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14.  Zur Neugliederung des Staatsozialismus — ein Entwurf   Henrich-1989 

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Geistesleben (279) Wirtschaftsleben (282) Rechtsstaat und demokratisches Leben (293) Von Jalta zur Emanzipation der Deutschen (300)

275-304

Bei aller Skepsis gegenüber der Möglichkeit einer grundsätzlichen Reformation des Staats­sozialismus will ich dennoch zum Abschluß meiner Überlegungen den Versuch unternehmen, in die Zukunft zu denken, und der Frage nachgehen, wie denn mensch­lichere und demokratischere Verhältnisse beschaffen sein müßten. - Eines ist sicher: 

Zum Besseren werden sich die Verhält­nisse nur wenden, wenn es gelingt, die Entwicklung des Systems wieder mit der beeinfluß­baren Wirklichkeit und den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen zusamm­en­zuschließen. Anstelle der unter der Parole des "demokratischen Zentralismus" betriebenen Über­setzung der System­zwänge in die Lebenspraxis der Menschen muß von dieser her ein vernünftiger Einfluß auf das System ausgeübt werden.

Wie dieser Einfluß der Lebenswelt auf das System aussehen könnte, kann man sich gut vor dem Hintergrund der tatsächlichen Planungs­praxis im Staats­sozialismus klarmachen. Diese ist ja dadurch gekennzeichnet, daß der zentral erarbeitete "Planentwurf" die gesellschaftliche Entwick­lungs­richtung und die entscheidenden Prioritäten und Proportionen von vornherein festschreibt.

Worüber außerhalb der Reihen der Politbürokratie nurmehr beraten werden darf, ist, wie die Plankenn­ziffern übererfüllt werden können. Ob wir in die Kfz-Industrie oder den Ausbau des Schienennetzes der Eisenbahn, ob wir in die Volkswirtschaft oder die Rüstung investieren, ob wir dem Umweltschutz unsere Aufmerksamkeit zuwenden wollen oder nicht - Fragen dieser Art stehen prinzipiell außerhalb der öffentlichen Diskussion. Gerade die Beantwortung dieser Art Fragen muß aber vor jeder Planausarbeitung dem Vetodruck öffentlicher Diskurse ausgesetzt werden. Nicht innerhalb, sondern grundsätzlich außerhalb des Systems der Politökonomie müssen die tragenden Prämissen ausgehandelt werden, anhand derer die Planer ihre Entwürfe fertigen.

Wollen wir das alte Menschheitsziel einer "Überführung der politischen Regierung über Menschen in eine Verwaltung von Dingen und eine Leitung von Produktions­prozessen" nicht in das Nirgendwo rosaroter Sehnsuchts­landschaften verlegen, dann dürfen wir uns nicht scheuen, den Punkt zu benennen, von dem aus in der Gegenwart der Ausbruch aus dem Gehäuse büro­kratischer Hörigkeit beginnt. 

Ich denke, es ist — so bescheiden das klingen mag — der öffentliche Diskurs, der in allen gesellschaftlichen Bereichen in Gang gebracht werden muß. Erst in dem Umfang, wie über öffentliche Diskurse die Ziele und Formen des Zusammen­lebens im Staatssozialismus bestimmt werden, kann von einer Transformation des Politischen, einem ersten Schritt in Richtung einer Assoziation der Menschen in Freiheit gesprochen werden.

276


Wer gedanklich die Richtung der notwendigen Umgestaltung im Staatssozialismus vorzeichnen will, wird dann, wenn er es praktisch meint, gar nicht alle Einzelfragen beantworten können, welche die Praxis in der gegen­wärtigen Phase der Entwicklung stellt. Um die Beantwortung einer Frage kommt jedoch keine Erörterung der zukünftigen Daseins­bedingungen im Sozialismus herum: Welcher Neugliederung bedürfen die sozialistischen Verhältnisse, damit unser Gesellschafts­körper von den ihn schwächenden und verunstaltenden sozialen Pathologien saniert werden kann?

 

Vor allem muß der soziale Organismus so gestaltet werden, daß bereits vom Wesen dieser Neugliederung her das "Gefesseltsein an den Boden und die Maschinerie" mitsamt "Mauer", der ideologische Dogmatismus, die Rechtlosigkeit ebenso wie die anderen Anachronismen innerhalb des Geistes- und Wirtschaftlebens über­wunden werden. Ganz sicher müßte auch wieder die wirtschaftliche Tüchtigkeit wachgerufen werden.

Ganz gleich, wie man die Sache betrachtet, die Fülle der zur Lösung anstehenden Probleme ist riesengroß. Man wird sie aber in ihrer Mehrzahl nur dann bewältigen können, wenn ohne jeden Vorbehalt die entscheidende Konsequenz gezogen wird, den "vormund­schaftlichen Staat", der ja zum überwiegenden Teil für die Probleme verantwortlich ist, wenigstens in dem Umfang "absterben" zu lassen, wie er mit seinen Apparaten und Politiken das Geistes- und Wirtschafts­leben tyrannisiert. Die zu erringende Freiheit kann heute, wie Marx in seiner Kritik des Gothaer Programms geschrieben hat, nurmehr darin bestehen, "den Staat aus einem der Gesellschaft übergeordneten in ein ihr durchaus untergeordnetes Organ zu verwandeln ...".76)

277


Am Beginn jeder sozialen Erneuerung und vor ökonomischen Reformen muß daher die Einrichtung einer gesellschaftlichen Kontrolle über diejenigen Staatsparasiten stehen, deren fachmännischer Handhabung von Maulkorb und Knebelkette wir die anhaltende Friedhofsruhe in unserem Lande verdanken. Hierin muß der erste Schritt für einen Wandel zur Freiheit im Staatssozialismus bestehen. Der lähmende Einfluß der überdimensionalen Sicherheits­apparate muß zurückgedrängt und der Kaderbestand der Dienste sowie deren Reproduktion der Entwicklung der wirklichen Kriminalität in der Gesellschaft angepaßt werden.

Es fragt sich nun: 

Welche Umwandlung wird der sozialistische Staat erfahren, wenn er im Geistesleben und in der Wirtschaft planmäßig zum "Absterben" gebracht wird? Mit anderen Worten, welche Aufgaben bleiben dem Staat und seinen Organen vorbehalten, die den jetzigen Staatsfunktionen entsprechen? Logischerweise wird sein Betätigungsfeld erheblich schrumpfen. Aus der (ständig wachsenden) Rolle des Volkserziehers und Wirtschaftsorganisators wechselt der Staat dann zwangsläufig in die eher schon wieder liebenswürdige Rolle des bloßen "Wächters", der nach innen die demokratischen Formen garantiert; in denen sich Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Gruppierungen zueinander ins Verhältnis setzen.

Wird der sozialistische Staat in dieser Weise aus dem Geistesleben und der Wirtschaft als eine diesen Verhältnissen wesensfremde Kraft zurückgenommen, so kann der soziale Organismus in diesen beiden Gliedern Zug um Zug eigene Selbstverwaltungen ausbilden. Im Ergebnis wird eine Dreigliederung in die gegeneinander verselbständigten Bereiche Geistesleben — Wirtschaft — Staat entstehen. Auf diese Idee der Dreigliederung weist bereits im Denken der Aufklärung wie des Marxismus vieles hin. Ihre konsequenteste Ausformung hat sie zu Beginn dieses Jahrhunderts durch Rudolf Steiner erfahren.

