdorben), Pflaumenmus, Tee (oft schlechter, gepreßter), Machorka, Zigaretten Marke »Dymok« und Streichhölzer. Von allen übrigen vorgesehenen Lebensmitteln gab es während meines achtmonatigen Aufenthalts in der Zone 3 nur zwei-, dreimal Graubrot, Käse und Zwiebeln. Auf unsere Forderungen, sich an die festgelegte

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Liste der Lebensmittel zu halten, heißt es: »Die Anordnung Nr. 20 sieht ein eingeschränktes Maximum vor, das Minimum kann die Verwaltung selbst festlegen«, das heißt, sie kann es auf Machorka reduzieren.

Dem bleibt noch hinzuzufügen, daß wir das Recht haben, f lüden Einkauf von Lebensmitteln fünf im Lager verdiente (nicht von zu Hause geschickte) Rubel im Monat auszugeben. Wenn du das Plansoll übererfüllst und nicht gegen die Lagerordnung verstößt, wenn du die politischen Unterrichtsstunden besuchst, kann die Verwaltung dir erlauben, für weitere zwei Rubel einzukaufen. Die Mißachtung der Lagerordnung kann umgekehrt die Streichung der Einkaufserlaubnis für einen Monat bedeuten, und das kommt ziemlich oft vor. Erst in der zweiten Hälfte seiner Haftzeit hat der politische Gefangene das Recht auf ein fünf Kilo schweres Lebensmittelpaket pro Jahr. Natürlich hat dieses Paket einen rein symbolischen Charakter, was allerdings die Verwaltung nicht daran hindert, dem Gefangenen auch dieses Symbol der verwandtschaftlichen Fürsorge »wegen Verstoß« zu verweigern.

 

Tschornowil: Noch etwas zur Lagerverpflegung. Da die Ernährung keine Vitamine hat, gehen viele Gefangene im Frühjahr und Sommer auf »Messerkost« über, sie machen »Salate« aus dem Gras, das in der Zone wächst, aus Schafgarbe, Melde usw. Manche säen Petersilie und Dill zwischen die Blumen auf den kümmerlichen Lagerrabatten. Dann trampeln die Stiefel der Aufseher über die Blumen, dann »jäten sie Unkraut«.

In der Zone 17 machten das im Frühjahr 1973 die Offiziere, und zwar die Abteilungsleiter Hauptmann Deschurow und Oberleutnant Sinenko. Doch dann merkten sie, daß Lasalle Kaminski seinen »Kibbuz« trotzdem mit irgendwelchem Grünzeug versorgte. Ihre Agentur meldete: es war Kapuzinerkresse. Die Gefangenen wurden Zeugen einer »Operativbesprechung«. »Sofort herausreißen!« Sinenko zeigte Initiative. »Herausreißen kann man das Zeug schon«, Deschurow überlegte tiefsinnig, »aber Kapuzinerkresse ist doch eine Blume ... Und wenn die Juden auf einmal Pappelblätter kauen, sollen wir dann vielleicht die Pappeln absägen?« Die Kapuzinerkresse blieb verschont ... Im übrigen ist es in den Lagern streng verboten, Vitamine von zu Hause zu bekommen, sogar in einem fälligen Paket.

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Penson:  »Die Erziehung« durch Hunger hat auf die Lagerinsassen die größte Wirkung. Empört haben die politischen Gefangenen der Zone 3 im Juli 1974 die Ankunft des verantwortlichen Staatsanwaltes gefordert, der an Ort und Stelle die Probleme der Verpflegung, der medizinischen Versorgung und der Weiterleitung von Beschwerden untersuchen sollte. Doch die Verwaltung hielt die Erklärung an die Staatsanwaltschaft zurück. Die Empörung wuchs an.

Die Würmer im Essen am 19. August waren der Anlaß. Acht Mann weigerten sich, zur Arbeit anzutreten, und traten am 20. August in den Hungerstreik, um die Forderung nach einem Staatsanwalt zu unterstreichen. Am gleichen Tag kam der stellvertretende Anstaltsleiter für Ordnungsfragen, Oberst Mischutin, in die Zone. Er empfing jeden von uns, hörte sich alles an, machte sich Notizen, rührte mit einem Löffel in der Brühe, die wir nicht essen wollten, roch an ihr und versprach, daß er den Befehl geben werde, die Verpflegung zu verbessern und nach Möglichkeit auch die anderen Forderungen zu erfüllen. Daraufhin brachen wir den Hungerstreik ab. Als Mischutin weggefahren war, bestrafte der Kolonieleiter, Major Schorin, jeden von uns für die Arbeitsverweigerung, den einen strich er das Einkaufsrecht, den anderen die Besuchserlaubnis. Doch am nächsten Tag erhielten alle Gefangenen neue Bettdecken und Laken, in den Lagerladen wurden neue Lebensmittel gebracht, und die Suppe war eine Zeitlang etwas besser.

 

Tschornowil: Zufällig erreichte die Unzufriedenheit mit der Verpflegung auch in der Zone 17 in denselben Tagen ihren Höhepunkt. Das Essen ist dort genauso schlecht wie in der Zone 3, die Auswahl im Laden ist nicht viel besser. In der zweiten Augusthälfte wurden auch in Oserny Würmer im Essen gefunden, das mußte sogar die Kontrollkommission bestätigen. Nach der Überprüfung gab es wieder Würmer in der Suppe. Die Reaktion auf die folgende Arbeitsverweigerung waren Repressionen. Ich erfuhr von den Ereignissen in der Zone 17 in der Strafzelle, als die »Organisatoren« Petrow und Graur für vierzehn Tage in den Strafisolator kamen.

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Um ihre Freunde aus dem Strafisolator zu befreien, weigerten sich einige politische Gefangene aus der Zone 17 (Kaminski, Korenblit, Gleser, Mykytko, Rode und andere), zur Arbeit anzutreten. Auch sie kamen in den Strafisolator, Rode für drei Monate in die Straf zelle. Wie üblich in solchen Fällen, wurde die Verpflegung in der nächsten Woche nach dem »Aufruhr« etwas besser, und dann war allmählich alles wieder beim alten.

Penson: Aber es gab auch erfreuliche Ereignisse. Das wichtigste war natürlich die unerwartete Freilassung von Silvia Sal-manson, die uns mit Freude und Hoffnung erfüllte. Ihr Bruder Israel erfuhr es später als wir, da er in dieser Zeit im Strafisolator saß, wo sie dem Kranken eine neue Fiebermeßmethode beibrachten.

