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6.  Abgase - Die Lobby der Autoindustrie

Widener-1970

 

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Regierung und Industrie liegen, um einen volkstümlichen Ausdruck zu brauchen, »miteinander im gleichen Bett«. Diese Ehe ist alles andere als unnatürlich. Die Industrie verfügt über ungeheure Macht und Reichtum; die Regierung ist voll von Leuten, die gegen beides keine Abneigung verspüren. In der kuriosen Mischung von Washington - wo Industrielle mit Regierungsaufgaben betraut werden, frühere Regierungsbeamte zur Industrie überwechseln und die Herren der großen Lobbys fröhlich beiden Seiten dienen - arbeitet nahezu jeder für spezielle Interessen.

Die einzige Gruppe, die nicht repräsentativ vertreten ist, sind die Menschen Amerikas. Im Licht dieser vertrauten Situation wirkt es kaum verwunderlich, daß Großindustrie und Big Business gemeinsam alles abwürgen und mundtot machen können, was sich dem Glück der großen Gesellschaften entgegenstellt. Wer daran zweifelt, braucht lediglich die Klagen des Bundes gegen die vier großen Automobilhersteller zu lesen, in denen diese der Verletzung von Sektion I des Sherman-Akts bezichtigt werden. Die Klage wurde noch während der letzten Regierungstage Präsident Johnsons erhoben. Es war eine Zivilklage. Doch man verrät kein Staatsgeheimnis, wenn man sagt, daß die Untersuchungen der Grand Jury vor der Abfassung der Klage ausgereicht hätten, einen Strafprozeß einzuleiten.

Als im Herbst 1969 die Nixon-Regierung in Washington einrückte, beschloß das Justizministerium, die Klage auf »Verschwörung zur Verhinderung von Einrichtungen, die Abgase entgiften« außerhalb des Gerichts durch einen Vergleich zu beenden. Sollte das Bundesgericht diesem Vergleich zustimmen, würden die Automobilfabrikanten ohne Geldstrafe davonkommen. Entsprechend jener eigentümlichen Logik, die man in der Bundeshauptstadt Washington kultiviert, könnten die Großen Vier (der Autoindustrie) abziehen, ohne ihre Schuld einzugestehen – lediglich mit dem Versprechen, so etwas nie wieder zu tun.

Diese Lösung würde noch etwas anderes bewirken, was für die Industrie von Detroit von höchster Wichtigkeit wäre: Alle Zeugnisse und Tausende von Dokumenten, die während der Voruntersuchung durch die Grand Jury anfielen, würden für immer in Panzerschränken verschwinden und den Blicken der Öffentlichkeit entzogen. Alle belastenden Zeugnisse wären damit verschwunden.

Als das Justizministerium diese Absicht verkündete, ging ein Wutschrei durch die Massen, die gezwungen sind, in Smogverpesteten Städten zu hausen. Sie spürten, daß Washington dem kleinen Mann einen hinterhältigen Tritt verabreicht hatte. Der Entschluß, die Autoindustrie ungestraft entkommen zu lassen, war tatsächlich eines der schamlosesten Beispiele in der Geschichte – für die Macht der Industrie wie für die Schwäche der Regierung. Welche Anklagen ließ das Justizministerium so geflissentlich unter den Tisch fallen? Sie werden hier abgedruckt, und der Leser kann sich sein eigenes Urteil über die Frage bilden, wie der Fall hätte gehandhabt werden müssen.

Anklage

12. Beginnend mindestens schon 1953, und von dann bis zum heutigen Tage waren die Angeklagten und ihre Mitverschwörer verstrickt in die Verbindung und Verschwörung betreffend eine unvernünftige Unterdrückung von Automobil-Abgas-Reinigungsanlagen in Handel und Wandel, wodurch die Sektion I des Sherman-Akts (15 u.s.c. § 1) verletzt wurde.

