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  Epilog  

Kunert-2013

 

Klage gegen den Weltuntergang abgewiesen

Das Gericht hat meine volle Zustimmung. Die Justiz denkt gar nicht daran, den Weltuntergang per Urteil zu verhindern. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder hergelaufene Erdenbürger in die Maschinerie des Dooms Day eingreifen wollte?!

Soweit gehen die Rechte des Individuums nicht. Die Affäre, um die es sich hier handelt, entspricht einem zwangsläufigen Ablauf, an dessen Existenz natürlich auch der Kläger beteiligt gewesen ist. Nun auf einmal wendet er sich gegen die von ihm und seinesgleichen initiierte Sache, aber so nicht, Freundchen!

Nach der Untat kann man sie keineswegs ungeschehen machen, schon gar nicht mit amtlicher Hilfe.

Da der Kläger sich offenkundig seiner eigenen Position in der Angelegenheit nicht klar ist und sogar von den Hütern des Gesetzes verlangt, seine Unwissenheit, seine vorhergehende Indolenz durch einen Gerichtsbeschluß zu legitimieren, muß er auf seine eigene Mitwirkung am zu erwartenden Ereignis verwiesen werden, ja, ihm ist sogar eine Mittäterschaft zu unterstellen, selbst wenn diese aus Kenntnislosigkeit der Folgen sich ergeben hat.

Aber wie heißt es in der Präambel aller Strafrechtsparagraphen? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Einspruch gegen das Urteil ist nicht möglich. Dem Kläger ist ein letztes Wort oder ein Zeichen von Reue erlaubt, was jedoch an der Tatsache des Falles nichts ändert. Er selber ist ja die letzte Instanz.

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