Start     Weiter

Auffassungen der Völker

  Etymologie/Sprache 

 

24-35

Nach dieser kurzen Darlegung der gegenwärtigen grundsätzlichen Auffassungen über den Krieg gilt es, einen Blick in fernste Vergangenheit zu werfen. Die moderne Völkerkunde weiß über das kulturgeschichtliche Alter des Krieges im Sinne einer absoluten Chronologie nichts Sicheres auszusagen; es bestehen jedoch Anzeichen dafür, daß es solche Auseinandersetzungen bereits in der jüngeren Altsteinzeit, im Jungpaläo­lithikum, gab.

Darauf weisen Skelettfunde hin, deren Schädel Beilhiebe aufweisen oder in deren Knochen steinerne Pfeil- und Lanzenspitzen stecken. Dennoch gibt es bei allen Völkern eine Vorstellung vom verlorenen Paradies, in dem ein ewiger Frieden herrschte. So heißt es z.B. in den Mythen der Sumerer:

Einmal vor langer Zeit gab es keine Schlange, keinen Skorpion, gab es keine Hyäne, keinen Löwen, gab es keinen wilden Hund, keinen Wolf, keine Furcht, kein Entsetzen, der Mensch hatte keinen Nebenbuhler.12)

Von einer Uraggressivität kann, wie die moderne Völkerkunde meint, nicht die Rede sein. Vergleiche mit modernen Naturvölkern, die noch auf steinzeitlicher Stufe leben, zeigen, daß alle diese Völker das Risiko scheuen. Für die bewaffnete Auseinandersetzung bevorzugen sie den heimlichen Überfall im Morgengrauen und greifen erst dann an, wenn sie sich dem Feind klar überlegen fühlen. Im allgemeinen gilt der Gruppenfremde als Feind. In jüngster Zeit wurde die These aufgestellt, daß diese Art der Kampfführung vor allem dazu diente, Menschenopfer für die Götter zu beschaffen. Beispiele dafür finden sich sowohl in Südostasien und Polynesien als auch in Nord- und Südamerika. 

Deutlich weist darauf auch ein Brauch nord- und südamerikanischer Indianerstämme hin, bei dem es im Kampf mehr darauf ankam, den Gegner mit der Hand zu berühren, als ihn mit der Waffe zu töten. Der mit der Hand Berührte galt als besiegt. Berichte der Spanier aus der Zeit der Eroberung Nord- und Südamerikas beschreiben diese Vorgänge so, daß der siegreiche Krieger durch das Handauflegen den Besiegten zugleich zu seinem Freund und Sklaven machte. Er wurde dann im Triumph in das eigene Stammesgebiet geführt und dort meist nach einer gewissen Zeit, in der man ihn als Ehrengast oder als Verkörperung eines Gottes behandelte, von den Priestern geopfert.13

Die bewaffnete Auseinandersetzung – und das wird im nächsten Kapitel noch näher geschildert – war also eine Angelegenheit, die ganz eng mit religiösen Vorstellungen verbunden war und zum Dienst an den Göttern gehörte. Dies zeigt auch die Tatsache, daß es neben dem heimlichen Morgenüberfall bei modernen Naturvölkern auch den Kampf zwischen zwei traditionell verfeindeten Gruppen mit strengen Regelungen, formeller Herausforderung oder Kriegserklärung usw., gab. Kriegsgründe sind stets Gewalttat, Blutrache oder die Wohlfahrt des Einzelnen wie des ganzen Stammes, des Dorfes oder der Sippe im religiösen Zusammenhang.

25


Dagegen spielt die Frage des Machtzuwachses oder der Annexion eines feindlichen Landes bei echten Naturvölkern überhaupt keine Rolle. Diese Gründe stehen erst bei den sog. zivilisierten Völkern oder bei Völkern mit einer Hochkultur, d.h. also auch etwa bei Hochkulturvölkern Schwarzafrikas wie den Zulus, im Vordergrund.14

 

Seit Jahrtausenden bemühen sich Theologen, Philosophen und Politiker um eine sittliche Wertung und Bewertung des Krieges. Dabei sehen die einen im Krieg eine für die menschliche Gesellschaft positive Kraft, die anderen dagegen eine sittliche Gefahr. Der aus königlichem Geblüt stammende heraklit von ephesus (550-480 v.Chr.) erkannte die in Gegensätze zerfallende Welt, in der ein Kampf aller Dinge gegeneinander herrscht. Ihm war daher der Krieg (pólemos) der »Vater aller Dinge«. Ganz allgemein waren Auseinandersetzungen für ihn der Motor der Weltgeschichte und Kämpfe ein Ausdruck des ewigen Werdens. thukydides (etwa 455–396 v.Chr.), der selbst Stratege war und den Krieg aus eigener bitterer Erfahrung kannte, empfand den Krieg als »gewalttätigen Lehrmeister«. Als solchen und als bittere Notwendigkeit hat ihn wohl die gesamte Antike angesehen.