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   Geistesleben  

 

Mag unter der erforderlichen Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Konkreten auch durchaus Unterschiedliches verstanden werden — Übereinstimmung besteht vermutlich bei allen reformwilligen Kräften dahingehend, daß durch die Umgestaltung und die damit verbundene Ausschaltung der "kulturell-erzieherischen" Funktion des Staates dieselben Menschen zu selbstbestimmtem Handeln gerufen werden sollen, die derzeit oftmals noch widerspruchslos in der Unmündigkeit verharren.

Nicht die Wünsche des sozialistischen Staates, der heute zum Haß auf den vermeintlichen Klassenfeind aufruft, morgen dagegen unsere Jugend zur Liebe gegenüber ständig wechselnden "Bruderparteien und Brudervölkern" erziehen will, würden dann weiter die Orientierung des Bildungs- und Erziehungs­wesens bestimmen. Es wären dann im Prinzip universalistische, menschheits­pädagogische Gesichtspunkte, die allmählich in den Vordergrund rücken und die Richtschnur für das kulturelle Handeln liefern würden.

Wilhelm von Humboldt hat in klassischer Weise das Ziel beschrieben, dem ein solches, von staatlicher Bevormundung befreites Geistesleben entgegengeht:

"Wenn wir eine Idee bezeichnen wollen, die durch die ganze Geschichte hindurch in immer mehr erweiterter Geltung sichtbar ist, wenn irgend eine die vielfach bestrittene, aber noch vielfach mißverstandene Vervoll­kommnung des ganzen Geschlechtes beweist, so ist es die Idee der Menschlichkeit: das Bestreben, die Grenzen, welche Vorurteile und einseitige Ansichten aller Art feindselig zwischen die Menschen gestellt, aufzuheben, und die gesamte Menschheit, ohne Rücksicht auf Religion, Nation und Farbe, als einen großen, nahe verbrüderten Stamm, als ein zur Erreichung eines Zweckes, der freien Entwickelung innerlicher Kraft, bestehendes Ganzes zu behandeln. Es ist dies das letzte, äußerste Ziel der Geselligkeit, und zugleich die durch seine Natur selbst in ihn gelegte Richtung des Menschen auf unbestimmte Erweiterung seines Daseins." (77) 

279


Ein an solchen Gesichtspunkten durchgängig orientiertes Geistesleben könnte schrittweise den Bewußtseins­wandel befördern, der nötig ist, um die Seiten des deutschen Gesellschafts­charakters auszugleichen, die sich mit der "Verpreußung Deutschlands" herausgebildet haben und die im Staats­sozialismus lediglich unter anderem Namen weiterentwickelt wurden. Anstelle der Begeisterung für "Organisationen", "preußischen" Gehorsam oder "Klassen- und Parteidisziplin" würde die Bereitschaft in der menschlichen Seele geweckt, durch persönliches Eingreifen die sozialistischen Verhältnisse so zu verändern, daß die Menschen wirklich wieder in solidarischer Weise neben- und miteinander leben können.

Allein durch seine Unabhängigkeit wird das gesamte Geistesleben in die Lage versetzt, wirklich von sich aus bestimmend durch die "Entwicklung des gesellschaftlichen Individuums, die als der große Grundpfeiler der Produktion und des Reichtums erscheint", in das Staats- und Wirtschafts­leben hineinzuwirken. Denn nur die Selbst­verwaltung verspricht Verhältnisse, welche die wirklich "freie Entwicklung der Individualitäten" garantieren gegen die Zumutungen der Politbürokratie, deren borniertes Interesse immer wieder nur auf Menschen abzielt, die den Erfordernissen des bürokratischen Betriebs entsprechen.

Hier, im Bereich eines selbstverwalteten Geisteslebens, wäre zugleich derjenige kulturelle und soziale Raum gegeben, aus dem heraus die Menschen unbehindert durch staatliche oder wirtschaftliche Macht im Rahmen einer diskursiv geführten permanenten Volksaussprache die obersten Werte des im Staats­sozialismus geltenden Weltbildes verändern könnten, damit so die Weichen für die materielle Produktion neu gelegt werden. Die "allgemeinen Mächte des menschlichen Kopfes" könnten dann einmal real zum Wegweiser aus einer ebenso unsozialen wie umweltfeindlichen Ökonomik werden.

Verliert der sozialistische Staat seine "kulturell-erzieherische" Funktion, dann wird es Sache des Geisteslebens selbst sein, aus sich heraus die angemessenen Regelungen für die Rekrutierung seiner Leiter zu treffen. Es schafft sich dann seine eigene Zentralverwaltung und -vertretung, der es obliegt, gleichberechtigt mit den Vertretern des politischen Staates und der Wirtschaft zu kooperieren und zu verhandeln. Heute ist die Zeit herangereift, in der jedes Geistesleben mit allen seinen Gliederungen (also nicht nur ein paar Schriftsteller oder Lieblingsprofessoren der Politbürokratie), sobald es sich einmal ungehemmt entfalten darf, beinahe zwangsläufig die Tendenz zum kulturellen Austausch über die Staatsgrenzen hinweg entwickelt. Für die deutsche Kultur gilt diese Feststellung immer schon. Nur durch den Austausch über die Grenzen hinweg kann die "kulturelle Verödung" der sozialistischen Gesellschaft rückgängig gemacht werden.

280-281


    Wirtschaftsleben   

 

Was für das Geistesleben im Staatssozialismus gilt, trifft in großen Zügen ebenfalls für die Zentralplan­wirt­schaft zu. Welche für die Politbürokratie unüberwindbaren Hindernisse bezüglich der Entfaltung wirt­schaft­licher Initiativen allein daraus entstehen, daß die Arbeits­teilung zwischen leitender und ausführender Arbeit Herrschafts­charakter angenommen hat, ist am Beispiel der Staatsplanung deutlich geworden. Deshalb gilt in der Ökonomie wie im Geistesleben: Je schneller der Staat hier durch die sozialistische Gesellschaft zurück­genommen wird, um so besser.

Selbstverwaltung der Wirtschaft im Rahmen eines dreigegliederten sozialen Organismus würde zunächst bedeuten: Die Wirtschaft könnte endlich wieder ihrem eigenen Takt folgen, brauchte sich also nicht mehr weiter um die jeder Planmäßigkeit den Boden entziehenden Sonder- und Prestigevorhaben der politischen Klasse zu kümmern. Wirtschaftliche Tätigkeit würde sich anhand von Sachgesichtspunkten organisieren. Allein die formale Loslösung der Wirtschaft vom Staat hätte also bereits ihre positiven Wirkungen. Wer die sozialistische Wirtschaft im Alltag erlebt hat, wird derlei Entlastungen der wirtschaftlichen Tätigkeit gewiß nicht geringschätzen.

