Start    Weiter

  Religions- und Rechtskriege  

 

 

    267-289

In Deutschland aber wirkt vor allem die sich aufbäumende Kraft der Persönlichkeit, bis hinein in die Tiefen des religiösen Bekenntnisses. Diese Persönlichkeit will auf sich selbst gestellt sein, ohne Mittler durch die hierarchische Ordnung der alten katholischen Kirche ihren Weg finden. Ihren Ursprung hat diese Bewegung bei Martin Luther.

Er löste zunächst einen Kampf aus, den jeder als Einzelpersönlichkeit in sich selbst auszutragen hat. Dieser Befreiungskampf der Einzelpersönlichkeit griff dann vor allem auf die anderen germanischen Völker über, die ja als erste die Bewußtseinsseele auszubilden hatten. Dieses Ringen der Deutschen um das Auf-sich-selbst-gestellt-Sein, auch im religiösen Bekenntnis, führte allerdings nicht zu einem verstärkten Nationalbewußtsein, ja es war sogar der Grund dafür, daß die politische Macht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation schließlich im Dreißigjährigen Krieg gebrochen wurde, wenn auch im Verlauf des Krieges die machtpolitischen Interessen, besonders auch nichtdeutscher Staaten, immer mehr Einfluß gewannen. 

Ebensowenig führte dieses Ringen zunächst zur völligen Religionsfreiheit, denn der Augsburger Rehgionsfrieden von 1555, den Kaiser Karl V. allerdings nicht billigte, gestand den Fürsten nach dem Grundsatz cuius regio, eins religio das Recht zur Bestimmung der Konfessionszugehörigkeit ihrer Untertanen zu. Erst in der Zeit der Aufklärung wurde die völlige Religionsfreiheit errungen, und nicht einmal bei allen deutschen Staaten. Auch lief dieses, vornehmlich im Innern eines jeden Deutschen ausgetragene Ringen keineswegs ohne äußere Kämpfe ab.

Noch zu Lebzeiten Luthers, im Jahr 1527, erbot sich Otto von Pack, den Erbstreit zwischen Hessen und Nassau zu schlichten. Im Rahmen seiner Bemühungen meldete er im Januar 1528 dem Landgrafen philipp von hessen nach Kassel, katholische Fürsten hätten in Breslau ein Bündnis gegen Sachsen und Hessen geschlossen. Vom Landgrafen aufgefordert, das Original dieses Vertrags vorzulegen, überreichte er diesem einen frei erfundenen.

Hessen und Sachsen schlossen daraufhin ein Offensivbündnis, dem weitere Reichsstände beitraten. Nach Abschluß eines dänisch-hessischen Defensivbündnisses sowie nach Verhandlungen mit Frankreich und Straßburg wurde Luther ins Vertrauen gezogen, der aber dringend von einem Aufstand der Fürsten abriet. Alle diese Aktivitäten konnten natürlich nicht geheim bleiben, und die katholischen Fürsten begannen im April 1528 mit der Gegenrüstung, so daß ein Religionskrieg drohte. Dieser wurde nur dadurch verhindert, daß packs Intrigen schließlich erkannt und dieser verhaftet wurde.

Die Lage spitzte sich erst gewaltig zu, als am 15. März 1529 der Reichstag in Speyer zusammentrat, auf dem über die Türkenhilfe und die Religions­verhältnisse beraten werden sollte. Die Mehrheit nahm zwar die kaiserliche Proposition an, in der ein Konzil in Aussicht gestellt wurde, alle religiösen Neuerungen aber bis dahin verboten und die Abendmahlslehre Zwinglis in umschriebener Form verworfen wurde.

Dagegen protestierten Sachsen, Hessen, Brandenburg und Braunschweig-Lüneburg sowie einige Städte und erklärten den Abbruch ihrer Teilnahme an den Beratungen. König Ferdinand, der anstelle des Kaisers den Vorsitz führte, lehnte jedoch diesen Protest ab und ließ sich auf Vermittlungsbemühungen nicht ein. Die protestierenden Länder und Stände bekundeten zwar ihren Gehorsam gegenüber dem Kaiser, nahmen davon aber ausdrücklich die Gewissensfragen aus. Aufgrund dessen setzte sich allmählich die Bezeichnung »Protestanten« für die Anhänger der evangelischen Lehre Luthers durch. Kurze Zeit später, im Jahr 1531, kam es zu einem Defensivbündnis dieser Protestanten, die sich im Schmalkaldischen Bund zusammen­schlossen.

Wiederum ein Zeichen für die erwachende Bewußtseinsseele ist es, daß die Theologen ein Widerstands­recht gegen den Kaiser in religiösen Fragen gebilligt hatten. Mit der Bundesurkunde wurde ein Bündnis zur Verhinderung drohender Angriffe auf die evangelische Lehre und zur Förderung des Friedens im Reich abgeschlossen, es richtete sich nicht gegen den Kaiser oder einen Reichsstand, war also rein defensiv. In der Tat entschloß sich Kaiser Karl V. nach dem vierten Krieg gegen Frankreich zur gewaltsamen Bereinigung der Verhältnisse in Deutschland.

1546 schloß er ein Bündnis mit dem Papst zum Krieg gegen die »Ketzer«, verständigte sich dann mit Bayern im geheimen Regensburger Vertrag und kurz darauf mit Moritz von Sachsen. Als es dann in den Jahren 1546/47 zum Schmalkaldischen Krieg kam, ging es grundsätzlich darum, daß sich jeder Fürst entweder für die Oberhoheit des Reiches in allen Dingen oder für die Bewahrung seiner Religionsfreiheit entscheiden mußte. Die Religion stand damit im Gegensatz zur Nation. Typisch, daß sich dabei protestantische Fürsten durchaus auf Seiten des Kaisers befanden.

Der Krieg endete durch den entscheidenden Sieg Kaiser Karls V. bei Mühlberg am 24. April 1547 mit der Zerschlagung des Schmalkaldischen Bundes. Der Protestantismus war zwar geschwächt, aber dennoch nicht entscheidend getroffen. Obwohl Kaiser Karl V. sich gerade zu diesem Augenblick auf dem Höhepunkt seiner Macht befand, gelang es ihm nicht, die Rückkehr der Deutschen zum alten katholischen Glaubensbekenntnis durchzusetzen. Viele Historiker haben ihm und seinen habsburgischen Nachfolgern dies als historisches Versagen angekreidet.

    268


Für das Verhalten Deutscher aller Stämme ist es bezeichnend, daß ihnen zumindest bis 1871 geistige Probleme stets mehr bedeuteten als politische. Wir aber dürfen in unserem Rahmen das Bewahren der Gewissensfreiheit als Ursache zur Anwendung von Waffengewalt anführen.

An drei weiteren Symptomen erkennen wir deutlich den Durchbruch des Neuen, des nationalen und Persönlichkeitsimpulses, der die einzelnen Menschen zur Entwicklung der Bewußtseinsseele führte. In der Schlacht bei Murten 1476 besiegte ein Schweizer Gevierthaufen Karl den Kühnen mit seinen Ordonnanz­kompanien, die die höchste Ausbildung der mittelalterlichen Gefechtsformation darstellten, und gab damit dem mit dem römischen Papsttum innig verbundenen Ritterwesen den Todesstoß.

Hier, wie mit den beiden folgenden Beispielen, setzte sich das Alte noch einmal energisch zur Wehr. 

»Neben dem normalen Fortgang«, so beschreibt es Rudolf Steiner, 

»... ist immer alles mögliche Luziferische und Ahrimanische da, das von zurückgebliebenen Impulsen herrührt. Das sucht sich zur Geltung zu bringen. Dasjenige, was als normaler Impuls in die Menschheit eintritt, das muß kämpfen gegen das, was in der luziferisch-ahrimanischen Weise hereinkommt. Und so sehen wir, daß gerade der Impuls, der anschaulich in Wiclif, Hus, Luther, Calvin hervortritt, zu kämpfen hat. 

Ein Symptom für diesen Kampf sehen wir in dem Aufstand der Vereinigten Niederlande gegen die luziferisch-ahrimanische spanische Persönlichkeit des Philipp [Philipp II.]. Und wir sehen einen der bedeutendsten Wendepunkte der neueren Zeit... 1588, als die spanische Armada besiegt wird, und damit alles dasjenige zurückgeschlagen wird, was von Spanien her als der stärkste Widerstand gegen das Aufkommen der emanzipierten Persönlichkeit sich entwickelt hat. ...Diese Welle 1588, als die Armada geschlagen wurde, die zeigt eben, wie die sich emanzipierende Persönlichkeit, welche die Bewußtseinsseele in sich entwickeln will, sich aufbäumte gegen dasjenige, was in starrster Form geblieben war aus der Verstandes- oder Gemütsseele.«203

Politisch stand das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu Beginn der Neuzeit in einem gewaltigen Abwehrkampf: im Osten gegen die Türken, im Westen und in Italien gegen Frankreich, das durch die kluge Politik seiner Könige bereits einem modernen Nationalstaat ähnelte, und im Innern gegen die aufständischen Bauern, deren Revolte die althergebrachte Ordnung des Reiches zu zerstören drohte. Zudem wurden, wie bereits gezeigt, die Massen durch die Reformation in besonderem Maße erregt. Umstürzlerische Gewalten versuchten, sich den religiösen Zwiespalt für ihre Zwecke zunutze zu machen. Bei aller scheinbaren Machtfülle vermochten die Kaiser mit der ihnen zu Gebote stehenden Heeresordnung niemals, alle Gegner zugleich zu bekämpfen oder einen nach dem anderen ein für allemal auszuschalten.