Bei den Römern griffen ursprünglich wie bei allen alten Völkern die Götter unmittelbar in den Krieg ein, nachdem in den Anfangszeiten die Komitien als Volksvertretung das bellum justum, den »gerechten Krieg«, beschlossen und die Facialen, ein Kollegium von 20 Priestern für sakralrechtliche Fragen, ihn verkündet hatten. In der späteren römischen Zeit jedoch wird der Krieg in der Pax Romana pervertiert und dient der reinen Machtpolitik. Von Cäsar eingeleitet und vorbereitet, wird diese Pax Romana von augustus als Reichsidee konzipiert. Der ihr zugrundeliegende und vom juristisch denkenden Volk und seinen Cäsaren getragene Friedensgedanke ist jedoch keineswegs pazifistisch oder auch nur friedliebend, sondern er beruht auf der militärischen Überlegenheit Roms, das seine Aufgabe darin sah, die Welt zu ordnen. Wer sich dieser Ordnung widersetzte, wurde niedergeworfen und vernichtet, geschont dagegen derjenige, der um Gnade unter Anerkennung des Machtanspruchs der Cäsaren bat.

Wie bei den frühen Römern steht auch bei den Germanen der Krieg unter einem göttlichen Gesetz. Nur dieses Gesetz rechtfertigt ihn, macht ihn »gerecht«. Wir werden noch sehen, wie bei ihnen und bei anderen Völkern die Götter unmittelbar in den Kampf eingriffen. Sehr viel über das Wesen des Krieges in dieser frühen Zeit sagt die Handhabung der Disziplinargewalt bei Griechen, Römern und Germanen aus.

26


Während bei den Griechen Verstöße gegen die Manneszucht erst nach Beendigung des Krieges oder des Feldzuges durch modern anmutenden demokratischen Beschluß der Heeres- oder Volksversammlung der freien Männer der Polis geahndet wurden, geschah dies in Rom durch den Consul, der mit seinen sechs Lictoren als unmittelbarer Vollstrecker seines Machtanspruchs auftrat. Unter ihm besaßen die unseren Stabsoffizieren vergleichbaren Tribunen das Recht, empfindlichste Prügelstrafen zu verhängen.

Die unter ihnen stehenden Zenturionen, die mit unseren Unteroffizieren verglichen werden dürfen, obwohl sie die Befehlsbefugnis etwa eines Kompaniechefs besaßen, trugen ständig den Stock und prügelten ihre Untergebenen höchst eigenhändig, wie auch die Korporale zur Zeit der stehenden Heere des 18. Jahrhunderts, wann immer sie eine Disziplinwidrigkeit zu bemerken glaubten.

Der Grieche polybios (ca. 201–120 v.Chr.), der mit tausend vornehmen Achäern als Geisel in Rom festgehalten wurde und enge Freundschaft mit dem jüngeren scipio schloß, begleitete diesen auch später auf seinen Zügen und sah die Zerstörung von Karthago, Korinth und Numantia. Er erzählt uns, daß schlafend angetroffene Wachposten gesteinigt wurden. Wenn sie die Strafe überstanden, traf sie lebens­längliche Verbannung. Die gleiche Strafe erlitten Zenturionen, die nicht ordnungsgemäß die Runde machten. 

Befehlsverweigerung, Feigheit vor dem Feind und Fahnenflucht wurden unweigerlich mit dem Tod bestraft. Wurden ganze Truppenteile dieser oder ähnlicher Verfehlungen überführt, so wurden sie dezimiert. Jeder zehnte Mann verfiel dabei den Ruten und dem Beil der Lictoren. Die militärischen Vorgesetzten übernahmen damit die Rolle des allein sich selbst und seinem Rechtsempfinden verantwortlichen Richters.