Zwar wäre damit wenigstens eine Quelle des wirtschaftlichen Durcheinanders und des Mißmuts bei den Produzenten verstopft, die dringend benötigte freie Initiative der wirtschaftenden Menschen könnte so aber kaum durchgreifend aktiviert werden. Um Initiative in großem Umfang freizusetzen, bedarf es schon einer Neuordnung der Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse über die Produktionsmittel, in deren Rahmen diese soweit wie nur möglich wieder an befähigte Menschen übertragen werden.

282


Es ist das zentrale Problem jeder Neuordnung des sozialistischen Wirtschaftslebens, daß der Grundsatz "Jeder nach seinen Fähigkeiten" ernst genommen wird. Das aber setzt Aneignungs­beziehungen voraus, in denen sich vom Staat unabhängige freie Unternehmer (oder Gruppen von Unternehmern) entwickeln können, die keine Kapitalisten sind und werden wollen.

Wie ist das möglich? Wenn die Übertragung operativen Eigentums an Produktionsmitteln auf freie Unternehmer wegen ihrer Fähigkeiten erfolgt, nicht aber durch privaten Kauf oder Erbschaft, dann ergibt sich daraus bereits, daß diese Form des Eigentums dann endet, wenn sich die einmal vorausgesetzten Fähigkeiten nicht mehr bewähren: dann z.B., wenn der Betrieb in Konkurs geht oder der Unternehmer in Rente. Ebenso ergibt sich daraus, daß die Auslese dieser Wirtschaftskader ausschließlich nach Sachgesichtspunkten, keinesfalls aber nach Parteizugehörigkeit oder ähnlichen Kriterien erfolgt.

Die auf diese Weise neu begründeten Fondsinhaberschaften verpflichten und berechtigen die sozialistischen Unternehmensleiter dazu, über die ihnen übergebenen Produktionsmittel zweckgerichtet nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien zu verfügen. Operatives Eigentum in dieser Form ist funktional und als Recht befristet, es verbleibt nur so lange in der Verfügungsmacht des Unternehmers, Wie der es funktions­gemäß anwendet. Mit dem operativen Eigentum verbindet sich also ein Rechtsregime, welches ein originäres subjektives Bewirtschaftungsrecht beinhaltet und den Unternehmer dazu legitimiert, mit den von der Gesellschaft übernommenen, separierten Fonds im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu operieren, für diese Fonds eigene Verantwortung zu übernehmen, über ihren konkreten Bestand und die Verwertung der Fondsbestandteile zu disponieren und ihre Reproduktion zu gestalten. Über die Frage der Entlohnung sowohl des Unternehmers als auch des Betriebskollektivs wird von unabhängigen gesellschaftlichen Räten entschieden.

283


Was hier vorgeschlagen wird, ist in seiner formalen Struktur keineswegs so neu, wie es vielleicht dem ersten Blick erscheinen mag. Wir haben in der bestehenden Eigentumsordnung des Staatssozialismus derzeitig schon verschiedene Rechtsformen, die den angedeuteten Forderungen nach allergrößter Selbständigkeit im Wirtschaften weit entgegenkommen. So beruht z.B. die persönliche Hauswirtschaft der in der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft Beschäftigten großenteils auf operativem Eigentum. 

(Ferkel und Kälber für die Mast, Wirtschafts­gebäude, Futtermittel, landwirtschaftlicher Boden sowie schweres Gerät zu seiner Bearbeitung werden über die Zeit der produktiven Mitarbeit in den Genossenschaften hinaus an deren Mitglieder übergeben — wohlbemerkt, es handelt sich dabei meistens nicht um den ehemals, von Eltern oder anderen Angehörigen eingebrachten Boden usw.)

Der Ort der Verantwortung würde nach einer solchen Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse endlich wieder dort liegen, wo man ihn trotz aller krampfhaften Bemühungen um die "Schaffung" eines sozialistischen Eigentümer­bewußtseins, das ohne Übertragung von Eigentum eben nicht zu haben ist, niemals zu suchen wagte, weil man da immer nur Egoismus und materielle Begierden sehen wollte; er liegt dann wieder in der Person der Unternehmenden selber. Man muß natürlich Vertrauen in den sozialistischen Unternehmer setzen. Man muß Vertrauen haben, daß die erstarrten wirtschaftlichen Strukturen allmählich beweglicher werden und daß die Hauptkraft dieses Lockerungsprozesses ein erstarkender unternehmer­ischer Mittelstand sein kann.

284


Der unternehmerisch Wirtschaftende, der, weitestgehend unbehelligt vom Staat, wieder nach ökonomischen Motiven handelt, tritt in ein näheres Verhältnis zur wirtschaftlichen Praxis ein, als der im zentralisierten System der Lenkung und Leitung tätige Funktionär es jemals könnte. Auch der einzelne Unternehmer muß natürlich planen. Aber vor allem muß er gestaltend in das Betriebsgeschehen eingreifen. Das Geplante an das Wirkliche zu binden und durch diese Verbindung es zur Praxis zu vergegenständlichen, das ist ihm die Eigenart allen wirtschaftlichen Handelns, eine Eigenart, die bürokratisierte Berufsgruppen so nicht mehr kennen.

Bei der hier vorgeschlagenen Umgestaltung handelt es sich nicht um die Wiederbelebung kapitalistischer Strukturen. Ziel einer derartigen Neugestaltung des Wirtschaftslebens ist primär die Nutzung des sozialist­ischen Eigentums auf der Grundlage individueller Fähigkeiten, wodurch die bisher völlig unbefriedigende Effektivität und mangelnde Anpassungsfähigkeit unserer Ökonomik an die Bedürfnisse des Lebens gehoben werden soll. Die Umgestaltung des Wirtschaftsprozesses soll gewährleisten, daß möglichst alle vorhandenen individuellen Fähigkeiten zugunsten der Gesellschaft mobilisiert werden.

Die Einbringung dieser Fähigkeiten in das Wirtschaftsleben kann aber nur so erfolgen — darin besteht ja die entscheidende Lehre, die man aus der vierzigjährigen Praxis des deutschen Staatssozialismus ziehen muß —, daß die wirtschaftlich Befähigten sie aus ihrer freien Initiative heraus zur ökonomischen Wirksamkeit bringen. Was nicht der selbständigen Initiative entspringt, was letztlich nur durch bürokratische Apparate angewiesen wird, das wurde noch niemals unter Einsatz der ganzen Person realisiert, in der Wirtschaft ebensowenig wie anderswo.

285


Erst im Rahmen einer in dieser Form reformierten Eigentumsordnung des Sozialismus kann sich wieder auf breiterer Basis eine Gesinnung herausbilden, der es nicht mehr darum zu tun ist, auf die bequemste Art und Weise und bei möglichst geringer Leistung den größtmöglichen persönlichen Vorteil zu erlangen, sondern deren ganzes Streben wieder weit über den eigenen Nutzen und Egoismus hinausreicht. Es wäre dann gleichsam die Idee des Güterschaffens, des tatsächlichen Nutzens, die zum wesentlichen Antrieb wird. 