13. Vorgenannte Zusammenarbeit und Verschwörung bestanden in fortwährenden Absprachen, Übereinkommen und konzertierten Aktionen zwischen Angeklagten und Mitverschwörern, deren wesentliche Punkte wie folgt waren und sind: (a) jeden gegenseitigen Wettbewerb betreffend Forschung, Entwicklung, Herstellung und Installation von Abgas-Reinigungsanlagen an Automobilen auszuschalten; und (b) ebenso den freien Wettbewerb beim Ankauf von Patenten und Lizenzen Dritter, Abgas-Reinigungsanlagen an Automobilen betreffend, zu unterbinden.


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14. Zum Zwecke der Bildung und Durchführung vorgenannter Verbindung und Verschwörung führten Angeklagte und Mitverschwörer jene Handlungen durch, die sie gemeinsam zu tun sich verschworen hatten, unter anderen die folgenden: (a) Sie stimmten überein, daß alle industriellen Anstrengungen der Forschung, Entwicklung, Herstellung und Installation von Automobil-Abgas-Reinigungsanlagen außerhalb des Wettbewerbs stattfinden sollten; (b) stimmten überein, gemeinsam Patente und Lizenzen, die ihnen von Dritten, welche nicht dem gemeinsamen Patent-Abkommen vom 1. Juli 1955 angehörten, angeboten wurden, zu prüfen; verbesserten und erneuerten fortwährend jene Absprache, derzufolge alle Mitglieder dieses Abkommens als begünstigte Käufer auftreten sollten, falls einem von ihnen Lizenzen von Personen oder Gesellschaften angeboten werden sollten, die dem Abkommen nicht angehörten; (c) stimmten überein, Automobil-Abgas-Reinigungsanlagen nur gemeinsam einzubauen, zu einem Datum, welches in gegenseitiger Übereinkunft bestimmt werden sollte, und einigten sich später bei mindestens drei verschiedenen Gelegenheiten auf den Versuch, die Installation von Automobil-Abgas-Reinigungsanlagen weiter hinauszuschieben: (1) Im Jahr 1961 kamen die Angeklagten überein, die Installation einer »Kurbelkasten-Entlüftung« an Fahrzeugen, die außerhalb Kaliforniens verkauft werden, bis zum Modelljahr 1963 hinauszuschieben, obwohl diese der Luftreinigung dienende Einrichtung bereits in ganz Amerika während des Modelljahrs 1962 hätte eingebaut werden können, und obwohl zumindest einige der Automobilhersteller den Willen bekundeten, dies zu tun, allerdings ohne daß es zu einem Übereinkommen der ganzen Industrie kam. (2) Ende 1962 und bis 1963 stimmten sie sich untereinander ab, eine Verbesserung der »Kurbelkasten-Entlüftung« weiter hinauszuschieben – eine Verbesserung, die das Californian  Motor Vehicle Pollution Control Board bereits als feste Forderung angekündigt hatte. (3)


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Im Frühjahr 1964 schließlich stimmten sich die Angeklagten ab, die Einführung eines neuen Abgas-Reinigungsgeräts an Automobilen in Kalifornien bis zum Modelljahr 1967 hinauszuschieben; trotz der Tatsache, daß alle fähig waren, diese Verbesserung schon im Kontrolljahr 1966 einzuführen, kamen die Angeklagten überein, kalifornischen Kontrollbeamten mitzuteilen, die Installation abgasereinigender Einrichtungen sei aus technologischen Gründen bis zum Jahr 1967 unmöglich und konnten erst durch den Druck der Behörden, ermöglicht durch die Tätigkeit von Herstellern abgasereinigender Einrichtungen, die nicht der Automobilindustrie angehörten, bewegt werden, den kalifornischen Vorschriften zu entsprechen und besagte Auspuffanlagen bereits im Modelljahr 1966 zu installieren; und (d) kamen gegenseitig überein, Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie Forschung und Entwicklung von Abgasreinigung betrifft, zu unterdrücken.

