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Von "aktuell" bis "Zwischenruf"

Politischer Samisdat in der DDR

Ilko-Sascha Kowalczuk

"Man schreibt selbst,
man redigiert selbst,
man zensiert selbst,
verlegt selbst, 
man verteilt selbst
und sitzt auch selbst die Strafe dafür ab."
Wladimir Bukowski 

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Anfang der achtziger Jahre fragte ein bekannter Schriftsteller aus Ost-Berlin einen Funktionär des DDR-Schrift­stellerverbandes, ob er eine Erlaubnis erhalten könne, um ein Xerox-Kopiergerät für seinen Privatgebrauch aus dem Westen einzuführen. Der hob abwehrend die Hände und entgegnete: Es sei wahrscheinlicher, daß ihm erlaubt werde, eine Maschinenpistole zu kaufen.

Die Angst vor unkontrolliert Gedrucktem, Geschriebenem und Vervielfältigtem war in der DDR bei den Funktionären groß. Das Wort galt als Waffe. Die Kommunisten selbst gründeten ihr System auf Ideen und Oberzeugungen, die sie zur materiellen Gewalt werden ließen. Sie hatten Worte in Waffen geschmiedet und wußten um deren Gefährlichkeit. Die SED-Politik war dennoch ambivalent und nicht wirklich konsequent: So war es an sich verboten, Vervielfältigungen über 99 Exemplare ohne Genehmigungen vorzunehmen, zugleich aber existierte eine Vorschrift aus dem Jahre 1959, die Vervielfältigungen "für den inneren Dienstgebrauch" davon ausnahm.1)

Diese Vorschrift erwähnte die Kirchen nicht, aber gerade die machten sich diese Verordnung zu nutze. Mit dem Aufdruck "Nur für den innerkirchlichen Dienstgebrauch" versehen, konnten die Gemeinden im Prinzip drucken und vervielfältigen, was ihnen beliebte. Die innerkirchliche Zensur und Selbstbeschränkung war ausgeprägt genug, um politische Druck- und Vervielfältigungserzeugnisse stets marginalisieren zu können. 

 

1)  Vgl. Anordnung über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Vervielfältigungserzeugnissen vom 20. Juli 1959, in: GBl. der DDR, Teil I, Nr. 46; Anordnung Nr. 2 über das Genehmigungsverfahren für die Herstellung von Druck- und Verviel­fält­igungs­erzeugnissen vom 25. März 1975, in: ebenda, Nr. 16; Verordnung über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erschein­enden Presseerzeugnisse vom 12. April 1962, in: ebenda, Teil II, Nr. 24. Zum juristischen Hintergrund vgl.: Blumenwitz, Dieter: Meinungs- und Informationsfreiheit, in: Brunner, Georg (Hrsg.): Menschenrechte in der DDR. Baden-Baden 1989, S. 60-67.


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Fast jede der etwa 7.800 Kirchgemeinden in der DDR verfügte 1988 über ein oder mehrere Verviel­fältigungsgeräte2) — nur die wenigsten jedoch nutzten die Technik für die Herstellung politischer Texte bzw. stellten die Technik anderen dafür zur Verfügung. Die Kirchgemeinden kamen an diese Technik heran, weil sie einen Sonderstatus in der DDR einnahmen und ihnen die Einfuhr nicht verwehrt werden konnte.3)

Aber nicht nur der Zugang zu Vervielfältigungsgeräten unterlag in der DDR strikten Kontrollen und Beschränk­ungen. Im politischen Strafrecht existierten Paragraphen, die die freie Meinungsäußerung unter strafrechtlich relevanten Generalverdacht stellten und die Sammlung von Nachrichten und Informationen sanktionieren konnten. § 99 StGB regelte die "landesverräterische Nachrichtenübermittlung", § 106 die "staatsfeindliche Hetze", § 219 die "ungesetzliche Verbindungsaufnahme" und § 220 die "öffentliche Herab­würdigung". 