 

Bei den Germanen dagegen besaß kein Vorgesetzter, wenn von einem solchen überhaupt gesprochen werden kann, ein persönliches Recht zur Verurteilung oder Bestrafung. Bei allen militärischen Vergehen sprechen ausnahmslos die Priester das Recht.  »Aber auch die Priester tun das nicht, um von sich aus oder auf Befehl des Heerführers eine Strafe zu vollziehen, sondern sozusagen auf Geheiß des Gottes, der nach ihrem Glauben den Kämpfern zur Seite steht.«15  Ganz in der Hand der Götter liegt also das Schicksal des Einzelnen und des Stammes.

Der christliche Bischof aurelius augustinus, Kirchenvater und Philosoph, der 354 in Tagaste geboren wurde und 430 n.Chr. als Bischof von Hipporegius in der Nähe von Karthago starb, rechtfertigte, besonders angesichts der Vandalen, die damals Nordafrika eroberten, den Krieg als Mittel zur Wiederherstellung verletzten Rechts und zur Verbreitung des Glaubens. Er tat dies, obwohl er auch sagte: »Man soll die Feinde lieben, nicht weil sie schon Brüder wären, sondern damit sie Brüder werden.« Nach augustinus ist der Staat verpflichtet, gegen Rechtsbrüche auch mit Gewalt vorzugehen, und die Kirche hat als Gemeinschaft der Christen die Aufgabe, das Gottesreich unter Einsatz aller Machtmittel, auch der staatlichen, zu verwirklichen.

27


Ebenso vertrat thomas von aquin (1225-1274) die Lehre, Kirche und Staat hätten das Recht, Krieg zu führen, um die gesellschaftliche Ordnung zu erhalten oder wiederherzustellen. Nur so, meinte er, könnten Frieden und Wohlstand als Voraussetzungen für das Ringen der Kirche um das Seelenheil der Gläubigen gedeihen. Bei allen seinen Überlegungen ist jedoch der Friede die Regel und der Krieg die Ausnahme. Des augustinus' Lehre vom Gottes- und Teufelsstaat, die sich sichtbar und unsichtbar bekämpfen, prägte beider Auffassungen, weswegen sie den Begriff des gerechten Krieges einführen mußten. Der gerechte Krieg dient der Verteidigung des Gottesstaates im weitesten Sinn des Wortes. Diese Anschauung gipfelt schließlich m dem Kreuzzugsruf »Gott will es!«; sie sollte das ganze europäische Mittelalter beherrschen. Auf augustinus fußt derWestgote isidor von sevilla (um 540-636), der über Kriegs- und Völkerrecht schrieb.

Aus dem an die Götter gebundenen und unter ihrem Gesetz stehenden Krieg der Antike, mit Ausnahme des cäsarischen Rom, wird im Mittelalter der gerechte Krieg des christlichen Staates gegen den Teufelsstaat der Nichtchristen und Häretiker. Im Jahr 1386 schreibt der Wiener Domdechant johann der seffner: »Der gerecht streit ist der von dem Chaiser und dem rechten erlaubt ist durch wider springen des erbs oder zu vertreiben dy veind.«

Der spanische Dominikaner und Professor in Salamanca francesco de vitoria (1483-1546) stellte als erster in seiner Schrift »De jure belli« die Lehre vom gerechten Krieg in Frage und begründete das moderne Kriegsvölkerrecht. Er bezog die Heiden in die Völkerrechtsgemeinschaft ein und erklärte es für völkerrechtswidrig, sie durch Krieg zur Annahme des christlichen Glaubens zu zwingen. Ebenso deutlich, ja noch deutlicher beschränkte sein Schüler francisco soarez (1548-1617) den Krieg auf die Verteidigung gegen objektives Unrecht und auf Strafexpeditionen gegen schuldige Feinde. martin luther (1483-1546) erklärte in seiner 1527 verfaßten Schrift »Ob Kriegsleute auch im seligen Stand sein können?«, der Krieg wäre als Notwehrhandlung geboten, wenn Schieds­gerichts­verhandlungen scheiterten und die gerechte Ordnung zwischen den Völkern gefährdet wäre.

Ungeachtet der im 16. Jahrhundert beginnenden Religionskriege zwischen den christlichen Konfessionen berief sich hugo grotius (1583-1645) in seiner Abhandlung über das Recht des Krieges und des Friedens auf die Staatssouveränität im Völkerrecht. Dabei billigte er den Krieg als Rechtsakt, als Polizeiaktion gegen Verbrecher mit dem Ziel, diese hart und schnell, aber so weit wie möglich human zu bestrafen. Handelten dagegen Regierungen verbrecherisch, so hätten die davon betroffenen Herrscher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und zum Krieg zu rüsten. Der Krieg ist damit Mittel zur Austragung des Rechtsstreits geworden.