Auswirkungen 15. Die zuvor genannte Zusammenarbeit und Verschwörung hatte unter anderem folgende Auswirkungen: (a) sie verhinderte und verzögerte Forschung, Entwicklung und Herstellung – sowohl bei den Angeklagten und ihren Mitverschwörern als auch bei anderen, die den hier genannten Abkommen nicht angehörten – sowie die Installation von Einrichtungen, die verhindern sollen, daß Automobilabgase die Luft verpesten; (b) sie begrenzte und verhinderte den Wettbewerb zwischen den Angeklagten und ihren Mitverschwörern betreffs Forschung, Entwicklung, Herstellung und Installation abgasereinigender Einrichtungen; und (c) verhinderte und unterdrückte jeden Wettbewerb beim Ankauf oder Erwerb von Patenten und Lizenzen, die Automobil-Abgas-Reinigungsanlagen betreffen.


Das Antitrust-Verfahren des Jahrhunderts 89

Der Versuch des Justizministeriums, die Klage ohne gerichtliche Verhandlung aus der Welt zu schaffen, führte in rascher Folge zu einer Reihe von Gerichtsverfahren, deren Ziel war, die Entdeckungen der Grand Jury jedermann zugänglich zu machen. Die Stadt Los Angeles brachte eine Klage im Wert von 100 Millionen Dollar ein; Chikago folgte mit einer Klage im Wert von 3 Milliarden Dollar, die von Rechtsananwalt James Torshen im Auftrag zweier Stadtverordneten von Chikago dem Gericht vorgelegt wurde. Der Staat Kalifornien bekundete seine Absicht, zu klagen, tat dies später auch, und 46 Kongreßmitglieder forderten das Bundesgericht in einer Petition auf, den vom Justizminister angestrebten Vergleich zu unterbinden.

Der Vertreter der Konsumenten, Ralph Nader, geißelte das Justizministerium bitter wegen des geplanten Vergleichs, nannte den Konsensus »grundsätzlichen Betrug« und nicht das Papier wert, auf das er gedruckt sei. Nader meinte, es sei der Regierung unmöglich, den Vergleich und seine Abmachungen entsprechend zu kontrollieren, da es im ganzen Justizministerium (Antitrust-Abteilung) nur sechs Anwälte gebe, dagegen aber Hunderte solcher komplizierten Vergleiche. Als es schließlich zur Kraftprobe kam, also zu dem, was man »das Antitrust-Verfahren des Jahrhunderts« genannt hat, verlief alles wie geschmiert. Richter Jesse W. Curtis war der Vorsitzende bei dem Verfahren im us-Distrikt-Gericht von Los Angeles. In den vollgestopften Gerichtssaal traten die Anwälte der Großen Vier, ein Aufgebot der besten juristischen Talente des ganzen Landes. Sie hätten zu Hause bleiben und einen Boten schicken können. Der Richter stimmte dem Vergleich zu, die Automobilhersteller waren frei. Richter Curtiss ordnete an, daß sämtliche Schriftstücke und Dokumente in gerichtlicher Verwahrung bleiben sollten. Er sagte, das Material werde jedem zugänglich gemacht, der es benötige, um eine Klage gegen die Automobilindustrie anzustrengen. Schon jetzt befinden sich in den Händen kaliforni-


