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Herbert Gruhl 1992

Selbst angemaßte Befugnis zur Auflösung des Staates

Der Maastrichter Vertrag: Ein Dokument der Selbstaufgabe

URL:  herbert-gruhl.de/html/maastricht.html    Herbert-Gruhl-Gesellschaft e. V.
Aus:  Zeitschrift Ökologie. Forum für Natur- und Heimatschutz, Nr. 4/1992, S. 5 f 

 

Die Bundesrepublik Deutschland konstituierte sich als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches mit dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 erneut als souveräner Staat. Modalitäten für eine Auflösung dieses unseres Staates sind in keinem der 146 Artikel des Grundgesetzes vorgesehen. Der letzte Artikel besagt lediglich: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Auch darin ist also nicht etwa die Auflösung unseres Staates geregelt, sondern lediglich die Möglichkeit offengelassen, daß das deutsche Volk in "freier Entscheidung" eine neue Verfassung beschließt. Offensichtlich ist hier nur von einer veränderten Verfassung für das deutsche Volk die Rede, die nach Annahme an die Stelle des Grundgesetzes treten würde. Wie könnte aber eine solche freie Entscheidung des deutschen Volkes zustande kommen, wenn nicht durch eine Abstimmung dieses Volkes?

Gegenwärtig steht aber nicht bloß eine neue Verfassung zur Debatte, sondern die Auflösung des souveränen Staates <Bundesrepublik Deutschland> und dessen Aufgehen in einem völlig neuen Staat <Europäische Gemeinschaft>. Es geht also um eine weit schwerwiegendere Entscheidung! Und dabei, so behaupten die Parteien, brauchten wir Bürger gar nicht befragt zu werden! 

Wollen sich die gegenwärtig im Bundestag vertretenen Parteien wirklich das Recht anmaßen, die Bundesrepublik Deutschland zu liquidieren? In welchem Parteiprogramm, in welchen Erklärungen vor Bundestagswahlen haben sie das ihren Wählern gesagt? Sie konnten allerdings davon ausgehen, daß der eingelullte Wähler infolge der jahrzehntelangen Salamitaktik zu keiner Zeit so richtig aufgeschreckt worden war. Die Folgen kommen ja auch stets Jahre später. So stört den braven Wähler der schleichende Abbau der deutschen Standards in bezug auf Umwelt, Nahrungsmittelkontrolle und Soziales zunächst nicht, und schon gar nicht die Opferung der deutschen Bauern zugunsten der Geschäfte der Industrie. Das und noch mehr lief unter dem Stichwort, es dürfe in Europa keine <Wettbewerbsverzerrung> geben.

Doch plötzlich wurde der deutsche Michel aufgeschreckt: man will ihm nun seine gute D-Mark nehmen, um ihm dafür „Esperanto-Geld“ in die Hand zu drücken, wie es der bayerische Umweltminister Peter Gauweiler treffend bezeichnete. So wie Esperanto eine künstliche Sprache ist, die sich in der Welt nie durchsetzen konnte, so kann das künstliche Einheitsgeld auch nur eine Attrappe für Währungen werden, die nicht zueinander passen, was nicht erst in den letzten Wochen bewiesen zu werden brauchte. Eine eigene Währung gehört im übrigen zu den wichtigsten Bestandteilen der Souveränität jedes Staates. Infolgedessen fangen nun auch die deutschen Staatbürger an, zu begreifen, was da alles aufgegeben werden soll.

Wenn schon alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat (Grundgesetz Artikel 20.1), dann muß doch wohl die Entscheidung, den Staat einfach aufzulösen, als erstes in die Befugnis des Volkes fallen. Darum fordern jetzt immer mehr Persönlichkeiten eine Urabstimmung auch des deutschen Volkes.

Doch das ist noch nicht das ganze Problem. Wenn in Deutschland auch um die 51 Prozent für die Aufgabe ihres Staates wären, könnten diese dann die übrigen 49 Prozent auf einen Weg zwingen, der laut Aussage des Bundeskanzlers [Helmut Kohl] "unumkehrbar" gemacht werden soll? Auf einen Weg, von dem nicht einmal die deutschen Politiker wissen, wo er enden wird – geschweige, daß das Volk wüßte, welche Verfassung ihm die anderen Völker bzw. Staaten, die in der Mehrheit sind, letzten Endes im Staat <Europäische Gemeinschaft> aufzwingen werden.

Es ist erstaunlich, daß gegen die im Gang befindliche Abschaffung unserer verfassungsmäßigen Ordnung noch niemand den Absatz 4 des Artikels 20 unseres Grundgesetzes ins Feld geführt hat, wo es heißt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

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