... Nach den Verschiebungen und einer Zeit der Ruhe begingen wir am 30. Oktober 74 zum ersten Mal »unseren Tag«, den Tag des politischen Gefangenen in der UdSSR. Stus, Lissowyj, Nikmanis, Kusiks, Pawilionis, Rudajtis, Masalkis, Salmanson und ich schickten zu neunt eine Protesterklärung ab und traten in den Hungerstreik. Ich schickte zusätzlich folgende Erklärung an das Präsidium des Obersten Sowjet:

 

Heute, am 30. Oktober, dem Tag des politischen Gefangenen in der UdSSR, protestiere ich dagegen, daß ich schon das fünfte Jahr in Haft bin, weil ich als Jude aus der UdSSR in meine Heimat Israel ausreisen will.
Ich protestiere gegen die menschenunwürdigen Bedingungen, denen die politischen Gefangenen in der UdSSR ausgesetzt sind.
Mißhandlung durch Hunger, Karzer, unerträgliche physische Arbeit, der Mangel notwendiger medizinischer Versorgung, das Verbot, Bücher zu besitzen und sich geistig zu betätigen, die geistige Verkümmerung - all das ist bei der Behandlung der politischen Gefangenen ständige Praxis.
Ich fordere in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, diesem Zustand ein Ende zu setzen. Heute trete ich als Protest im Zusammenhang mit dem Gesagten in den Hungerstreik.

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Tschornowil: Wir wissen inzwischen, daß der Tag des politischen Gefangenen in allen politischen Zonen begangen wurde, in Mordowien und im Gebiet von Perm, darunter auch in der Zone mit besonderem Regime, und außer Petitionen und Hungerstreik weigerten sich die Frauen auch zu arbeiten. Dafür wurden N. Switlytschna, I. Kalynez und S. Schabatura in den Strafisolator gebracht. Anfang 1975 kamen S. Schabatura und N. Strokata in die Strafzelle.

 

Penson: Im November 1974 hatte I. Salmanson ein bezeichnendes Erlebnis, er schreibt in seiner Erklärung an den Generalstaatsanwalt der UdSSR darüber:

Am 12. November dieses Jahres erschien im ITK - 3 der Anstalt SchCh 385 der stellvertretende Staatsanwalt dieser Anstalt, Nowikow, um die von mir und meinem in Riga lebenden Bruder Samuel Salmanson eingereichten Beschwerden über die grausame Behandlung von seilen der ITK-Verwaltung, darunter auch meine Einweisung in den Strafisolator in krankem Zustand, zu überprüfen.
Doch wie mir scheint, war Ziel des Besuchs von Nowikow nicht die Untersuchung des Sachverhalts der Beschwerden, sondern die Absicht, mich mit der möglichen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt einzuschüchtern, wenn ich mich auch in Zukunft über die Maßnahmen der ITK-Verwaltung beschweren würde.
Zur größeren Überzeugungskraft hatte er den Psychiater Kokarew mitgebracht, der im System des ITK arbeitet. Koka-rew erklärte, ich litte seiner Meinung nach wahrscheinlich an Verfolgungswahn, da ich mich grundlos über die Maßnahmen der Administration beschwere.
Ich habe nicht die Absicht, in dieser Erklärung nachzuweisen, daß ich nicht an diesem Wahn leide; ich glaube, daß es zur Illustration des emotionalen Verhältnisses der Administration

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mir gegenüber genügt, daran zu erinnern, daß allein im Laufe der letzten sechs Monate dank der Einmischung der Leitung des SchCh 385 die Strafen, die ich von der Leitung des ITK - 3 bekommen hatte, viermal als grundlos aufgehoben wurden.
Ich sollte noch dazusagen, daß drei dieser Strafen in Anwesenheit und mit der Zustimmung von Nowikow verhängt wurden, einer Dienstperson, die verpflichtet ist, für die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu sorgen. Da ergibt sich die Frage: an welchem Wahn leidet die Lagerverwaltung und der Staatsanwalt Nowikow, die mich so oft und grundlos bestrafen?
Außer allem anderen entsteht der Eindruck, daß Nowikow der sowjetfeindlichen Propaganda einen weiteren Anlaß zu der Behauptung bietet, hier würden psychisch völlig gesunde Menschen in psychiatrische Kliniken eingesperrt, nur weil sie Andersdenkende sind. Vielleicht liegt das Letzte nicht unmittelbar im Bereich Ihrer Zuständigkeit, doch ich hoffe, daß es Sie nicht gleichgültig läßt.
Ich bitte Sie, Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Praxis von Erpressung und Einschüchterung sofort ein Ende setzen. Ich bitte Sie auch, meine Erklärung nicht an niedere Instanzen weiterzuleiten, damit sie nicht Nowikow selbst zur weiteren Bearbeitung erhält.

Protestschreiben gegen Erpressungsversuche mit analogen Beispielen reichten auch mehrere andere politische Gefangene ein.

 

Tschornowil: Wie mir der Staatsanwalt Feofanow sogar ohne Psychiater eine Diagnose gestellt hat, habe ich schon erzählt. Sie drohen vielen mit der psychiatrischen Klinik. Als sie vor dem 30. Oktober potentielle Teilnehmer am Hungerstreik aus den Lagern in Mordowien abzogen, traf ich am 22. Oktober im »Stolypin«-waggon nach Moskau (die Beibehaltung der alten Gefängnisterminologie in der Volkssprache ist auch ein Ausdruck der Treue zu den »Sitten und Gebräuchen«) Nina Strokata. Sie wurde wie ich zur »Prophylaxe« in die Ukraine transportiert, ohne zu wissen wohin. Nina Antoniwna war überzeugt, daß sie in das berüchtigte Serbski-Institut gebracht wurde, weil sie ihr schon mehrfach gedroht hatten, sie wegen ihrer Aktivitäten im Lager in die Irrenanstalt zu sperren.

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Penson: Am Jahresende 1974 begingen wir noch zwei Daten. Am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, verschickten wir nach eingebürgerter Tradition Protestpetitionen.

Das zweite Datum, den 24. Dezember, den Jahrestag der Urteilsverkündung für uns, die »Flugzeugentführer«, begingen wir diesmal im kleineren Kreis, Salmanson und ich traten in den Hungerstreik, wie immer an diesem Tag.

