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  Glossar    Fuchs-1987

512-519

abprotzen: Abheben des Lafettenschwanzes eines Geschützes von der Protze, einem zweirädrigen Wagen mit Kasten für den unmittelbaren Schießbedarf, zum Instellunggehen.

Ansatz zur Schlacht: Erste Kräfteverteilung in Zeit und Raum im Sinne des Schlachtplanes zur Einleitung des Kampfes. 

Begegnungsgefecht: Gefecht zweier feindlicher Parteien, das sich aus der Marschbewegung heraus entwickelt.

böser Krieg: Krieg in der Zeit der Landsknechtsheere, bei dem keine Gefangenen gemacht und kein Pardon gegeben werden durfte. 

Desinformation:  Bewußt falsche Nachricht zur Irreführung des Gegners, die sich sowohl an die feindliche Truppe als auch an die feindliche Zivilbevölkerung (auch im Frieden) richten kann.

Durchbruch: Erweitern eines Einbruchs nach der Tiefe bis zum Erreichen des von feindlichen Kampftruppen freien Raumes. 

Einbruch:  Eindringen der Truppen in die feindlichen Linien oder Stellungen.

Einheit:  Truppenkörper in Kompanie-, Schwadrons- oder Batteriestärke (zum Vergleich siehe Teileinheit, Verband und Großverband).

Einjährig-Freiwilliger: Freiwillig ein Jahr dienender Soldat mit mittlerer Reife oder Abitur, der die Absicht hat, Offizier der Reserve zu werden; der Begriff stammt aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, wo diese Möglichkeit des Dienens bei fast allen europäischen Heeren vorhanden war (heute abgeschafft). 

Ermattungsstrategie: Art der Militärstrategie, bei der unter möglichster Vermeidung der Schlacht der Feind durch Manövrieren in die Knie gezwungen werden soll.

Fähnlein: Truppenkörper aus der Zeit der Landsknechte in unbestimmter Stärke, der mehr disziplinarrechtlichen und wirtschaftlichen Charakter trug, als er dem Gefecht diente; im Gefecht bildeten mehrere Fähnlein einen Gevierthaufen.

Feldschlange: Altes Langrohrgeschütz zum Gebrauch in offener Feldschlacht in der Zeit vom 15.-17. Jahrhundert; seine Kugeln wogen je nach Kaliber 0,5 bis 10 kg.

Feldtruppen: Truppen, die das in einem Krieg eingesetzte Feldheer bilden und in jedem Gelände eingesetzt werden können (Gegensatz: Festungstruppen, siehe dort)

feste Stellungen: Stellungen, die mit vorbereitetem oder an Ort und Stelle hergestelltem Material ausgebaut worden sind; den Gegensatz dazu bilden flüchtig ausgebaute Stellungen, die der Soldat meist nur mit seinem Schanzzeug im Gefecht anlegt.

fester Platz: Allgemeiner Begriff für Festungen, festungsähnlich ausgebaute Ortschaften und ähnliche Anlagen.

Festungstruppen:  Truppen, die sich vornehmlich oder ausschließlich zur Verteidigung von Festungen eignen (auch Besatzungstruppen genannt); für die Verwendung im Feld fehlt ihnen die Ausbildung und die Ausrüstung.

Flügelschlacht:  Parallelschlacht (siehe dort), in der die Entscheidung mit Hilfe eines oder beider verstärkter Flügel gesucht wird.

Gefechtsstand:  Platz eines militärischen Führers im Gefecht, der ein vorgeschobener Gefechtsstand, ein Hauptgefechtsstand oder ein rückwärtiger Gefechtsstand sein kann; er ist ortsfest oder beweglich.

Gefechtstroß:  Troß einer Einheit oder eines Verbands, der nur den unmittelbaren Bedarf für das Gefecht und für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Tagen mitführt; er bleibt stets dicht bei dem Truppenkörper, den er versorgen soll (Gegensatz: Versorgungstroß, siehe dort).