Eine solche Gesinnung kann mit Sicherheit nicht lediglich durch eine Erhöhung des Einkommens erzeugt werden. Eher schon resultiert der Antrieb zur Leistung aus dem schöpferischen Charakter wirklich unternehmer­ischer Arbeit. Das so manchen hochdotierten Künstlern nachgesagte Apercu, sie würden selbst dann noch ihrer Kunst nachgehen wollen, wenn sie dafür etwas bezahlen müßten, beleuchtet wahrscheinlich in gewisser Weise die Lage vieler Menschen, die eine sie innerlich befriedigende Arbeit verrichten, besser als langatmige psychologische Erklärungen.

Es ist also keinesfalls primär die materielle Interessiertheit begabter Leiter, die mit der Schaffung operativen Eigentums angesprochen werden soll. Zwar hebt die Mehrheit der Kritiker des Staatssozialismus den mangelhaften Ausbau des geltenden Systems der materiellen Stimulierung in der sozialistischen Wirtschaft immer wieder hervor, womit dann zumeist auch gleich das Allheilmittel gegen deren Antriebs­schwächen gegeben ist. Doch in der gegenwärtigen Situation drängen die sozialistischen Verhältnisse durchaus nicht mehr nur danach, die materiellen Begierden der Menschen anzustacheln, damit diese ihre Fähigkeiten für die Allgemeinheit anwenden.

286


Wieder eigener Einsicht zu folgen beim Einsatz der persönlichen Fähigkeiten, darin dürfte für den freien Menschen wohl ein ganz anderer Anreiz liegen, als ihm das Geld jemals wird bieten können. In einem sich aus dem Geiste erneuernden Sozialismus würden die Hauptantriebskräfte für jedes Tun in letzter Instanz in einem aus dem freien Geistesleben herkommenden sozialen Verständnis wurzeln. Daraus aber werden Anreize ganz anderer Art gewonnen als aus der bloßen Befriedigung des materiellen Begehrungsvermögens.

Hier wird deutlich: Rücknahme des Staates und damit der Macht als Steuerungsmedium im System der Arbeits­teilung muß nicht zwangsläufig zur Erweiterung des Geldverkehrs fuhren, wenn Einkommen und Arbeit in bestimmter Weise auseinandergehalten werden. Mit der bloßen Erweiterung des Geldverkehrs und der Ausdehnung der Marktbeziehungen wäre vermutlich auch nur eine Verschiebung der bestehenden sozialen Probleme, nicht aber die Gesundung des ganzen Gesellschaftskörpers zu erreichen. Die Bedeutung der Macht und des Geldes wird in dem Maße reduziert werden, wie sich allmählich das Primat des Geisteslebens durchsetzt. Und je nachdem wie gut es aus dem Geistesleben heraus gelingt, die innere Kultur der Menschen zu entwickeln und den bisher naturwüchsig wirkenden Zwang des Haben-Wollens zu brechen, können humane Prinzipien in viele Lebensbereiche vordringen.

Mit der Eigentumsfrage ist der ökonomische Nerv jeder politbürokratischen Herrschaft getroffen. Aber gerade um die Eigentumsfrage kann sich keine Alternative zum Bestehenden herumdrücken. Wenn wir uns diesem Problem ernsthaft stellen, dann taucht unvermeidlich die Frage jeder Selbstverwaltung auf: Wer darf was entscheiden?

287


Verdeutlichen wir uns zunächst, welche gesellschaftlichen Verhältnisse überhaupt durch unternehmer­isches Entscheidungs­verhalten direkt betroffen sind, sobald es erst einmal zur Loslösung des geistigen und staatlichen Lebens von der Wirtschaft kommt. Selbstverwaltung der Wirtschaft heißt ja in diesem Rahmen nichts anderes, als daß sich der Gegenstand der Wirtschaftsleitung in der Organisation der Waren­produktion, des Waren­austauschs (mitsamt Ex- und Import) und des Warenkonsums erschöpft.

Durch das mit diesem Wirtschaftskreislauf hergestellte Ordnungsgefüge darf jedoch nicht mehr länger, so wie das bisher der Fall ist, die Regelung der Rechtsbeziehungen der wirtschaftenden Menschen zueinander vorweg­ge­nommen werden. Die Rechtssetzung darf weder nur der Reflex der wirtschaftlichen Verhältnisse noch allein der Willensausdruck irgendeiner besonderen Berufsgruppe sein, selbst nicht in den Gestaltungen, in denen das Recht in den Wirtschafts­prozeß regulierend eingreift. Rechtsbeziehungen können in der Moderne nur noch auf demokratischer Grundlage geregelt werden, was aber die Mitwirkung aller Bürger, also auch der Bürger, die nicht im Arbeitsprozeß stehen, verlangt.

Damit sind bereits Grenzen gesetzt, über die hinweg unternehmerisches Entscheidungsverhalten nicht wirken kann und soll. "Wie die Natur Vorbedingungen schafft, die außerhalb des Wirtschaftskreises liegen und die der wirtschaftende Mensch hinnehmen muß als etwas Gegebenes, auf das er erst seine Wirtschaft aufbauen kann, so soll alles, was im Wirtschaftsbereich ein Rechtsverhältnis begründet von Mensch zu Mensch, im gesunden sozialen Organismus durch den Rechtsstaat seine Regelung erfahren, der wie die Natur­grund­lage als etwas dem Wirtschaftsleben selbständig Gegenüberstehendes sich entfaltet."78

288


Für die Menschen im Staatssozialismus ist es von größter Wichtigkeit, daß die in der Produktion, dem Austausch und der Konsumtion geltenden wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Normen in einem von der Wirtschaft und ihrer Leitung unabhängigen sozialen Bereich, der nicht nur "Überbau" der Ökonomik ist, auf demokratischer Grundlage festgelegt werden. Denn erst, wenn das gesichert ist, besteht für sie die Garantie, daß die ihnen zugebilligten Rechte in ihrer Wirklichkeit nicht mehr durch täglich wechselnde Zweckmäßigkeitserwägungen eingeschränkt werden können.

Unternehmerische Tätigkeit, die nicht zu einer Restauration kapitalistischer Verhältnisse, sondern die statt dessen zur Vergesellschaftung der im Staatssozialismus verstaatlichten Ökonomie beitragen will, muß von vornherein sichern, daß die menschliche Arbeitskraft nicht zur Ware oder zum Objekt unternehmerischer Macht degeneriert.

Gilt das erforderliche unternehmerische Handeln vorrangig dem Arbeitsprozeß sowie den produzierten Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung, also der gebrauchswertmäßigen Seite des Wirtschaftens, und nicht so sehr dem Verwertungsprozeß, der Produktion von Mehrwert (bezogen auf Arbeit und Lohn) respektive von Profit (bezogen auf das investierte Kapital), ist die Gefahr gering, daß die Arbeit in unveränderter Form ihren Doppelcharakter beibehält und damit zur Ware werden kann. Soviel ist sicher: Man kann nicht im Zuge der Neugestaltung unserer Eigentumsverhältnisse die menschliche Arbeitskraft ihres Objektcharakters entkleiden wollen, wenn man nicht gleichzeitig eine Praxis betreibt, die das Interesse des sozialistischen Unternehmers gebrauchswertmäßig orientiert.