 

Tschornowil: Und dann begann in der endlosen russischen Weite das Jahr 1975. Die Rotationsmaschinen warfen Millionen­auflagen von Zeitungen aus mit einer Neujahrsansprache über sozialistische Demokratie, über Entspannung, über neue Arbeitserfolge ... Beim Uhrenschlag wurden die Gläser gehoben, Trinksprüche gerufen. Und auf den Inseln des Archipels Gulag herrschte Stille und Glückseligkeit. In den Baracken mit der stickigen Luft (die Norm beträgt 2 qm pro Person) lagen die von der Arbeit erschöpften Gefangenen in schwerem Schlaf. Irgend jemand stöhnte, von Alpträumen verfolgt. Die Laternen über dem Todesstreifen schaukelten im kalten Wind und warfen ihr Licht auf den schneebedeckten Stacheldraht. Melancholisch riefen sich die Posten auf den Wachtürmen ihre Parolen zu. Und im »Guckloch« der Gefängniszelle in Lwiw, in der ich das Neue Jahr feierte, erschien von Zeit zu Zeit das aufmerksame Auge des Aufsehers. Alles vollzog sich in diesem eintönig-toten Rhythmus, der sich im Laufe von Jahrzehnten herausgebildet hat und für den erfahrene Politiker den schönen Euphemismus gefunden haben: »Treue zu den Sitten und Bräuchen des Landes«.

 

Penson: Ja, die Gefangenschaft ist nicht besonders abwechslungsreich. Dieses Jahr begann in der Zone nicht anders als die Jahre zuvor. In der Ecke der Baracke tranken alle Weihnachtstee (der Tee ist ein unentbehrlicher Begleiter aller Lagerfeste); danach, am 12. Januar, begingen die Ukrainer nach einer neuen Tradition den dritten Jahrestag des letzten Pogroms in der Ukraine. Über die gleichen holprigen Wege wurde am 17. Januar Lissowyj in die Strafzelle und am 24. Januar Salmanson in den Strafisolator transportiert.

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Im übrigen boten die Auswüchse der Aufseherphantasie doch hin und wieder einige Abwechslung. Salmanson wurde mit allen Sachen auf die Wachstube kommandiert. Das bedeutet stets die Überführung in eine andere Zone, und wir verabschiedeten uns. Doch nach einer gründlichen Durchsuchung wurden seine Sachen in der Wachstube zurückbehalten und Israel für sieben Tage in den Strafisolator geschickt. Sie hatten also beschlossen, auf diese Weise alle Sachen Salmansons zu durchsuchen.

An dieser Stelle sollte man kurz sagen, was die Habe eines sowjetischen Häftlings ausmacht. Von seiner Zivilkleidung darf er in der Zone nur die Unterwäsche (bei den Frauen ist auch die staatlich), Socken, Schal und Hausschuhe behalten. Die übrige Kleidung und die Schuhe - eine schlecht genähte Baumwolluniform - werden in der Zone ausgegeben und verrechnet. Außerdem darf der Gefangene noch Schreibpapier, Briefumschläge, Briefe und Fotos und nicht mehr als fünf Bücher bei sich haben. Der Gefangene soll nicht nur in allem eingeschränkt werden, sondern er soll auch möglichst beweglich sein: er soll schnell fertig sein zum Fahrtantritt im Kastenwagen, und in eine Zelle sollen möglichst viele passen. Deshalb sind mehr als 50 Kilo Gepäck pro »Gefangenenseele« nicht erlaubt.

Trotzdem wächst der Besitz in den langen Jahren der Haft. Die alten Männer mit den jahrzehntelangen Haftzeiten werden entweder kindisch, oder sie erinnern sich an die schweren Nachkriegsjahre und sammeln für den Tag ihrer Freilassung abgetragene Kleidung, lauter nutzloses Gerumpel ...

 

Tschornowil: Und unsereiner, der politische Gefangene, sammelt Bücher. Früher konnten Verwandte und Freunde die notwendige Literatur in die Zone schicken. Doch der neue, strenge Kodex der Besserungsarbeit von 1969 hat eine diskriminierende Begrenzung eingeführt: Bücher dürfen nur noch über das System »Das Buch per Post« bezogen werden. 

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Doch die Buchhandlungen schicken nur sehr ungern Bücher in die Lager, die meisten Bestellungen werden nicht ausgeführt, es ist unmöglich, die notwendige Literatur für eine bestimmte Arbeit zu bekommen. Die in der UdSSR offiziell vertriebenen ausländischen Publikationen dürfen in der Zone nicht bezogen werden, nicht einmal die Ausgaben der osteuropäischen Länder sind vertrauenswürdig genug. All diese Einschränkungen sind besonders hart für die Schriftsteller, Wissenschaftler und Künstler in den Lagern. Die Maler dürfen nicht nur keine Farben, sondern nicht mal Buntstifte benutzen. Die Künstlerin Stefania Schabatura (bis zu ihrer Verhaftung Mitglied des Künstlerverbandes der UdSSR) versuchte mit Hungerstreiks, Arbeits­verweigerung, mehrmaligen Einweisungen in den Strafisolator durchzusetzen, daß sie kleine Skizzen für künftige Arbeiten (Gobelins) machen darf. Ilja Gleser in der Zone 17 haben sie Buntstifte und Skizzenalbum weggenommen. Die Periodika aus Polen, die meine Verwandten mir 1975 abonniert haben, Publikationen, die in der UdSSR zugelassen sind, werden beschlagnahmt, ohne daß mir der Verlust erstattet wird. Literatur in »unverständlichen« Sprachen (das heißt in allen außer russisch) reizt unsere sowieso nicht besonders gebildeten »Erzieher« ganz besonders.

 

Penson: Als Israel aus dem Strafisolator zurückkam, weigerten sie sich, ihm seine Bücher zurückzugeben. Es kostete einige Mühe, ihre Rückgabe zu erreichen. Das führte unter anderem zu einem Hungerstreik am ersten März, mit dem Salmanson gegen die diskriminierenden Einschränkungen der Literaturbeschaffung, insbesondere in seiner Heimatsprache, protestierte.

Die Umstände, unter denen Wjatscheslaw zu uns kam, waren die Grundlage für die nächste Kollektivaktion in der Zone 3. Er hatte fast vier Monate gesetzwidrig im KGB-Untersuchungsgefängnis verbracht. Laut einer Bestimmung des Kodex der Besserungsarbeit dürfen wir mit Genehmigung des Staatsanwalts für begrenzte Zeit in einen Untersuchungsisolator verlegt werden, jedoch nur zum Verhör, nicht zu irgendeiner »operativen Arbeit«. 