28


Seine eindeutigste Form als reiner Rechtsstreit findet der Krieg im Zeitalter des Absolutismus, besonders im 18. Jahrhundert, wo er fast ohne Anteilnahme der Zivilbevölkerung als »Zeitvertreib der Könige« im Spiel um die Macht geführt wird. Die Lehre vom gerechten Krieg wird damit zur bloßen Formel. An ihre Stelle tritt die Lehre vom Recht zum Krieg.

Auf den Erfahrungen der Kabinettskriege und der Napoleonischen Kriege fußend, konnte der preußische General carl von clausewitz in seinem zwischen 1816 und 1830 geschriebenen Werk »Vom Kriege« mit Recht sagen, der Krieg sei »eine Fortsetzung politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit anderen Mitteln«. Er definiert ihn als »Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen ... Denn die politische Absicht ist der Zweck, der Krieg nur das Mittel, und niemals kann das Mittel ohne Zweck gedacht werden ... Da der Krieg kein Akt blinder Leidenschaft ist, sondern der politische Zweck darin vorwaltet, so muß der Wert, den dieser hat, die Größe der Aufopferung bestimmen, mit welcher wir ihn erkaufen wollen.« clausewitz hat damit klar erkannt, daß der Krieg zu seiner Zeit ein Mittel, und zwar ein brauchbares, der Politik war, daher unterstellt er ihn ihr. Schon hier sei vorweggenommen, daß der atomare Krieg kein Mittel der Politik mehr sein kann, weil er zur Selbstvernichtung der Menschheit führt und damit jede sinnvolle Politik unmöglich macht.

Das erwachende Nationalbewußtsein bei den europäischen Völkern hat zu Beginn des 19. Jahrhunderts, nach einem Wort des britischen Generals fuller, den Krieg demokratisiert und das Schlachtfeld zu einem Schlachthaus gemacht. In Übereinstimmung mit der CLAUSEWITZschen Definition des Krieges betrachteten die Regierungen des vergangenen Jahrhunderts den Krieg als legitimes Mittel der nationalstaatlichen Politik. In allen seinen Formen wurde er zur Erreichung nationaler Ziele angewendet und gerechtfertigt. Das Recht zum Krieg (jus ad bellum) hob erst nach dem Ersten Weltkrieg der Kellogg-Pakt auf, durch den Angriffskriege verboten wurden.

Stets haben sich gerade deutsche Heerführer auf clausewitz berufen, und dennoch interpretierte General­feldmarschall helmuth graf von moltke (1800-1891) das Verhältnis von Krieg und Politik in dem Sinn, daß die Strategie, im Handeln völlig unabhängig von der Politik, ihr Streben auf das höchste Ziel zu richten habe. Auf diese Weise, so glaubte Moltke, arbeiteten Politik und Strategie am besten Hand in Hand. Er bestritt damit den Primat der politischen Führung während des Krieges. Erst wenn das Ziel des Soldaten, nämlich die Wehrlosmachung des Gegners, erreicht ist, setzt die Politik wieder ein.

29


Generaloberst erich ludendorff (1865-1937), der Generalstabschef hindenburgs und seit 1916 General­quartier­meister und eigener Leiter der Kriegshandlungen des deutschen Heeres, stellt in seinem Buch »Kriegführung und Politik«, das er 1922 herausgab, den Krieg als natürliche Äußerung des Staates dar. Demnach hat die Politik dafür zu sorgen, daß der Krieg fachgemäß geführt werden kann.

Damit wird der Primat des Militärischen postuliert und genau das Gegenteil dessen behauptet, was clausewitz gesagt hatte. In letzter Konsequenz führte diese Auffassung vom Krieg schließlich zum totalen Krieg, der sich in seiner Furchtbarkeit und Entartung am deutlichsten im ideologischen Krieg der Zukunft auswirken muß, falls nicht Vernunft und Menschlichkeit siegen. Allerdings soll keineswegs behauptet werden, daß allein deutsche Soldaten solchen Gedanken anhingen. In der Praxis sind im Zweiten Weltkrieg fast alle Staaten diesen Gedanken mehr oder weniger erlegen. Am deutlichsten zeigte sich dies bei der Bombenkriegführung gegen Deutschland, dessen eifriger Befürworter bereits vor dem Krieg der britische Luftmarschall harris war. Er stützte sich seinerseits auf die Ideen des italienischen Generals douhet.