Die Strafmaße waren drakonisch bemessen (bis 12 Jahre). So konnte schon jemand verurteilt werden, der nicht-geheime "Nachrichten" sammelte, zugänglich machte oder anderen, der Spionage verdächtigte Personen oder Organisationen, übergab. Dabei konnte wiederum prinzipiell jeder der Spionage verdächtigt werden, weil — um ein für unseren Zusammenhang relevantes Beispiel anzuführen — in der DDR offiziell keine Grundlage für eine politische Opposition gegeben war,4) weshalb jede Opposition in den Augen der SED-Funktionäre ein gewöhnliches, d.h. kein politisches Verbrechen darstellte und Opposition zugleich nur im Zusammenhang mit "feindlichen Mächten" für die SED denkbar war.5)  

Spionage und Opposition gehörten dieser Logik nach zusammen, wobei im allgemeinen statt § 97 StGB "Spionage" der eigens geschaffene § 99 "Landesverräterische Nachrichtenübermittlung" bzw. — wenn es sich "nur" um Kontakte etwa zu akkreditierten Journalisten handelte — § 219 "Ungesetzliche Verbindungs­aufnahme" Anwendung fand.

 

2)  Vgl. Knabe, Hubertus: "Samisdat" — Gegenöffentlichkeit in den 80er Jahren, in: Kuhrt, Eberhard (Hrsg.): Opposition in der DDR von den 70er Jahren bis zum Zusammenbruch der SED-Herrschaft. Opladen 1999, S. 302.  
3)  Vgl. Maser, Peter: Kirchen und Religionsgemeinschaften in der DDR: 1949-1989. Ein Rückblick auf vierzig Jahre in Daten, Fakten und Meinungen. Konstanz 1992; Ders.: Die Kirchen in der DDR. Bonn 2000.  
4)  So die offizielle Darstellung etwa in: Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin 1967, S. 471 (3., Überarb. Aufl. 1978, S. 652 usw.), oder auch: Warum gibt es in der DDR keine Opposition?, in: Neues Deutschland vom 17. Mai 1957; vgl. ausführlich: Kowalczuk, Ilko-Sascha: Artikulationsformen und Zielsetzungen von widerständigem Verhalten in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, in: Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland" (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), hrsg. vom Deutschen Bundestag, Baden-Baden 1995, Band VII/2, S. 1221-1233.  
5)  Vgl. aus der Fülle der Belege u. a. folgende MfS-Arbeit: Grabsch, Werner; Quitschau, Siegmund; Silbermann, Uwe; Wagner, Rainer; Stein, Werner-Michael; Wagner, Brigitte: Das aktuelle Erscheinungsbild politischer Untergrundtätigkeit in der DDR und wesentliche Tendenzen seiner Entwicklung. Dissertation an der JHS Potsdam, 20. Dezember 1988 (BStU, ZAIG, 8317; JHS-Nr. 230/89); sowie dazu die umfänglichen Thesen vom 17. Februar 1989: BStU, ZAIG 8193, JHS-Nr. 241/89.


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Neben der "Druckgenehmigungspraxis" und den strafrechtlichen Verfolgungen existierte schließlich ein Bereich, der die Entfaltung einer freien Öffentlichkeit und einer mündigen Gesellschaft nachhaltig begrenzte und verhinderte: Die SED beharrte auf das Informationsmonopol und war zugleich oberste Hüterin und Kontrolleurin von Medien und veröffentlichter Meinung. Dabei bediente sie sich verschiedener Mittel und Methoden: die Zensur stellte ein zentrales Element dar. Die Existenz der Zensur war in den kommunistischen Staaten eine elementare Vorbedingung für die Entwicklung einer Gegenkultur und das Entstehen einer vielfarbigen Samisdat-Landschaft.