289


Wie ließe sich eine solche Praxis entwickeln? 

Für die ökonomische Umgestaltung in der hier gewiesenen Richtung könnte als Initialzündung zur Umwälzung der staatssozialistischen Eigentums¬beziehungen die Neutralisierung des erwirtschafteten Mehrprodukts dienen. Wenn das Mehrprodukt als Bestandteil des National­einkommens weder automatisch über den Staatshaushalt verteilt wird noch in das Privateigentum der Unternehmer übergeht, sondern in einem gesonderten Fonds der Gesellschaft konzentriert wird, entfällt die Möglichkeit, auf seiner Grundlage Staats- oder Unternehmermacht unkontrolliert aufzustocken.

Wie das Mehrprodukt verteilt wird, in welchem Umfang mit Hilfe des Mehrprodukts konsumtive und kulturelle Bedürfnisse der Werktätigen innerhalb und außerhalb der Produktion befriedigt werden, welche Anteile des Mehrprodukts für die Erweiterung der Produktion, die Bildung von Reserven, als materielle Basis für die nichtproduktive Sphäre, für die Sicherung der Landesverteidigung, für die Wissenschaft, die Kultur und anderes Verwendung finden, kann die Politbürokratie nicht richtig entscheiden, das können auch sozialistische Unternehmer nicht bestimmen, das können allein gesellschaftliche Räte festlegen, in denen sämtliche betroffenen gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind.

Für eine den großen Menschheits­problemen angemessene Fortentwicklung des Wirtschafts­lebens ist die Schaffung wirklich gesellschaftlicher Räte unabdingbar. Nur sie könnten die Einseitigkeiten des bisher lediglich durch Macht- oder Marktinteressen gelenkten blinden Wirtschafts­wachstums überwinden. Sie könnten die sozialen und umweltbedingten Kosten des Wirtschaftswachstums einigermaßen ehrlich kalkulieren, ohne dabei durch betriebliche oder politische Abhängigkeiten allzu sehr behindert zu sein.

290


Für die Vertiefung des gesellschaftlichen Charakters eines derartigen Entscheidungsgremiums ist es entscheidend, daß in jedem gesellschaftlichen Rat die Vertreter des freien Geisteslebens eine der überragenden Bedeutung ihres Bereichs entsprechende Position innerhalb des Interessenspektrums beziehen. Auf diese Weise wird die Gefahr in Grenzen gehalten, daß die Selbstverwaltung der Wirtschaft ähnlich wie in Jugo­slawien lediglich zu einer Teilung der sozialökonomischen Macht zwischen der politischen Klasse auf der einen Seite und dem betrieblichen Management auf der anderen Seite führt. 

Gleichzeitig wird die gesamt­gesellschaftliche Wirksamkeit des Geisteslebens enorm erhöht, da solche Räte dem Geistesleben die Gelegenheit bieten würden, seine kulturellen und sozialen Impulse in den Arbeitsalltag einzubringen. Zudem könnte sich das Geistesleben von der immer nur interessengeleiteten Finanzierung durch den Staatshaushalt befreien, da es seine Mittel direkt von der Gesellschaft erhalten würde. Es könnte seine eigene Praxis­fremdheit verringern.

Aussagen über die Zukunft des Sozialismus, gerade auch die hier getroffenen Voraussagen über seine ökonomische Umgestaltung, werden wohl immer und in jeder Form Streit hervorrufen. Das ist nicht weiter überraschend. Aussagen über die Zukunft beweisen allerdings nicht zuletzt dadurch ihren Willen zur Sachlichkeit, daß sie sich dem Meinungsstreit stellen. Wir können in einem solchen Meinungsstreit nach Wahrheit streben, und wir werden das auch tun. Was wir aber niemals erreichen werden, ist Sicherheit! Alles was wir im Interesse der Wahrheit tun können, ist, daß wir uns jederzeit für andere Meinungen offenhalten und gegebenenfalls bereit sind, die eigene Auffassung zu berichtigen.

291


In diesem Sinne rechnet die hier vorgeschlagene Umgestaltung der Wirtschaftsverhältnisse nicht nur mit Zustimmung, sondern sie erwartet das kritische Gespräch. Das darf aber eben niemals heißen, daß wir, wie so viele Skeptiker meinen, mit unserem Denken an der Welt, so wie sie ist, haftenbleiben. Für diejenige Umgestaltung, um die es hier geht, kann es sich nicht um das reine Registrieren oder die glatte Fortschreibung des Vorhandenen handeln, sondern allein darum, die Praxis von morgen vorzudenken.

Macht man sich das ausreichend klar, dann ist auch der Gedanke einleuchtend: 

Alles, was bis hierher gesagt wurde, gründet sich nicht bloß auf die geforderte Neugestaltung des Eigentums an den Produktions­mitteln, sondern setzt in demselben Maße die Umgestaltung des menschlichen Bewußtseins der an diesem Prozeß Beteiligten voraus. Dem sichtbaren Werk der Umgestaltung der Produktionsverhältnisse muß, vielleicht weniger sichtbar, der nach innen hin verwandelte Mensch gegenüberstehen. Wirklich gültige Produktions­verhältnisse setzen in der Gegenwart die Weiterentwicklung der inneren Kultur des Menschen voraus, und die zu einer höheren inneren Kultur führende Verwandlung des Menschen erfordert immer auch die Steigerung unseres Bemühens um das uns in der Welt aufgegebene Werk. So bedingen sich innerer Weg und äußeres Tun stets wechselseitig.

Als wirklich gelungen könnte die in diesem Kapitel vorausgedachte Umgestaltung der Produktions­verhält­nisse ohnehin nur dann gelten, wenn sie in vollendeter Weise praktisch in Gang setzt, was die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus verkörpern will. In diesem Sinne wären die gesellschaftlichen Räte nur dann eine wirklich gültige soziale Form, wenn sich in ihnen die Kräfte durchsetzen könnten, die aus ihrem Wesen heraus nach einer erneuerten Menschengemeinschaft streben.

292


   Rechtsstaat und demokratisches Leben  

 

Unmittelbar nach Kriegsende orientierte sich die Machtpolitik der Staatspartei in der DDR zunächst an der Idee, der neugegründete Staat sei Ausdruck einer "Diktatur des Proletariats". Besonders brauchbar war die Idee einer solchen "Diktatur" schon deshalb, weil man mit ihr ohne viel Umschweife beinahe jede Ungesetz­lichkeit rechtfertigen konnte, sobald diese nur ein vermeintliches "Klasseninteresse" der Arbeiter- und Bauernklasse zu befriedigen schien. Und, nicht zu vergessen, die Formel der "Diktatur" war bestens geeignet, noch die letzten Skrupel zu unterdrücken, die bei der Anwendung der Staatsmacht aufkamen.