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scher Anwälte 200.000 Dokumente, die jener Untersuchung auf Bundesebene entstammen. Hatten an diesem Tag die Politiker einen Sieg errungen, indem sie die Antitrust-Aktion vereitelten, so war es doch ein Pyrrhussieg. Das Publikum ist emotional aufgeladen bis zu seinen vom Smog entzündeten Augenlidern, vor allem in den großen Städten. Die Leute werden es den Staatsbeamten nicht so leicht vergessen, daß sie sich so nachgiebig gegenüber Luftverschmutzern verhielten. Zu den lächerlichsten Aussprüchen während jener Episode gehört, was der stellvertretende Anwalt General Richard W. McLaren äußerte, der Chef der Antitrust-Abteilung im amerikanischen Justizministerium. Er forderte einen Spruch für den Vergleich, weil dies seinem Ministerium gestatten werde, sein »starkes Antitrust-Programm« fortzusetzen. Man fragt sich, welche logischen Schlüsse aus diesem Vergleich- eine »Unterstützung« von Antitrust-Programmen machen können. Wer etwas von Politik verstand, gab der Klage gegen die Automobilindustrie niemals eine große Chance. Sooft Großindustrie und öffentliche Interessen aufeinanderstoßen, gewinnt – das ist eine Tatsache – die Industrie; denn sie verfügt über Geld, erstklassige Anwälte und Freunde an höchster Stelle.

Die Öffentlichkeit verfügt über nichts dergleichen. Ein Mann allerdings wird den Kampf gegen Detroit nicht aufgeben: der Landrat im Los Angeles-Distrikt, Kenneth Hahn, der bereits 1953 gegen die Autofabrikanten in die Arena ging. Er hat sie seither verfolgt und gebissen, wo er konnte – wie ein Terrier eine Elchherde. Seine Initiative führte zu der Untersuchung durch eine Grand Jury; später war er der Motor, der hinter dem Gerichtsverfahren in Los Angeles stand. Ein Brief Hahns an Henry Ford II im Jahr 1953 brachte ihm ein Antwortschreiben, an das die Autoindustrie noch heute nicht gerne zurückdenkt; denn diese Antwort ergab, daß die


Fords Motoren »rauchen« nicht - 91

Fabrikanten entweder gar nicht wissen, was Luftverschmutzung ist, oder sich den Teufel um diese Gefahr scheren – und möglicherweise beides. Hahns Schreiben wurde zwar nicht von Ford persönlich beantwortet, sondern von einem unglücklichen Public-Relations-Mann, dem mehr Schelte und öffentliche Beachtung zuteil wurde, als er verdiente. Hahn hatte Ford Fragen gestellt über den Smog und die Rolle, die Automobile bei der Entwicklung des Smog spielen; auch hatte er sich erkundigt, ob die Industrie gegebenenfalls etwas dagegen unternehmen würde. Die Firma Ford antwortete: Werter Herr Hahn, obwohl die leitenden Ingenieure bei Ford natürlich wissen, daß Automotoren Abgase produzieren, haben sie doch das Gefühl, daß solche Auspuffdämpfe rasch in der Atmosphäre verteilt werden und durchaus kein Problem der Luftverschmutzung darstellen. Aus diesem Grund hat unsere Forschungsabteilung auch keinerlei Versuche durchgeführt, die auf eine völlige Eliminierung solcher Abgase hinzielen. Die wundervollen Automobil-Motoren, die moderne Ingenieure konstruieren, »rauchen« nicht. Nur alte, ungepflegte Motoren verbrennen Öl. Eine Notwendigkeit für eine Einrichtung, die effektiver Abgase reduziert, ist daher gegenwärtig nicht vorhanden. Um so sorgfältiger erforschen wir dafür Prozesse einer noch wirkungsvolleren Verbrennung von Treibstoffen. Ihr sehr ergebener Dan J. Chabek Nachrichtenabteilung

Seit diesem bemerkenswerten Brief, der sich auf die Formel »Hau ab, Junge, du bist lästig!« reduzieren läßt, hat die Automobilindustrie – wie sie behauptet – Millionen Dollar und unzählige Arbeitsstunden auf das Problem verwendet, Luftverschmutzung durch ihr Produkt vermittels geeigneter Erfindungen zu verhindern. Dieser Behauptung steht die

Öffentlichkeit mißtrauisch gegenüber. Sie zeigt auch nur geringes Interesse gegenüber jener windigen Schaumschlägerei, genannt »Zehnjahres-Plan«, mit der die Industrie lockt und die angeblich jeden Smog zerstreuen soll. Dieses Mißtrauen ist um so verständlicher, als bereits Prognosen für das Jahr 1976 existieren, die wahre Smog-Katastrophen voraussagen. Zyniker meinen dazu, die Industrie habe immerhin die Chance, ihre Verfolger auf diese Weise um vier Jahre zu überleben. Wie sieht die Wahrheit aus? Was taten die Großen Vier wirklich, um Einrichtungen zu entwickeln, die Luftverschmutzung durch Auto-Abgase vermindern oder ausschließen?