 

Voraussetzung des Samisdat: Die Zensur  

Der bekannteste Dissident aus der DDR, Robert Havemann, schrieb 1976: 

"Obwohl es keine Zensurbehörde gibt, können in der DDR weder in Zeitungen und Zeitschriften noch im Radio oder Fernsehen, nicht im Theater und Kino, auf keiner Kulturveranstaltung, nicht einmal beim Kleingärtnerverein Immergrün auch nur ein Wort und eine Zeile gesagt oder gesungen werden, die nicht direkt oder indirekt den Filter der Staats- und Parteikontrolle durchlaufen haben. Und dieser Filter ist sehr eng. Selbst ein so harmloses und weitgehend konformistisches Buch wie Der Tag X von Stefan Heym,6) über das schon ein bindender Vertrag des Autors mit dem List-Verlag in der DDR vorlag, durfte nicht gedruckt werden ... Es gibt zwar eine Reihe von Schriftstellern, die 'gerade noch' erscheinen dürfen, deren Auflagen sind aber so beschränkt, daß man Glück haben muß, ein Buch von ihnen zu ergattern."7)

Die Zensur bewirkte nicht allein, daß Bücher nicht oder nur verspätet oder nur "überarbeitet" erscheinen durften. Sie hinterließ nachhaltig Spuren bei den zensierten Autorinnen und Autoren. Fast zwanzig Jahre nach Havemann, 1995, resümierte der Dichter Uwe Kolbe: "Gern würde ich sagen: Die Diktatur spielt keine Rolle für mein Schreiben. Gern würde ich schreiben: Die DDR prägte meine Sprache nicht."8 Kolbe "würde gern", konnte aber nicht, weil das System auch bei jenen Spuren hinterließ, die bewußt versuchten, im Lande dem System zu entfliehen.

Nur wenige Jahre nach der Revolution von 1989/90 befragte ein Germanist aus Delaware (USA) etwa 240 Schrift­stellerinnen und Schriftsteller nach ihren Erfahrungen mit der Zensur in der DDR. Auf die Briefe des amerikanischen Wissenschaftlers reagierten 1992/93 über die Hälfte der angeschriebenen Autoren und Autorinnen. Die Antworten waren so breitgestreut wie das Spektrum, das die Autorinnen und Autoren repräsentierten. Der Philosoph John Erpenbeck etwa, der bis zur Schließung am Institut für Philosophie der Akademie der Wissenschaften der DDR gearbeitet und marxistisch-leninistische Bücher etwa zur Erkenntnistheorie, zum Verhältnis von Naturwissenschaften und Philosophie oder zur Wissenschafts­philosophie publiziert hatte, bewies mit seiner Antwort kadergeschultes dialektisches Denken. 

 

6)  1974 im westdeutschen Bertelsmann Verlag erschienen unter dem Titel: 5 Tage im Juni.
7)  Havemann, Robert: Über Zensur und Medien, in: Berliner Schriften. Hrsg. Andreas W. Mytze, 2. Aufl., München 1978, S. 99-100.
8)  Kolbe, Uwe: Literatur in Diktatur und Demokratie — Erfahrungen mit der Zensur in Deutschland (1995), in: Ders.: Renegatentermine. 30 Versuche, die eigene Erfahrung zu behaupten. Frankfurt/M. 1998, S. 165.


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Er hatte seit den 70er Jahren auch belletristische Werke veröffentlicht, darunter 1987 die vielbeachtete Anthologie "Windvogelviereck", in der sich Autorinnen und Autoren wie Christoph Hein, Karl Mickel, Volker Braun, Franz Fühmann, Irmtraut Morgner, Richard Pietraß, Joachim Walther, Christa Wolf, Heinz Knobloch, Helga Königsdorf oder Helga Schubert über Wissenschaften und Wissenschaftler äußerten. Erpenbeck schrieb nun im Januar 1993 dem amerikanischen Professor: 