Stillschweigend aus dem Verkehr gezogen wurde der Ausdruck erst, nachdem der sozialistische Staat bereits in systematischer Form in allen Sphären der menschlichen Tätigkeit seine Hierarchie proklamiert und praktisch durchgesetzt hatte. Seither wurde weniger auftrumpfend, dafür wissenschaftlich verbrämt von der "gesetzmäßig wachsenden Rolle" des sozialistischen Staates bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gesprochen.

Obwohl erst unlängst auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der Staatspartei (1988) diese Formel durch das gefälligere und propagandistisch reizvollere Etikett "Die DDR — ein sozialistischer Rechtsstaat" ersetzt wurde, gilt dennoch uneingeschränkt die Politik weiter, welche die nunmehr propagandistisch verbrauchte Formel signalisieren wollte. Noch immer fungiert der sozialistische Staat als der "Wirtschafter" (wirtschaftlich-organisatorische Funktion) und "Volkserzieher" (kulturell-erzieherische Funktion). Im geltenden Programm der Staatspartei heißt es dazu:

293


"Der sozialistische Staat leitet die planmäßige Entwicklung der Produktivkräfte der Gesellschaft, fördert den wissen­schaftlich-technischen Fortschritt und das stetige Wachstum der Arbeitsproduktivität. Durch den Staat werden die sozialistischen Produktions­verhältnisse, die kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe, die sozialistische Gemeinschafts­arbeit der Werktätigen entwickelt, das Bildungs- und Kulturniveau und das sozialistische Verantwortungs­bewußtsein erhöht. Immer größeres Gewicht erhalten die sozialpolitischen Aufgaben des Staates."

Mit derartigen programmatischen Erklärungen umschreibt die Staatspartei durchaus realistisch den von ihr verant­worteten Prozeß der Verstaatlichung unserer Gesellschaft. Der darin zum Ausdruck gebrachte Staats­fetischismus mußte, je länger dieser sich in der Praxis vergegen­ständ­lichen konnte, für die Lebensfähigkeit des sozialen Organismus immer bedrohlicher werden. Denn heutzutage entspringt das Gesellschafts­leben ganz anderen Quellen des sozialen Seins, als sie der Staat jemals erschließen kann.

Insoweit ist es leicht zu verstehen, warum das "Gefesseltsein an Boden und Maschinerie" mitsamt "Mauer", ja man könnte sagen, die "Geschlossenheit" der staatsbedingten Gesellschaft insgesamt, in gleicher Weise Ergebnis und Voraussetzung einer Verstaatlichung der Gesellschaft sind. Durch deren Verschmelzung mit dem Staat mußten sich schließlich proportional zu diesem Prozeß die beschriebenen Formen des außer­ökonomischen Zwangs in gesellschaftlichen Bereichen festsetzen, die sich vordem aufgrund ganz anderer Antriebs­kräfte entwickelt haben. Man kann sich ja gerade noch vorstellen, wie der sozialistische Staat die "Produktions­verhältnisse" entwickelt.

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Wie er jedoch mit "staatlichen" Mitteln die "kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe" fördern will, ist schwer vorstellbar. Was da nur immer wieder heraus­kommen kann, ist jenes scheinheilige Getue, das wir als ökonomische und kulturelle Selbstverpflichtungs­bewegung zur Genüge kennengelernt haben. und das kein Mensch mehr für voll nimmt. Man kassiert die ausgesetzten Prämien ab und redet nicht mehr darüber.

Der Prozeß der Verstaatlichung muß, wenn unser Gesellschaftskörper wieder gesunden soll, einem Prozeß der Vergesell­schaftung weichen: der geforderten schrittweisen Verselbständigung des Wirtschaftens und des Geisteslebens. Was aber soll aus dem sozialistischen Staat werden, wenn dieser sich aus seinen bisherigen Tätigkeiten (Funktionen) im sozialen Organismus in dem genannten Umfang zurückzieht? Worin besteht dann seine "gültige" Gestalt? Im "Grunde" genommen, das heißt von seinem Wesen her gesehen, kann der Staat dann das werden, was er in der Mitte Europas ohnehin längst hätte sein sollen — Rechtsstaat.

Beileibe ist es nicht bloßer Laune geschuldet, wenn die Politbürokratie in ihren Sprachgebrauch neuerdings das Wort "Rechtsstaat" wieder aufgenommen hat, nachdem dieser Begriff für mehr als zwanzig Jahre auf dem Index stand, denn damit will man durchaus wenigstens verbal einer aus den Tiefen der Menschennatur immer lauter hervortönenden Forderung entsprechen und in gewisser Weise auch zuvorkommen. 

Schließlich kann es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die alternativen Kräfte im Staatssozialismus über das eklektizistische Einklagen einzelner Menschenrechte hinausgehen und ihre Gesellschaftsvorstellungen im Hinblick auf die Entwicklung unseres Staatswesens präzisieren. Dann erst wird die Forderung nach dem "Rechtsstaat" richtig gestellt sein.

295


Die Idee, daß die Bindung an das Recht jegliches staatliche Handeln begrenzt und eine Bürgschaft guten Regiments sei, gehört seit alters her zu jenen bleibenden Schöpfungen des deutschen Volksgeistes, die weder "klassengebunden" sind, noch sich in ihrer Ausstrahlungs­kraft in nur einer Gesellschaftsepoche erschöpfen.

Seit dem Mittelalter hören wir die Forderung, der Mensch solle unter der Herrschaft von Gesetzen, nicht aber von Menschen stehen. Das Wort und die Institution "Rechtsstaat" gehören daher zu jedem wahrhaft deutschen Staatsleben (die "rule of law" des englischen und das "règne de la loi" des französischen Rechtslebens haben sicher ähnliche, aber dann doch wieder sehr eigene Züge).

Soll dem danach strebenden menschlichen Sehnen wahrhaftig entsprochen werden, kann das allein innerhalb einer in sich gleichberechtigten Rechtsgemeinschaft geschehen, die aus sich heraus die sozial wünschenswerten Rechtsvorstellungen und -normen schöpft. Ebenso wie der Staat nicht mehr länger "Wirtschafter" sein kann, darf natürlich niemals an seiner Stelle die Wirtschaft zum "Gesetzgeber" werden. Grundsätzlich kann für sich genommen nicht einmal die "Ökonomische Lage" in letzter Instanz zur Begründung rechtlicher Normen führen, wenn die kardinalen Fehler des Jahres 1961 zukünftig vermieden werden sollen.

Damals hatten ja nicht zuletzt die ökonomischen Bedingungen dazu geführt, daß die Produzenten scharen­weise abgewandert sind. Aber anstatt den Staat aus der Wirtschaft zurückzunehmen (was nachher kurzzeitig mit dem "Neuen Ökonomischen System" versucht wurde) und dem Wirtschaftsleben die Rekonstruktion der mißratenen Ökonomie zu überantworten, wurde — als Antwort auf die "ökonomische Lage" — mit der "Mauer" ein Rechtsregime geschaffen, welches, gerade weil es allzu offensichtlich der wirtschaftlichen Misere geschuldet war, den Gerechtigkeits­vorstellungen der meisten Menschen ins Gesicht schlug.