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Trotzdem mißachtet das KGB dieses Gesetz oft in der Hoffnung, daß der Gefangene hinter Schloß und Riegel gesprächiger wird (das heißt, daß er sich bereit erklärt, nach seiner Rückkehr in die Zone seine Freunde zu bespitzeln). Allein in den letzten Jahren waren M. Korenblit, L. Kaminski, Dymschiz, Babajan, L. Lukjanenko und viele andere, mich eingeschlossen, in Gefängnissen in Mordowien. Man wird auch weiter gebracht - in die Ukraine, ins Baltikum. Unsere Proteste gegen die ungesetzliche Überführung auf Gefängnisregime werden nicht beachtet. Wjatscheslaw trat im KGB-Gefängnis in den Hungerstreik mit der Forderung, das gegen ihn konstruierte Verfahren zu revidieren und seine real bestehende Ehe formal zu bestätigen, um seine Frau sehen zu können. 

Alles weitere sowie analoge Fälle schildert am besten die Erklärung von Wassyl Stus:

 

An das Präsidium des Obersten Sowjet der UdSSR
vom verurteilten ukrainischen Schriftsteller Stus Wassyl Semenowytsch

Hiermit möchte ich scharf gegen die verbrecherischen Aktivitäten des ukrainischen KGB protestieren, dessen Vertreter an den verurteilten ukrainischen Schriftstellern physische Rache nehmen.
Es wurde bekannt, daß der KGB-Mann Schumejko aus Lwiw versucht hat, den ukrainischen Schriftsteller M. Ossad-tschyj, gesetzwidrig aus dem Lager in den KGB-Isolator überführt, im Gespräch wegen seiner Kompromißlosigkeit einzuschüchtern, indem er ihm verschiedene unangenehme Überraschungen bei seiner Rückkehr ins Lager angekündigt hat.
Das Versprechen des KGB-Mannes wurde von Kriminellen eingelöst. Als Ossadtschyj Anfang Januar ins Untersuchungsgefängnis von Potma kam, wurde er dort von seinen kriminellen Zellengenossen Belmesow und Hozuljak beraubt und zusammengeschlagen. Sie führten den Befehl des KGB in Lwiw aus, indem sie ihn vier Tage lang mißhandelten, und die Gefängnisbehörden merkten nichts davon, obwohl Osadtschyj bewußtlos war.

Noch empörender war das Vorgehen gegen den ukrainischen Journalisten W. Tschornowil. 

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Am fünften Tag seines Hungerstreiks im Isolator des Lemberger KGB stürmten in der Nacht des 6. Februar MWD-Soldaten und der KGB-Leiter seine Zelle und schleppten den Kranken zum Transport. Vom Hunger geschwächt weigerte sich Tschornowil unter Berufung auf die geltende Gesetzgebung, die Fahrt anzutreten. Die Wachsoldaten packten ihn, legten ihm Handschellen an, knebelten ihn und schleppten ihn halbnackt über die Gefängniskorridore. Sie zerschlugen ihm das Gesicht und warfen ihn in den Kasten des Gefängniswagens, wo er das Bewußtsein verlor. Als er wieder zu sich kam, bat Tschornowil um Kleidung, sie machten sich aber nur lustig über ihn. In diesem Zustand mußte er mehrere Stunden im eiskalten Kasten des Gefängniswagens verbringen, dann wurde er auf dem Bahnhof barfuß, in Unterwäsche, über den Schnee zu einem Sperrwaggon getrieben. Und erst im Waggon warfen sie ihm dann Kleider hin.
Ähnliche physische Vergeltungsmaßnahmen sind bereits zum System geworden.
Vor zwei Jahren wurde der bekannte Publizist Walentyn Moros (der sich im Wladimirgefängnis befindet) schwer verletzt. Die 1972 festgenommenen Ukrainer Lupynos, Kowhar, Plachotnjuk, Pljuschtsch und Ruban sind bis heute in psychiatrischen Sonderkliniken. In solch eine Anstalt wurden auch die ehemaligen Häftlinge des Wladimirgefängnisses Krasiwskyj und Terelja eingewiesen.
Anlaß zu größter Sorge bereitet der Gesundheitszustand des ukrainischen Philosophen W. Lissowyj, der zunächst in eine nervöse Erschöpfung getrieben und danach aus der Zone in die Zelle eines Strafisolators eingewiesen wurde, wo er auf Hungerration lebt. In Strafzellen sitzen auch die Künstlerin S. Schabatura und die Wissenschaftlerin N. Strokata.
Ich erkläre hiermit ohne Übertreibung, daß es nur noch ein Schritt von solchen Vergeltungsmaßnahmen zum Mord ist.
Man muß sagen, daß keine demokratische Bewegung eines anderen Volkes der UdSSR so viel gehäufte Grausamkeit kennt. Ähnliche Traditionen der Stalin- und Berijazeit sind nirgends so stark wie in der Ukraine.

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Ich fordere, daß die Willkür des KGB eingestellt und die Schuldigen zur kriminellen Verantwortung gezogen werden.
3. März 1975

 

Nur soviel zur Ergänzung: Wjatscheslaw war während seines Hungerstreiks acht Tage auf Transport, passierte drei Durchgangsgefängnisse (Charkiw, Rusajewka, Potma) und beendete den Hungerstreik erst am dreizehnten Tag in der Zone.

Wenn sich schon ein gesunder Mensch nur mit Schaudern an den schweren Transport erinnert, kann man sich vorstellen, was er für einen Kranken bedeutet, der dazu von Hunger geschwächt ist.

Außer Stus schrieben auch andere politische Gefangene aus unserer Zone Proteste wegen der Mißhandlungen an Tschornowil.

 

Tschornowil:  Im Grunde genommen sehe ich im Verhalten der KGB-Leute aus Lwiw nichts Außergewöhnliches. In ihrer Wut über meinen Hungerstreik haben sie unwillkürlich ihre Bremse gelockert und dabei ihr wahres Wesen gezeigt. Für mich war dieses sadistische Experiment nur Anlaß einer endgültigen »Selbstbestimmung«.

 

An den Vorsitzenden des Obersten Sowjet der UdSSR M. W. Podgorny

In den letzten zehn Jahren wurde meine Stellung innerhalb der sowjetischen Gesellschaft nicht von meinem Bildungsstand, meinen Fähigkeiten oder Bestrebungen, sondern vom Diktat des KGB bestimmt.