    269


Bei all den genannten Personen und Symptomen darf man sich nicht vorstellen, der Anbruch der neuen Zeit hätte einen plötzlichen und totalen Umbruch der Gefühle und Vorstellungen mit sich gebracht. Rudolf Steiner erwähnt das Zwiespältige in Luthers Natur. Er war gewissermaßen ein Sohn des vierten und zugleich des fünften nachatlantischen Kulturzeitraums.204 Was hier für Martin Luther, gilt auch für andere Personen, wie z.B. Kaiser Karl V.

Konnte von einer Heiligung des Schlachtfeldes schon seit dem Mittelalter keine Rede mehr sein, so bewegten dennoch mittelalterliche ritterliche Vorstellungen nicht nur Kaiser Maximilian, den man den letzten Ritter nannte, sondern auch Kaiser Karl V. und seinen französischen Gegenspieler Franz I. Beide hatten 1526 während des zweiten Krieges, den sie gegeneinander führten, ernsthaft erwogen, ganz wie in alter Zeit ihre Gegensätze in einem ritterlichen Zweikampf auszutragen. Das erinnert an ein gesuchtes Gottesurteil, obwohl es sich bei diesem Krieg um einen ganz profanen Rechtsstreit zwischen zwei Nationen, nämlich um den Besitz Italiens, handelte. Dieser Charakter des Krieges als Rechtsstreit, den auch das Wort »Krieg« selbst beinhaltet, sollte im Lauf der folgenden Jahrzehnte und Jahrhunderte immer mehr in den Vordergrund treten. Wie ein Rechtsstreit vor immer wieder neuen Instanzen ausgefochten werden kann, bis er von der letzten endgültig entschieden wird, so konnte von nun an der Krieg auch immer wieder neuen Krieg gebären.

Folgerichtig mußte für diese Anschauung vom Krieg als Rechtsstreit auch ein neues Völkerrecht gefunden werden. Das alte, das allein den üblichen Gepflogenheiten entsprach und ausnahmslos auf religiöse Vorstellungen gegründet war - Cato hatte z.B. verlangt, Cäsar wegen des Mordes an den Führern der Usipeter und Tenkterer vor Gericht zu stellen -, taugte nicht mehr, nachdem sich die mittelalterliche Ordnung aufgelöst hatte.

Das neue Völkerrecht, das die rechtlichen Regelungen für die Beziehungen zwischen den Staaten festlegen sollte, mußte in der Zeit, die von der emanzipierten Persönlichkeit geprägt war, vom Begriff der Souveränität ausgehen, die nach innen wie nach außen die oberste und schlechthin unabhängige Gewalt ist. Als Kehrseite des Ichbewußtseins der neuen Zeit traten nun nämlich jene Gewaltmenschen der Renaissance auf, die — wie etwa Cesare Borgia (ungefähr 1475-1507) in Italien oder die Führer der beiden Parteien in den französischen Hugenottenkriegen (1562-1568) — rücksichtslos, heimtückisch, blutrünstig und grausam den Zeitgenossen ihren persönlichen Willen aufzuzwingen versuchten. Wen wird es wundern, wenn angesichts der Mißstände der französische Publizist und Staatsrechtslehrer Jean Bodin (1530-1596) in seinem Buch »De la Republique« (1577) nicht nur für Toleranz eintrat, sondern im Bemühen um eine neue, auf die Persönlichkeit gegründete Ordnung auch die neuzeitliche Souveränitätslehre verkündete: »Maiestas est summa in cives ac substitos legibusque soluta potestas«?

    270


Daß diese Souveränitätslehre der erste Schritt in Richtung auf das absolutistische Königtum war, ging den Zeitgenossen nicht auf. Davon ausgehend erkannte Hugo Grotius (1580-1642) schließlich, der Vater des Völkerrechts, in dem übersteigerten Souveränitätsbegriff das wesentliche Hindernis für den Ausbau des Völkerrechts und suchte die bloße Staatenpraxis, die auf Verträgen der Staaten untereinander oder auf internationalem Brauch fußt, mit dem Ideal einer auf Naturrecht und Vernunft gegründeten internationalen Ordnung zu verbinden. Die den Krieg regelnden Klauseln sind im sog. materiellen Völkerrecht enthalten.

Eine weitere bedeutende Auswirkung hatte der Durchbruch des vollen Ichbewußtseins in Renaissance, Humanismus und Reformation in den Gestalten der großen Söldnerführer jener Zeit. Im Auftrag eines Fürsten wirkten sie als Kriegsunternehmer und betrieben dabei recht häufig auch ihre eigene Politik. Bei der Werbung unterschrieben die Geworbenen eine Verpflichtung, die auf einem persönlichen Vertrag, den Artikelbriefen, beruhte, und gaben damit auf der unteren Ebene ebenfalls ein Beispiel für die neue Denkungsart.

Der Humanismus aber führte auch dazu, daß man sich wieder mit der antiken Militärliteratur befaßte. Natürlich gingen darin die Gelehrten voran, denen aber als militärischen Laien oft die wichtigsten Dinge entgingen, wie etwa dem Florentiner Niccolo Machiavelli, der zwar für eine Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht nach antikem Muster eintrat und sie in Florenz auch durchführte, dafür jedoch an der antiken Disziplin völlig vorbeiging. Er erwähnte sie nicht einmal.

Doch der Ruf nach der allgemeinen Wehrpflicht sollte von jetzt ab nicht mehr verstummen. In Deutschland verfocht diesen Gedanken eine ganze Reihe von Fürsten und Staatsmännern. Ihnen schlossen sich Soldaten an, unter denen der kaiserliche Feldobrist Lazarus von Schwendi vor allem mit seinem 1578 geschriebenen »Kriegsdiskurs« eine hervorragende Rolle einnimmt. Überhaupt beteiligen sich die Soldaten vom frühen 16. Jahrhundert an recht eifrig an der schriftlichen Auseinandersetzung über das Kriegswesen. Nach einer Vermutung, die sehr viel für sich hat, wie Hans Delbrück sagt, wurde die Schrift» Trewer Rath und Bedencken Eines Alten wol versuchten und Erfahrenen Kriegsmanns« etwa um 1522 von keinem geringeren als dem großen Landsknechtsführer Georg von Frundsberg verfaßt. Doch erst am Ende des 16.Jahrhunderts, 1589, sollte der große Philologe Justus Lipsius an der neu gegründeten Universität Leyden sein Werk »Civilis Doctrina« veröffentlichen, dessen fünftes Buch den Titel »De Militari Prudentia« trägt. In diesem rein philosophischen Buch kann Lipsius als Jünger Machiavellis der Versuchung nicht widerstehen, einen Vergleich zwischen dem Altertum und der Gegenwart durchzuführen.

  271


Klar erkannte er, daß im Vergleich zu den Römern die Truppen seiner Zeit überhaupt nicht wüßten, was Disziplin ist. Wer aber mit disziplinierten Truppen der Gegenwart nach römischer Kriegskunst verfahre, der könne sich den Erdball unterwerfen. Sein Ruf blieb nicht ungehört.

1590 wurde Moritz von Oranien, der Statthalter von Holland und Seeland, auch Statthalter von Geldern, Utrecht und Oberijsel. Mit seinem Vetter Wilhelm Ludwig von Nassau faßte er den Plan, das Kriegswesen nach römischem Vorbild zu reformieren. Durch eifriges Exerzieren nach übersetzten römischen Kommandos schaffte sich Moritz von Oranien das erste disziplinierte Heer der Neuzeit im echten Sinne des Wortes.

Die Siege der Schweizer, die sie gegen Habsburg und Karl den Kühnen von Burgund wie etwa bei Murten 1476 errungen hatten, ließen die Welt aufhorchen. Sie waren vor allem durch die Gewalthaufen der Infanterie, die vorzügliche Ausnutzung des Geländes und den neuartigen Einsatz der Feuerwaffen möglich geworden. Sie hatten damit den bisher als unüberwindlich geltenden Ritterheeren den Rang abgelaufen.

Daher versuchte man überall in Europa, ein Fußvolk nach Schweizer Muster aufzustellen. Allerdings gelang das vorerst nur in Deutschland und Spanien. Wie rasch die Lehren von Murten und anderen Schlachten der Schweizer gezogen wurden, zeigt sich gerade daran, daß die ehemaligen Feinde der Schweizer, die Burgunder, sie als erste verwerteten. Wir wissen darüber recht gut Bescheid, vor allem durch Kaiser Maximilian, den Schöpfer der Landsknechtstruppe, der nach seiner Hochzeit mit der Tochter Karls des Kühnen, Maria von Burgund, an der Spitze niederländisch-burgundischer Fußtruppen zweieinhalb Jahre nach der Schlacht bei Nancy am 7. August 1479 bei Guinegate in Flandern das Heer Ludwigs xi. von Frankreich besiegte. 

Der damalige Erzherzog Maximilian war erst zwanzig Jahre alt und verfügte weder über die nötige Erfahrung noch über die erforderliche Autorität in den durch die Heirat gewonnenen Gebieten, um das burgundische Heerwesen zu reformieren. Dafür besaß er aber in der Person des Grafen von Romont, der aus der heutigen französischen Schweiz, aus der Nähe des Neuenburgersees stammte, einen Mann, der die flämischen Fußknechte nach Art der Schweizer aufstellen konnte. Der junge Maximilian trat selbst in ihre Reihen ein. Revolutionär wirkte aber diese Tat des jungen Erzherzogs dadurch, daß er den Langspieß wie die Knechte in die Hand nahm und in ihrem ersten Glied kämpfte. Er hatte sich damit zu einem Teil ihres taktischen Verbands gemacht. Diese niederländischen Knechte waren die Vorläufer der Landsknechte.