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Darum muß sich, in einem gesunden gesellschaftlichen Organismus neben der ökonomischen Basis und in Selbständigkeit dazu, also nicht lediglich als deren juristischer und politischer "Überbau", ein Leben entfalten, in dem die normativen Grundlagen beschlossen werden, auf denen alle anderen Bereiche der Gesellschaft wirken. Als Inbegriff der Beziehungen aber, welche die Menschen unter vernünftigen Rechtsgesetzen eingehen, darf der Rechtsstaat gelten.

Denn zumindest für jedes Staats- und Gesellschaftsleben im Herzen Europas — und zwar in Ost wie West — kann er allein gültige Richtlinien dafür aufstellen, welche Einrichtungen dienlich sind, um einer Überhandnahme der Staatsgewalt vorzubeugen und die Staatsgewalt in vernünftigen Grenzen zu halten. Der hier dargestellten Idee zufolge wäre der Rechtsstaat idealtypisch gesehen zunächst erst einmal praktisch nichts anderes als die nach der Entflechtung des Staats-, Wirtschafts- und Geisteslebens entstehende Rechtsordnung. Die nach Durchführung der Dreigliederung dem Staat verbleibenden Funktionen Gesetzgebung und Verwaltung würden dann wieder zu reinen "Rechtsfunktionen".

Fruchtbar geworden ist die Rechtsstaatsidee in der Vergangenheit immer nur in den Abschnitten der deutschen Geschichte, wenn diese Idee sich mit einer verbreiteten demokratischen Gesinnung verbünden konnte. Deshalb ist es ein politischer Etiketten­schwindel ersten Ranges, wenn die Staatspartei den gegenwärtigen sozialistischen Staat zum "Rechtsstaat" erklärt und sich gleichzeitig gegen das Aufkommen jeglicher demokratischer Bestrebungen innerhalb wie außerhalb ihrer Reihen mit Gewalt zur Wehr setzt.

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Die Schwäche der deutschen Rechtsstaatsidee war es seit jeher, daß dem Schutz der Individualrechte und der Beachtung strenger Gesetzlichkeit eine grundlegendere Bedeutung beigemessen wurde als dem für den Bestand des Rechtsstaates selber zentralen Moments einer demokratischen Verfassung. Aber spätestens seit dem Ende der gerade diese Schwäche offenbarenden Weimarer Republik wissen wir allmählich immer besser zu unterscheiden zwischen der bloßen Legalität, die auch eine ordentliche Despotie mit ihren Verwaltungs­maßnahmen in bestimmtem Umfang wahren will, und einem mehr inhaltlichen Begriff des "Rechtsstaats", der die Sicherung der subjektiven Rechte mit demokratischen Formen der Einflußnahme auf die Macht verbindet. Dadurch aber rückt die Idee des Rechtsstaats in die unmittelbare Nähe dessen, was wir den demokratischen Geist einer Gesellschaft nennen können, und dieser trägt wahrscheinlich in der alltäglichen Praxis am wirkungsvollsten dazu bei, die Staatsmacht in ihr angemessenen Grenzen zu halten.

Die Forderung, "daß alle zusammen über einen jeden, mithin auch über sich selbst gebieten" (Kant), ist in der Mitte Europas seit Jahrhunderten immer überzeugender vertreten worden, so daß es hier nur eine Frage der Zeit bleiben konnte, wann sich die demokratische Idee mit dem Rechtsstaatsgedanken verbindet. In diesem dritten Glied, im politisch-rechtlichen Staatsleben, muß die Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichheit der Bürger untereinander herrschen. Hier wird verhandelt und verwaltet, worüber jeder mündige Mensch gleichermaßen urteilsfähig ist.

Man muß sich darüber klar sein, daß weder der Rechtsstaat noch die Demokratie im Sozialismus "gesetz­mäßige" Entwicklungen sind, die historisch unabdingbaren Notwendigkeiten entsprechen, denn wäre es so, dann würden unsere Verhältnisse nicht die sein, die sie gegenwärtig sind.

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Rechtsstaat und Demokratie sind gewolltes und hergestelltes Menschenwerk, also offene und entwicklungsfähige Formen menschlichen Verkehrs. Weil das so ist, müssen wir uns aber auch immer wieder neu fragen, worin die vernünftige Begrenzung des demokratischen Prinzips liegen könnte. Wir benötigen die Demokratie für unsere soziale und politische Selbstverteidigung, für die Durchsetzung einer Gesellschaftsordnung, in der man uns nicht weiterhin "einmauern", entmündigen und mit Hilfe des Geheimdienstes schurigeln kann. Wir brauchen aber die Demokratie dort nicht, denn da wäre es dann wieder nur die übliche scheinheilige Form, wo, wie etwa im freien Geistesleben, die natürliche Begabung erforderlich ist, wo man also mittels Mehrheitsentscheidungen gar nicht zu vernünftigen Entscheidungen kommen kann.

Das zu begreifen fällt schwer. Gemeinsam mit unseren Meisterdenkern sind wir leider allzu lange der Illusion nachgerannt, es sei vorteilhaft und die Menschen wünschten sich das auch, daß noch bis in die letzte "Küche" des Landes hinein demokratisiert würde. Derweilen konnten wir schon nicht einmal mehr "jenen unendlich kleinen Bruchteil an Macht" wahrnehmen, den noch der verkommenste Parlamentarismus seinen Wahlvolk zugesteht und den der Staatssozialismus bis heute den Menschen vorenthält.

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  Von Jalta zur Emanzipation der Deutschen  

 

Jedes Nachdenken über die Bedingungen und Voraussetzungen alternativen Handelns im Inneren der sozialist­ischen Gesellschaft verlangt von uns, der äußeren Lage, in der sich der Staatssozialismus in Deutschland befindet, genügend Beachtung zu schenken. Der Deutsche in Weimar und Dresden empfindet inzwischen schmerzlich genug, wenn er nicht völlig abgestumpft ist, wie sehr unser Gesellschaftskörper in der Zwangsjacke von Jalta zusammen­geschnürt wird und allmählich jede Form verliert.

Es bleibt deshalb gar nichts anderes übrig, als an der Veränderung der Verhältnisse mit dem Ziel zu arbeiten, daß die innere Gliederung unseres sozialen Organismus wieder möglichst uneingeschränkt durch seine eigenen Kräfte bestimmt wird und nicht mehr weiter durch den militärischen Status quo, der im Ergebnis der Kriegskonferenzen Roosevelts, Churchills und Stalins (Teheran 1943, Jalta 1945) in die Architektur der Staaten Osteuropas übersetzt wurde. Eiserner Vorhang, Mauer und Stacheldraht — das sind bis in die Gegenwart die Symbole einer Machtlogik, die drei alte Männer in Jalta ausgeheckt haben. Symbole einer bipolaren Weltgeschichte, die auf dem Gegensatz zwischen der Sowjetunion und Amerika beruht.

Jalta wollte den Westen wie den Osten gleichermaßen gegen die Deutschen in der Mitte Europas vereinen. Herausgekommen ist der andauernde Ost-West-Konflikt. Der aber verhindert nicht nur, daß allein die Deutschen "ihre Mitte" weiterhin verfehlen.