Für den alleinigen Versuch, meine eigene Meinung in Fragen der sowjetischen Wirklichkeit zu haben und sie öffentlich zu äußern, wurde ich der Möglichkeit beraubt, in meinem Fach zu arbeiten und zu publizieren; die Unantastbarkeit meiner persönlichen Lebenssphäre sowie der Schutz gegen Verleumdung wurden aufgehoben, und ich büßte für lange Jahre meine Freiheit ein.

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Die Unterdrückungsorgane haben mir (wie übrigens einer ganzen Reihe von ukrainischen Intellektuellen) die ausgeklügelte Rolle zugedacht, »konkreter« Beweis für die Richtigkeit der zweifelhaften Theorie von einer Verstärkung des ideologischen Kampfes und ideologischer Subversionen während der Entspannung internationaler Beziehungen zu sein (diese Theorie kann man als zeitgenössische Variante der stalinistischen rhese von der Verstärkung des Klassenkampfes in dem Maße, wie man sich dem Kommunismus nähere, ansehen, die als kreative Plattform für die Massenrepressionen der 1930-40er Jahre gedient hatte). Nachdem das KGB meinen Fall künstlich konstruiert hatte, wurden von ihm nicht nur auf phantastische Weise die wahren Tatsachen interpretiert; es hat auch nicht davor haltgemacht, einen großen Teil der »Anklage« vollkommen selbständig zu erfinden.

Der Staatsanwalt und das Gericht haben sich während der »Untersuchung« meines Falles als gehorsames Werkzeug in den Händen des KGB erwiesen, wodurch sie bewiesen haben, wie relativ die sowjetischen Gesetze sind, und daß es unmöglich ist, sich auf diese zu verlassen. Meine Verhaftung und meine Gerichtsverhandlung wurden von der Verfolgung meiner Angehörigen und Freunde begleitet, sogar die Kinder wurden nicht verschont; diese Verfolgungen dauern bis heute an.

Bei den Verhältnissen, die in der Ukraine herrschen, würde ich ein Leben lang ein Opfer der KGB-Repressionen bleiben — zumal ich mich auf der schwarzen Liste befinde - es sei denn, ich wollte ein Schuft werden, was ausgeschlossen ist.

Daher gibt es keine Garantie, daß ich nach der Abbüßung meiner langen Haftstrafe aufgrund eines neuen fabrizierten »Falles« vom KGB nicht wieder hinter Stacheldraht gesetzt werde.

Daher gibt es auch keine Garantie, daß ich nicht für psychisch krank erklärt und für den Rest meines Lebens in die »6. Abteilung« gesteckt werde (diese Drohung wurde bereits ausgesprochen), wie dies mit M. Plachtonjuk, W. Ruban und anderen Ukrainern geschehen ist.

Daher gibt es auch keine Garantie, daß man nicht versuchen wird, sich an mir zu rächen, indem jemand von meinen Angehörigen eingesperrt wird, denn solche Versuche hat es hinsichtlich meiner Frau und meiner Schwester bereits gegeben.

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Daher gibt es schließlich keine Garantie, daß ich nicht physisch vernichtet oder zu einem Krüppel gemacht werde; denn nur mit solchen Absichten kann man die Szene von wildem Sadismus erklären, die von den KGB-Angehörigen aus Lwiw am 11. Februar dieses Jahres veranstaltet wurde, als man mich in einem bedrohlichen Gesundheitszustand auf eine lange und beschwerliche Marschetappe hinausgetrieben hatte: während ich vom Hungerstreik und durch Krankheit geschwächt war, hatte man mich gefesselt und für mehr als drei Stunden nackt und barfuß dem Frost ausgesetzt.

Da ich nicht wünsche, ein ewiges Opfer des KGB zu sein und mein Dasein unter Bedingungen zu fristen, unter denen die bürgerlichen Rechte und auch mein Leben ständig in Gefahr sind, bitte ich das Präsidium des Obersten Sowjet, mich von der sowjetischen Staatsangehörigkeit zu entbinden und mir die Möglichkeit zu geben, nach Abbüßung meiner Strafe die UdSSR zu verlassen. Angesichts der Präzedenzfälle werde ich nichts dagegen einzuwenden haben, wenn man mich vorzeitig entlassen und aus der UdSSR ausweisen würde.

Da ich die geistige Verbindung zu meiner Heimat, ohne die ich mir ein sinnvolles Leben nicht vorstellen kann, nicht abbrechen möchte, werde ich im Falle einer offiziellen Änderung meiner Staatsangehörigkeit nicht aufhören, mich als Bürger der Ukraine zu betrachten, in die ich zurückkehren werde, sobald der ukrainische Patriotismus nicht mehr als Verbrechen betrachtet und somit dem »Schutz« des KGB entzogen sein wird.

Unabhängig von Ihrer Antwort betrachte ich mich seit der Niederschrift dieser Erklärung, d. h. seit dem 1. März 1975, nicht mehr als Staatsbürger der UdSSR. Bis zu der Zeit, da mir (persönlich oder fernamtlich) von irgendeinem demokratischen Staat die Staatsangehörigkeit verliehen wird, werde ich mich als ein Mensch ohne offizielle Staatsangehörigkeit betrachten, mit den sich daraus für mich ergebenden Konsequenzen.

Eine Abschrift dieser Erklärung schicke ich zur Kenntnisnahme an das Präsidium des Obersten Sowjet der Ukrainischen SSR.

1. März 1975 
Wjatscheslaw Tschornowil

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Gleichzeitig habe ich an die Staatsanwaltschaft eine Erklärung mit der Mitteilung geschickt, daß ich mich seit dem 1. März »für eine Person halte, die mit Gewalt in der UdSSR festgehalten wird« und daß ich »jegliche Kontakte mit dem KGB (Rücksprachen usw.) verweigere, da ich das KGB für eine unmoralische und menschenfeindliche Organisation halte«. Bald darauf folgte eine Vorladung zum KGB-Bevollmächtigten in der Zone, Leutnant Sujko. Meine Weigerung, mit ihm zu sprechen, kommentierte der KGB-Mann: »Ich hatte hier schon mehrere, die nicht sprechen wollten, aber ich habe ihnen bloß eines gesagt, und sie fingen sofort an zu reden. Das wird bei Ihnen genauso sein.«

Wie diese Drohung verwirklicht wird, wird die Zukunft zeigen. Inzwischen habe ich die kanadische Regierung gebeten, mir die kanadische Staatsangehörigkeit zu geben und sich für meine Freilassung und meine Ausreise aus der UdSSR einzusetzen. Ich habe den Antrag an die kanadische Botschaft in Moskau adressiert, aber ich bin sicher, daß die Behörden ihn gar nicht erst abgeschickt haben.