Als Vormund seines Sohnes Philipp geriet Maximilian sehr bald nach dem Tod seiner Frau in den offenen Kampf gegen die Stände. Ihn auszutragen warb er Fußknechte aus den Niederlanden, vom Rhein, aus Oberdeutschland und der Schweiz an, für die in den Jahren 1482-1486 der Name »Landsknechte« aufkam.

    272


Ursprünglich nannten sich so in ganz Deutschland die Büttel, Gerichtsdiener und Gendarmen zu Fuß oder zu Pferd, die auch gelegentlich Kriegsdienste annahmen. Von ihnen ging der Begriff allmählich auf die Soldknechte zu Fuß über. Maximilian war damit Stifter des von kriegerischem Zunft- und Korpsgeist geprägten Ordens der Landsknechte geworden. Durch sein beispielhaftes Verhalten bewog er viele Ritter, in den Orden einzutreten, wo sie die führenden Stellen einnahmen. 

Diese Landsknechte scheinen ganz eifrig Bewegungen in geschlossener Ordnung geübt zu haben, wobei sie meist das »Mannsviereck« bildeten, das eine größere Tiefe als Breite besaß, weil eine schmale und tiefe Gliederung die Bewegungen auf dem Gefechtsfeld mit einer trotz allem mangelhaft exerzierten Truppe erleichterte. Schon recht früh stellte man dabei besonders bewährte Krieger in das erste Glied, damit sie mit zweihändigen Schwerten, den Bidenhändern, oder Hellebarden eine Bresche in die Wand der langen Spieße des feindlichen Infanteriehaufens hauen konnten. Hauptwaffe war aber der lange Spieß, mit dem die feindliche Kavallerie abgewehrt und die gegnerische Infanterie niedergerungen wurde, wenn der »Nachdruck« durch die hinteren Glieder dem tiefen Gevierthaufen die rechte Stoßkraft verlieh. Zwischen den drei bis sechs Gevierthaufen der Landsknechtsheere standen die Reiter.

Anfangs wurden Schützen mit Handfeuerwaffen wie die Armbrust- und Bogenschützen des Mittelalters als Plänkler eingesetzt. Ihre Zahl mag um 1500 wohl ein Zehntel des gesamten Fußvolkes ausgemacht haben. Unter Georg von Frundsberg war ihre Zahl bereits auf ein Achtel gestiegen. Im Schmalkaldischen Krieg war ein Drittel der Landsknechte Schützen, und 1588 rechnete Aadrian Duyk vierzig Spießer auf sechzig Schützen

Die Zahl der Handfeuerwaffen stieg also ständig und überraschend schnell. Der Schuß mit der Arkebuse und noch mehr mit der Muskete war außerordentlich wirksam — wenn er traf. Aber gerade das war die Schwierigkeit. Der Schuß blieb lange Zeit eine recht unsichere Angelegenheit; noch im 18. Jahrhundert wurde der gezielte Schuß der Infanterie durch das Salvenfeuer ersetzt. Außerdem dauerte das Laden unendlich lange, und die Schußentfernung blieb zunächst so gering, daß der Schütze, wenn er einmal abgefeuert hatte, dem Reiter, ja selbst dem Fußknecht mit der blanken Waffe unterlegen war, wenn er nicht hinter einer sicheren Deckung stand.

Es ging also im wesentlichen darum, ein ununterbrochenes Feuergefecht zu unterhalten. Dazu konnten die Schützen, in einem eigenen Haufen zusammengefaßt, nacheinander schießen, ein sog. Schneckenfeuer abgeben, wobei der Schütze, der gerade geschossen hatte, zum Laden rasch hinter einen feuerbereiten Kameraden trat. Auch ein abwechselndes Schießen der Abteilungen war möglich.

  273


Aber in der Praxis erwies es sich, daß diese beiden Verfahren nur erfolgreich angewendet werden konnten, wenn die Schützen hinter einer Deckung oder einem Hindernis standen. Auf offenem Feld dagegen waren Schützen nur wirksam einzusetzen, wenn sie, von Reitern oder Fußvolk energisch angegriffen, durch eigene Reiterei entlastet wurden oder sich in oder hinter Spießerhaufen zurückziehen konnten. Deshalb setzte man sie meist als »Flügel« oder »Ärmel« an Spießerhaufen angelehnt ein.

Doch bereits Grimmelshausen drückt sich in seinem Roman »Simplicius Simplicissimus« etwa dahin­gehend aus, daß von den Piken, also den Langspießen, nur diejenigen getroffen würden, die so dumm waren, selbst hineinzulaufen.

Es ist hier nicht der Ort, über die allmähliche Entwicklung der Gevierthaufen zu den spanischen Tercios, der niederländischen Brigade und der schwedischen Ordonnanz zu sprechen, mit denen die Breite der Gefechtsordnung immer größer wurde, damit das Feuer aller Schützen zum Tragen kommen konnte. 

Zu erwähnen ist hier im Zusammenhang mit der Bewußtseinsentwicklung nur die Tatsache, daß zur Führung dieser Gefechtsformationen im Gegensatz zur Ritterzeit von nun an Offiziere und Unteroffiziere notwendig wurden. Vor allem der Feuerkampf zwang im Lauf der Zeit dazu, besonders den Unteroffizieren echte Führungsaufgaben zu übertragen.

In die gleiche Richtung der Persönlichkeitsentwicklung zielt die Aufrechterhaltung einer verschärften Disziplin, obwohl dies auf den ersten Blick als Widerspruch erscheint. Zunächst beruhte die Disziplin wohl allein auf der Stärke der Persönlichkeit des Obersten, der seine Gewalt nach eigenem Ermessen ausübte. Doch schon unter Kaiser Maximilian gab es eine schriftlich verfaßte Lagerordnung. Um sich zu vergewissern, daß diese Ordnungen auch eingehalten wurden, begannen die Schweizer damit, sie von jedem einzelnen beschwören zu lassen.

Nach ihrem Beispiel beschworen etwa ab 1500 die Knechte die sog. Artikelbriefe einzeln beim Dienstantritt. Später wurden diese Briefe immer umfangreicher, so daß man bald daran ging, sie in kleinen Haufen gemeinsam beschwören zu lassen.    detopia-2022: "Fahneneid"  wikipedia  Fahneneid 

Naturgemäß war der Inhalt der Artikelbriefe bei den verschiedenen Kriegsherren unterschiedlich. Aber allen gemeinsam lag der Gedanke zugrunde, einen zweiseitigen Vertrag zwischen dem Kriegsherrn oder dem Werbeherrn und dem geworbenen Landsknecht abzuschließen. Die Knechte beeiden ihre Verpflichtungen, und die Kriegs- oder Werbeherren erklären sich zum Einhalten bestimmter Versprechungen wie regelmäßiger Soldzahlung, Höhe des Soldes, Soldzahlung an Schlachttagen, Verteilung der Beute usw. bereit. Erst mit den stehenden Heeren verschwindet die Zweiseitigkeit, und es bleiben nur noch die Pflichten der Soldaten erhalten. Zuletzt werden die Pflichten durch Rechte ergänzt, die in der Wahrung der militärischen Disziplin ihre Grenzen haben, wenn ein Heer schlagkräftig bleiben soll.

    274


Besonders wichtig bei den Kriegsartikeln der Landsknechte ist das Verbot, eine »Gemeinde« zu bilden, d.h. modern ausgedrückt, sich gewerkschaftlich zusammenzuschließen und etwa zu streiken.

Klagen dürfen nur von den Doppelsöldnern und in gebührender Form vorgebracht werden.

Daß die Disziplin im Lager und in der Gefechtsordnung auch mit Schlägen aufrechterhalten wurde, bezeugen etliche zeitgenössische Quellen. Jedoch sollte der Feldwebel, dem diese Aufgabe beim Ordnen des Geviert­haufens oblag, nicht mit der Faust oder mit einem Stock, sondern mit dem Hellebardenstiel zuschlagen. Das galt natürlich nur so lange, wie der Landsknecht unter Vertrag stand. Manchmal hören wir daher, daß ein Profoß, Rumormeister oder Feldwebel nach dem Auslaufen des Vertrags von Landsknechten, die zu hart behandelt worden waren, verprügelt oder gar erschlagen wurde.

Die Disziplin im Gefecht selbst muß recht gut gewesen sein; selbst bei Truppen des Dreißigjährigen Krieges, die sich der Zivilbevölkerung gegenüber doch am rohesten benahmen.

Oftmals wurden Befehle ausgegeben, daß derjenige, der im Gefecht weicht oder nicht energisch genug vorgeht, von seinem Nebenmann sofort niederzustechen wäre. Das gleiche Schicksal konnte auch dem Mildherzigen widerfahren, der in einem »bösen Krieg« Quartier gab.

Schwere Vergehen oder gar Verbrechen wurden von einem Kriegsgericht abgeurteilt, wobei die Schöffen schon wie bei den modernen Kriegsgerichten den gleichen Rang wie der Angeklagte haben oder im Rang höher stehen mußten. 