Dabei spielten auch weiterhin und spielen bis in die Gegenwart hinein die Begriffe vom gerechten und ungerechten Krieg eine große Rolle, wobei zum Teil sogar der Kreuzzugsgedanke von angelsächsischer Seite gegen Deutschland und von Deutschland gegen die Sowjetunion wieder aufgegriffen wurde. Über die sowjetischen Definitionen vom gerechten und ungerechten Krieg wurde bereits weiter oben gesprochen. Die Furchtbarkeit dessen, was in den Jahren vom 1939 bis 1945 geschehen war, erweckte nach dem Zweiten Weltkrieg das zentrale Anliegen aller Großmächte, anstelle Kriege zu gewinnen, Kriege zu vermeiden. Auch die katholische Kirche gab die Lehre vom gerechten Krieg auf. An ihre Stelle trat in der Friedensenzyklika des Papstes johannes xiii. »Pacem in Terris« von 1963 sowie in der Pastoralkonstitution »Gaudium et Spes« des 2. Vatikanischen Konzils von 1968 die Lehre vom Frieden, und beide Denkschriften sprachen sich für gewaltlose Methoden der Konfliktregelung und einen weltweiten sozialen Ausgleich zur Friedenssicherung aus. 

Die protestantische Kirche stellte 1959 die Lehre von der Komplementarität von Waffengebrauch und Waffenverzicht auf, wobei die radikale Richtung den Krieg als einen Akt der Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit verdammte, die andere es jedoch den Christen zur Pflicht machte, an einem Krieg mitzuwirken, falls dieser Recht und Ordnung schützt.16

Das christliche Ziel, den Egoismus des Einzelnen und der Gemeinschaften zu überwinden, die freie Entfaltung der Völker in ihrer nationalen Selbständigkeit, ihren Lebensgewohnheiten und Lebensan­schauungen zu achten, muß in Gegenwart und Zukunft den Krieg ebenso verhindern, wie die Achtung vor der freien Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der einzelnen Staaten den Mißbrauch von Gewalt durch den Staat und durch den Einzelnen verbietet.

30


Nur dann kann verhindert werden, daß die den Frieden pervertierende Feststellung und Forderung des sowjetischen Generals schaposchnikow, stalins Generalstabschef im Zweiten Weltkrieg, zum Schrecken der Menschheit in Erfüllung geht, wonach in Umkehrung der clausewitzschen Erkenntnis »der Friede zur Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln« wird. mao tse-tung nannte geradezu den Frieden die Fortsetzung des Krieges und Klassenkampfs mit allen legalen und illegalen Mitteln.

Auch Rudolf Steiner äußerte Grundsätzliches über den Krieg. In seinem Vortrag vom 1. Januar 1917 über das »Karma der Unwahrhaftigkeit« möchte er, »daß der Schein durchschaut werde, der durch das noch aus der Vergangenheit in die Gegenwart hineinragende System der Nationalstaaten entsteht, und daß die Kriegsereignisse überhaupt etwas wie ein Schleier sind, hinter dem eine neue Welt darauf wartet, ins Dasein zu treten: Der Krieg sei in Wahrheit eine Revolution im sozialen Gefüge der Menschheit.«17

Er weist darauf hin, daß die Geschichte der Menschheit auch in ihren schmerzlichsten Ereignissen von geistigen Impulsen gelenkt und geleitet wird. Aber diese geistigen Impulse wirken auch gegeneinander, und die Menschen sind in einander vielfach widerstrebende Strömungen hineingestellt. »Wer immer nur denkt: Die weisheitsvolle Weltenordnung wird es schon machen, – macht es sich zu leicht.«18

Über die Einstellung des Einzelnen zum Krieg sagt Rudolf Steiner:

»... wir wissen zu beurteilen, daß in einem gewissen Zeitabschnitte der Entwicklung der Menschheit Kriege aufgekommen sind, Kriege dasjenige waren, wovon die Menschheit gewissermaßen ergriffen worden ist. Aber es war die Zeit, in welcher die Menschen an Kriege geglaubt haben. Was heißt denn das: Es war die Zeit, in welcher die Menschen an Kriege geglaubt haben? – Was heißt: Glauben an Kriege? – Nun, das Glauben an Kriege ist sehr ähnlich dem Glauben an das Duell, an den Zweikampf. Wann aber hat das Duell, der Zweikampf einen wahren Sinn? Nur dann, wenn diejenigen, dir zum Duell sich stellen, der vollen inneren Überzeugung sind, daß nicht ein Zufall, sondern die Götter entscheiden. Sind diejenigen, die zum Duell antreten, des vollen Glaubens, daß derjenige, der getötet oder verwundet wird, diesen Tod oder diese Verwundung erhalten hat deshalb, weil ein Gott gegen ihn entschieden hat, dann ist Wahrheit im Duell. Keine Wahrheit ist im Duell, wenn man diese Überzeugung nicht hat; dann ist das Duell eine reale Lüge, selbstverständlich. So aber ist es auch mit dem Krieg. Wenn die Menschen, die zu den Völkern gehören, überzeugt sein können davon, den Glauben haben, daß die Entscheidung, die durch den Krieg herbeigeführt wird, eine göttliche ist, daß Göttliches waltet in dem, was geschieht, dann herrscht eine Wahrheit in dem, was als Kriegshandlung geschieht. Dann müssen aber diejenigen, die daran beteiligt sind, einen Sinn verbinden können mit dem Worte: Ein Gottesurteil wird sich vollziehen.«19

31


  

   Im Spiegel der Etymologie  

 

Auch die Sprache kann uns so manches über die Auffassungen vom Krieg verraten. Es ist nur natürlich, daß in einem deutsch geschriebenen Buch der germanische und deutsche Sprachgebrauch dabei im Vordergrund steht. Zunächst fällt bei der sprachlichen Untersuchung auf, daß die Germanen kein gemeinsames Wort für Krieg haben. 

Angesichts der Tatsache, daß sie aber von den antiken Schriftstellern übereinstimmend als besonders kriegstüchtig bezeichnet werden – man braucht dazu nur einen Blick in die »Germania« des tacitus zu werfen –, erscheint das verwunderlich. Doch eine nähere Untersuchung zeigt, daß bei Naturvölkern auch heute noch oftmals der Sammelbegriff fehlt, während Einzelbezeichnungen in großer Zahl vorhanden sind. Dies trifft z.B. für Schafe züchtende Nomaden zu, die oftmals mehr als 30 Wörter für Schafe verschiedenen Alters, verschiedenen Geschlechts, verschiedener Farbe usw. besitzen. 

Im Deutschen kennen wir dagegen nur Widder, Hammel, Mutterschaf und Lamm, wobei wir den Sammelbegriff Schaf durch Mutterschaf näher bestimmen müssen, um diese besondere Spezies zu bezeichnen. Ähnlich wie bei jenen Nomaden im Hinblick auf die Züchtung von Schafen, für deren verschiedene Unterarten sie viele Bezeichnungen kennen, so gab es auch bei den Germanen für jede Art der Austragung eines bewaffneten Konflikts eine andere Bezeichnung. Einige davon haben sich bis in unsere Zeit erhalten, andere sind aus dem Sprachgebrauch verschwunden. Dies und ihre nähere Bedeutung, soweit sie sich noch erschließen läßt und dem Zweck dieses Buches dient, sollen hier dargestellt werden.

Vielleicht ist »Hader« das älteste Wort. Das Gemeingermanische kennt das Wort *hapu – es bedeutet »Kampf«. Im Westgermanischen ist es nur als erstes Glied in Namen wie Hadumar erhalten. Es verbirgt sich, fast zur Unkenntlichkeit verstümmelt, auch noch in unserem Wort »Hammer«, das ursprünglich die steinerne Kampfwaffe bezeichnete. Auch im Namen »Hedwig« ist es noch enthalten. Wahrscheinlich geht dieses Wort auf den Namen eines germanischen Kriegsgottes *Hapus zurück, dessen Stelle später der uralte Himmelsgott Ziu einnahm.

32


Verglichen werden kann dieses Wort mit dem thrako-phrygischen Männernamen Kótys, der zugleich der Name einer Göttin ist. Urverwandt sind mit Sicherheit das griechische kotos – »Groll« und das altirische cath – »Kampf«, wozu der gallische Völkername Catoriges – »Kampfkönige« oder auch Catalauni (franz. Châlons) gehören. Diese enge Beziehung zwischen dem germanischen Wort für Kampf und der Bezeichnung des Kriegsgottes deutet auf die uralten engen Bindungen des kriegerischen Geschehens an die Götterwelt hin.