 

Penson: Der März war in unserer Abteilung 5 ziemlich ereignisreich. Am 8. März traten wir zum Internationalen Jahr der Frau in einen Hungerstreik zum Zeichen der Solidarität mit den weiblichen politischen Gefangenen. An ihm nahmen teil: Ajrikjan, Arschakjan, Salmanson, Kusiks, Stus, Tschornowil und ich, Parujr und Asat haben außerdem erklärt, bis zur Freilassung der armenischen Patriotin Anait Karapetian auf das Lagerfrühstück zu verzichten. Einen Teilhungerstreik (Verzicht auf das Lagerfrühstück) bis Ende 1975 begann am 8. März auch Wjatscheslaw und forderte die Freilassung der gefangenen ukrainischen Frauen I. Kalynez, N. Switlytschna, I. Senyk, N. Strokata und S. Schabatura. Noch einige Gefangene, die nicht in den Hungerstreik getreten waren, schickten Protestpetitionen an verschiedene Instanzen, vor allem an das sowjetische Frauenkomitee zu Händen von Frau Nikolajewa-Tereschkowa.

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Ähnliche Ereignisse gab es auch in den anderen Zonen in Mordowien. Das zeigt die folgende Erklärung, unterschrieben von einer Gruppe politischer Gefangener aller Männerlager in Mordowien.

 

Appell der politischen Gefangenen in Mordowien an das Sowjetische Komitee zur Durchführung des Internationalen Jahres der Frau und an die Menschenrechtskommission der UNO

Aufgrund eines UNO-Beschlusses wurde das Jahr 1975 zum Jahr der Frau erklärt. Im Zusammenhang damit müssen wir die traurige Tatsache feststellen, daß die Sowjetunion eines der wenigen Länder der Welt ist, in dem es noch weibliche politische Gefangene gibt. Die Mehrzahl dieser Frauen sind in unserer Nachbarschaft im Lager SchCh 385/3-4, Mordowische ASSR, Tenguschewski rajon, pos. Baraschewo. Es gibt mehrere Dutzend weiblicher Häftlinge in diesem Lager, darunter Frauen, die wegen ihrer religiösen Überzeugungen verurteilt worden sind, einige Opfer der Massenrepressionen 1972 in der Ukraine und Frauen mit Haftstrafen von fünfzehn und sogar fünfundzwanzig Jahren. Manche Frauen, die aus politischen Motiven verurteilt wurden, sind unter Kriminellen untergebracht (z.B. Anait Karapetjan in Armenien, Aleschkjawit-schute in Litauen und andere).

Weibliche Gefangene sind stets tragische Gestalten, ein lebender Vorwurf an die Gesellschaft, für was auch immer sie verurteilt worden sind. Doch ein völliger Anachronismus ist in unserer Zeit die Verurteilung von Frauen — Müttern, Ehefrauen, Geliebten — für ihre Überzeugung: für einige verfaßte Gedichte, für die Lektüre unzensierter Materialien, für Gespräche mit Bekannten, für den Einsatz zur Verteidigung anderer Verurteilter. Dazu entschließen sich nicht einmal einige totalitäre Regime, doch gerade das ist das »Vergehen« der meisten weiblichen Gefangenen aus dem Lager 385/3-4.

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Wir machen Sie auch auf die Bedingungen aufmerksam, denen die weiblichen politischen Gefangenen in der UdSSR ausgesetzt sind. Verschleppung über Tausende von Kilometern von der Heimat, eintönige, aufreibende Arbeit, kulturell-nationale und sprachliche Diskriminierung, äußerst eingeschränkte Kontakte mit den Familien (sogar bei Frauen mit minderjährigen Kindern), periodische schwere Disziplinarstrafen — das sind die Attribute des Lageralltags der bedauernswerten weiblichen Gefangenen. Sogar das Internationale Jahr der Frau wird hier einzigartig begangen: durch periodische Karzereinweisungen der politischen Gefangenen N. Switlytschna, I. Kalynez, N. Strokata, S. Schabatura und anderer.

Für die Verteidigung ihrer Rechte und für ihre Proteste gegen die Willkür der Verwaltung und des KGB wurden S. Schabatura, bis zu ihrer Verhaftung Mitglied des Künstlerverbandes der UdSSR, und die Mikrobiologin N. Strokata im Jahr der Frau außerdem in die Strafzelle eingewiesen (die erste für sechs, die zweite für drei Monate), wo sie anhaltendem Hunger, Kälte und der Erniedrigung ihrer weiblichen Würde ausgesetzt sind.

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir, die männlichen politischen Gefangenen, am Internationalen Tag der Frau eine Solidaritätskampagne mit den weiblichen politischen Gefangenen in der UdSSR beginnen, die politischen Hungerstreik, Petitionen an die sowjetischen und internationalen Instanzen und andere Maßnahmen einschließt. Insbesondere werden wir am Eröffnungstag der Internationalen Frauenkonferenz in einen politischen Solidaritätshungerstreik treten.

Unterstützen Sie bitte unsere Forderungen nach sofortiger Freilassung aller weiblichen politischen Gefangenen aus den sowjetischen Lagern und Gefängnissen und nach Freistellung einer ungehinderten Möglichkeit für die, die dies wünschen, mit ihren Familien die UdSSR zu verlassen, um weiteren Verfolgungen zu entgehen.

Ajrikjan, Arschakjan, Bolonkin, Wiltschauskas, Hei, Graur, Gimputas, Dolischni, I. Salmanson, Sograbjan, Kaminskij, Ka-rawanskyj, Kwezko, Korenblit, Kusiks, Kusnezow, Kurtschik, Lissowyj, Makowitschuk, Markosjan, Matwijuk, Mykytko, Murschenko, Nikmanis, Owsienko, Ossadtschyj, Paschnin, Petrow, Popadjuk, Poulajtis, Penson, Rode, Romanjuk, Rudajtis, Sarantschuk, Sartakow, Simukajtis, Stus,Talmasjan,Fedorow, Chejfez, Tschekjalis, Tschornowil, Schumuk

8. März 1975

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Penson: Auf die Lage der weiblichen politischen Gefangenen bezieht sich auch die Erklärung von Swjatoslaw Karawanskyj, der auf dem Transport vom Lager mit besonderem Regime ins Krankenhaus zufällig seine Frau getroffen hat, die gerade aus der Strafzelle zurück in die Zone gebracht wurde.