Außer diesem Kriegsgericht gab es das »Recht der langen Spieße«, das sich die Landsknechte aber vor dem Beschwören der Artikelbriefe besonders ausbedingen mußten. Im Grunde genommen handelte es sich dabei um ein durch Abstimmung der Knechte eingesetztes Volksgericht, das in der Praxis zu einer rohen Lynchjustiz führte. Reiter hatten aufgrund ihrer Herkunft aus dem Lehnsrittertum noch für längere Zeit ein davon abweichendes Recht. Auch die Artillerie, die zunächst als reine Zunft galt, besaß eigene Freiheiten. Das ganze Söldnerwesen der Landsknechtszeit beruhte also auf einem Rechtssystem, dessen Grundlage der persönlich abgeschlossene Vertrag war.

Aus all diesen Vorschriften, Rechten und Bräuchen sowie aus dem Verhalten der Fähnlein in der Schlacht geht hervor, daß sich beim Orden der Landsknechte zum ersten Mal in der neueren Geschichte des Kriegswesens ein besonderer Korpsgeist der Truppe ausbildete. Wenn er auch, wie jede menschliche Einrichtung, im Lauf der Zeit gerade bei den Söldnerheeren negative Seiten zu Tage förderte, so weiß man doch, daß keine Truppe der Welt ohne Korpsgeist kriegstüchtig sein kann. Auch bei modernen Truppenteilen müssen die Waffenehre und die Ehre des Truppenteils unverletzlich sein.

   275


Die Verwaltung gestaltete sich bei den Landsknechten recht einfach, weil jedermann seine Waffen und Ausrüstung zur Musterung selbst mitbringen mußte. Erst später sind hier Änderungen eingetreten. So kam es auch, daß sich die Landsknechtsfähnlein zunächst meist aus der Stadtbevölkerung und aus den zweiten Söhnen der Rittergeschlechter zusammensetzten, die über die nötigen Mittel zur Beschaffung von Waffen, Rüstung und sonstigen Ausrüstungsstücken verfügten. Bauern gehörten anfangs kaum zu den Geworbenen, und Unfreien war zunächst der Eintritt verboten. Das änderte sich erst später, vor allem im Dreißigjährigen Krieg.

Die Verpflegung wurde weitgehend den Marketendern überlassen, denen der Profoß die Preise vorschrieb. Die Beute verteilte der Feldmarschall. Das Wort »Marschall« bedeutete ursprünglich Pferdeknecht. Aus dem Hofamt des für die Pferde Verantwortlichen ging der Mann hervor, der für alle Pferde im Heer verantwortlich war. Da die mittelalterlichen Heere, wie wir gesehen haben, fast ausschließlich aus Reitern bestanden, erhielt er bald den Vorsitz über das Gericht und die Aufgabe der Beuteverteilung. Als Gerichtsvorsitzenden lösten ihn bei den Landsknechten der Schultheiß und der Profoß ab. Die andere Aufgabe behielt er aber, und bald wird er die Dienststellung eines Lagerkommandanten erhalten.

Lazarus von Schwendi nennt ihn 1578 nach dem General, dessen Stellung bis dahin ebenfalls geschaffen worden war, und dem Generalleutnant, d.h. dem Stellvertreter des Generals, als zweiten Vertreter des Feldherrn.

Die ungeheuren Trosse der Landsknechtsheere behinderten die Kriegsführung der damaligen Zeit in hohem Maß. Sie kamen vor allem zustande, weil die Knechte, soweit sie verheiratet waren, ihre Frauen und Kinder mit ins Feld nahmen. Z.T. war das begründet, wenn man daran denkt, daß es weder Feldküchen noch Bäckereien noch ein Sanitätswesen gab. Neben den Ehefrauen folgte dem Heer eine große Schar von Dirnen, die neben der Prostitution auch den anderen genannten weiblichen Tätigkeiten nachgingen. Lazarus von Schwendi hat versucht, den Troß durch Vorschriften kleiner zu halten und durchzusetzen, daß das Gepäck der Knechte von Saumtieren zu tragen sei und nur den Hauptleuten und Fähnrichen Wagen zustehen sollten. Viel Erfolg hat er mit diesen Vorschriften aber nicht gehabt.

Troß und Lager waren der Grund für die Zuchtlosigkeit der Landsknechtsheere in Zeiten, in denen nicht gekämpft wurde. Ständig kam es zu Streitereien um die Beute, den Proviant, die Weiber oder das Spiel. Der reichlich fließende Alkohol tat ein übriges. Bei jeder Rauferei griffen diese rauhen Gesellen zu den Waffen, obwohl nur das »Balgen«, d.h. das Duell, nach bestimmten Regeln erlaubt war. Sehr oft entwickelte sich aus der Rauferei zweier Streithähne eine Massenschlägerei, bei der sich auf beiden Seiten ganze Fähnlein beteiligten.

    276


Äußerst kritisch wurde die Sache, wenn einer »die Nation« anrief, was im übrigen schärfstens verboten war. Dann kamen dem Angegriffenen alle seine Landsleute zu Hilfe, und nicht allzu selten geschah es, daß sich die Knechte eines Heeres untereinander ganze Schlachten lieferten, die keineswegs unblutig verliefen.

Das Grundübel aller Landsknechtsheere bildeten die häufigen Meutereien. Meistens stützten sie sich auf die Behauptung, der Sold sei nicht ausgezahlt worden, was leider auch nur allzu oft zutraf. Selbst gegen Georg von Frundsberg haben die Landsknechte kurz vor dem Zug nach Rom einmal ihre Spieße gekehrt. Der alte Kriegsmann erlitt vor Enttäuschung und Zorn einen Schlagfluß, mußte nach Deutschland zurückkehren und hat sich davon nie wieder erholt. Kurze Zeit darauf starb er in seiner schwäbischen Heimat, ohne auch nur einen Pfennig von dem wiedergesehen zu haben, was er zum Anwerben der Knechte für seinen Kaiser Karl V. und das Reich persönlich an Hypotheken auf seine Güter aufgenommen hatte.

Auch bei zu langer Kriegsdauer oder bei schlechter Versorgung, geringer Beute und ähnlichem liefen die Landsknechtsheere auseinander. So witzelte z.B. ein Italiener über das kaiserliche Heer, das im Krieg Karls V. gegen Frankreich nach Südfrankreich vorgedrungen war und Marseille belagert hatte, es sei nach Abbruch der Belagerung unterwegs in den Alpen verlorengegangen.

Schlimm für die armen Bauern wirkte sich das »Garten« der Landsknechte in Friedenszeiten aus. Einzelne Trupps zogen dann stehlend und raubend durch die Lande, bis sie sich wieder bei einem neuen Kriegsherrn verdingt hatten. Der Bauer konnte froh sein, wenn sie ihm nur ein paar Hühner und ein paar Groschen stahlen und Frau, Töchter und Hof ungeschoren ließen. Erst die geregelte Versorgung der Soldaten in den stehenden Heeren hat diesem Unwesen ein Ende bereitet. Bei allen negativen Erscheinungen sind die Landsknechtsheere aber außerordentlich kriegstüchtig gewesen.

 

Schon mehrfach wurden die Feuerwaffen erwähnt. Wie wir feststellten, haben sie keineswegs zu Anfang der Neuzeit eine Revolution des Kriegswesens bewirkt. Nicht das Schießpulver hat die Ritterheere besiegt und ihre Burgen gebrochen, wie es Schulbuchautoren so gerne verkünden, sondern das neue Fußvolk mit seiner Disziplin und seinem Führungskorps, das bald zum Berufsoffizierskorps wurde. Die Technik lieferte lediglich ein Hilfsmittel, und zwar eines, das zu Anfang den herkömmlichen Waffen noch unterlegen war, was Schußweite und Durchschlagskraft betraf. Daß die Feuerwaffen dennoch im Verlauf von etwa zwei Jahrhunderten zur beherrschenden Waffe auf dem Schlachtfeld wurden, lag nicht an ihrer anfänglichen Leistung, sondern daran, daß Erfindungsgeist die in ihr steckenden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung erkannte.

   277


Wie wir gleich sehen werden, geschah dies aufgrund neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, zu denen der Mensch des Zeitalters der Bewußtseinsseele mit Hilfe seines Intellekts durch Messen, Zählen und Wiegen gelangte. Die alten schweren Waffen wie Armbrüste, Pfeilgeschütze und Steinschleudern boten keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr; selbst für die Torsionsgeschütze, die man nach dem gründlichen Studium der antiken Militärschriftsteller nachbaute, traf das zu, obwohl ihre Wirkung die ersten Pulvergeschütze bei weitem übertraf.

Wahrscheinlich ist das Pulver trotz der volkstümlichen Legenden über Berthold Schwarz zunächst in China erfunden worden.   wikipedia  Berthold_Schwarz 

Für Kriegszwecke belegt ist seine Verwendung in Raketen allerdings nicht vor dem 13. Jahrhundert. Bei der Belagerung von Pien-King im Jahr 1232 schossen die Chinesen mit Raketen, schleuderten eiserne Handgranaten und legten Erdminen an. Zu den ersten Schießversuchen mit büchsenähnlichen Waffen kam es aber wohl erst 1259, als die Chinesen brennende Zündflocken aus Bambusrohren verschossen. Die Schußweite hatte etwa dreißig Meter betragen, und es sollten damit auch nur brennbare Stoffe entzündet werden. Es hat sich also noch nicht um ein Schießen im modernen Sinne des Wortes mit Geschossen gehandelt, und weiter haben die Chinesen diese neue Waffe nicht entwickelt.