Ähnlich verhält es sich mit dem germanischen Wort *wig, das »kämpfen« bedeutet und heute nur noch in den Namen Wigand oder Weigand – »Kämpfer« enthalten ist. Die Verbalwurzel *wig ist bereits im Westgermanischen ausgestorben. Sie ist eng verwandt mit dem lateinischen vincere - »siegen«, dem altirischen fichim – »Kämpfe« und dem altslawischen vecü – »Kraft«. Im Gotischen lautet die Form weihan, mit der Bedeutung »kämpfen«. Doch damit hat es eine besondere Bewandtnis, da sie gleichlautet mit weihan - »weihen«, »heiligen«. Das mit *wig gemeinte Kämpfen ist also eine heilige Handlung, die als Gottesurteil zwischen zwei Parteien ausgetragen wird. Sehr oft weihte man dabei die Feinde vor dem Kampf dem Wotan, indem man z.B. den Speer über sie hinwegschleuderte. Noch heinrich I. verfuhr so gegen die Dänen, wobei es sich entweder um eine symbolische Handlung oder um eine Form der psychologischen Kriegführung handelte, denn die Dänen waren im i o. Jahrhundert zumeist noch Heiden. Vermutlich den die Entscheidung suchenden Zweikampf als Gottesurteil zwischen zwei Heeren bezeichnete das germanische Wort *hiltia, das wir nur noch in Namen wie Brünhilde, Kriemhild, Hildegard usw. kennen. Auf die Bedeutung dieses Wortes *hiltia in diesem Sinn weist vor allem das Hildebrandlied hin, in dem es am Anfang heißt:

Ik gihorta dat seggen,
dat sih urhettun aenon muotin,
Hiltibrant enti Hadubrant untar heriun tuem
sunufatarungo iro saro rihtun,
garutun se iro gudhamun gurtun sih iro suert ana
helidos, ubar hringa do sie to dero
hiltiu ritun.

»Ich hört das wahrlich sagen, daß sich Streiter allein begegnen wollten, Hildebrand und Hadubrand zwischen zwei Heeren von Vater und Sohn; sie bereiteten ihre Kampfhemden, sie gürteten sich ihre Schwerter an, die Helden über die Brünnenringe, als sie zum Kampf ritten.«

Ein weiteres wichtiges Wort in diesem Zusammenhang ist das Wort Fehde, das auf ein westgermanisches *faihipö – »Feindseligkeit« zurückgeht.

33


Zu diesem Wort gehört das althochdeutsche fehan — »hassen« und das neuenglische foe — »Feind«. Es gehört zur indogermanischen Wurzel *peik –*poik – »feindselig«. Bei der Fehde handelt es sich bei den Germanen und im europäischen Mittelalter um den durch das allgemeine Recht anerkannten Privatkrieg zwischen Freien und ihren Sippen sowie später den Rittern. Aufgrund der von allen anerkannten Rechtsformen und Regeln, nach denen der Kampf von Sippen und später Rittern ausgetragen wurde, unterscheidet sich die Fehde von der Blutrache.

Um ein Wort ganz besonderer Art geht es bei der Bezeichnung, die unserer modernen Bedeutung »Krieg« am nächsten kommt, beim Wort orlog. Den Stamm dieses Wortes *leugh-: *lugh- — »Eid« haben die Germanen nur mit den Kelten gemeinsam, deren urkeltisches *lughiom »Schwur« bedeutet. Im Gotischen bezeichnet liuga einen beschworenen Vertrag oder die Ehe. Das neuenglische law — »Gesetz« ist daraus entstanden. Die Vorsilbe des Wortes orlog lautete im Althochdeutschen ur-, so daß das althochdeutsche urliugi »vertragloser Zustand«, »Krieg« bedeutete. Diese Kriegsform wurde vor allem gegen den außerhalb des Rechts und der Gesetze stehenden Rechtsbrecher angewandt, wie etwa gegen varus und seine Legionen, die sich gegen das göttliche germanische Recht versündigt und heilige germanische Stätten entweiht hatten. Gegen sie durfte daher auch Verrat geübt werden. 