 

An den Ersten Sekretär des Mordowischen Gebietskomitees der KPdSU

Auf dem Transport von der Station Sosnowka zur Station Baraschewo habe ich meine Frau Nina Antoniwna Strokata getroffen, die von der Station Jawas aus dem Lagergefängnis dorthin gebracht wurde. Ich habe meine Frau nur mit Mühe erkannt, so sehr hat sie der dreimonatige Aufenthalt in der Strafzelle verändert. Meine Frau hat furchtbar abgenommen und ihre Stimme verloren, ganz abgesehen davon, daß ihr die ständigen Schikanen ein Siegel aufgedrückt haben.

Wofür mußte meine Frau drei Monate im Lagergefängnis absitzen? Weil sie nicht zur Arbeit angetreten war. Ist das wirklich ein so schreckliches Verbrechen?

Während der zweieinhalb Jahre in Sosnowka (Anstalt 385/ 1-6) habe ich beobachtet, welche Maßnahmen gegen die Arbeitsverweigerung bei Kriminellen ergriffen werden. Der Häftling Kostikow ging während seines zweijährigen Aufenthalts im Lager Sosnowka kein einziges Mal zur Arbeit. In den zwei Jahren wurde er zweimal jeweils für zehn Tage in den Strafisolator eingewiesen. Der Häftling Sigatschow, verurteilt für Kannibalismus und eine ganze Reihe von Morden im Lager, geht schon über ein Jahr nicht zur Arbeit, er wurde jedoch kein einziges Mal bestraft. Auch andere wegen Mordes verurteilte Kriminelle haben jeweils über zwei Jahre nicht gearbeitet, doch über sie wird nicht solch eine Serie von Strafen verhängt, wie über meine Frau.

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Es sieht so aus, daß die Arbeitsverweigerung von Mördern und Kannibalen in den Anstalten SchCh 385 (»Dubrowlag«) keine so schwere Sünde ist wie die einer ehemaligen Ärztin, Wissenschaftlerin und Hauptmann des Gesundheitsdienstes.

Meine Frau ist Ärztin mit 20 jähriger Berufspraxis. Zehn lahre als Landärztin, den Rest als wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Forschungsinstituts. Sie hat wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht. Doch im Frauen-KZ Baraschewo wird sie eifrig zur Näherin umgeschult. ...

Meine Frau hat niemanden umgebracht, niemanden verstümmelt, niemanden im Feuer gebraten. Vielleicht ruft gerade das den Haß und die Gehässigkeit des Lagerpersonals hervor?

Meine Frau wird nach acht Monaten entlassen, danach muß sie ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen. Weshalb bemüht sich die Lagerverwaltung so sehr, einen Invaliden aus dem Lager zu entlassen, der der Gesellschaft keinen Nutzen mehr bringen kann? In ähnlicher Weise wird übrigens auch S. Schabatura, Mitglied des Künstlerverbandes der UdSSR, mißhandelt. Sie wurde für ihre Weigerung, Zwangsarbeit zu leisten, für sechs Monate ins Lagergefängnis gebracht.

Da die Leitung des Gebietskomitees die volle Verantwortung für alle Verbrechen trägt, die im »Dubrowlag« begangen werden, wende ich mich an Sie und bitte Sie, der Mißhandlung eines Sowjetbürgers, der zwanzig Jahre lang ehrlich zum Nut-/en der Gesellschaft gearbeitet und jetzt eine fachfremde Zwangsarbeit verweigert hat, ein Ende zu setzen.

Da ich annehme, daß diese Frage keinen Aufschub duldet, bitte ich Sie, mir Ihre Entscheidung so schnell wie möglich mitzuteilen, da eine Fortsetzung der grausamen Schikanen gegenüber meiner Frau mich zwingen wird, äußerste Maßnahmen /.u ergreifen bis hin zum Verzicht auf die sowjetische Staatsbürgerschaft, einer Staatsbürgerschaft, in der es möglich ist, einen Menschen wegen der Verweigerung fachfremder Zwangsarbeit /u verfolgen, was im Widerspruch zum »Internationalen Pakt über soziale und ökonomische Rechte« steht. Ähnliche Tatsachen sind um so empörender, da alle diese Schikanen die Frau-en im Internationalen Jahr der Frau treffen.

6.4.1975 
Karawanskyj S. I.

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Tschornowil: Nur wenige Tage nach dem Hungerstreik am 8. März riefen schon wieder »außergewöhnliche Begebenheiten« unseren Protest hervor, mündlich (bei der Verwaltung) und schriftlich (bei höheren Instanzen). Es folgt eine der Erklärungen, die eine Vorstellung vom Geschehen vermittelt.

 

An den Staatsanwalt der Mordowischen ASSR 
Am 17. März dieses Jahres erwartete der politische Gefangene Arschakjan den Besuch seiner Frau. Er hatte die Kolonieverwaltung darüber informiert, dennoch wurden am 16. März (bitte beachten Sie, daß es ein Sonntag war) in den Besuchszimmern plötzlich Renovierungsarbeiten begonnen. Arschakjans Frau wartete drei Tage in Baraschewo, und nach einer Absage »wegen Renovierung« trat sie am 19. ihre Rückreise über Tausende von Kilometern nach Armenien an. Der Abteilungsleiter Aleksandrow sagte Arschakjan später, daß sie gebeten hatte, wenigstens einen zweistündigen kurzen Besuch zu ermöglichen, doch auch das wurde ihr verweigert.
Es ist typisch, daß am selben Tag der Häftling A. F. Skibtschik aus unserer Abteilung in die Abteilung 2 der Zone 3 verlegt wurde, um dort einen langen (drei Tage) Besuch empfangen zu können. Was sich für Arschakjan nicht machen ließ, war bei Skibtschik möglich. Das ist eine offene Schikane und eine Gesetzwidrigkeit. Nicht genug, daß man uns aus Armenien hierher gebracht hat, unsere Familien werden noch zusätzlich schikaniert.
Es ist bezeichnend, daß gleich nach der Abreise von Frau Arschakjan, am 20. März, die »Renovierung« beendet war.
Von wem und für wen dies alles inszeniert wurde, ist völlig klar. Mit dieser Erklärung protestiere ich dagegen und fordere die Bestrafung der Schuldigen, die Rückerstattung aller Kosten an Arschakjans Frau und die Bewilligung des Besuchs, der ihm laut Gesetz zusteht.
Damit die chauvinistischen Schikanen aufhören, fordere ich die Überführung der armenischen politischen Gefangenen nach Armenien. 