 

Wichtiger für Europa und das Kriegswesen sind Bemerkungen über das sog. griechische Feuer in byzantinischen Handschriften, die bis ins 10. Jahrhundert zurückgehen. Offensichtlich handelt es sich dabei um Beschreibungen von Pulverexplosionen. Das erste richtige Pulverrezept mit den drei Bestandteilen Salpeter, Kohle und Schwefel im Verhältnis 6:1:1 stammt aus einer lateinischen Schrift des 13. Jahrhunderts, die gewöhnlich Marcus Graecus zugeschrieben wird. Zweifellos hat er das Rezept aus dem Griechischen übersetzt, und zwar aus einer Schrift, die Feuerwerkerei zum Inhalt hat.

Auch Albertus Magnus, der von 1193-1280 lebende Graf Albrecht von Bollstädt, dem seine Zeit den Ehrentitel eines »Doctor universalis« verliehen hat, scheint ebenso wie der Engländer Roger Bacon (1214-1294) mit seinem Pulverrezept aus der gleichen oder einer ähnlichen griechischen Quelle geschöpft zu haben. Aber zu dieser Zeit hat man mit Sicherheit noch nicht an das Schießen mit Pulver gedacht, sondern nur an die Verwendung des Pulvers als Brandmittel.

Der erste historisch beglaubigte Pulverschuß fand in Europa im Jahr 1331 zur Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern in Friaul statt, als die beiden deutschen Ritter von Kreuzberg und von Spielenberg die Stadt Cividale angriffen. Danach häufen sich die Berichte über die Verwendung von »Donnerbüchsen«, die zunächst, ähnlich wie die Pfeilgeschütze der Antike, Bolzen, dann aber Kugeln verschossen. Neben dem Ausdruck »Donnerbüchse« ist eine ganze Reihe anderer zu verzeichnen, die wohl jeweils verschieden­artigen Waffen galten.

   278


Die ältesten Feuerwaffen sind wahrscheinlich recht klein und kurz gewesen. In der frühesten Zeit sind zwei Grundformen zu unterscheiden. Die eine war eine Handfeuerwaffe, die aus einem Rohr mit sehr langem Stiel bestand, den der Schütze unter den Arm klemmte oder gegen den Boden stemmte. Von einem eigentlichen Zielen kann bei einer solchen Waffe natürlich keine Rede sein. Die andere Grundform hatte ein etwas größeres Kaliber. Ihr Rohr saß fest auf einem Balken, den man auf die Erde legte oder mit dem hinteren Ende in die Erde eingrub.

 

Zwischen der Erfindung des Pulvers und dem eigentlichen Schießen lag noch ein weiter Weg. Er nahm praktisch drei bis vier Jahrhunderte in Anspruch. Das war vor allem dadurch bedingt, daß das älteste mehlartige Pulver sich nicht etwa explosionsartig entzündete, sondern verhältnismäßig langsam abbrannte. Bei der Feuerwaffe kommt es aber auf eine Pulverexplosion an, durch deren Kraft ein Geschoß mit großer Gewalt in eine gewünschte Richtung geschickt wird. Die eigentliche große Erfindung war also die des Ladens. Die Zwischenstufe, die Entdeckung der Treibwirkung, darf vielleicht zwischen 1290 und 1320 dem Franziskaner Berthold Antlitzen mit dem Klosternamen Niger (Schwarz) zugeschrieben werden.

Niger wurde er genannt, weil er der »Schwarzen Kunst«, der Alchimie, mächtig war. Wir erkennen hier wieder das eigenartige Phänomen, daß ein Mensch des vierten nachatlantischen Zeitalters mit Hilfe der mittelalterlichen Alchimie, die dennoch zur Chemie des neuzeitlichen, des naturwissenschaftlichen Zeitalters führte, eine für die fünfte nachatlantische Epoche entscheidende Entdeckung machte. Zwischen das Geschoß und die Ladung mußte beim Laden irgendeine Art Pfropfen gelegt werden, der das Rohr ganz fest verschloß. Erst wenn die gesamte Ladung in Brand geraten und alle Explosivgase entwickelt waren, durften der Pfropfen und das Geschoß aus dem Rohr getrieben werden. Das geschah am besten dann, wenn zwischen der Pulverladung und dem Pfropfen noch ein leerer Raum blieb, in dem sich die Gase zunächst sammeln konnten, bevor sie sich nach der schwächsten Stelle hin durch Ausdehnung ihren Weg bahnten.

Wer die erste Schußwaffe erfunden hat und wo das geschah, wird wohl immer im dunkeln bleiben. Nur die Zeit steht in etwa fest, es war um 1300.

Um ein Beispiel für die Reichweite der ältesten Feuerwaffen zu geben, sollen diejenigen des französischen Ritters Hugues de Candilhac erwähnt werden, der seine Burg Bioule im Jahr 1347 verteidigte und dazu 22 Büchsen einsetzte. Jeder Mann der Besatzung hatte zwei dieser Büchsen zu bedienen, d.h. er mußte sie hintereinander abfeuern. An ein erneutes Laden während des Gefechts war gar nicht zu denken. Was die Reichweiten anbetrifft, so sollten zuerst die großen Armbrüste schießen, dann die Schleudern und erst zuletzt die Büchsen, weil ihr Schuß nicht weit genug reichte.

    279


Mit der Zeit lernte man es, den Salpeter zu reinigen. Entscheidend aber war die Herstellung des gekörnten Pulvers. Dazu feuchtete man es zunächst an, rollte es zu kleinen Knollen und ließ es dann wieder trocknen. Durch die winzigen Zwischenräume zwischen den kleinen Knollen beschleunigte sich die Verbrennung. Von den Knollen war es dann nur noch ein kurzer Weg bis zur Körnung, bei der man den angefeuchteten Pulverbrei einfach durch ein Sieb drückte. Durch die Verbesserung des Pulvers war es im Lauf des 15. Jahrhunderts möglich, den leeren Raum zwischen Ladung und Pfropfen wieder aufzugeben, der von nun an nur noch die Ladung vom Geschoß trennte.

Wie bei den meisten neuen Waffen, so wurden zunächst einmal wegen ihrer Unmenschlichkeit auch die Feuerwaffen als »höllisch« verfemt, und man weigerte sich oft, den Bedienungen dieser Waffen Pardon zu geben. Nicht selten soll es vorgekommen sein, daß man gefangene Büchsenmeister in ihre eigenen großen Büchsen steckte und abfeuerte. Ein solches Schicksal hat ja noch, wenn auch aus anderen Gründen, der falsche russische Zar Dimitrij Samoswanez am Anfang des 17. Jahrhunderts mit seiner Asche erlebt.

 

Wie rasch die naturwissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet voranschritt und welche Probleme sich dabei ergaben, die eben nur ein naturwissenschaftliches Denken lösen konnte, sollen ganz wenige Beispiele zeigen.205 Im grundsätzlichen war zu Anfang der Unterschied zwischen Handfeuerwaffen und Geschützen nicht allzu groß. Bald jedoch konstruierte man im romanischen Bereich zuerst die gewaltigen Bombarden, mit denen Breschen in die Mauern von Städten und Burgen geschossen werden sollten.

Es war klar, daß die Kraft des Pulvers hier den Steinschleudern überlegen war. Das Geschützrohr bestand aus zwei Teilen. Die Kammer besaß einen kleineren Durchmesser und hatte die Pulverladung aufzunehmen. Sie wurde nach vorn mit einem Klotz aus Weichholz fest verkeilt. Dazu kam das sog. Vorhaus oder der Flug, in dem die riesige Steinkugel lag, die mit Werg oder Lehm festgelegt wurde. Vorhaus und Kammer wurden getrennt transportiert und erst vor dem Schuß zusammengefügt. Zunächst war das Vorhaus sehr kurz, so daß die Steinkugel daraus hervorragte.

Das große Kaliber der mittelalterlichen Geschütze von 60-80 cm ist auf diese Kugeln zurückzuführen. Das Hauptziel der Geschütze waren Befestigungsanlagen. Entscheidend für die Wirkung im Ziel war nach der Formel m · v2 : 2 die Auftreffwucht. Die Endgeschwindigkeit (v) konnte man nur begrenzt erhöhen, weil die Steinkugeln bei zu schnellem Auftreffen wirkungslos zerschellten. Daher mußte man die Masse (m) vergrößern, und das führte zwangsläufig zum großen Kaliber. Erst mit der Einführung von Eisenkugeln konnte die Endgeschwindigkeit optimal erhöht werden. In der Zwischenzeit erkannte man auch die Vorteile, die in einem längeren Rohr lagen, und konstruierte die Geschütze entsprechend.

 280


Welche Probleme aber der Transport großer Geschütze bot, zeigt die Geschichte der berühmten großen Büchse der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1388, die den Namen »Chriemhilde« erhielt und 2,8 Tonnen wog. Sie mußte von 12 Pferden gezogen werden, ihr Geschoß hatte ein Gewicht von 375 kg. Die »Wiege«, also die Lafette für das Geschütz, wurde von 16 Pferden gezogen. Ein Schild zum Schutz der Bedienung wurde auf drei Karren verladen, die jeweils zwei Pferde benötigten. Elf Steinkugeln für das Schießen befanden sich auf vier vierspännigen Wagen. Alle übrigen Werkzeuge wie Hebezeuge, Schaufeln und Seile sowie das Gepäck des Geschützmeisters benötigten zwei weitere Wagen mit vier Pferden. Zur Bedienung gehörten acht Knechte mit Brustharnisch und Eisenhut, die auf einem weiteren Wagen fuhren. Der Büchsenmeister selbst war beritten. An Pulver wurden dagegen nur 75 kg mitgeführt. Diese Menge reichte aber durchaus , weil man höchstens mit elf Schuß rechnete, die aber nur im Verlauf mehrerer Tage abgegeben werden konnten. Pro Schuß brauchte man knapp 7 kg Pulver.