Großverband:  Truppenkörper in Stärke einer Brigade, einer Division, eines Korps, einer Armee oder einer Heeresgruppe, der ein Gefecht bzw. eine Schlacht selbständig führen kann (siehe auch: verbundene Waffen).

Held der Sowjetunion:  Höchste Auszeichnung sowjetischer Soldaten; Orden und Titel können mehrmals verliehen werden.

Hilfstruppen:  In römischer Zeit Truppen von Verbündeten im Unterschied zu den nationalrömischen Truppen; später Truppen zur Unterstützung der in der Schlacht allein den Ausschlag gebenden Kampftruppen aus Fußvolk oder Reiterei; heute spricht man von Kampfunterstützungstruppen.

Hilfswilliger:  Im Zweiten Weltkrieg ehemaliger Soldat der Roten Armee (Sowjetarmee), der freiwillig bei den deutschen Streitkräften diente.

Kampfstoff:  Massenvernichtungsmittel aus bestimmten chemischen Stoffen, das entweder verschossen, abgeblasen oder von Flugzeugen abgesprüht wird; man unterscheidet flüssige und gasförmige Kampfstoffe.

Kaperbrief:  Ein von einer Regierung an den Kapitän eines Schiffes ausgestellter Brief, der diesen zur Beschlagnahme und Durchsuchung eines neutralen Schiffes nach Konterbande berechtigt; seit 1856 als völkerrechtswidrig abgeschafft.

Kartätsche:  Altes Artilleriegeschoß mit lockerer Kugel- oder Bleifüllung, um neben der Vollkugel eine gewisse Breitenwirkung auf kurze Distanz zu erzielen.

Kolonnentaktik:  Vorführen geschlossener Infanteriekolonnen vornehmlich in der Zeit Napoleons 1. zum Angriff gegen einen durch Schützenfeuer und konzentriertes Artilleriefeuer erschütterten Feind.

Kommandierender General:  Kommandeur eines Armeekorps.

Kriegsspiel:  Durchspielen verschiedener möglicher Kriegslagen anhand von Karten durch die obere Führung und ihre Generalstäbe, wobei mit einer oder zwei Parteien gespielt werden kann; Schiedsrichter machen durch sog. Einlagen deutlich, welcher Entschluß jeweils richtig oder falsch war.

Lagertaktik:  Begriff aus dem römischen Kriegswesen, wonach sich römische Truppen jeweils nach einem Tagesmarsch von knapp 20 km in einem Lager für die Nacht verschanzten.

Landesdefension:  Organisation zur unmittelbaren Verteidigung der Heimat, zu der jeder Bürger und Bauer herangezogen werden konnte; sie löste zur Zeit der Landsknechtsheere die alte Heerfolge und Burgpflicht ab.

landgestützt:  Moderner Ausdruck für von Land aus wirkende Waffen, vornehmlich Raketen (Gegensatz: luftgestützt und seegestützt, siehe dort).

luftgestützt:  Die Waffen befinden sich in Flugzeugen o.a.

mechanisierter Verband:  Verband (siehe dort), der sowohl Rad- als auch (gepanzerte) Kettenfahrzeuge mit sich führt.

Nebenwaffe:  Waffe, die neben der Hauptwaffe eingesetzt werden kann; der Begriff wird auch für eine Waffengattung gebraucht, die nur zur Unterstützung der entscheidenden Kampftruppe dient.

Niederwerfungsstrategie:  Strategie, die im Gegensatz zur Ermattungsstrategie ständig die Schlacht anstrebt, um den Feind so schnell wie möglich zu vernichten.

Nivelle-Offensiven:  Großangriffe des französischen Generals Nivelle 1917, die ihrer ungeheuren Blutopfer wegen zu Meutereien bei der französischen Truppe führten.