Daneben mischt sich dieses Wort orlog schon in früher Zeit mit einer Bildung anderer Herkunft, die im Althochdeutschen orlag und im Mittelhochdeutschen urlage lautet, ihre ursprüngliche Bedeutung war »Schicksal«. Durch diese Mischung konnte der Krieg auch als Männerschicksal verstanden werden. Das Wort orlog verschwindet bezeichnenderweise im 16. Jahrhundert aus dem deutschen Wortschatz, da von nun an nicht mehr Kriege gegen Verbrecher wider das göttliche Recht geführt werden, zu denen in den Kreuzzügen auch die Heiden und Mohammedaner gehörten. Dafür tritt jetzt, in der Zeit, in der sich der Mensch von der göttlichen Ordnung des Mittelalters abwendet und sich dem profanen Recht und der weltlichen Ordnung zukehrt, das Wort Krieg ein, das noch im Mittelalter in seiner meist neutralen Form »Anstrengung«, »Streben nach etwas, gegen etwas oder jemand«, »Widerstand«, »Anfechtung«, »Wortstreit« und »Wettstreit« bedeutet. Im Althochdeutschen hatte das Wort chrec die Bedeutung von »Halsstarrigkeit«, ein Wort, das zunächst gar nichts mit Krieg zu tun hatte. Noch im Mittelalter nimmt es schließlich die Bedeutung »Rechtsstreit« und dann »Krieg als Rechtsstreit« an. Doch hatte es noch lange nicht die damals üblicheren Bezeichnungen strit, hochdeutsch »Streit«, mit der Grundbedeutung »Bewegung«, »Aufruhr«, struz — »Strauß«, mit der Grundbedeutung »Aufschwellung« (vgl. dazu das lateinische tumultus), und noch früher werra – »Streit«, »Wirren« ersetzt.

34


Dieses letztere Wort wurde dann zum französischen guerre und zum italienischen, spanischen und portugiesischen guerra – »Krieg«, mit der Grundbedeutung »Gemengsel«, »Durcheinander«. Das damals auch auftauchende Wort Kampf braucht nicht in Betracht gezogen zu werden, weil es ein Lehnwort aus dem Lateinischen ist, vom lateinischen campus – »Feldkampf«. Wichtig für uns liier ist die Tatsache, daß das Wort Krieg in der Bedeutung »Krieg als Rechtsstreit«, das dann auch von den Skandinaviern übernommen wurde, erst im 16. Jahrhundert das alte orlog und die übrigen Bezeichnungen, soweit sie noch vorhanden waren, ablöste, zu einer Zeit also, in der sich der Mensch aus der mittelalterlichen Ordnung löste, die vornehmlich von der Kirche bestimmt war, und zum Ich-Bewußtsein erwachte.20

 

In diesem einleitenden Kapitel wurden die Probleme des heutigen Ost-West-Gegensatzes, des gerechten und ungerechten Krieges, des atomaren Krieges, die Geschichte der Auffassungen vom Krieg und die Möglichkeiten zur Überwindung des Krieges nur wie im Schlaglicht beleuchtet. Die Haltung des Einzelmenschen dem Krieg gegenüber fand kaum Erwähnung. Dazu kann zunächst lediglich gesagt werden, daß die Einstellung des Einzelnen durch den Glauben, die Bewußtseinsstufe und die Gemeinschaft, zu der er gehört, wesentlich beeinflußt wird.

Unbestritten ist, daß der Krieg die niedersten, aber auch die edelsten Triebe des Menschen zu entfachen vermag. Gewalttat und Mord, wie etwa in Konzentrationslagern, oder Plünderung, Rücksichtslosigkeit und Vergewaltigung stehen neben höchstem Opfermut, Mitleid gegenüber dem Nächsten und dem Feind sowie dem Einsatz für eine Sache, die als gerecht und wahr erkannt oder geglaubt wird, bis zum Tod. Sicher ist aber auch, daß das Leiden und Sterben des Einzelnen zu jeder Zeit gleich schwer war. 

Dabei ist es unwesentlich, ob er als Kämpfer oder Nichtkämpfer in die tragischen Geschehnisse seiner Zeit verwickelt war. Der germanische Krieger starb genauso schwer wie der Ritter, der Landsknecht, der Grenadier friedrichs des grossen oder etwa der Infanterist in um beiden Weltkriegen dieses Jahrhunderts; das gleiche trifft für das Leid der Mütter, Kinder und Alten zu. 

Im übrigen forderte auch die Kulturgeschichte ihre Blutopfer, wenn man z.B. an die Schicksale der Baumeister des Mittelalters denkt.

*

Die folgenden Kapitel wollen zu den Fragen, die durch das Phänomen Krieg für den Einzelnen und die Gesell­schaft entstehen, Hinweise aus historischer und militärgeschichtlicher, aber auch aus geistes­wissen­schaft­licher Sicht geben und eine Hilfe auf der Suche nach Antworten sein.

35

#

 

 

  ^^^^

www.detopia.de