 

Die Rohre der Geschütze waren anfangs zumeist aus Schmiedeeisen. Doch schon im 14. Jahrhundert begannen die Waffenmeister, Bronzerohre zu verwenden, die gegossen wurden und aufgrund des Materials wesentlich leichter waren. Besonders schwierig gestaltete sich die Lafettierung, denn je größer die Geschütze wurden, um so schwieriger war es, sie fest zu lagern, den Rückstoß aufzufangen, sie zu richten und vor allem sie zu bewegen. Balancierende Schildzapfen sind erst seit dem Italienzug des französischen Königs Karl viii. im Jahr 1494 bekannt, und Schildzapfenscheiben, die den Spielraum im Schildzapfenlager beseitigten, besaßen erst die Geschütze Kaiser Maximilians. Doch sollte es noch bis ins 18.Jahrhundert dauern, bis eine gute Lösung gefunden war.

Dem Schwedenkönig Gustav Adolf gelang es im Dreißigjährigen Krieg als erstem, eine Art leichte Artillerie ins Leben zu rufen, deren Geschützrohre mit Leder überzogen waren und daher »Ledergeschütze« genannt wurden. Ihre verhältnismäßig gute Beweglichkeit erlaubte es ihm, sie in der Schlacht bei Breitenfeld 1631 mit überragendem Erfolg als richtige Feldartillerie einzusetzen, während das vorher nur bedingt und unter großen Schwierigkeiten möglich gewesen war. Die Schweden konstruierten sogar Orgelgeschütze mit drei Reihen von Rohren. Dabei waren die Rohre auf dem Block mit dem Geschützrohr drehbar, ähnlich wie bei einem Trommelrevolver. Diese Geschütze bildeten die Vorläufer der französischen Mitrailleusen und schließlich der Maschinengewehre.

   281


Neben den schweren Steinkugeln wurden auch mehrere kleine Kugeln oder Kieselsteine als Kartätschen verwendet. Möglicher­weise kannte man, nach einer Abbildung zu urteilen, am Ende des 15. Jahrhunderts sogar schon Bomben. Die wichtigste Neuerung bei der Munition war jedoch die Eisenkugel, die durch die Erfindung des Eisengusses ermöglicht wurde. Erst vom französischen Italienzug des Jahres 1494 ab ist sie mit Sicherheit belegt. Bei ihrer großen Wirkung brauchte sie nicht mehr so groß zu sein wie die Steinkugel, und es gelang den Franzosen damit tatsächlich, rasch eine Stadt nach der anderen zu überwinden.

Bei den Handfeuerwaffen schritt die Entwicklung von den zweiteiligen Lotbüchsen über die sog. Hakenbüchsen, die nur zur Verteidigung an Mauern oder Palisaden eingesetzt werden konnten, zur Muskete voran. Alle diese Waffen besaßen zunächst nur ein Luntenschloß, und die im freien Feld verwendbare Muskete mußte ihres Gewichtes wegen bis weit ins 17. Jahrhundert auf einer Gabel abgestützt werden. Obwohl Kimme und Korn bereits um 1430 erfunden worden waren, blieb das genaue Zielen eine höchst unsichere Sache. Das lag vor allem daran, daß der Schütze durch den zweimaligen Pulverblitz, der selbst noch bei den Steinschloßgewehren der napoleonischen Zeit auftrat, geblendet wurde und die Waffe verriß. Daher verließ man sich mehr auf das Massenfeuer, bei dem man die Waffe nur auf den Feind, etwa auf halbe Manneshöhe richtete, als auf das genaue Zielen. 

Die Schußentfernung betrug etwa 100 Schritt, obwohl bei bürgerlichen Schießübungen vor den Stadtmauern Entfernungen von 180 bis 200 Schritt erwähnt werden. Doch zwischen dem Schießen auf einem Schießplatz und dem Schießen im Gefecht besteht ein erheblicher Unterschied.

Ein weiteres Hindernis für das genaue Zielen war der Pulverdampf, der sich in ganzen Schwaden über das Gefechtsfeld legte und die feindlichen Reihen nur schemenhaft erscheinen ließ. Die Entwicklung bei der dritten Feuerwaffe, den Pistolen, die vor allem von der Kavallerie geführt wurden, glich der bei den Gewehren.

Mit der immer stärkeren Bindung der Kriegsführung und des Kriegswesens an materielle Gegebenheiten, eine Entwicklung, die sich nun mit immer größerer Geschwindigkeit vollziehen sollte, in Zusammenhang steht die wachsende Abhängigkeit der Kriegführenden vom Geld. Eng verbunden mit Geld ist wiederum die Vorstellung vom Krieg als Rechtsstreit. Die für die Kriegsführung benötigten Geldmittel waren so groß, daß selbst deutsche Kaiser wie Maximilian I. oder Karl V. sie nicht von sich aus aufbringen konnten.

Sogar Steuern wie etwa der »Türkenpfennig« vermochten die Lücken in der kaiserlichen Schatulle nicht zu stopfen. Die Kaiser liehen sich daher Gelder bei den damals berühmten Finanziers wie etwa den Fuggern. Zudem konnte selbst ein furchtbar geschlagener Feind, wenn er nur über die nötigen Geldmittel verfügte, kurz darauf in gleicher oder noch größerer Stärke wieder auf dem Kriegsschauplatz erscheinen, während etwa der Kaiser, wenn er nicht die gleichen Mittel besaß, die Früchte seiner Siege dann wieder aus der Hand geben mußte.

RELIGIONS- UND RECHTSKRIEGE  282


Entscheidend war dabei, daß weder die Volkskraft noch die Wirtschaftskraft eines Staates durch militärische Mißerfolge gebrochen wurde. Sie wurde nur insoweit angeschlagen, daß sich eine der Parteien als besiegt bekannte, weil sie andernfalls den Zusammenbruch ihrer Macht befürchtete und deshalb für den Augenblick lieber den Willen des Stärkeren erfüllte.

Bei der Betrachtung des Hochmittelalters haben wir gesehen, daß sich Ritterheere nur zum Angriff eigneten. Zu Beginn der Neuzeit spielten jedoch die beiden Gefechtsarten Angriff und Abwehr wieder eine gleich starke Rolle. Der Grund dafür lag im Entstehen des modernen Fußvolkes. Mit den ihm eigenen Fähigkeiten zu beiden Gefechtsarten wurde nun die Infanterie für lange Zeit zur Königin des Schlachtfeldes. Auch Aufklärung, Erkundung, Sicherung, Marsch und Verfolgung spielten wieder die ihnen zukommende wichtige Rolle, wenn auch die Verfolgung zumeist mit der Eroberung und Plünderung des feindlichen Lagers beendet war. Der Landsknecht wollte Beute machen, reich werden, und beides konnte er nur durch Plünderung eines Lagers oder einer Stadt erreichen. Auch dieses Element der Kriegsführung allein um der persönlichen Bereicherung willen, das nur in den Kriegen gegen die Türken etwas in den Hintergrund trat, war in dieser Art neu und ist ein Symptom, wenn auch ein negatives, für die Weiterentwicklung des Einzelmenschen in Richtung auf sein Ichbewußtsein.

Alle Militärschriftsteller der beginnenden Neuzeit sind sich darüber einig, daß die Belagerung von Städten und Festungen mit der damals modernen Artillerie noch immer ein schwieriges Unterfangen war. Während man im Mittelalter die Mauern so hoch wie möglich baute und ihre Stärke dabei von untergeordneter Bedeutung war, umgaben sich die Städte jetzt mit verhältnismäßig niedrigen, dafür aber um so stärkeren Mauern, in die Breschen zu schießen, immer schwerer fiel. Wenn die überfallartige Eroberung einer Stadt oder Festung nicht gelang, so mußte man sich auf eine langwierige Einschließung einlassen. Das aber kostete sehr viel Geld und endete recht oft damit, daß das Belagerungsheer auseinanderlief.

Man verlegte sich daher häufig darauf, den eine Stadt verteidigenden Befehlshaber mit Geldangeboten zum Verrat zu verleiten. Das war billiger, als ein ganzes Heer monatelang zu unterhalten. So manchen Landsknechtsführer einer belagerten Stadt brachten üble Gerüchte in den Verdacht des Verrats, wie es z.B. Eitel Friedrich von Zollern 1525 in Pavia widerfuhr, als er zusammen mit spanischen Truppen die Stadt gegen die Franzosen verteidigte.

  283


Im übrigen stand die neue Ingenieurkunst schon auf einer recht beachtlichen Stufe. Vornehmlich verstand man es, Minen unter die Mauern vorzutreiben und sie mit Pulver zu sprengen. Ebenso versuchte der Belagerer, die Stadt in Brand zu schießen und den Feind damit zur Übergabe zu zwingen. Daneben gab es bei den Landsknechtsheeren einen Brandmeister mit seiner eigenen Brennfahne, wie der Ausdruck der Zeit lautete. Diese Brandmeister legten auf Befehl des Feldobristen auf konventionelle Weise Feuer. Manchmal geschah das auch dann noch, nachdem die Stadt oder Festung schon genommen war. Eigenmächtiges Brandlegen der Landsknechte galt dagegen nach den Kriegsgesetzen als Verbrechen und wurde dementsprechend geahndet. Auch darin zeigt sich wieder das juristische Denken der Zeit in bezug auf die Kriegsführung, hier allerdings zum Vorteil der Zivilbevölkerung.