Operation:  Bei der nato: jede Kampftätigkeit von Truppen ohne Unterschied der Befehlsebene; bis zum Zweiten Weltkrieg einschließlich: Kampfhandlungen eines oder mehrerer Großverbände (siehe dort) in Stärke von Armeen oder Heeresgruppen zur Erfüllung eines Auftrags von strategischer Bedeutung (siehe Strategie), auch auf das gesamte Feldheer anwendbar.

Parallelschlacht:  Schlacht, bei der sich die feindlichen Heere parallel gegenüberstehen.

Planspiel:   Durchspielen verschiedener Gefechtslagen auf taktischer Ebene anhand von Karten durch die mittlere und untere Führung, wobei mit einer oder zwei Parteien gespielt werden kann; Schiedsrichter machen durch sog. Einlagen deutlich, welcher Entschluß jeweils richtig oder falsch war.

Prisenordnung:  Auch Prisenrecht genannt: Recht, nach dem im Seekrieg ein Handelsschiff oder eine Ladung erbeutet werden darf; ihm unterliegen im Privateigentum stehende feindliche oder neutrale Schiffe, die den Feind unterstützen; ein Prisengericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Maßnahme.

psychologische Rüstung:  Maßnahmen zur Stärkung der inneren Widerstandskraft der eigenen Truppe, damit der Soldat gegen alle Versuche des Feindes, sein Vertrauen zur politischen und militärischen Führung sowie seine Überzeugung von der Rechtmäßigkeit seines Kampfes zu untergraben, unempfindlich wird.

rangierte Schlacht (bataille rangee):  Militärhistorischer Begriff für eine von beiden Seiten geplante Schlacht mit der der jeweiligen Taktik entsprechenden Gliederung.

seegestützt:  Moderner Ausdruck für von See, also von Bord von Schiffen, wirkende Waffen, besonders Flugkörper und Raketen (Gegensatz: landgestützt und luftgestützt)

schiefe Schlachtordnung:  Historische Schlachtordnung, vornehmlich in der Zeit der Lineartaktik, bei der der eine Parallelschlacht (siehe dort) erwartende Feind vom Angreifer, durch das Gelände begünstigt, mit seiner Masse schräg an einem Flügel und einer Flanke gepackt wird (bestes Beispiel: Schlacht bei Leu-then 1757).

Schlachtenkavallerie:  Kavallerie, die, in geschlossener Attacke anreitend, die Schlachtentscheidung zu erzwingen vermag; die große Zeit der Schlachtenkavallerie war das 18. und beginnende 19.Jahrhundert.

Schlachtflieger:  Flieger, deren Aufgabe es ist, in die Schlacht, also in den Erdkampf, zur Unterstützung der Kampftruppen des Heeres mit Bomben und Bordwaffen einzugreifen; der Ausdruck war nur in den beiden Weltkriegen dieses Jahrhunderts üblich; heute haben Jagdbomber diese Aufgabe übernommen, nachdem der spezielle Flugzeugtyp des Schlachtfliegers nicht mehr gebaut wird.

Schlacht mit verkehrter Front:  Schlacht, bei der beide Seiten mit der Front zum eigenen Heimatland kämpfen wie etwa Alexander der Grosse und Darius bei Issos.

Schockangriff:  Letzte Phase einer Attacke der Schlachtenkavallerie (siehe dort), bei der der Einbruch (siehe dort) in den Feind im vollen Rosselauf erzwungen werden soll.

Schutzwaffen:  Militärhistorischer Begriff für die dem Schutz des Kriegers dienende Ausrüstung wie etwa Schild, Panzer, Beinschienen usw. (Gegensatz: siehe Trutzwaffen).

Staffel:  In unserem Zusammenhang ein im Warschauer Pakt üblicher Begriff für ein Treffen aus Großverbänden.

Strategie:  Feldherrnkunst, der Gebrauch der Schlachten zum Zwecke des Krieges und zum Erreichen des Kriegs- und Operationszieles; sie bezieht sich nur auf die Maßnahmen der obersten politischen und militärischen Führung im Kriege (Gegensatz: Taktik, siehe dort).

subversiver Krieg:  Kriegsart mit dem Ziel des Sturzes einer Regierung oder der Verjagung einer Besatzungsmacht durch Untergrundkämpfer oder Guerilleros.