"Ich habe in der DDR alle ... Formen von Literaturzensur erlebt: in geringerem Maße bei eigenen Arbeiten, in größerem, zuweilen furchtbaren bei Kollegen und Freunden. Ich weiß also, wovon ich rede, wenn ich Ihnen versichere: Keine Form von Zensur ist so verheerend, Persönlichkeits- und, in der Summe, auch literaturschädigend wie die brachiale Zensur des Marktes. Ich habe, wenigstens vorläufig, vor ihr kapituliert und aufgehört, literarisch zu arbeiten." 9) 

Nun mag der Schaden, der der Weltliteratur durch das selbstauferlegte Schreibverbot John Erpenbecks zugefügt werden mag, überschaubar und verschmerzbar sein. Sein Argument aber, in der bundesdeutschen Demokratie seien die Gesetzes des freien Marktes allemal so schlimm, ja, in diesem Fall sogar noch viel beeinträchtigender als die Zensur in der DDR, ist keineswegs nur von ihm vorgetragen worden. Sehr viel moderater und doch in der Sache eindeutig schrieb Günter de Bruyn 1990 in einem Nachwort zu einem Klassiker der "Zensurliteratur": 

"Ein Ende der Bücherzensur wird es erst geben, wenn Bücher keine Rolle mehr spielen, weil andere Medien an ihre Stelle getreten sind. Auf diese wird sich dann die Zensur konzentrieren, und zwar desto stärker, je populärer sie sind. Wie es scheint, ist das ein Vorgang, den wir noch erleben werden: das Bücherlesen wird freier, weil es elitärer, also seltener wird." 10) 

In de Bruyns Äußerung spiegelt sich die Angst, nach dem Wegfall der üppigen Privilegien in der DDR, die dort jedes Mitglied des Schriftstellerverbandes genießen durfte, sich auf dem freien Buchmarkt als Schriftsteller nicht behaupten zu können. De Bruyn hat sich behauptet. 

Die Publizistin Daniela Dahn, deren Bücher sich ebenfalls als materiell erfolgreich erwiesen, verstieg sich dagegen noch jüngst zu der Behauptung, die öffentliche Kritik in der Gegenwart sei eine Art Repression, "die nicht weniger schmerzlich ist als das, was ich mit der Zensur erlebt habe".11) Zur Provinzglosse verkommt dabei das Schauspiel der Dahn, weil sie 2001 versucht hatte, ein Buch von 1987 überarbeitet als nunmehrige Originalfassung erneut zu verkaufen und dabei einige schwerwiegende kosmetische Veränderungen vornahm, die ihr 1987 angeblich die Zensur herausgestrichen hatte.12) Dahn steht exemplarisch für Personen, die von sich behaupten, eine kontinuierliche Widerstandsbiographie vorweisen zu können: sie will vor 1989 oppositionell gewesen sein und seit 1990 nicht minder oppositionell gegenüber dem herrschenden Zeitgeist auftreten. Beides ist eine Legende.13) 

 

9)  Zipser, Richard (Hrsg.): Fragebogen: Zensur. Zur Literatur vor und nach dem Ende der DDR. Leipzig 1995, S. 120.
10)  Bruyn, Günter de: Unparteiische Gedanken über die Zensur, in: Houben, Heinrich Hubert: Hier Zensur — Wer dort?: Antworten von Gestern auf Fragen von heute (1918); Der gefesselte Biedermeier: Literatur, Kultur, Zensur in der guten, alten Zeit (1924). Leipzig 1990, S. 469. 
11)  Ein Skandal aus vierundzwanzig Zeilen. Daniela Dahn über die Vorwürfe, bei der Neuauflage ihrer DDR-Reportage gemogelt zu haben, in: FAZ, Berliner Seiten, 31. August 2001, S. BS 3.  
12)  Vgl. etwa: Berkholz, Stefan: Als Ernst Thälmann einen Brief an die tote Rosa schrieb. Mogelpackung: Daniela Dahns altneue Prenzlberg-Reportagen, in: Der Tagesspiegel vom 26. August 2001, S. 29; Wawerzinek, Peter: ... hadern mit Daniela Dahn, in: Berliner Zeitung vom 1./2. September 2001, S. 11.