24. März 1975 
P. Ajrikjan

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Die Mitarbeiter des KGB, von denen die Schikanen Arschakjans und seiner Frau ausgegangen sind (die arme Karine wird sich das Internationale Jahr der Frau gut merken ....), gebrauchen ziemlich einförmige Mittel. Als sie im November 1973 erfuhren, daß meine Schwester kommen sollte, begannen sie ebenfalls einen Tag vorher eine »Renovierung« im Besuchszimmer und schickten meine Schwester zurück nach Hause; doch zusammen mit ihr fuhren auch die Verwandten eines »Aktivisten« der Lagerpolizei, die unpassend gekommen waren, gleich wieder zurück (später entschuldigten sie sich bei ihm und gaben ihm sechs Tage Besuchserlaubnis statt der zulässigen drei).

Doch hier in der Zone 3 beschlossen sie, den »Aktivisten« nicht zu kränken, und damit unterstrichen sie den Zynismus der Situation um so deutlicher.

 

Penson: Ende März mußten wir wegen der »ärztlichen Behandlung« des schwerkranken Wassyl Stus (akute Magengeschwüre) eine neue Reihe von Petitionen abschicken. Auf der medizinischen Station unserer Zone und im Krankenhaus, in das sie Stus einliefern mußten, fehlen selbst die bekanntesten Medikamente. Deshalb erlaubte der Arzt, daß Stus sich Medikamente (Vacalin und anderes) von zu Hause schicken ließ. Doch als die Sendung kam, mischte sich die Operativabteilung ein, Stus wurden die Medikamente nicht ausgehändigt, der verschreckte Arzt leugnete plötzlich seine Erlaubnis. In unseren Erklärungen an die medizinische Abteilung der Leitung wiesen wir darauf hin, daß Stus zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und nicht zum langsamen Tod verurteilt sei; wir machten darauf aufmerksam, daß im Krankenhaus der Lagerverwaltung und auf den medizinischen Stationen sogar die Medikamente fehlen, die jede Dorfambulanz hat, die etwas auf sich hält, wir protestierten gegen die Heilmethoden des KGB ...

 

Tschornowil: Die niedrige Morgensonne wirft die langen Schatten der Zäune und Wachtürme durch die Barackenfenster auf die Wände und auf die Gesichter der Schlafenden. Eine durchdringende Klingel, und ein neuer Lagertag beginnt.

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Wir treten in Fünferreihen an zum Morgenappell. Während der Aufseher, der sich beim Durchzählen verrechnet hat, von vorne beginnt, irrt der Blick über den grauen, trostlosen Haufen der geistig toten und physisch halbtoten Alten. Nach einer langen Reihe pädagogischer Losungen folgen die zur Gewohnheit gewordenen Losungen: »Verurteilter! Tu den Menschen Gutes - sie werden es dir mit Gleichem vergelten!« - »Die Arbeitsleistung der Besten - ein Maßstab für jeden Verurteilten!« Und die eigensinnigen Gesetze der Assoziation rufen bekannte Sätze aus Büchern und Filmen ins Gedächtnis: »Jedem das Seine«. - »Arbeit macht frei«. - »Wegtreten!« Das Kommando unterbricht den Gedanken, und die Masse verstreut sich in Richtung Schöpfkelle mit der Brühe, die hier Suppe heißt, zum ohrenbetäubenden Rattern der Nähmaschinen, zum geisttötenden täglichen Kleinkram des grausamen eingeschränkten Lagerdaseins.

 

Penson: Mein ferner Freund, hat Dich diese kunstlose Chronologie der Lageralltage noch nicht ermüdet? Vor allem, da dieser Archipel heute für einen so interessierten Leser wie Du keine terra incognita mehr ist. Wir hoffen trotzdem, daß Du in unserem Brief neue Tatsachen und Details, neue Beispiele zur Illustration bekannter Wahrheiten findest, vor denen manche bei euch versuchen, die Augen zu schließen, eingeschläfert von den Wiegenliedern der erfahrenen Propaganda.

Tschornowil: Und glaube nicht, daß wir Deine Einbildungskraft durch eine Auswahl von Greueln erschrecken wollten. Sascha Romanows verzweifelter Sprung in den Stacheldraht im Frühjahr 1974, meine Mißhandlung im Februar, das Schicksal von Walentyn Moros im Gefängnis von Wladimir, das bereits in der ganzen Welt bekannt ist — das alles sind dennoch nur Ausnahmen, atavistische Erscheinungsformen. Tägliche fanatische Grausamkeit setzt den Haß zu den Opfern voraus, der den Vorgängern unserer »Erzieher« eigen war. Die heutige Lagerverwaltung und ihre KGB-Hintermänner mögen uns nicht, weil wir unbequem sind (nicht so wie die ehemaligen »Schutzleute«!). 

Doch ich könnte nicht ernsthaft behaupten, daß sie uns hassen, sie behandeln uns eher mit amtlicher Gleichgültigkeit. Sie begreifen, daß es in der »Freiheit« (oder wie wir sagen »in der großen Zone«) viele gibt wie uns, daß wir nur die Opfer einer Kampagne sind, Menschen für den Prozentsatz. Für den Prozentsatz und zum Schein einer aktiven »Umerziehung« werden wir periodisch bestraft, oder sie machen uns in Kleinigkeiten Zugeständnisse, sie »loben« uns. Manchmal spürt man in den Aktionen der KGB-Leute und der Verwaltung sogar Unsicherheit, Kompromißbereitschaft, hervorgerufen durch Faktoren von innen, vielleicht auch von außen.

Es ist nicht immer angenehm, von Chile oder Spanien zu reden und die Schrauben in den eigenen »Reservaten« für Andersdenkende in Mordowien, Wladimir und Perm anzudrehen. Doch die irgendwann in Gang gesetzte Maschine der Unterdrückung bewegt sich aufgrund des »Trägheitsgesetzes« weiter, obwohl sie Teile verliert und sich deformiert, und statt Treibstoff verheizt sie Menschenschicksale. Wie lange noch?

128-129

1975, B. Penson, W. Tschornowil

 

 

 

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