Man hört eine ganze Reihe von Theorien. Die vier interessantesten sollen hier vorgestellt werden. Suchen Sie sich die passende aus: 1. Detroit hat bereits den vollkommenen Abgas-Entgifter, der Smog in einem solchen Maß reduziert, wie man es in Kalifornien fordert (wo die Kriterien schärfer sind als in den übrigen Bundesstaaten). Es wünscht ihn aber nicht zu verwenden, bevor nicht die übrigen usa die gleichen Normen für Automobile gesetzt haben. Bis dahin wäre jenes Gerät wahlweise zu haben … und solche Optionen könnten sich als weniger zugkräftig beim Verkauf erweisen als elektrisch gesteuerte Schiebedächer oder ähnlich attraktive »Zusätze«. Ein Verkaufserfolg sei aber von diesem Gerät vorerst nicht zu erwarten. 2. Grundsätzlich die gleiche Theorie wie (1), mit dem Zusatz: Detroit könnte ein solches Gerät haben, will aber das Geld für die Entwicklung nicht ausgeben, bevor das Entgiftungsgerät in ganz Amerika gesetzlich vorgeschrieben ist. 3. Detroit hat kein Interesse mehr, Geräte zur Beseitigung von Giftstoffen in dem normalen Verbrennungsmotor zu entwickeln, weil es in wenigen Jahren entweder zur Gasturbine oder zum dampfgetriebenen Auto übergehen will. 4. Detroit verfügt einfach nicht über genügend Kenntnisse, um mit den schwierigen thermochemischen Problemen fertigzuwerden, die bei der Abgas-Reinigung auftreten.

Diese These klingt zwar nicht so reizvoll wie die anderen, kommt aber wahrscheinlich der Wahrheit etwas näher. Man könnte es vielleicht mit der zweiten Theorie verbinden: dem Wunsch, Geld mit einem solchen Gerät zu verdienen, ganz gleich, wie das Spiel ausgeht. Wenn also Detroit zur Zeit bis über die Ohren in den Kampf gegen die Abgase seiner Automobile verstrickt ist, dann steht es dabei doch nicht allein. Auch die klügsten Wissenschaftler der USA haben die richtige Antwort bisher nicht gefunden. Die härteste Nuß bei diesem Spiel bildet dabei das Nitrogenoxid (NOX), das entsteht, sobald Luft überhitzt wird – wie etwa im Zylinder des normalen Automobilmotors. Hat es sich einmal gebildet, dann »zerfällt« NOX nicht ohne weiteres in Nitrogen (Stickstoff) und Kohlendioxid – zwei relativ harmlose Bestandteile. Es verläßt vielmehr den Auspufftopf und gelangt in die Atmosphäre, wo es im Sonnenlicht »kocht« und dabei zu Nitrogendioxid wird, einem ziemlich giftigen Stoff. Er wird zu einem wesentlichen Bestandteil des »fotochemischen Smog«, jenes rostfarbenen Schleiers, der zu einem Kennzeichen der Landschaft von Los Angeles geworden ist und dort wahllos Pflanzen, Material und Menschen schädigt: Doch die Lösung des von Autos verursachten Smog-Problems muß gefunden werden, und zwar schnell, wenn Mensch und Umwelt katastrophalen Folgen entgehen wollen. Es gibt keine Alternative. Der Auftrag ist klar – so klar wie bei den Jagdfliegern des Zweiten Weltkriegs, die nach dem Motto handelten: »Pack ihn – oder er packt dich!«

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