 

Uniform

Ein letztes Wort, die moderne Infanterie betreffend, ist noch über die Erkennungszeichen von Freund und Feind zu verlieren, da es Uniformen noch nicht gab und sich jeder Landsknecht nach eigenem Geschmack der Mode der Zeit entsprechend kleidete. Der Schlachtruf allein oder das Zeigen des Schildes mit seinem Wappen reichte bei den nun immer größer werdenden Heeren nicht mehr aus. Für die Schweizer steht fest, daß sie sich in einfachster Form ein weißes Kreuz auf die Brust, an den Ärmel oder an die Pluderhose nähten. Entsprechend kennzeichneten sich auch die Landsknechte eines Heeres mit Bändern oder ähnlichen Zeichen. Aus dem alten Nürnberg ist ein erster Versuch zur Uniformierung bekannt. Dabei kleidete die Stadt ihre eigenen, zum Wehrdienst verpflichteten Jungbürger rot ein. Bezeichnenderweise wurde die Farbe Rot gewählt, damit die unter den Waffen stehenden Jungbürger und Knechte das rote Blut aus den empfangenen Wunden nicht allzusehr bemerkten. Erst über hundert Jahre später sollten wirkliche Uniformen eingeführt werden.

 

Die Kriege, die das Heilige Römische Reich im 16. und 17. Jahrhundert führte, haben kaum weltgeschicht­liche Bedeutung. Es sollen daher nur zwei von ihnen erwähnt werden, die Bauernkriege und der Dreißigjährige Krieg, die symptomatisch für die Entwicklung des menschlichen Bewußtseins und der Anschauung über den Krieg sind. Die Gründe für den Ausbruch des Bauernkrieges (1524-1526) waren zumeist nicht materielle Not. Bezeichnend für die Vermögenslage der Bauern ist der Umstand, daß sie in den meisten Fällen die hohen Geldstrafen, die gegen sie nach Ende des Krieges verhängt wurden, innerhalb von ein bis zwei Jahren bezahlt hatten. Viel schwerer als die materielle Not wog der Wille zum Bewahren des alten deutschen Rechts. Der Bauer verstand das gerade erst eingeführte römische Recht nicht und fühlte sich fast immer betrogen, wenn er von einem Gericht verurteilt wurde. Dazu kam das Freiheitsstreben des einzelnen Bauern sowohl aus seiner konservativ bedingten Lebenshaltung als auch aus dem Zeitgeist heraus, der die Entwicklung zur Einzelpersönlichkeit vorantrieb.

  284


Einen weiteren Anstoß bildeten die Lehren Martin Luthers und das daraus begriffene »Göttliche Recht«, nach dem alles gesellschaftliche Geschehen am Maßstab des Evangeliums beurteilt werden sollte. Hier finden wir die Kriegsgründe, die auch zu diesem Aufstand führten: Fragen des Rechts, der Religion und der Entwicklung der zur Freiheit geborenen Einzelpersönlichkeit. Einer der Grundfehler der ganzen Aufstandsbewegung lag in dem, was Friedrich Engels »Lokalborniertheit« nannte; d.h., daß jeder Bauernhaufen nur seine eigenen Interessen innerhalb eines bestimmten Gebietes im Auge hatte.

Nirgends kam es zu einer Koordination der Operationen der verschiedenen Bauernhaufen. Gestellungsbefehle nach dem Landesdefensions-gesetz waren hierfür ein Grund. Danach war jeder Bürger nur dann verpflichtet, zur Verteidigung seiner engsten Heimat zu den Waffen zu greifen, wenn er dazu aufgerufen wurde. Im Rahmen dieser Landesdefension gab es also schon so etwas wie eine allgemeine Wehrpflicht. Geeignet waren diese so ausgehobenen Truppen aber nur für die Verteidigung.

 

Am Bauernkrieg nahmen vor allem die begüterteren Bauern teil; ihnen schlossen sich Handwerker aus den Städten und Adlige sowie Landarbeiter und Kärner an, die Friedrich Engels als Lumpenproletariat bezeichnete. Zum Kreis der Sympathisanten zählte eine ganze Reihe bedeutender Humanisten und Künstler, die aus den unterschiedlichsten Gründen die Sache der Bauern unterstützten.

Die Aufstellung der Bauernheere ergab sich nur anfangs durch einfache Zusammenrottungen. Später wurden Gestellungsbefehle aufgrund des Landesdefensionswesens erteilt. Zur Teilnahme konnte man also gezwungen werden, und man wurde dazu auch gezwungen. Wer sich dem Gestellungsbefehl widersetzte, unterlag den gleichen Sühne- und Strafverfahren, ja oftmals noch schlimmeren, wie sonst bei den regulären Heeren.

Die Führer der Bauernheere waren keine Bauern. In der Mehrzahl handelte es sich um Gastwirte, Handwerker, ausgediente Landsknechte oder Adlige. Die politische Führung, der Rat, war meist von der militärischen getrennt. Mit Ausnahme der oft nur halbherzig als Anführer dienenden Ritter handelte es sich bei den militärischen Führern meist um Landsknechte, die zwar selbst zu kämpfen gelernt hatten, denen aber echtes Führungskönnen fehlte. Ihre Stellung und Entscheidungen wurden sowohl durch die Wahl als auch die Abstimmung im »Ring« negativ beeinflußt. Demokratische Abstimmungsverfahren sind für militärische Entscheidungen stets untauglich gewesen.

Darüber hinaus war ein Teil der Führer korrupt und handelte aus persönlichen Motiven, um sich zu bereichern oder zu rächen, und zwar in einem Ausmaß, das auf ihrer Ebene durchaus dem der räuberischen und prunksüchtigen Gewaltmenschen der oberen Schichten im Zeitalter der Renaissance entsprach.

   285


Die Bauernhaufen gliederten sich im Gefecht wie die Landsknechtshaufen der Fürsten. Es fehlte ihnen aber an der damals entscheidenden Waffe, den Langspießen. Die übrige Bewaffnung, besonders an Feuerwaffen, wurde im Lauf der Zeit immer besser, manchmal sogar an Geschützen den Fürstenheeren überlegen. Mangel bestand an geschulten Büchsenmeistern. Das Fehlen einer schlagkräftigen Reiterei machte sich vor allem bei der Abwehr der feindlichen außerordentlich negativ bemerkbar. Dadurch wurden die unerfahrenen Gevierthaufen der Bauern zur leichten Beute der Reiter.

Die Versorgung der Bauernheere war im allgemeinen recht gut geregelt und stand derjenigen der Fürstenheere kaum nach, besonders nachdem Burgen und Städte mit ihren reichen Vorräten in die Hände der Bauern gefallen waren. Lebensmittellieferungen kamen mit oder ohne Befehl aus dernäheren Umgebung und wurden meist bezahlt. Die Operationen der Bauernheere verliefen dagegen aufgrund der unerfahrenen Führung, auf die es nach dem Verschwinden der Ritterheere entscheidend angekommen wäre, unzusammenhängend und ohne Gesamtplanung. Die Verteidigung, zu der die Bauern allein in der Lage waren, bildete die wichtigste Kampfart, da es die Führung nicht verstand, auf gegnerische Maßnahmen offensiv zu reagieren. Aufgrund der mangelnden Kriegserfahrung und Disziplin waren die bäuerlichen Heere zum Angriff nicht fähig. Eine Ausnahme war lediglich das Treffen bei Schladming 1525, wobei allerdings die Nacht ausgenutzt wurde.

Am schlimmsten machte sich bemerkbar, daß die einzelnen Bauernhaufen im Unterschied zu den Landsknechten keinen Korpsgeist besaßen. Die durch Wahl und Abstimmung begrenzte Disziplin war außerordentlich schlecht, so daß die Bauern weder Geschütz- und Hakenbüchsenfeuer noch den Angriff gepanzerter Reiter aushielten. Begeisterung, Wut und Zorn können im Gefecht niemals die Disziplin ersetzen. Letztere war aber gerade eine Stärke der fürstlichen Landsknechtsheere. Eben dieser Mangel an Disziplin erlaubte, wie stets in der Geschichte, auch Greueltaten und Plünderungen, die sogar über das damals übliche Maß hinausgingen. Während bei den Bauern Greueltaten durch disziplinlose Einzelne begangen wurden, geschahen sie bei den Fürsten, wenn überhaupt, auf Befehl. Besonders grausam verhielten sich neben denjenigen, die aus persönlichen Rachemotiven Ausschreitungen begingen, Frauen, wie etwa die berüchtigte Schwarze Margret, eine Beobachtung, die im Lauf der Geschichte bei Aufständen immer wieder zu machen ist.

Aus all diesen Gründen hatten die Bauern vom Beginn ihres Aufstandes an militärisch gesehen niemals auch nur die geringste Chance, den Sieg über die von erfahrenen Führern befehligten und kriegsgewohnten Landsknechte der Fürsten zu erringen. Die Niederlage war daher unausweichlich. Am Ende des Bauernkrieges zeigten sich die Landesherren weder mit Strafen noch mit Forderungen auf Entschädigungen kleinlich.