Taktik:  Lehre vom Gebrauch der Truppen im Gefecht; sie bezieht sich auf die Maßnahmen der unteren und mittleren militärischen Führung bis zum Armeekorps aufwärts (Gegensatz: Strategie, siehe dort).

Teileinheit:  Zahlenmäßig kleinster Truppenkörper unterhalb der Kompanie wie etwa Gruppe und Zug (Gegensatz: Einheit, Verband und Großverband, siehe dort).

Teilstreitkräfte:  Unterteilung der Gesamtstreitkräfte in die drei (klassischen) Teilstreitkräfte: Heer (Landheer), Manne und Luftwaffe; im Warschauer Pakt sind auch die Raketentruppen und die sogenannte pwo (jDrotiwo-wozduzh-naya c>borona - Luftverteidigungskräfte des Landes) Teilstreitkräfte.

Territorialarmee:  Nationale, an das eigene Land gebundene Streitkräfte zur Sicherung wichtiger Anlagen und Bekämpfung von feindlichen Luftlandekräften oder Untergrundkämpfern.

trägergestützt:  Ausdruck für Flugzeuge, die von Flugzeugträgern aus starten und dort landen, ebenso auch für Flugkörper u.a.

Treffen:  Taktische, operative oder strategische Gruppierung von Kräften, die in der Tiefe gestaffelt sind und nacheinander in das Gefecht oder die Schlacht eingreifen.

triphibisches Unternehmen:  Militärisches Unternehmen, das von Bodentruppen, Marine und Luftlandetruppen durchgeführt wird.

Truppenführer:  Führer eines Großverbandes (siehe dort).

Trutzwaffen:  Militärhistorischer Ausdruck für die Gesamtheit der Angriffswaffen des einzelnen Kriegers wie Schwert, Lanze, Pfeil und Bogen usw. (Gegensatz: Schutzwaffen, siehe dort).

Verband:  Truppenkörper von Bataillons- oder Regimentsstärke, der sich üblicherweise aus einer Waffengattung zusammensetzt.

verbrannte Erde:  Die Strategie der verbrannten Erde umfaßt die Zerstörung und Vernichtung aller Dinge, die dem Feind im Krieg von Nutzen sein können; dazu gehören etwa Industrie- und Verkehrs anlagen aller Art, Lebensmittel, Vieh, Fernmeldeeinrichtungen usw., im Winter selbst Häuser oder andere Bauwerke, die Schutz gegen die Witterung bieten.

verbundene Waffen:  Begriff, der sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Waffengattungen wie Panzer, Infanterie, Artillerie, Pioniere usw. in einem Gefecht bezieht oder deren gliederungsmäßige Zugehörigkeit zu einem Großverband (siehe dort) bezeichnet.

Versorgungstroß:  Teil des Trosses, der für die langfristige Versorgung der Truppen mit Munition, Verpflegung, Bekleidung, Waffen, sanitätsdienstlichem Material verantwortlich ist und diese Versorgungsgüter auf Fahrzeugen mit sich führt (Gegensatz: Gefechtstroß, siehe dort).

Zerstörer (Luftwaffe):  Hier im Zusammenhang mit einem Flugzeugtyp des Zweiten Weltkriegs gebraucht, nicht aber für einen Schiffstyp, ein Flugzeug, das als Jäger, Jagdbomber, Schnellbomber und zur Panzerbekämpfung eingesetzt werden konnte (deutsche Muster: Me 109 und Me 110 mit verstärkter und Sonderbewaffnung).

zerstreutes Gefecht:  Gefecht, bei dem die Infanterie in geöffneter Ordnung und nicht in Kolonne oder Linie, also in Form von Einzelschützen, den Feind angreift.

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