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Allerdings konterkarieren andere Autoren und Autorinnen solche Überlegungen. Helga Schubert etwa konstatierte, daß Zensur der Diktatur systemimmanent sei.14) Dabei war sie sich bewußt, daß die Verwendung "Diktatur" für den Staat namens DDR auch heute noch Folgen zeitigt: 

"Leute wie ich haben die Wahl, sich erinnerungslos, gleichsam kindlich, ganz und gar ungefährlich tolerant, mitleidsvoll und verständig zu geben, sich auf diese Weise eine Alibifunktion zu erkaufen und damit in den Kulturbetrieb einbezogen zu werden oder die SED-Diktatur ein Verbrechen zu nennen, sich gegen die Nostalgiker in Ost und West zu wehren und zur Strafe dafür von ihnen ausgegrenzt und verunglimpft zu werden."15)

Helga Schuberts Antwort fiel deshalb so deutlich anders als die von Erpenbeck aus, weil sie auch vor 1989 politisch auf anderen Positionen stand. Während sich der Philosophieprofessor nahe an der Kommando­brücke beim Kapitän aufhielt und diesem und seiner Offiziersmannschaft zuweilen Ratschläge über den weiteren Kurs erteilen durfte, konnte die freischaffende Autorin zwar DDR-typische Schriftsteller­privilegien in Anspruch nehmen, aber ansonsten war sie weit von Kommandobrücke und Waffenkammern entfernt untergebracht. Diese Perspektive schärft die historische Erkenntniskraft und das subjektive Erinnerungsvermögen. Und wahrscheinlich leidet Erpenbeck persönlich unter der Kraft des freien Literaturmarktes seit 1990 tatsächlich weitaus stärker als vor 1989 unter der Zensur in der DDR: auf dem freien Markt ließen sich seine Werke nicht absetzen, dafür hatte ihn die Zensur vor 1989 ob seines Werkes unbehelligt gelassen.

*

Seitdem Menschen schreiben und ihr Geschriebenes anderen zur Kenntnis bringen wollen, gibt es Literatur­verbote. In Folge der Gegenreformation erfand die katholische Kirche im 16. Jahrhundert nicht nur den Index Librorum Prohibitorum, sondern auch die Zensurinstitution. In der DDR war die Zensur — wie in den meisten anderen Diktaturen — permanentes Thema.16) Klaus Höpcke etwa, der von 1973 bis 1989 als stellvertretender Kulturminister hauptverantwortlich für die Verlagsproduktion war, ist im Volksmund "Buchverhinderungsminister" genannt worden. Dabei erhielt er selbst 1985 ein Disziplinarverfahren, weil er Volker Brauns "Hinze-Kunze-Roman" zum Druck frei gegeben hatte. Aber die Leserschaft interessierte weniger, was in den Buchläden und den Bibliotheken zu haben war, als vielmehr das, was nicht zu haben war und als verbotene und unterdrückte Literatur klassifiziert werden konnte. 

Höpcke hat sich bei der......

 

13)  Vgl. auch: Faktor, Jan: Wieviel Engagement verträgt die Kunst, in: Simon, Annette; Faktor, Jan: Fremd im eigenen Land? Gießen 2000, S. 125-127.  
14)  Zipser (Hrsg.): Fragebogen: Zensur, S. 297.  
15)  Ebenda, S. 301.  
16)  Zur Zensur vgl. etwa: Wichner, Ernst; Wiesner, Herbert (Hrsg.): Zensur in der DDR. Geschichte, Praxis und "Ästhetik" der Behinderung von Literatur. Berlin 1991; sowie: Loest, Erich: Der vierte Zensor. Vom Entstehen und Sterben eines Romans in der DDR. Köln 1984.


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