  286


Unzählige aufständische Bauern wurden hingerichtet oder verstümmelt, andere mit hohen Geldstrafen belegt. Dennoch unterschied sich der Bauernkrieg entscheidend von früheren Revolten, Revolutionen und Aufständen. Die Gründe waren, wie gesagt, typische Gründe der beginnenden Neuzeit: Rechtsfragen und der Wille der Einzelpersönlichkeit zur Freiheit.206

 

Hatten sich die aufständischen deutschen Bauern in ehrlicher Überzeugung auf das »Göttliche Recht« und die Lehren Martin Luthers berufen, wobei sie bereit waren, für diese Überzeugung in den Tod zu gehen, so darf das von den regierenden Fürsten nicht unbedingt gesagt werden. Es braucht hier nur an den zuvor dem hugenottischen Bekenntnis anhängenden König Heinrich IV. von Frankreich erinnert zu werden, der sagte: Paris vaut bien une messe - »Paris ist wohl eine Messe wert«, und damit zum katholischen Glauben übertrat. Auch Jakob I. von England meinte, der Unterschied zwischen den Konfessionen sei im Grunde so groß nicht, und wo es keine Bischöfe mehr gebe, da werde auch dem Königtum bald der Atem ausgehen.

Andere Fürsten, darunter auch viele deutsche, wechselten ohne Bedenken die Konfession, wenn sie sich daraus politischen Vorteil oder eine Erbschaft versprachen. Wenn die Religion und die Verteidigung der Konfession als Grund dafür genannt wurden, das Schwert zu ziehen, so handelte es sich meistens nur um einen Vorwand. Dieser Vorwand war gut, um die Soldaten zu motivieren; er bildete aber niemals mehr den wahren Kriegsgrund, selbst nicht im Dreißigjährigen Krieg. Auch in ihm war der Krieg eine ganz profane machtpolitische Angelegenheit geworden.

Hatte man in den Kreuzzügen noch Christus, Petrus oder den Erzengel Michael als Führer über dem eigenen Heer erschaut, so kamen nun der Aberglaube, das Deuten von Zeichen beim einfachen Volk auf. »Schlimme Ereignisse wie ein Türkeneinfall oder wie der Tod eines Königs wurden durch einen Kometen angekündigt. Manchmal regnete es Blut, manchmal hörte man plötzlich laute Trompetenstöße, niemand wußte woher; die Wolken teilten sich, und hoch am Himmel sah man zwei Heere gegeneinander kämpfen. Die Bedeutung einer solchen Erscheinung war unsicher, aber gut war sie nicht.«207

Das herausragende Beispiel für den Mißbrauch der Religion ist der von 1618 bis 1648 tobende Dreißigjährige Krieg, der vorwiegend auf deutschem Boden ausgetragen wurde. In Wirklichkeit ging es dabei um den Kampf Frankreichs gegen die habsburgische Umklammerung, Schwedens um das Dominium Maris Baltici, Spaniens zur Behauptung der Niederlande, der Niederlande zur Erringung der Unabhängigkeit und der größeren Reichsstände zur Erweiterung ihrer Macht.

Die Feldzüge waren gewissermaßen überlagert von den religiösen Auseinandersetzungen zwischen Katholiken, Protestanten und Calvinisten.

  287


Bei all seiner Schwäche stellten noch immer das Deutsche Reich und vor allem das Haus Habsburg mit seinen engen verwandtschaftlichen Beziehungen zum Spanischen Imperium, das sich von der Iberischen Halbinsel aus über fast die ganze Welt erstreckte, eine gewaltige Macht dar. Wäre dieser Besitz weiterhin in spanischen Händen geblieben oder wäre die Machtstellung Spaniens nicht gebrochen worden, so hätte es niemals zur führenden Rolle der Anglo-Amerikaner in der fünften nachatlantischen Epoche kommen können. Wollte man aber Spanien weiter schwächen, so mußte auch die Macht des Reiches gebrochen werden. Richtungweisend sagt dazu Rudolf Steiner: 

»Wenn Sie annehmen, daß richtig ist, was ich Ihnen vor einiger Zeit gesagt habe, daß in den heranwachsenden und namentlich seh Jakob I. besonders groß werdenden okkulten Brüderschaften seit Jahrhunderten wie eine selbstverständliche Wahrheit gelehrt worden ist, daß an die angelsächsische Rasse alle Weltherrschaft der fünften nachatlantischen Zeit übergehen müsse, so werden Sie System finden in diesem Überwinden und gewissermaßen Ausrotten der Seeherrschaft der anderen. Und wenn man dazunimmt, was ich auch schon angedeutet habe, daß gelehrt wurde und wird: Diese fünfte nachatlantische Rasse der englisch sprechenden Völker, wie man sagt, muß überwinden die Völker der lateinischen Rasse, — so werden Sie das Systematische in den geschichtlichen Vorgängen schon sehen.

Die Hauptsache, auf die es ankommt, ist zunächst das Wechselspiel zwischen den englisch sprechenden Völkern und den irgendwie lateinisch sprechenden Völkern. Man versteht die neuere Geschichte nicht, wenn man nicht weiß, daß es vor allen Dingen darauf ankommt- und daß die Dinge so dirigiert werden —, zugunsten der englisch sprechenden Bevölkerung die Weltenerscheinungen so einzurichten, daß der Einfluß der in irgendeiner Weise lateinisch sprechenden Bevölkerung aufhört. Unter gewissen Umständen kann man solch ein Aufhören am besten dadurch bewirken, daß man eine Zeitlang den anderen fördert und ihn dadurch in seine Gewalt bekommt. Dadurchkann man vielleicht am besten dazu beitragen, daß man ihn aufsaugt.«208

Wenden wir uns zunächst wieder dem Dreißigjährigen Krieg zu; über die Brechung der Seeherrschaft der Spanier muß noch gesprochen werden. Bekanntlich begann der Dreißigjährige Krieg mit dem Feldzug der Kaiserlichen gegen Friedrich von der Pfalz, der zum König von Böhmen gewählt worden war. Über diese Wahl sagt wiederum Rudolf Steiner:

»Das erklärt sich Ihnen, wenn Sie wissen, daß er der Schwiegersohn Jakobs I. ist, Jakobs I., der am Ausgangspunkt der Erneuerung der Brüderschaften steht! Sie sehen: Hier kommt eine Hand ins Spiel, die man wohl berücksichtigen muß, wenn

  288


man die symptomatische Geschichte ins Auge faßt; hier kommt ins Spiel, daß von einer gewissen Seite her die Dinge nach einer ganz gewissen Richtung gelenkt werden sollten. Nun, damals ist es ja mißlungen. Aber man sieht, wie der Finger im Spiel ist. Wichtiger als alle andern Zusammenhänge ist für dasjenige, was an Impulsen hier hat hineingeworfen werden sollen, daß der Schwiegersohn eines der bedeutendsten okkultistischen Menschen, Jakobs I., just an diesen Platz geworfen wurde.

Es handelt sich eben darum, daß wir es in der ganzen neueren Geschichte zu tun haben mit einem Gegensatz zwischen dem alten romanisch-lateinischen Wesen und demjenigen Wesen — ich sage nicht des englischen Volkes, dieses würde mit der Welt sehr gut auskommen —, aber demjenigen, das von der Seite, die ich ja genugsam charakterisiert habe, aus diesem englischen Volke gemacht wird oder gemacht werden soll, wenn es sich nicht dagegen wehrt. Um den Gegensatz dieser zwei Elemente handelt es sich.«209

 

Trotz der Niederlage des Winterkönigs in der Schlacht am Weißen Berge hielten sich die Kräfte während dieses Krieges selbst bei schweren Niederlagen der einen Seite und großen Siegen der anderen im wesentlichen in der Waage. Beim Westfälischen Frieden 1648 sah die Verteilung der Religionszugehörigkeit auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation fast genauso aus wie 1618. Das romanisch-katholische Element hatte sich gegen das germanisch-protestantische nicht durchsetzen können. Die in der Reformation gewonnene erste Geistesfreiheit des Einzelmenschen, die ganz im Sinne der sich entwickelnden Bewußtseinsseele stand, blieb erhalten. Doch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation war als Machtfaktor verschwunden. Die Bevölkerung Deutschlands sank durch Krankheiten, Hunger und kriegerische Ereignisse von 40 Millionen auf 7 Millionen. 

Der Abfall der Niederlande und der Schweiz wurden vertraglich besiegelt. Die deutsche Ostseeküste war nun vorwiegend in schwedischer Hand, und Frankreich hatte sich am linken Rheinufer im Elsaß und in Teilen Lothringens festgesetzt. Diese Erfahrung sollte die Deutschen lehren, nach einem neuen starken Reich zu streben, das nicht mehr zum Spielball der umliegenden Mächte werden konnte. England und Frankreich aber gingen als die führenden Mächte in Europa aus diesem Krieg hervor.

Aber diese Entwicklung »hängt wahrhaftig nicht mit den Ursachen, die zu ihm geführt haben, irgendwie zusammen. Und gerade das ist nun das Wichtigste im Gang der neueren Zeitgeschichte, daß sich anschließend an den Dreißigjährigen Krieg die nationalen Impulse im Verein mit den anderen Impulsen [die vorher charakterisiert wurden] dazu entwickeln, daß Frankreich und England die repräsentativen Nationalstaaten werden.«210

289

#

 

 

www.detopia.de    ^^^^