Das Festhalten an Jalta hat keine Zukunft mehr, denn es sichert nurmehr die Bestandserhaltung der polit­büro­kratischen Macht. Weil das mittlerweile der letzte Dummerjahn begriffen hat, haben die Erben von Jalta selber die Rede vom "gemeinsamen Haus Europa" übernommen, um so den Anschein zu verbreiten, ihre Politiken zielten wirklich auf die Überwindung der Spaltung.

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Begreifen wir aber nicht baldigst, was sich hier in der Mitte Europas an Neuem herausringen will, dann könnte in einer Stunde der russischen Schwäche Revanchismus und Nationalismus unter den osteuropäischen Völkern um sich greifen. Niemals dürfen wir vergessen, ungeklärte Verhältnisse in der Mitte Europas haben schon zweimal in einen Weltkrieg geführt.

Unter diesen Voraussetzungen müssen wir uns die Frage stellen: Wie kann in der deutsch­sprachigen Mitte Europas ein Zustand herbeigeführt werden, der sowohl den berechtigten Wünschen der Deutschen nach einem in jeder Hinsicht unbehinderten und selbstbestimmten Verkehr miteinander und mit anderen Völkern Rechnung trägt, der aber andererseits auch die Ängste der Nachbarvölker vor einer Wiederholung der Geschichte ernst nimmt?

Einem geordneten Zustand freien Meinungs-, Wirtschafts- und Lebensverkehrs steht gegenwärtig in der Mitte Europas nichts ärger im Wege als die im Ergebnis von Jalta zustande gekommene imperial-nationalistische Organisationsform der mittel- und osteuropäischen Länder des Sozialismus. Schon die oberflächliche Beurteilung des grenzüberschreitenden Verkehrs unter dieser Fragestellung ergibt, wie sehr gerade in diesem Teil der Welt, und zwar ganz im Gegensatz zur Tradition der betroffenen Völker, der Staat noch immer "so etwas wie eine verhärtete. Haut ist, eine geschlossene Fläche, welche den größeren Teil der in ihrem Raum wirkenden Kräfte nach innen zurückwirft und nur den weitaus kleineren durchläßt ..."79

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Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, alles an diesem "Isolator" sich vorbei Entwickelnde zu fördern und den Gedanken an die endgültige Überlebtheit der nationalstaatlichen Organisations­form menschlichen Zusammen­lebens zu vertiefen. Die entwickelte Idee der Selbstverwaltung der drei Glieder des sozialen Organismus weist in diese Richtung. Von einem gründlich erneuerten Geistesleben zusammengehalten, welches seine Überzeugungs­kraft aus der Kontinuität der mittel­europäischen Kultur schöpft, sollen dieser Idee zufolge ja die einzelnen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sich selbst im Hinblick auf ihre inneren und äußeren Beziehungen verwalten dürfen. Die damit zugleich einhergehende Entflechtung politischer und wirtschaftlicher Macht würde zwangsläufig allen eventuellen imperialen Gelüsten die Grundlage entziehen.

Ein aus der "Vormundschaft" des Staates befreites Geistesleben würde zudem die in seinem Energiefeld lebenden Menschen bestimmt nicht mehr länger zur "Nationalität", sondern nurmehr zu wahrer Menschlichkeit erziehen. Es ist ja ohnehin seit jeher eine deutsche Besonderheit gewesen, daß wir die Nation "von unten" nie richtig zuwege gebracht haben. Auch die "sozialistische deutsche Nation" ist ein Abstraktum geblieben. Deutschland war und ist immer mehr oder weniger als eine Nation gewesen. Schon in den "Xenien" heißt es deshalb: "Zur Nation euch zu bilden, ihr hofft es, Deutsche, vergebens, bildet, ihr könnt es, dafür freier zu Menschen euch aus..." Und Marx schrieb: "Die Emanzipation des Deutschen ist die Emanzipation des Menschen."80

In gewisser Hinsicht sind beide Sätze noch immer wahr. Nur wenn wir selber uns zu freieren Menschen ausbilden und in diesem Prozeß die geographische Lage in der Mitte Europas im Interesse der Überwindung seiner Spaltung in eine geschichtliche Funktion verwandeln, können wir die Zwangsjacke von Jalta loswerden.

Unser Ziel muß es sein, die "deutsche Misere" durch die Teilhabe an einem Bund deutscher Sprachgebiete in der Mitte eines freien Europas zu überwinden. Gewiß, solch ein "Bund" wäre mit dem Begriff der "Wieder­vereinigung" nicht zu erfassen. Unter der Voraussetzung einer kulturellen Einigungsbewegung, welche die Losung vom "gemeinsamen Haus Europa" verwirklichen will, wäre es auch völlig gleichgültig, mit Hilfe welcher staatsrechtlicher Konstruktionen man den verbleibenden deutschen Besonderheiten Rechnung trägt.

Allerdings böte, was die inneren Verhältnisse betrifft, die Dreigliederung des sozialen Organismus und die Selbst­verwaltung seiner Glieder wohl die besten Möglichkeiten, um die "verhärtete Haut" endlich abzulegen, damit sich die bisher durch den Staat in der Mitte und im Osten Europas nach innen zurückgeworfenen Kräfte in einen freien menschlichen Austausch einbringen könnten.

Auf diese Weise wäre es den Deutschen möglich, sich durch das verstehend-schätzende Heranholen der östlichen und westlichen Ideen, Werte und Lebensformen und deren Ausgleich selber zu freieren Menschen auszubilden. Wie sich in der Schweiz germanische und romanische Kulturströmungen gegenseitig bereichert haben, genauso könnte auf deutschem Boden der Gegensatz zwischen dem Osten und dem Westen zum Ausgleich gebracht werden.

Ernst Niekisch, der "rote Preuße", hat wohl als einer der ersten darüber geschrieben, wohin ein eigener Weg Deutschlands jenseits der Blöcke führen könnte. Unter gesamteuropäischen Vorzeichen gewinnen seine perspektivischen Vorstellungen über ein deutsches Zentrum unseres Kontinents in bemerkens­werter Weise an Überzeugungskraft. Nach Niekisch hängt die Zukunft der Deutschen davon ab, und zwar der Deutschen in West und Ost, ob diese den historischen Auftrag des "versöhnlichen Ausgleichs" in der Mitte Europas für sich akzeptieren oder nicht.

"Erstrebt Deutschland die Stellung einer großen europäischen Schweiz, dann schließt das für das deutsche Volk die Selbst­bescheidung ein; es muß sich bewußt auf einen kleinen politischen Fuß umstellen, es muß insbesondere begreifen, daß ihm keine kriegerischen Lorbeeren mehr winken, daß es künftighin seinen Ruhm ausschließlich in moralischen und kulturellen Taten zu suchen hat. (...) An der Frage, ob der Deutsche noch Erneuerungskraft genug in sich habe, sich vom menschlichen Leitbild des physischen Helden abzukehren und sich dem des moralischen zuzuwenden, hängt das Zukunftsschicksal des deutschen Volkes."(81)

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Ende

 

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Der vormundschaftliche Staat. Vom Versagen des real-existierenden Sozialismus. ROlf Henricht. 1989.